Mitteilungen zur floristischen Kartierung in Sachsen-Anhalt, Band 8 (2003)
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Das Mansfelder Land und hier insbesondere das Naturschutzgebiet (NSG) „Hasenwinkel“ im Mansfelder Seengebiet standen aufgrund ihres Florenreichtums in der Vergangenheit im Mittelpunkt botanischer Erhebungen (WÜNSCHMANN 1939, KRÜMMLING 1955, WEINERT 1956, BEINHAUER 1965, VOLKMANN 1990). Insbesondere wegen der repräsentativen Vorkommen verschiedener Biotope des Anhanges I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie) wurde das NSG vom Land Sachsen-Anhalt als Schutzgebiet für das kohärente europäische ökologische Netz „NATURA 2000“ vorgeschlagen (MÜLLER et al. 1997). Dem vorliegenden Beitrag liegt eine Diplom-Arbeit an der Hochschule Anhalt (KÖBERLEIN 1999) zugrunde. Es sollen die floristischen und vegetationskundlichen Besonderheiten des Gebietes und angrenzender, für eine Gebietserweiterung vorgesehener, Flächen dargelegt, soweit möglich mit den älteren Daten verglichen und Hinweise für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Vegetation des Gebietes gegeben werden.
Im Rahmen der Grundlagenerfassung für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz i. G. wurde 2002 mit einer Kartierung der Farn- und Blütenpflanzen auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:125.000 im Viertelquadranten-Raster begonnen. Ein Vergleich der Kartierungsergebnisse mit der Datenbank zur floristischen Kartierung Sachsen- Anhalts ergab eine Reihe von Neu- und Wiederfunden. Die nachfolgende Zusammenstellung enthält eine Auswahl bemerkenswerter Arten. Neben Neufunden wurden insbesondere gefährdete Arten (FRANK et al. 1992) berücksichtigt. Die Zuordnung bestimmungskritischer Taxa erfolgte entsprechend ROTHMALER (2002) unter Zuhilfenahme von HAEUPLER & MUER (2000). Die Nomenklatur entspricht WISSKIRCHEN & HAEUPLER (1998). Die Funde stammen aus dem Jahre 2002. Die Angaben beziehen sich auf den Landkreis Sangerhausen. Wiederfunde nach 1950 sind nach der Fundortangabe mit (B) gekennzeichnet. Neufunde im Messtischblatt-Quadrant sind ohne Kennzeichnung nach dem Fundort. Fehlt der Beobachtername, dann erfolgte die Bestätigung durch den Autor des Beitrages.
Nachtrag zu aktuellen Vorkommen bemerkenswerter Pflanzenarten in der Fuhneniederung des Saalkreises
(2003)
Von KRUMBIEGEL (2002) liegt eine Zusammenstellung von Fundorten aller von ihm aktuell beobachteten bemerkenswerten Pflanzenarten für das Fuhnegebiet des Saalkreises vor. Solche Beiträge besitzen, insbesondere bei der vorliegenden Detailgenauigkeit, einen hohen Wert für spätere Untersuchungen zum Rückgang oder zur Ausbreitung von Sippen und sind daher von Bedeutung, wenn entsprechende Autoren nicht die Absicht verfolgen, eine aktuelle lokale Gesamtflora zu publizieren. Zweifellos erscheint es dann sinnvoll, alle verfügbaren Daten zusammenzutragen, um eine möglichst vollständige Darstellung als Vergleichsbasis zu erlangen. Der vorliegende Artikel versteht sich daher als Ergänzung auf der Grundlage der eigenen aktuellen Untersuchungen im Gebiet. Natürlich ist auch damit keine absolute Vollständigkeit zu erwarten. Untersuchungsgebiet, Auswahlkriterium für die Sippen und im Text vorkommende Flurbezeichnungen orientieren sich an KRUMBIEGEL (2002). Die Nomenklatur der Sippen richtet sich nach ROTHMALER (2002). Alle Angaben beruhen auf eigenen Beobachtungen, wobei das Jahr des aktuellsten Nachweises angefügt ist.
Am Beispiel der Bergbaufolgelandschaft Sachsen-Anhalts wird anhand eines Vergleiches von Verbreitungskarten gezeigt, dass anthropogene Sekundärstandorte zunehmend wichtige Ersatzlebensräume für das Vorkommen von Ophioglossaceen darstellen. Für die Arten Ophioglossum vulgatum (Gemeine Natternzunge), Botrychium lunaria (Mondrautenfarn) sowie Botrychium matricariifolium (Ästige Mondraute) werden die standörtliche Bindung und die Vergesellschaftung auf den Folgeflächen des Braunkohletagebaus gezeigt. Die Natternzungengewächse stellen typische Beispiele für naturschutzrelevante Arten dar, die nach dem Durchlaufen der Pionierphase auf den Kippenflächen in mittleren Sukzessionsstadien auftreten. Sie bevorzugen nährstoffarme, lichte Pionierwälder in Kombination mit krautschichtarmen Offenlandmosaiken. Infolge der relativ langsam verlaufenden Sukzessionsprozesse besteht vor allem auf Extremstandorten die Möglichkeit, ohne Pflegeaufwand langfristig geeignete Lebensräume für diese Arten zu erhalten. Die Ergebnisse von Untersuchungen auf Dauerbeobachtungsflächen zeigen, dass insbesondere die Populationen der Gemeinen Natternzunge starken Schwankungen in der Populationsdichte unterliegen. Auf den grundwasserfernen Standorten reagiert die Art sehr sensibel auf den Witterungsverlauf und bildet unterirdische Ruhestadien aus. Insgesamt sind die Konkurrenzsituation und das Entwicklungspotenzial für die Arten der Ophioglossaceen auf den meisten Standorten positiv zu bewerten. Eine wesentliche Grundlage für den Erhalt der Arten in der Bergbaufolgelandschaft im Sinne des Prozessschutzes sind die Ausweisung und der Schutz von möglichst ausgedehnten Sukzessionsflächen mit unterschiedlichen Entwicklungsstadien.
„Wer ihn gekannt hat, musste ihn lieb gewinnen in seiner natürlichen, schlichten, geraden Art, in seiner Güte und Hilfsbereitschaft. (Er) ... hatte das Talent zur Freundschaft. Führende Männer auf den Gebieten des Heimat- und Naturschutzes waren ihm freundschaftlich verbunden...“ (REGENBOGEN 1970). Carl ALTEHAGE (01.04.1899-12.12.1970) wirkte in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Mitteldeutschland. Seine Bemühungen fallen in die Zeit der Umsetzung des neuen Reichsnaturschutzgesetzes, des damit verbundenen Aufbaus von Naturschutzstellen in Kreisen und kreisfreien Städten und der ersten Verordnung einer größeren Anzahl von Schutzgebieten. Durch intensive floristische und pflanzensoziologische Arbeit sammelte er Argumente für die Begründung von Schutzwürdigkeit und der Sicherung wertvoller Areale. ALTEHAGE, in Vlotho an der Weser geboren, legte 1928 die Prüfung als Mittelschullehrer in Biologie, Chemie und Physik ab. Seine erste Anstellung erhielt er in Neuenhaus im Kreis Bentheim. Ein Jahr später kam er nach Merseburg. Bis zum Schuljahresende 1937 war er hier an der Mittelschule angestellt. Neben dem Unterricht führte er den Schulgarten und kümmerte sich darüber hinaus um den Garten des Vereins für Heimatkunde im Petrikloster. Bei seinen Schülern wurde er, obwohl von schlanker Statur, „Molli“ genannt. Eine seiner Schülerinnen erinnerte sich noch heute daran, dass er stets mit dickgefüllter Aktentasche voller Pflanzen von den Exkursionen kam. Seine Wohnung befand sich in einem der Zollingerhäuser in der jetzigen Lutherstraße im Haus Nummer 21.
Im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens für den zum Landkreis Köthen gehörenden Teil der Mosigkauer Heide erfolgten zwischen August 2002 und Juli 2003 u.a. floristische Bestandserfassungen (RANA 2003). Die Untersuchungen stehen im Zusammenhang mit Planungen zur Ausweisung dieses Teils der Mosigkauer Heide als LSG, wie es bereits für den zur Stadt Dessau gehörenden Teil der Fall ist. Die Grenze des Untersuchungsgebietes (UG) entspricht der administrativen Grenze zwischen dem Landkreis Köthen und dem Stadtkreis Dessau (NW-SO-Linie) sowie dem Landkreis Bitterfeld (N-S-Linie). Im Westen und Süden begrenzt die Wald-Offenland-Grenze das Gebiet. Die Gesamtfläche beträgt ca. 700 ha. Das UG gehört zu den Meßtischblättern Quellendorf 4238/2 und Raguhn 4239/1, 3. Da über die Mosigkauer Heide relativ zahlreiche floristische Veröffentlichungen vorliegen, bot es sich an, gezielt nach dort genannten wertgebenden Arten zu suchen, sofern genügend konkrete Fundortangaben vorlagen bzw. entsprechende heute noch existierende Standorte auf aktuelle Vorkommen schließen lassen. Berücksichtigt wurden aus Platzgründen nur geschützte, gefährdete und nach FRANK & NEUMANN (1999) in Sachsen-Anhalt im Rückgang befindliche sowie einige weitere bemerkenswerte Arten. Aktuell konnten im UG insgesamt ca. 240 Gefäßpflanzensippen nachgewiesen werden.
Das Naturschutzgebiet (NSG) „Heideteiche bei Osterfeld“ (MTB 4937/2) ist ein 66 ha großes Areal im Südosten des Burgenlandkreises und gehört zur Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau (LAU 2000). Der mittlere Buntsandstein, überdeckt von dünnen Lößlehmschleiern, welche stellenweise von kiesigen Schichten durchbrochen werden, sowie der starke Tongehalt des Bodens bilden den geologischen Untergrund der Heideteichmulde (LEISSLING 1958). Umgeben von intensiv genutzten Ackerflächen war das Gebiet im vergangenen Jahrhundert großen Beeinträchtigungen durch die Landwirtschaft ausgesetzt. Schon Ende des 19. Jahrhunderts führte die Nutzung der oberen Grundwasserleiter zur Versorgung der Stadt Osterfeld (UNRUH 1998, LÖB 1999) und mit der späteren Speisung eines Schwimmbades zu einer Absenkung des Grundwassers und dem damit verbundenen Artenrückgang von Sumpf- und Wasserpflanzen. Die Wasserentnahme wurde in den 1950er Jahren eingestellt, das Gebiet im Mai 2001 endgültig als NSG unter Schutz gestellt, wobei mehrere Hektar im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgeforstete Ackerflächen als Pufferzone in das Gebiet integriert wurden. Die Kernzone – historisch als „Heidesumpf“ bekannt (SCHLIEPHACKE 1881) – bildet ein Flachmoor, verflochten mit Erlen- und Birkenbruchwald sowie Relikten einer Pfeifengraswiese. Insgesamt sieben Stillgewässer (Großer Heideteich, Kleine Heideteiche – Abb. 1), die im 15. und 16. Jahrhundert zur Fischzucht angelegt wurden, reihen sich von Ost nach West aneinander.