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Das Verbundforschungsvorhaben “Schweinefreilandhaltung im Rahmender Landschaftspflege“ hat sich in den Jahren 1999-2003 mit der Frage beschäftigt, inwieweit die extensive Haltung von Hausschweinen einen Beitrag zum Erhalt gefährdeter Offenlandstandorte leisten kann, bzw. ob und in welchem Umfang gefährdete Arten von der Wühltätigkeit der Tiereprofitieren. Am Beispiel einer bis zur Einrichtung der Schweineweide brachliegenden Niedermoorfläche in der Warburger Börde(Kr. Höxter, Ostwestfalen) werden die Auswirkungen der Schweinebeweidung auf tierische Lebensgemeinschaften am Beispiel der Vögel und Laufkäfer erörtert und die Wertigkeiten der Zönosen im Vergleich zu benachbarten Brachflächen bzw.konventionell genutzten Feuchtgrünländern diskutiert. Trotz gewisser Einschränkungen aufgrund der relativ geringen Flächengrößen der Untersuchungsfläche und der damit einhergehenden Randeffekte sowie fehlender Versuchswiederholungen könnenbezüglich der Avifauna folgende Schlussfolgerungen gezogen werden: Extensiv genutzte Schweineweiden in Feuchtgebieten bieten ganzjährig geeignete Habitate und Strukturen für Vogelarten des Offenlandes, der Feuchtwiesen und der Röhrichte bzw. Hochstaudenfluren. Aufgrund der engen Verzahnung unterschiedlichster Strukturen geschieht dies selbst auf vergleichsweise kleinen Flächen in einem Umfang, wie es von anderen landwirtschaftlichen Nutzungen nicht gewährleistet wird. Insbesondere zur Förderung der in Mitteleuropa stark gefährdeten Wiesenbrüter stellt die Schweinebeweidung in Abhängigkeit von den standörtlichen Parametern eine geeignete Nutzungsform dar. Bezüglich der Laufkäferfauna ist festzuhalten, dass die Artengemeinschaft in erster Linie von der Bodenfeuchte bzw. der Dauer der Überstauung bestimmt wird – dies spiegelt sich auch bei der Betrachtung ausgewählter funktioneller Merkmale wider. Erst an zweiter Stelle wirkt sich die Nutzung der Flächen auf die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft aus. Insbesondere die Strukturparameter "Offenbodenanteil" und "Vegetationshöhe/-dichte" beeinflussen die Laufkäferzönosen maßgeblich. Die Schweineweide wies mit 41 nachgewiesenen Laufkäferarten im Vergleich zu benachbarten Brachen (36 Arten) eine höhere Diversität auf– die Käfer zeigten dort ebenfalls höhere Aktivitätsdichten. Typische Feuchtgrünlandsbzw. Niedermoorarten waren überwiegend auf den lange überstauten,nassen Teilbereichen der Untersuchungsflächen anzutreffen,wobei mehrere Arten – darunter der seltene Elaphrusuliginosus – Präferenzen für die Schweineweide zeigten. Demgegenüber drangen auf die frisch-feuchten Teilbereiche vermehrt euryöke Grünlands- und Ackerarten vor. Der Vergleich mit nahe gelegenen, als Wiesen genutzten Niedermoorresten ergab nur sehr geringe Übereinstimmungen. Hierfür dürfte die unterschiedliche Nutzungsgeschichte, aber auch die verschiedene Erfassungsmethodik eine Rolle spielen. Insgesamt kann aus Sicht der untersuchten Tiergruppen die neu eingeführte extensive, saisonale Schweinebeweidung im Bereich des degradierten Niedermoores als erfolgreich bewertet werden. Die charakteristischen Artengemeinschaften konnten erhalten bzw. neu etabliert werden, darüber hinaus profitierten einige selten bzw. gefährdete Arten von der neuen Nutzungsform. 98 Wichtige Ziele des Naturschutzes, wie die Förderung der Biodiversität oder die Schaffung geeigneter Lebensräume für gefährdete Arten, konnten somit realisiert werden.
Hausschweine wurden bis in die jüngere Vergangenheit im Freiland gehalten. Bis in die Neuzeit war dabei die Waldweide mit Waldmast von großer Bedeutung für diesen Wirtschaftszweig. Mit fortschreitender Waldvernichtung im Mittelalter und der Neuzeit wurden die Tiere dann zunehmend im Offenland gehalten. Vor allem im nassen und feuchten Grünland haben sie aufgrund ihrer Wühlaktivitäten für eine hohe Morpho- und Vegetationsdynamik gesorgt und so für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten der natürlichen dynamischen Lebensräume (z.B. Auen) geeigneten Lebensraum bereitgestellt. Dies wird durch Studien in den Save-Auen, Kroatien, und den Elb-Auen, Brandenburg, darlegt. Dass Schweine auch zur Regeneration verbrachter Trockenrasen oder zum Erhalt der Ackerwildkrautflora auf brachgefallenen Äckern beitragen können, zeigen Untersuchungen aus dem Elsass, dem Weserbergland und der Schwäbischen Alb.
In den drei Jahren wurden am Schmandberg mit 123 Arten aus 44 Gattungen über 25% der bisher für Deutschland bekannten Arten nachgewiesen. Die Artenzahlen zwischen den einzelnen Untersuchungsjahren unterscheiden sich dabei kaum Trotz der im Vergleich zu anderen Untersuchungen (vgl. z.B. BARKEMEYER, 1979; DREES, 1997; FLÜGEL, 2002; LÖHR, 1991; POMPÉ & CÖLLN, 1993; PRECHT & CÖLLN, 1996; RASKIN, 1994; ROTHE, 2000) hohen Artenzahl bezogen auf das recht kleine Untersuchungsgebiet konnten am Schmandberg keine gefährdeten oder sehr seltenen Arten gefunden. Viele der Arten des Schmandberges weisen keine besonderen Ansprüche an ihren Lebensraum auf, sie sind euryök, ausgesprochen wanderfreudig und nutzten im Untersuchungsgebiet vor allem das gute Blütenangebot der Sommermonate. Die Mehrzahl der gefundenen Arten reproduziert sich nicht auf dem Schmandberg, sondern entweder in den Bachauen mit ihren frischen bis feuchten Grünlandbeständen und kleinen Auwaldresten oder in den angrenzenden Laub- und Nadelwäldern. Die gefundenen Arten repräsentieren also eine größeren Landschaftsausschnitt. Gleichzeitig zeigt das weite Artenspektrum mit sehr unterschiedlichen Lebensraumansprüchen die noch vorhandene enge Verzahnung der verschiedenen Lebensräume im Umfeld des Schmandberges auf. Die Landschaft weist dort eine hohe Durchlässigkeit für die Schwebfliegen auf, so daß das sehr gute Blütenangebote auf dem Schmandberg von vielen Arten der Umgebung genutzt werden kann. Im folgenden werden die einzelnen gefunden Gattungen kurz vorgestellt und, soweit möglich, Angaben zur Ökologie nach SPEIGHT (1999), SPEIGHT & CASTELLA (1999A, 1999B) UND SPEIGHT, CASTELLA, & OBRDLIK (1999) mit Ergänzungen aufgrund eigener Beobachtungen gemacht. Zur schnellen Übersicht über die Schwebfliegenarten des Schmandberges dient die Gesamtartenliste in Tabelle 2, in der auch die Dominanzwerte der Arten aus den Malaisefallenfängen dargestellt sind.
Buchenwälder gehören zu den auffälligsten und häufigsten Lebensräumen Deutschlands
und sind z.B. als klassischer Hallenbuchenwald praktisch jedem bekannt. Der erste
Eindruck dieser Wälder vermittelt oft das etwas monotone Bild eines einheitlichen, nur aus
einer Baumart aufgebauten Waldes mit nur schwach und artenarm entwickelter Kraut- und
Strauchschicht. Trotz der relativen Artenarmut gehören Buchenwälder zu den
vegetationskundlichen Besonderheiten Deutschlands. Die Rotbuche (Fagus sylvatica)
besitzt ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt in Mitteleuropa (Abb.1). Außerhalb
Europas kommen „Buchenwälder“ nur noch im südlichen Südamerika und auf Neuseeland
vor; dort sind allerdings die Südbuchen (Nothofagus spp.) anstatt der bei uns heimischen
Rotbuche bestandsbildend.
Der Kammolch ist mit bis zu 16 cm Körperlänge der größte einheimische Molch. Sein Name leitet sich vom auffallend hohen, an der Schwanzwurzel unterbrochenen und gezackten Hautsaum (Kamm) der Männchen zur Paarungszeit ab (GÜNTHER 1996). Als weitere deutsche Bezeichnungen finden sich bei DÜRIGEN (1897) die Namen Sumpfmolch und Großer Wassersalamander. Obwohl deutlicher größer als alle anderen Molche ist der Kammolch aufgrund seiner heimlichen Lebensweise, der bevorzugten großen und krautreichen Gewässer sowie der zumeist nur geringen Bestandsgrößen oft nur schwer nachweisbar, so daß bis heute noch große Kenntnislücken zur Biologie der Art, ihrer lokalen Verbreitung und den Bestandsgrößen bestehen. Hinzu kommen immer wieder Verwechslungen der Art mit anderen Molchen, vor allem in der Landtracht, aber auch in der Wassertracht. Verwechslungsmöglichkeiten bestehen während der Paarungszeit vor allem mit den Männchen des Teichmolches (Triturus vulgaris), die jedoch wesentlich kleiner sind und einen ununterbrochenen Kamm besitzen. Bei weiblichen Kammolchen und juvenilen Tieren besteht die Verwechslungsgefahr mit Bergmolchen (Triturus alpestris) insbesondere in der Landtracht. Auch hier ist die Größe ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Hinzu kommt, daß beim Kammolch in der Regel auffällige gelbschwarzgefleckte Bauchmuster, welches Bergmolchen fehlt. Von den vier im Kreis Höxter heimischen Wassermolcharten ist der Kammolch am längsten am Laichgewässer anzutreffen. Die Frühjahrswanderung beginnt bereits ab Mitte Februar und erstreckt sich bis in den Mai/Juni hinein. Abwandernde Tiere sind regelmäßig von Juni bis September hinein zu beobachten. In ausreichend tiefen und sauerstoffreichen Gewässern verläßt ein Teil der Population das gesamte Jahr über das Laichgewässer nicht. Während der Paarungszeit kommt es in den Laichgewässern zu ausgedehnten Balzritualen, bei denen der Kamm der Männchen zur Anlockung der Weibchen dient. An den bevorzugten Balzplätzen bieten sich gute Gelegenheiten zur Beobachtung der ansonsten eher heimlichen Kammolche. Nach der Paarung setzt das Weibchen die etwa 200 bis 400 befruchteten Eier einzeln in der Wasservegetation nahe der Wasseroberfläche ab (GÜNTHER 1996). 12 bis 18 Tage nach der Eiablage schlüpfen die Junglarven, die sich in Abhängigkeit von den Temperatur- und Nahrungsbedingungen innerhalb von 2 bis 4 Monaten bis zur Metamorphose entwickeln (GÜNTHER 1996).
Das Vogelschutzgebiet Egge
(2002)
Vogelschutzgebiete gehören ebenso wie die FFH-Gebiete zum europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000. Der Grund für die Ausweisung dieser Schutzgebiete ist der starke Artenrückgang heimischer Vogel- und Zugvogelarten. Um dem entgegenzuwirken wurde am 2.4.1979 die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) erlassen, die den Schutz, die Nutzung und die Bewirtschaftung aller im Gebiet der EU heimischen Vogelarten regelt. Dazu wurden die Ausweisung von Schutzgebieten, Einschränkungen der Jagd, des Handels und der Nutzungen von Lebensräumen der entsprechenden Vogelarten festgeschrieben. Für die in Anhang I der Richtlinie genannten Arten sind darüber hinaus besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So soll durch die Schaffung von Besonderen Schutzgebieten (BSG bzw. SPA) die Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Artenvielfalt und einer ausreichenden Lebensraumgröße gewährleistet werden.
Ausgelöst durch einen starken Bestandsrückgang des Kranichs (Grus grus) in Deutschland bis in die Mitte der 80iger Jahre des 20.Jh. rückte die Dokumentation der Bestandsgrößen der Kranichpopulation in den Mittelpunkt des Interesses vieler Ornithologen. Neben der traditionellen Kontrolle durch Zählungen in den Brutgebieten wurde die Bestandsentwicklung vor allem durch Zählungen an den traditionellen Kranichrastplätzen wie der Bockregion auf Rügen (PRANGE 1996) und verstärkt auch durch Zugzählungen im Binnenland (z.B. KRAFT 1995, PREYWISCH & MÜLLER 1988) verfolgt. Durch die Kombination der verschiedenen Erfassungsmethoden und den hohen Bekanntheitsgrad des Kraniches konnten einerseits die Arealausweitung in die ehemals besetzten Brutgebiete Westdeutschlands (MEWES 1996), andererseits auch der starke Anstieg der westlich ziehenden Kranichpopulation gut dokumentiert werden. Anhand von Zugzählungen lassen sich neben der reinen Bestandsentwicklung auch noch wichtige Daten zum Zugverhalten der Kraniche wie Verlagerungen der Zugrouten ermitteln, die für den Erhalt dieser Art in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen werden.
Naturschutz wurde in der Vergangenheit sowohl in Deutschland als auch in der europäischen Gemeinschaft zumeist regional betrieben (PLACHTER 1991). Die Auswahl und rechtliche Sicherung von Naturschutzgebieten war über lange Zeiträume stark vom persönlichen Engagement der Menschen vor Ort abhängig und richtete sich im Zweifelsfall eher nach Verwaltungsgrenzen als nach den naturräumlichen Voraussetzungen. Entsprechend „unsystematisch“ waren die Ergebnisse. Erste Besserungen brachte das in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts verabschiedete – und seitdem mehrfach an die aktuellen Gegebenheiten angepasste – Bundesnaturschutzgesetz, das dem Naturschutz in Deutschland einen einheitlichen Rahmen gab. Gleichzeitig wuchs im Naturschutz die Erkenntnis, dass ein wirkungsvoller Schutz der Natur und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten auf einzelnen, kleinen und eher regional begrenzten Flächen nicht möglich ist (vgl. HORLITZ 1994 oder PLACHTER 1991). Die ersten Ansätze für länderübergreifende Schutzsysteme wurzeln im Zugvogelschutz, bei dem sehr deutlich wurde, dass die Verantwortung für den Erhalt einzelner Arten nicht nur den Ländern in den Brutgebieten obliegt, sondern dass eben auch die Staaten, die von den Zugrouten tangiert werden oder in denen die Überwinterungsgebiete liegen, für den Schutz verantwortlich zeichnen. Als Konsequenz hieraus wurde 1971 in der iranischen Stadt Ramsar eine Konvention verabschiedet, die sich als Ziel setzte, weltweit Feuchtgebiete und insbesondere die an diese Gebiete gebundenen Vogelarten zu schützen. Die Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte im Jahr 1976. In Folge der Ramsar-Konvention kam es zu einer ganzen Reihe weiterer länderübergreifender Vereinbarungen (z.B. Bonner Konvention über den Schutz wandernder Tierarten 1979 – Übersicht unter www.bfn.de), die überwiegend dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dienen sollen. Für die Europäische Union wurde dieser Gedanke erstmals 1979 mit der Verabschiedung der EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt. Den Mitgliedsstaaten wurden dabei weit über die Verpflichtungen aus den bisherigen internationalen Konventionen hinausreichende einheitliche und verbindliche Vorgaben zum Erhalt seltener Vogelarten gemacht. Ein wesentlicher Fortschritt war die Schaffung einheitlicher und gerichtlich einklagbarer Normen. Mit der EU-Vogelschutzrichtlinie wurde ein erster und wesentlicher Baustein zur Schaffung des europäischen Naturnetzwerkes „Natura 2000“ geschaffen. Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie stehen bis heute „gleichberechtigt“ nebeneinander. Eine Integration der Vogelschutzrichtlinie in die FFH-Richtlinie erfolgte bisher nicht. So bilden beide Richtlinien das Herzstück von „Natura 2000“.