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Bereits im Jahr 1997 wurde mit der Erstellung der naturschutzfachlichen Planunterlagen für die Planfeststellung der Ortsumfahrung Schönebeck im Zuge der B 246a in der Magdeburger Börde begonnen. Bereits für den 1. Planungsabschnitt von der Bundesautobahn A 14 bis zur L 65 wurde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensation der Schwerpunkt auf den Biotopverbund und die Stärkung vorhandener Strukturen als Kerne dieses Verbundes gelegt. Zu nennen sind hier v. a. die Endmoränenkuppen südlich von Schönebeck wie der Spitze Berg. Mögliche Beeinträchtigungen des Biotopverbundes durch Verkehrsinfrastrukturvorhaben können sich insbesondere durch die Zerschneidungseffekte derartiger linearer Vorhaben ergeben. Ein vorrangiges Ziel muss es deshalb sein, diese Effekte zu minimieren, indem einerseits die Inanspruchnahme von wertvollen Biotopverbundstrukturen vermindert und andererseits die Durchlässigkeit der Verkehrstrassen für die Fauna durch geeignete Maßnahmen wie Wild- und Amphibiendurchlässe oder Grünbrücken verbessert wird.