Bereits in dem Vorläufer dieses Buches, dem "Handbuch für Planung, Gestaltung und Schutz der Umwelt" (Buchwald; Engelhardt 1978 - 1980) wurde den Methoden und Instrumenten der Landschaftsbewertung und -planung ein breiter Raum gewidmet. In der Zwischenzeit ist dieses Instrumentarium wesentlich angewachsen, so dass eine Aktualisierung notwendig wurde.
Am 1.1.1998 trat das neue Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Die BauGB-Novelle führt - entsprechend ihrem integrativen Ansatz (Erbguth; Stollmann 1997) - die für die Bauleitplanung bedeutsamen umweltschützenden Belange in § 1 a BauGB zusammen. Dadurch soll die Steuerungsfähigkeit der Bauleitplanung für die gemeindliche Entwicklung gestärkt und der durch Artikel 20a neu in das Grundgesetz eingefügten Staatszielbestimmung Umweltschutz Rechnung getragen werden.
Die Landschaftsplanung hat den Auftrag, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes für den jeweiligen Planungsraum darzustellen. Sie ist seit mehr als 25 Jahren ein fester Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes. In dieser Zeit erweiterte sich das fachlich-methodische Instrumentarium stark, aber es fehlte lange eine Publikation, welche die zur Verfügung stehenden Methoden übersichtlich und praxisorientiert darstellt. Das vorliegende Werk wirkt diesem Defizit entgegen.
Artikel 6 FFH-Richtlinie ist für die gesamte EU-Naturschutzpolitik von besonderer Bedeutung, da mit ihm das Verhältnis zwischen Schutz und Nutzung in den Natura 2000-Gebieten geregelt wird. Durch diesen Artikel wird das sog. Umweltintegrationsprinzip, das wichtigste Prinzip des EU-Umweltschutzes, im Bereich Naturschutz umgesetzt. Dieses Prinzip besagt, dass Umweltschutzaspekte im Rahmen anderer Politikbereiche zu berücksichtigen sind.
Das Landschaftsprogramm für das Land Brandenburg wurde von der Abteilung Naturschutz im Umweltministerium Brandenburgs und der Planungsgruppe Ökologie und Umwelt (Hannover) konzipiert. Es stellt die landesweiten Entwicklungsziele zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dar. Als Naturschutzfachplanung für das gesamte Land bildet es den fachlichen Rahmen für die Landschaftsrahmenpläne der Landkreise und die Landschafts- und Grünordnungspläne der Gemeinden.
Die Eingriffsregelung ist seit mehr als 20 Jahren ein Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes. In dieser Zeit erweiterte sich das fachlich-methodische Instrumentarium stark, bisher fehlte aber ein Werk, welches die zur Verfügung stehenden Methoden übersichtlich und praxisorientiert darstellt. Diesem Defizit will das vorgelegte Buch entgegenwirken, indem eine "Basis an fachlichem Rüstzeug" an die Hand gegeben wird.