Die Weinbergschnecke wird im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (i.W. FFH-RL) geführt. Hier sind die Tier- und Pflanzenarten "von gemeinschaftlichem Interesse" gelistet, "deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können".