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Vor Ort entwickelte Naturschutzmaßnahmen, angepasst an die lokalen Bedingungen, besitzen eine höhere Effektivität und Akzeptanz als Lösungen, die von außenstehenden Stellen auferlegt werden. Diesem Grundsatz wurde bereits 1990 durch die Einrichtung und Förderung von Naturschutzstationen im Land Sachsen-Anhalt entsprochen. Im Dezember 1990 hat die Naturschutzstation "Unstrut/Triasland" als nachgeordnete Einrichtung der Bezirksregierung Halle ihre Arbeit aufgenommen.
Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Mit Verordnung vom 15.11.1993 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Halle vom 17.12.1993) wurde das NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" durch die Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Halle endgültig unter Schutz gestellt. Die Beantragung der Unterschutzsteilung erfolgte im Januar 1991, die einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Halle am 05. Juli 1991.
Herr Albert Keding beging am 2. März 1997 seinen 65. Geburtstag. Er wurde in Schreitlacken, Kreis Samland (Ostpreußen) geboren, wo seine Eltern einen Landwirtschaftsbetrieb besaßen. Dort wurde das Interesse des Jubilars zur Landwirtschaft geweckt. So besuchte Albert Keding später in Dassow-Lütgenhof (Mecklenburg) eine Fachschule für Landwirtschaft, wo er seine Vorliebe für Gräser entdeckte. An diese Ausbildung schloss sich ein Landwirtschaftsstudium an der Martin-Luther-Universität in Halle an.
Die große, alte Dame des Naturschutzes lebt nicht mehr. Ingeborg Falke starb am 28.06.1998 im Alter von 86 Jahren in Nebra. Wir verlieren mit ihr eine ungewöhnliche Frau, die in vielen Bereichen aktiv war - in den letzten Jahrzehnten aber besonders im Naturschutz. Viele von uns Naturschützern haben durch die Begegnung mit ihr eine Bereicherung erfahren. Sie hatte eine starke Ausstrahlung, deren Wirkung man sich nicht entziehen konnte.
Am 15. Dezember 2001 verlieh der Bundespräsident J. Rau in der Villa Hammerschmidt in Bonn Herrn Rudolf Wendling für sein Engagement im Natur- und Landschaftsschutz und der Bodendenkmalpflege den Verdienstorden der Bundesregierung Deutschland. Damit wurde erneut ein Naturschützer aus dem Unstruttal für seine seit über 40 Jahren aktive ehrenamtliche Arbeit geehrt.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.
Akt and mTORC1 signaling as predictive biomarkers for the EGFR antibody nimotuzumab in glioblastoma
(2018)
Glioblastoma (GB) is the most frequent primary brain tumor in adults with a dismal prognosis despite aggressive treatment including surgical resection, radiotherapy and chemotherapy with the alkylating agent temozolomide. Thus far, the successful implementation of the concept of targeted therapy where a drug targets a selective alteration in cancer cells was mainly limited to model diseases with identified genetic drivers. One of the most commonly altered oncogenic drivers of GB and therefore plausible therapeutic target is the epidermal growth factor receptor (EGFR). Trials targeting this signaling cascade, however, have been negative, including the phase III OSAG 101-BSA-05 trial. This highlights the need for further patient selection to identify subgroups of GB with true EGFR-dependency. In this retrospective analysis of treatment-naïve samples of the OSAG 101-BSA-05 trial cohort, we identify the EGFR signaling activity markers phosphorylated PRAS40 and phosphorylated ribosomal protein S6 as predictive markers for treatment efficacy of the EGFR-blocking antibody nimotuzumab in MGMT promoter unmethylated GBs. Considering the total trial population irrespective of MGMT status, a clear trend towards a survival benefit from nimotuzumab was already detectable when tumors had above median levels of phosphorylated ribosomal protein S6. These results could constitute a basis for further investigations of nimotuzumab or other EGFR- and downstream signaling inhibitors in selected patient cohorts using the reported criteria as candidate predictive biomarkers.