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Die gegenwärtig in Sachsen-Anhalt laufenden bzw. geplanten Arterfassungen und Kartierungen sind in einer Tabelle zusammengestellt. Koordiniert werden diese 16 Programme durch Arbeitsgemeinschaften und Verbände, durch das Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität, durch die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby, durch den Storchenhof Loburg, durch einzelne Artspezialisten sowie durch die Abteilung Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / LAU.
Die Zusammenstellung der Liste der charakteristischen Tierarten erfolgte analog der vom LAU (2002) geschilderten Vorgehensweise. Inzwischen konnten durch die vom LAU in den FFH-LRT Sachsen-Anhalts durchgeführten intensiven faunistischen Untersuchungen ein besseres Bild der charakteristischen und regional typischen Artengemeinschaften vermittelt werden. Allerdings stehen für einige der neu aufgenommenen FFH-LRT solche Untersuchungen noch aus. Deshalb werden hier in naher Zukunft verstärkte Anstrengungen nötig sein, die Wissenslücken zu schließen.
Mit Stand vom 15.05.2001 sind für die Pflanzen und Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse des Anhangs II der FFH-RL in Sachsen-Anhalt 4749 Nachweise bekannt, von denen ca. 40 % innerhalb der gemeldeten FFH-Vorschlagsgebiete liegen. In der folgenden Statistik sind nur die Arten dargestellt, die aktuell in Sachsen-Anhalt nachgewiesen sind. Für die einzelnen Artengruppen (Wirbellose, Wirbeltiere, Gefäßpflanzen) wurde der Begriff „aktueller Nachweis“ durch die Spezialisten aufgrund der diversen ökologischen Gegebenheiten unterschiedlich definiert. Für die Wirbellosen werden als „aktuell“ Daten ab dem 01.01.1960 gewertet (nähere Erläuterungen in den Artkapiteln bzw. in der Einführung zur Artengruppe), für die Wirbeltiere Daten ab dem 01.01.1990 und für die Gefäßpflanzen in der Regel ab dem 01.01.1980. Somit ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass Vorkommen von Arten, die an dieser Stelle als aktuell nachgewiesen betrachtet werden, inzwischen als „Ausgestorben oder verschollen“ gelten.
Zum Verständnis der nachfolgenden Abhandlungen sind einige Anmerkungen erforderlich. Die Datenbank, die die Grundlage für die Verbreitungskarten bildet, basiert auf verschiedensten Quellen. Bei den Angaben der Fundorte wurden solche, die nur auf Zitaten in älteren Literaturquellen beruhen und keine eigenen bzw. neuen Beobachtungen beinhalten, in der Regel weggelassen.
Die Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Union erfordert sowohl qualitative als auch exakte quantitative Angaben zu den im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten. Diese Daten sind ein maßgeblicher Inhalt der FFH-Standarddatenbögen (KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 1995) bzw. des Nationalen Datenerfassungsbogens/ Erläuterungen zum deutschen Erfassungsprogramm für NATURA 2000-Gebiete des Bundesamtes für Naturschutz (BUNDESAMT F. NATURSCHUTZ 1997).
Ausblick
(2001)
Die vielgestaltigen Habitate der Südharzer Karstlandschaft bieten einer artenreichen Tierwelt Lebensraum. Zwar sind aus dem Südharz eine Vielzahl von Angaben zu den verschiedensten Tierarten bekannt, systematische Untersuchungen begannen aber erst in der jüngsten Zeit. Fast alle Daten wurden von Einzelpersonen zusammengetragen. Eine Zusammenstellung für den gesamten Harz, der auch alle verfügbaren Meldungen zum Südharz enthält, wurde 1997 mit dem Arten- und Biotopschutzprogramm "Landschaftsraum Harz" vom Landesamt für Umweltschutz veröffentlicht.
Im Juni dieses Jahres wurden vom Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt als Fachbehörde für Naturschutz „neue“ Naturschutzbeauftragte mit besonderen Aufgaben (NbBA) des Landes Sachsen-Anhalt berufen. Dies machte sich erforderlich, da die bisherige Verordnung (GVBl.LSA Nr. 4/1994 v. 21.01.1994) mit dem überarbeiteten Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 41/2004 v. 29.07.2004) außer Kraft gesetzt wurde.