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Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
Aeshna viridis hat wie alle Aeshniden einen mosaikartig gemusterten Hinterleib. Die Brustseiten sind grün mit dünnen braunen Nahten. Die Farbe der Hinterleibseiten der Weibchen ist ebenfalls grün. Auf den Hinterleibsegmenten zwei bis neun der Männchen befinden sich blaue Flecken, so dass Verwechslungsgefahr mit Aeshna cyanea besteht.
Odonata (Libellen)
(2001)
Bis 2003 konnte die Art der Zierlichen Moosjungfer Leucorrhinia caudalis (Charpentier, 1840) nicht nachgewiesen werden. Im Jahre 2008 gelang nunmehr auch für Sachsen-Anhalt in Sekundärbiotopen (Abgrabungsgewässern) erstmals der Nachweis der Zierlichen Moosjungfer. L. caudalis ist damit die 70. in Sachsen-Anhalt nachgewiesene Libellenart. Sie gilt in Deutschland als „vom Aussterben bedroht“ und ist nach Anhang IV der FFH-Richtlinie als Art von gemeinschaftlichem Interesse zu betrachten.
Methodik
(2002)
Die vegetationskundliche und strukturelle Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgt nach der vorrangig von Braun-Blanquet entwickelten Vegetationsklassifizierung, einer hierarchischen Gliederung der Vegetationstypen (Syntaxonomie), die die Ebenen der Assoziation, des Verbandes, der Ordnung und der Klasse umfasst. Hierbei ist die Assoziation die grundlegende Einheit, in der die Pflanzengesellschaften zusammengefasst werden, die sich durch gleiche charakteristische Arten(gruppen)kombinationen auszeichnen. Der Verband vereinigt ähnliche Assoziationen. Das sind bereits umfassendere, jedoch standörtlich noch recht einheitliche Vegetationseinheiten. In Ordnungen werden ähnliche Verbände zusammengefasst. Die Klasse vereinigt ähnliche Ordnungen.