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„Biodiversität“ wird zunehmend als wichtige Ressource
erkannt. Schutz, Zugang und nachhaltige Nutzung der Biodiversität
(genetische Ressourcen, Arten, Proben jeglicher
Couleur) werden inzwischen auf verschiedenen politischen
Ebenen verhandelt, was in international verbindlichen Rahmenwerken
verankert wird. Verständnis von und Bewusstsein
über Genehmigungen zum Import und Export biologischer
Proben ist von zunehmender Bedeutung für Biologen,
um Forschungsprojekte legal und zeitnah durchführen
zu können. Nichtsdestotrotz werden nach wie vor biologische
Proben fleißig im- und exportiert, oft genug auch unter
Vernachlässigung der Genehmigungspflicht aufgrund lokaler,
nationaler und internationaler Übereinkommen, Gesetzen
und Verordnungen bzw. auch schlichtweg mit gesetzeswidrigem
Verhalten oder Verpackungen beim Transport.
Daraus entstehende Schwierigkeiten können ernsthafte Probleme
während der Feldarbeit bedeuten, aber auch den
Export verzögern oder zum Verlust von Proben führen.
Intensive rechtzeitige (Vorab-) Information bezüglich gesetzlicher
Voraussetzungen zum Import, Export und Transport
biologischer Proben kann das Problempotenzial stark
vermindern oder ganz beseitigen. Wir haben vier wichtige
Faktoren identifiziert und fassen Informationen zu diesen
Bereichen zusammen, die bei Beachtung die Genehmigungen
und den Import in die EG vereinfachen können: (1) gute
persönliche (auf gegenseitigem Vertrauen beruhende) Kontakte
im Ursprungsland; (2) Verständnis und Einhaltung von
allen relevanten Gesetzen und Verordnungen; (3) Zugang
zu Informationen bezüglich Genehmigungen, Verordnungen
und Informationsverbreitung innerhalb der Forschergemeinschaft;
und (4) Zugang zu einheitlichen und aktuellen
Richtlinien zu Genehmigungen, Verordnungen und Gesetzen.
Ziel dieser Arbeit ist es, in Zukunft die Forschung von
einigen zentralen Problemen im Im- und Export zu befreien
und Probleme und Missverständnisse zu reduzieren.