Endlich liegt für einen breiten Nutzerkreis ein aktuelles, alle wesentlichen Bereiche der Landschaftsplanung behandelndes Lehrbuch vor! Erfreulich auch, dass durch die langjährige berufliche Tätigkeit mehrerer beteiligter Autoren im Osten Deutschlands, insbesondere der beiden Herausgeber, viele Erfahrungen aus der Landschaftsplanung der neuen Bundesländer mit einbezogen werden konnten.
Aufbauend auf den in der Vergangenheit in der Bergbaufolgelandschaft meist zufällig und kleinflächig ausgewiesenen 33 Schutzgebieten konnten auf der Grundlage der Forschungsergebnisse des Verbundprojektes insgesamt 67 Vorschläge für die Ausweisung neuer Schutzgebiete (Tab. 10) unterbreitet werden. Darin eingeschlossen sind auch Empfehlungen für Prozessschutzgebiete (Totalreservate). Für jede der vorgeschlagenen Schutzgebietskategorien (Naturschutzgebiet - NSG, Landschaftsschutzgebiet - LSG, flächenhafte Naturdenkmale - ND und Geschützte Landschaftsbestandteile - GLB) wurde eine Beispielsverordnung erarbeitet sowie für die Bergbaufolgelandschaft spezifische Aspekte der Unterschutzsteilung von Flächen herausgearbeitet.
In Sachsen-Anhalt ist im Laufe einer mehr als 100 jährigen intensiven Abbautätigkeit nach Braunkohle im Tagebaubetrieb eine Fläche von ca. 27000 ha in Anspruch genommen worden (Karte 1). Während damit einerseits extreme Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die völlige Zerstörung der gewachsenen Kulturlandschaft verbunden waren, zeigen andererseits insbesondere die der Sukzession unterliegenden Bereiche, dass die Bergbaufolgelandschaft aus der Sicht des langfristigen Schutzes von Natur und Landschaft einer neuen Bewertung bedarf.
Die standörtlichen Gegebenheiten und die ökologischen Bedingungen in der Bergbaufolgelandschaft sind grundverschieden von denen der gewachsenen, unverritzten Kulturlandschaft. Dadurch entstanden und entstehen neue Lebensräume, die in Sachsen-Anhalt sonst nur noch sehr selten, kleinflächig oder überhaupt nicht mehr anzutreffen sind. Im Folgenden werden die für die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft hervorzuhebenden Merkmale dieser einmaligen Landschaft kurz charakterisiert.
Boden, Wasser, Luft und Klima, Pflanzen und Tiere sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie müssen in ihrer Quantität und Qualität langfristig geschützt, entwickelt und erforderlichenfalls wiederhergestellt werden. Ihr Schutz ist nicht nur aus materiellen Gründen notwendig. Der Mensch braucht die Arten- und Formenmannigfaltigkeit der Natur auch für sein geistiges und seelisches Wohlergehen; ein Zusammenhang, der auch heute noch viel zu wenig Beachtung findet.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) fand am 04. März 1994 eine Tagung "Schutz und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen" statt. Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung lagen in den Händen der Abteilung Naturschutz des LAU und der Bundesarbeitsgruppe "Streuobst" des Naturschutzbundes Deutschland (NABU).
Weltweit geschieht Raubbau an den natürlichen Ressourcen; es werden z.B. tropische Regenwälder und Korallenriffe beeinträchtigt oder vernichtet, vielerorts die begrenzt vorhandenen fruchtbaren Böden devastiert, Meere überfischt und Wasserquellen übernutzt. Es wächst die Weltbevölkerung und es wachsen – mit Recht – die Lebensansprüche der Menschen in den Entwicklungsländern. Ein Beitrag zur Entschärfung dieser Situation könnten erfolgreich praktizierte Konzepte einer auf Nachhaltigkeit orientierten Land- und Ressourcennutzung in Biosphärenreservaten sein. In ihnen soll repräsentativ für charakteristische Ökosysteme aller Klimazonen demonstriert werden, wie der Mensch auf der Grundlage eines pfleglichen und nachhaltigen Umgangs mit Natur und Landschaft langfristig produzieren und leben kann. Deshalb ist für mich das Biosphärenreservat die wichtigste aber auch anspruchsvollste Schutzgebietskategorie.
Die standörtlichen Verhältnisse eines Landes werden durch die geologischen Bedingungen, das Relief, den Wasserhaushalt sowie das Klima naturräumlich bestimmt und spiegeln sich in den Böden wieder. Ihren komplexen standörtlichen Ausdruck finden sie in der Vegetation, die ihrerseits selbst durch ihren Einfluss auf die Bodenbildung, den Wasserhaushalt oder das Klima standortprägend ist.
Im Jahre 1992 fand in Rio de Janeiro eine WeltUmweltkonferenz statt. Als ein Ergebnis dieser Konferenz wurde ein Übereinkommen zur Erhaltung und Nutzung der biologischen Vielfalt verabschiedet. Dieses Übereinkommen besagt, dass die innerartliche und zwischenartliche Vielfalt der Organismen sowie die Vielfalt der ökologischen Systeme eine lebensnotwendige Voraussetzung für die Existenz der menschlichen Zivilisation ist.