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Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.
Methodik
(2002)
Die vegetationskundliche und strukturelle Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgt nach der vorrangig von Braun-Blanquet entwickelten Vegetationsklassifizierung, einer hierarchischen Gliederung der Vegetationstypen (Syntaxonomie), die die Ebenen der Assoziation, des Verbandes, der Ordnung und der Klasse umfasst. Hierbei ist die Assoziation die grundlegende Einheit, in der die Pflanzengesellschaften zusammengefasst werden, die sich durch gleiche charakteristische Arten(gruppen)kombinationen auszeichnen. Der Verband vereinigt ähnliche Assoziationen. Das sind bereits umfassendere, jedoch standörtlich noch recht einheitliche Vegetationseinheiten. In Ordnungen werden ähnliche Verbände zusammengefasst. Die Klasse vereinigt ähnliche Ordnungen.
Die Gattung Salix zeichnet sich gegenüber den meisten anderen Gattungen der heimischen Flora durch ein gehäuftes Auftreten von Hybriden aus. Die Häufigkeit vieler Hybriden wird zwar stark überbewertet, jedoch ist die sichere Bestimmung einzelner Sippen durch das Auftreten ihnen ähnlicher Bastarde erschwert. Aus diesem Grunde wird hier ein Bestimmungsschlüssel vorgestellt, der die in Sachsen-Anhalt häufigsten Hybriden einbezieht. Die Bestimmungstabellen basieren auf den Tabellen von SKVORZOV in ROTHMALER (1994, 1996). Gegenüber dem Schlüssel aus ROTHMALER (1996) neu eingebrachte Merkmale wurden durch eigene Feldbeobachtungen und anhand der angeführten Literatur, vor allem der Schlüssel von NEUMANN (1981) und QUINGER (1990) ergänzt. Bezugsgebiet des Schlüssels ist Sachsen-Anhalt, daher wurden nur Bastarde verschlüsselt, die in diesem Bundesland eine gewisse Bedeutung erreichen. Die Nomenklatur folgt der „Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands“ (WISSKIRCHEN & HAEUPLER 1998).
Dieser Beitrag soll dazu anregen, einerseits häufige Weidenhybriden wie Salix × rubens, S. × multinervis und S. × smithiana bei der Geländearbeit zu berücksichtigen und andererseits auf eine klare Trennung in Sachsen-Anhalt seltener Arten wie S. fragilis oder gebietsweise seltener Arten wie S. pentandra von ihren Hybriden zu achten. Herbarmaterial von bestimmungskritischen Exemplaren kann zur Nachbestimmung an den Verfasser gesandt werden.