Veröffentlichungen des Naturkundlichen Vereins Egge-Weser, Band 14 (2001)
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An den im Vorjahr mit großem Erfolg durchgeführten "2. GEO-Tag der Artenvielfalt" anknüpfend, beteiligte sich der Naturkundliche Verein Egge-Weser e.V. in Zusammenarbeit mit der Landschaftsstation Diemel-Weser-Egge e.V. auch 2001 wieder an der "Inventur in Sachen Natur". Etwa 30 Spezialisten für Flechten, Moose, Gefäßpflanzen, verschiedene Insektengruppen (Tagfalter, Schwebfliegen, Hautflügler), Amphibien und Vögel, unterstützt durch zahlreiche Naturliebhaber, durchkämmten zu diesem Zweck einen Tag lang das Nethetal bei Bruchhausen sowie den Wingelstein nordwestlich von Ottbergen und inventarisierten die Flora und Fauna des Gebietes.
Ausgelöst durch einen starken Bestandsrückgang des Kranichs (Grus grus) in Deutschland bis in die Mitte der 80iger Jahre des 20.Jh. rückte die Dokumentation der Bestandsgrößen der Kranichpopulation in den Mittelpunkt des Interesses vieler Ornithologen. Neben der traditionellen Kontrolle durch Zählungen in den Brutgebieten wurde die Bestandsentwicklung vor allem durch Zählungen an den traditionellen Kranichrastplätzen wie der Bockregion auf Rügen (PRANGE 1996) und verstärkt auch durch Zugzählungen im Binnenland (z.B. KRAFT 1995, PREYWISCH & MÜLLER 1988) verfolgt. Durch die Kombination der verschiedenen Erfassungsmethoden und den hohen Bekanntheitsgrad des Kraniches konnten einerseits die Arealausweitung in die ehemals besetzten Brutgebiete Westdeutschlands (MEWES 1996), andererseits auch der starke Anstieg der westlich ziehenden Kranichpopulation gut dokumentiert werden. Anhand von Zugzählungen lassen sich neben der reinen Bestandsentwicklung auch noch wichtige Daten zum Zugverhalten der Kraniche wie Verlagerungen der Zugrouten ermitteln, die für den Erhalt dieser Art in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen werden.
Der „Ornithologische Sammelbericht" erscheint alljährlich und gibt erwähnenswerte Vogelbeobachtungen des Kreisgebietes und direkt angrenzender Bereiche wieder. Sofern es nicht gesondert angegeben ist, liegen den Daten keine gezielten Untersuchungen zugrunde – sie sind somit absolut zufällig entstanden und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Die Veröffentlichung dient zur Dokumentation der Nachweise, zur aktuellen Information und kann als Grundlage für Auswertungen verwendet werden. Von besonderem Interesse sind Daten von seltenen Brutvögeln, vor allem solche, die bei uns ein regional bedeutsames Vorkommen haben. Bei folgenden Arten sollte stets besonderes Augenmerk auf Brutvorkommen gerichtet werden: Schwarzstorch, Rohrweihe, Wiesenweihe, Baumfalke, Fischadler, Steinkauz, Uhu, Wendehals, Wachtelkönig, Schlagschwirl, Raubwürger, Braunkehlchen, Grauammer. Von Schwarzstorch und Uhu werden im Sammelbericht keine Brutplatzangaben veröffentlicht, es wird lediglich die Gesamtzahl bekannter Bruten angegeben. Meldungen bitte ich jeweils bis zum 01.02. des Folgejahres der NEW - Geschäftsstelle in der abgedruckten Form zu übermitteln. Beobachtungen sehr seltener Arten müssen von der „Deutschen Seltenheitskommission" geprüft werden. Ohne diese Prüfung gelten die Daten als unsicher und werden auch nicht weiter in die Literatur übernommen. Sofern Beobachtungen der „meldepflichtigen" Arten mitgeteilt werden, bekommen die Beobachter einen entsprechenden Vordruck zugesandt mit der Bitte, diesen auszufüllen und an die Seltenheitskommission weiterzuleiten.
Die Heuschreckenfauna des Kreises Höxter wird mit Angaben zu Lebensraumansprüchen und regionaler Verbreitung vorgestellt. Insgesamt sind bislang 25 Arten nachgewiesen, von denen nur 10 Arten regelmäßig auftreten. Bemerkenswert ist der Erstnachweis der Sichelschrecke (Phaneroptera falcata) auf einem gehölzreichen Kalk- Magerrasen bei Ottbergen (NSG „Mühlenberg“). Dies stellt einen Neufund für das Weserbergland dar.
In diesem Beitrag werden die Ergebnisse 12jähriger libellenfaunistischer Untersuchungen an Gewässern der Weserrandsenke "Taubenborn" und "Grundlose" 2 km südlich von Höxter dargestellt. Trotz verschiedener Eingriffe, die in den letzten Jahrhunderten das Gebiet verändert haben, sind viele auentypische Lebensräume und -gemeinschaften im Gebiet in für die gesamte Region einzigartiger Ausprägung erhalten. Auf kleinem Raum finden sich sowohl trocken-warme als auch kühl-wechselfeuchte Standorte, das Gebiet "Taubenborn" und "Grundlose" stellt die letzte, relativ naturnahe Randsenke der gesamten Oberweserniederung dar. Im Rahmen der hier vorgestellten Untersuchungen wurde im Gebiet ein für die Region außergewöhnlich großer Artenreichtum der Libellen dokumentiert. Insgesamt wurden zwischen 1989 und 2001 29 Libellenarten nachgewiesen. Die bemerkenswerte Vielfalt sehr unterschiedlicher Gewässer, die aufgrund der besonderen hydrologischen Verhältnisse des Gebietes vorhanden sind, bietet zahlreichen z. T. seltenen Libellenarten zusagende Lebensbedingungen. Dementsprechend besiedeln das Gebiet einige regional und überregional seltene Arten in relativ großen Populationen, so u. a. Brachytron pratense, Cordulia aenea und Somatochlora metallica. Erstnachweise für die Region gelangen im Rahmen der Untersuchungen u. a. für Brachytron pratense, Crocothemis erythraea und Anax parthenope. Aufgrund der hohen Bedeutung für z. T. europaweit gefährdete Pflanzen- und Tierarten werden konkrete Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung des Gebietes gemacht. Insbesondere die behutsame Renaturierung einiger Gewässer sowie die Nutzung der alten Straßentrasse beim Neu- bzw. Ausbau der B64/83 zwischen Höxter und Godelheim stellen vordringliche Aufgaben zum Erhalt dieses einzigartigen Gebietes dar.
Hausschweine wurden bis in die jüngere Vergangenheit im Freiland gehalten. Bis in die Neuzeit war dabei die Waldweide mit Waldmast von großer Bedeutung für diesen Wirtschaftszweig. Mit fortschreitender Waldvernichtung im Mittelalter und der Neuzeit wurden die Tiere dann zunehmend im Offenland gehalten. Vor allem im nassen und feuchten Grünland haben sie aufgrund ihrer Wühlaktivitäten für eine hohe Morpho- und Vegetationsdynamik gesorgt und so für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten der natürlichen dynamischen Lebensräume (z.B. Auen) geeigneten Lebensraum bereitgestellt. Dies wird durch Studien in den Save-Auen, Kroatien, und den Elb-Auen, Brandenburg, darlegt. Dass Schweine auch zur Regeneration verbrachter Trockenrasen oder zum Erhalt der Ackerwildkrautflora auf brachgefallenen Äckern beitragen können, zeigen Untersuchungen aus dem Elsass, dem Weserbergland und der Schwäbischen Alb.
Die beiden Verfasser kennen die Kalkmagerrasen bei Willebadessen seit Ende der 70er Jahre und veröffentlichten 1986 einen Überblick über die Großschmetterlinge dieses interessanten Bereichs (BADTKE u. BIERMANN, 1986). Seither suchten sie das Gebiet mehrmals im Jahr auf und können mit den erhobenen Daten die Entwicklung des Bestands dokumentieren. Der Beginn der Pflege dieser Kalkmagerrasen ab Ende 2000 (NEW-Info 2001) und die damit zu erwartenden Verbesserungen in diesem Lebensraum geben Anlass zu einem Rückblick auf Artenzahl und Bestandsentwicklung der Tagfalter und Zygaenen bis zum Jahr 2000. Zugleich mag diese Zusammenstellung auch die Ausgangssituation zu Beginn der Pflege dieser Kalkmagerrasen darstellen.
Bei der Vielzahl der Amphibiengewässer müssen für den Amphibienschutz eindeutige Präferenzen gesetzt werden. Vorrangig sind die artenreichen Gewässer und die Gewässer mit Rote-Liste-Arten zu sichern und gegebenenfalls zu optimieren (vgl. Tab. 5). Liegen die Laichgewässer isoliert, sind im Bereich geeigneter Ausbreitungsachsen Amphibiengewässer neu anzulegen, sodass mittelfristig wieder ein genetischer Austausch zwischen den isolierten Populationen möglich wird. Für den Laubfrosch wurde ein entsprechendes Artenhilfsprogramm in den letzten Jahren erarbeitet (BEINLICH & WYCISK 2000). Die dort herausgearbeiteten Ausbreitungskorridore kommen auch den meisten anderen Arten zugute und können somit übernommen werden. Lediglich für Geburtshelferkröte und Kreuzkröte müssen aufgrund abweichender Lebensraumansprüche eigene Ausbreitungsachsen definiert werden. Sie sind in schraffiert dargestellt. Aber auch Gewässer mit großen Amphibienpopulationen häufiger Arten gilt es zu sichern und zu optimieren, denn diese Vorkommen stellen aufgrund des Populationsüberschusses ein wichtiges Reservoir für die Neubesiedlung verwaister Lebensräume dar. Wo Straßen Ausbreitungsachsen queren, sind weiterhin geeignete Vorrichtungen für den Amphibienschutz zu errichten (vgl. WYCISK et al. 2000). Weiterhin sind grundsätzlich alle zurzeit ungenutzten Teiche und sonstige Kleingewässer als aktuelle oder auch potentielle Amphibienlaichgewässer zu erhalten, ggf. nachdem zuvor Optimierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. So sind viele gefährdete Arten auf besonnte Gewässer angewiesen; schattenwerfende Gehölze sind deshalb regelmäßig zurückschneiden. Flachufer und Ufervegetation sowie Fischfreiheit sind ebenfalls von großer Bedeutung für viele Amphibienarten. Aufgrund der großen Bedeutung der Abgrabungsgewässer insbesondere für gefährdete Amphibienarten ist weiterhin bei allen zukünftigen und soweit möglich auch bei aktuellen Abgrabungen darauf zu achten, dass amphibiengerechte Klein- und Kleinstgewässer geschaffen und erhalten werden. Dies gilt insbesondere für Abgrabungen im Bereich der in dargestellten Ausbreitungskorridore für Geburtshelferkröte und Kreuzkröte. Im Bereich des Muschelkalks sollten notfalls auch Kleingewässer durch Einbau von wasserundurchlässigem Material (Ton) geschaffen werden. Die Maßnahmen können zum überwiegenden Teil im Rahmen von notwendigem Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt werden. Weiterhin sollten die Gewässer in Naturschutzgebieten durch die zuständigen Stellen in einen für den Naturschutz optimalen Zustand gebracht werden. Der aktuelle Zustand lässt oftmals zu wünschen übrig (vgl. Tab. 5). Aber nicht nur die öffentliche Hand ist gefragt. Auch jeder Gartenbesitzer kann durch die Anlage eines Gartenteiches ohne Fischbesatz und durch naturnahe Gestaltung des Gartens einen Beitrag zur Förderung der heimischen Amphibien leisten. Amphibien werden sich in der Regel bereits nach wenigen Jahren von allein einstellen. Von gut gemeinten Besatzmaßnahmen ist aber abzuraten; denn alle heimischen Amphibienarten unterliegen dem Artenschutz und dürfen aus der Natur nicht entnommen werden!