BDSL-Klassifikation: 10.00.00 16. Jahrhundert > 10.11.00 Gattungen und Formen > 10.11.04 Lyrik
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Die Frühe Neuzeit gilt oft als das rhetorische Zeitalter: Viel stärker als durch das Konzept des Zeichens und durch die Semiotik wird sie von der Kunst der Rede und der elaborierten Disziplin der Rhetorik bestimmt, die nicht nur bei der Produktion sprachlicher Äußerungen, sondern auch bei jener von Bildern und von Wissen eine konstitutive Rolle spielt. Seit die Rhetorik mit der Reformation ins Zentrum der Ausbildung der Gelehrsamkeit gerückt ist – bei den Protestanten vor allem durch Melanchthon, bei den Katholiken besonders durch die Jesuiten – bestimmt sie die Wissensproduktion, so dass die Frühe Neuzeit insgesamt und das 17. Jahrhundert im Besonderen wohl mit höherem Recht als Episteme der Rhetorik denn als Episteme der Repräsentation bezeichnet werden könnten. Ganz besonders bestimmt die Rhetorik naturgemäß die Dichtung: Wie die Forschung der letzten Jahrzehnte immer wieder gezeigt hat, kann die barocke Dichtung nicht am Modell der Erlebnislyrik oder des lyrischen 'Ausdrucks' gemessen werden, weil die Texte nichts Innerliches ausdrücken und auch nicht originell sein wollen; ihre rhetorische Oberfläche oder Machart ist keine äußerliche Einkleidung von Gehalten, sondern ihnen wesentlich: Dichtung ist eigentlich angewandte Rhetorik und die poetische Praxis lässt sich meist mehr oder weniger klar auf rhetorisches Lehrbuchwissen zurückführen. Dabei hat die Forschung dieses Wissen oft eher auf die humanistische und antike Tradition zurückgeführt und seine säkulare und technische Natur betont – gerade aufgrund dieser Natur sei das rhetorische Wissen letztlich wichtiger als die Absichten, die einzelne Autoren mit ihrer Dichtung zu verfolgen behaupten.
Bürgermeister und Rat der Stadt Freiburg im Breisgau berichten in einer am 5. Mai 1513 ausgestellten Urkunde, es hätten mehrere Bürger mit der Bitte sich an sie gewandt, eine "bruderschaft der sengerye gründen zu dürfen. Denn gott der allmechtig [würde] dardurch gelopt, die selen getröst und die menschen zu zyten, so sy dem gesang zuhorten, von gotslesterung, ouch vom spyl vnd anderer weltlicher uppigkeyt gezogen": Gott, der Allmächtige, würde damit gepriesen, die Seelen würden getröstet, und die Menschen, wenn sie dem Gesang zuhörten, von Gotteslästerung, Spiel und anderen weltlichen Lastern abgehalten. In Rücksicht nicht zuletzt auf die "guettaeten, so den armen selen dardurch nachgeschechen mocht", wird diesem Ersuchen stattgegeben. Die Bittsteller dürfen ihre "bruderschaft" aber nur genau so einrichten, wie es eine "ordnung" im Detail vorschreibt, die dem Ersuchen an den Stadtrat von den Sängern beigegeben wurde und in der Gründungsurkunde in 17 Punkten "von wort zu wort" noch einmal festgehalten wird.