Seit 1979 gibt es ein Programm des Bundes zur Förderung von Naturschutzgroßprojekten im Rahmen der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Es ist eines der wenigen Instrumente, welches dem Bund die direkte finanzielle Unterstützung von Naturschutzvorhaben ermöglicht. 1989 wurde dieser Förderbereich um das Gewässerrandstreifenprogramm erweitert.
Eine Folge der Entspannung des Ost-West-Konfliktes ist die drastische Veränderung des Streitkräftepotentials der NATO-Staaten und der Mitgliedsstaaten des aufgelösten Warschauer Paktes. Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet das einerseits die deutliche Verringerung der Stärke der Bundeswehr einschließlich der von ihr übernommenen Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR und andererseits den teilweisen Abzug der Streitkräfte der Alliierten und den vollständigen Abzug der ehemaligen Roten Armee der aufgelösten Sowjetunfon (Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte ...). Verbunden mit diesen Veränderungen ist die Frage der Nutzung/Nachnutzung der freiwerdenden militärischen Liegenschaften. In Sachsen-Anhalt betrifft das allein über 70000 ha Fläche in fast 300 Liegenschaften der jetzigen GUS.
Mit Verordnung vom 12.03.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle. - 2(1993)5 v. 23.03.1993) wurde nach zehnmonatigem Verfahren das am 24.09.1990 einstweilig gesicherte NSG "Göllersitz" durch die Bezirksregierung Halle endgültig unter Schutz gestellt. Es ist damit das erste NSG von Sachsen-Anhalt, das nach der "Wende" und damit auch in Anwendung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt endgültig gesichert wurde.
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Seit April 1992 erscheint in jedem Jahr ein Heft dieser Reihe, die speziell die Region des ElbeHavel- Winkels beschreibt. Die Publikationsreihe wurde bisher vom Heimat-Naturmuseum Untere Havel herausgegeben, ab Heft 4 ist das IHU Geologie und Analytik, Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH, in Stendal der neue Herausgeber.
Zwei neue Naturschutzgebiete
(1993)
Im Land Sachsen-Anhalt ist eine Reihe von Gebieten aufgrund internationaler Vereinbarungen unter Schutz gestellt. Dazu gehören neben den Schutzkategorien Nationalpark und Biosphärenreservat auch Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung (FIB) und EG-Vogelschutzgebiete (EC SPA). Diese wiederum werden in eine Vereinbarung der Staaten der Europäischen Gemeinschaft einbezogen, die den Schutz wildlebender Tiere, wildwachsender Pflanzen und natürlicher Lebensräume verbessern soll - die sogenannte FFH-Richtlinie.
Erstmalig im Land Sachsen-Anhalt wurde eine im äußeren Erscheinungsbild aufeinander abgestimmte Reihe, bestehend aus einem Plakat, einem Faltblatt und zwei sich im Umfang unterscheidenden Broschüren, über ein Schutzgebiet, den geplanten Naturpark "Saale-Unstrut- Triasland", erarbeitet. Die Ausweisung dieses Naturparks ist im Naturparkprogramm des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben. Er soll dem Schutz und der Erhaltung der charakteristischen Weinberglandschaften im Helme-Unstrut-Schichtstufenland dienen. Der geplante Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" soll sich über mehr oder weniger große Teile der Landkreise Sangerhausen, Burgenlandkreis, Weißenfels und Merseburg-Erfurt mit Kern im Burgenlandkreis, gebildet durch die Landschaftsschutzgebiete (LSG) "Saale" und "Unstrut-Triasland" erstrecken.
Vom 23. bis 25. September 1994 fand in Almsfeld (Landkreis Wernigerode) die 3. Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt statt. Sie stand unter dem Motto "Global denken - lokal handeln in den Großschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt". Den rund 200 Teilnehmern aus dem behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutz sowie aus Politik und Wirtschaft wurde ein Programm mit neun Vorträgen, zwei Diskussionsrunden, interessanten Ausstellungen über die Großschutzgebiete sowie zwei Exkursionen geboten.