Rechtswissenschaft
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Criminal law exceptionalism, or so I suggest, has turned into an ideology in German and Continental criminal law theory. It rests on interrelated claims about the (ideal or real) extraordinary qualities and properties of the criminal law and has led to exceptional doctrines in constitutional criminal law and criminal law theory. It prima facie paradoxically perpetuates and conserves the criminal law, and all too often leads to ideological thoughtlessness, which may blind us to the dark sides of criminal laws in action.
The EU legislator responded to the challenges of the digital transformation and the increase of online communication with Directive 2019/790 on copyright and related rights in the Digital Single Market (CDSMD), which intends to establish a legal framework for the use of copyright and related rights in the online environment. Germany transposed art 17 CDSMD through a new Act on the Copyright Liability of Online Content Sharing Service Providers (OCSSP Act), which entered into force on August 1, 2021. This paper examines whether the terms and conditions and other publicly accessible copyright policies of eight services (i.e., YouTube, Rumble, TikTok, Twitter, Facebook, Instagram, SoundCloud, and Pinterest) changed upon the entry into force of the OCSSP Act. For this purpose, we reviewed and analyzed the relevant German-language websites of the services four times between July 2021 and November 2021. Our data collection reveals few changes in the terms and conditions of platforms over time but significant differences between the services in relation to their use of content recognition technology. The concluding section discusses the implications of these findings for the future of copyright policy in the EU.
Art 17 Directive 2019/790 on copyright and related rights in the Digital Single Market (CDSMD) offers not only a new perspective on service provider liability but also on user rights in the digital sphere of copyright law. The Directive obliges Member States to enable users of online content sharing service providers to assert the use of an exception or limitation before a court or another judicial authority. Hence, art 17 CDSMD foresees a subjective, that is, enforceable, right of the user deriving out of the exceptions and limitations of copyright and related rights. Yet, there is no clear guidance on how to transpose this requirement into national law, neither in art 17 CDSMD nor within the judgment of the CJEU in the annulment proceeding or the guidance of the EU Commission. This generates uncertainty for Member States, for which the concept of enforceable user rights is novel. The paper examines the requirements which art 17 CDSMD sets out for digital user rights and the difficulties for Member States to comply with them. The example of the German transposition of art 17 CDSMD shows that a high standard of user protection is not necessarily accompanied by a respective enforceability mechanism.
Die Dissertation befasst sich mit der Frage, inwieweit Bürger anhand des Informationsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG) auf Informationen über Abgeordnete des Bundestages zugreifen können.
Neben dem Verfassungsrecht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren (Art. 5 Abs. 1 GG) verfügt der Bürger auch über das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen anhand des IFG. Damit wird die aktive Beteiligung der Bevölkerung am politischen Leben des Staates und am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung sowie die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit der staatlichen Entscheidungen seitens der Bürger gefördert. Als das wichtigste „Rückkopplungsinstrument“ zwischen dem Volk und dem Staat stellt der Abgeordnete sowie seine Mandatstätigkeit ein besonderes Interessensobjekt für die Bürger dar. Informationszugangsanträge anhand des IFG werden von Bürgern unter anderem als Mittel verwendet, um Informationen über ihre Abgeordnete zu gewinnen.
Im Rahmen der Untersuchung werden die Rolle der Abgeordneten als Brücke zwischen dem Volk und dem Staat in einer parlamentarischen Demokratie sowie die Bedeutung des Vertrauens seitens der Bürger zu ihren Repräsentanten für die Legitimation der staatlichen Entscheidungen analysiert. Die Dissertation untersucht den verfassungsrechtlichen Status der Mandatsträger und seiner einzigartigen Position im staatlichen System, in der sich Rollen eines Amtsträgers und einer Privatperson verbinden. Hier werden insbesondere der Umfang, die Grenzen und das Ziel des verfassungsrechtlichen Schutzes der Abgeordneten und seiner Privatinteressen herausgearbeitet.
Des Weiteren wird das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen anhand des IFG beleuchtet. Im Rahmen dessen werden sein Anwendungsbereich, der Sinn und Zweck sowie die Anwendung der Ausnahmeregelungen erörtert.
Da in den Zugangsanträgen mit Abgeordnetenbezug das Informationsinteresse des Antragstellers mit dem Interesse des Abgeordneten am Schutz seiner personenbezogenen Daten kollidiert, stellt auch der Datenschutz einen Untersuchungsgegenstand dar. Hier werden sowohl der Inhalt des im Grundgesetz (GG) verankerten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Ausnahmeregelung des IFG zum Schutz personenbezogener Daten betrachtet. Vertieft wird auf die Entstehungsgeschichte und Anwendung des § 5 Abs. 2 IFG eingegangen, in dem ein Zusammenhang mit einem Mandat des Dritten als Ausschlussgrund für einen Informationszugang genannt wird.
Abschließend wird ein konkretes Praxisbeispiel eines Informationsantrages mit Abgeordnetenbezug schrittweise geprüft. Anhand dessen werden Besonderheiten eines Zugangsanspruchs auf Informationen, die einen Zusammenhang mit einem Mandatsträger haben, zusammengefasst und analysiert. Ferner wird die Schutzwürdigkeit solcher Informationen gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit bewertet und abgewogen. Infolgedessen wird beurteilt, ob ein Informationsantrag nach dem IFG als ein Mittel für Bürger dienen kann, um Informationen über Mitglieder des Bundestages zu erhalten.
Der Beitrag befasst sich mit drei Gesellschaftsformen für soziale und/oder ökologisch orientierte Unternehmen, die einen Beitrag zu einem ökologisch-nachhaltigeren Gesellschaftsrecht leisten sollen. Es werden die US-amerikanische Rechtsformvariante benefit corporation, der französische gesetzliche Status société à mission und die britische Rechtsformvariante community interest company dargestellt, auf Sinnhaftigkeit der Zwecksetzung und auf die Effektivität vorgesehener Kontrollmechanismen vergleichend analysiert und vor dem Hintergrund, ob sie tatsächlich einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten können, bewertet.
Justitias grüne Blindheit : neue Abwägungsdirektiven zur Berücksichtigung von Naturinteressen
(2025)
Ursprünglich richteten sich Klimaklagen gegen den Staat, der eine aus Sicht des Klägers unzureichende Klimapolitik betrieb. Nunmehr sind zunehmend auch private Energieproduzenten und Großemittenten in den Klägerfokus geraten. Dieser Aufsatz befasst sich mit der Frage, an welchen Stellen das Privatrecht, das grundsätzlich nicht der Verfolgung öffentlicher Interessen dient, für Zwecke des Klimaschutzes aktiviert werden kann. Schwerpunktmäßig wird hierfür das kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrecht und das Deliktsrecht untersucht. Während sich das Kaufrecht sogar bei bloß vagen unternehmensbezogenen Bemühungszusagen als erfolgsversprechend erweist, wird die Analyse des Deliktsrechts zum Hürdenlauf. Sind die Hürden der Kausalität und Rechtswidrigkeit überwunden, so stellt sich erst das Kardinalproblem: deren prozessualer Beweis.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen für Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung im geltenden Recht, insbesondere im Hinblick auf das 2021 verabschiedete, aber noch nicht vollständig in Kraft getretene, Insektenschutzgesetz. Nach einer kurzen Erläuterung des Realbereichs werden die wesentlichen Normen, insbesondere solche des Umwelt- und des Baurechts, vorgestellt und auf ihre Tauglichkeit zur Adressierung der Lichtverschmutzung überprüft sowie anhand von in der Umweltverwaltungsrechtswissenschaft bekannten Kategorien analysiert. Schließlich erfolgt eine Bewertung des Vorhandenen sowie die Darlegung einiger Verbesserungsmöglichkeiten.
Dieser Beitrag untersucht die Strategien von Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten, mit denen sie die Strafverfahren, welchen sie aufgrund ihrer Protestaktionen ausgesetzt sind, nutzen, um ihr Anliegen voranzutreiben. Auf einer ersten Ebene werden vier Wirkdimensionen herausgearbeitet: Das Erzeugen von öffentlicher Aufmerksamkeit und Teilhabe am politischen und öffentlichen Diskurs, das Anstoßen von Rechtsdiskurs und Rechtsfortbildung, die (moralische) Legitimation ihrer Taten sowie die Mobilisierung neuer Mitglieder und die Solidarisierung sowohl innerhalb der Bewegung als auch durch die Öffentlichkeit. Mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs und der Demokratisierung des Strafverfahrens werden dann die Chancen und Risiken dieses Vorgehens benannt.