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„Alles, was wir über unsere Gesellschaft, ja über die Welt, in der wir leben, wissen, wissen wir durch die Massenmedien“ behauptet der Soziologe Niklas Luhmann. Die Medien fungieren demzufolge als Vermittler und Träger von Informationen.2 Die Abbilder unserer Umwelt erreichen uns täglich in den verschiedensten medialen Ausprägungen. Während vor rund 100 Jahren noch die Gazette oder das Radio diese Funktionen erfüllten und nach der Etablierung des Fernsehens ein relatives Gleichgewicht der Massenmedien hergestellt war, ersetzen heute überwiegend Nachrichtensendungen im Fernsehen, Online-Informationsangebote und sogar Applikationen auf Smartphones diese Art der Vermittlung. Ein erneuter Umbruch in der Nutzung der Medien ist seit der Etablierung des World Wide Web evident...
In einer fast unüberschaubaren Vielzahl von Quellen, allen voran das Internet, stehen uns heute Bildmaterialien zu allen gesellschaftspolitischen Ereignissen zur Verfügung. Hier entsteht die grundlegende Problematik der Bildquellennachweise, vor denen auch die Redaktion dieser Publikation stand. Immer und überall zugänglich, ist jedoch nicht immer klar: was ist zu belegen, wie sind sie zu belegen und wie ist zu verfahren, wenn es keinen Urheber/Quelle gibt oder dieser nicht (mehr) nachzuweisen ist? Die Autorinnen wollen an dieser Stelle jenes Dilemma nicht in Form von Gesetzestexten wiedergeben, sondern primär ein Bewusstsein dafür schaffen, wie man sich mit der freien Verfügbarkeit von Bildmaterialien auseinandersetzt und ihr begegnet. Es sollen vielmehr Fragen aufgeworfen werden die den Sachverhalt der Materie verdeutlichen. Im Einzelnen können hier nur einige Denkanstöße gegeben werden um auf die Problematik innerhalb des Bildurheberrechtsgesetzes aufmerksam zu machen...