Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 42 (2005), Sonderheft
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Will man geologische Abläufe möglichst genau in ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge bestimmen, bedient man sich schon seit vielen Jahren erfolgreich der Fossilien. Zu einer möglichst genauen Darstellung, Aufarbeitung oder Klärung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse in der Vergangenheit oder einzelner ihrer Phasen werden gern „Zeitzeugen“ herangezogen. Beides, Zeitzeugen wie Fossilien, haben manches gemeinsam. Zum einen haben sie meist ein hohes Alter und zum anderen sind sie nicht in jedem Falle geeignet, eindeutige Rückschlüsse zu gestatten. So lassen sie durchaus Interpretationsräume und phantasievolle Auslegungen zu. Soviel zur Einleitung einer Retrospektive über das Biosphärenreservat an der Elbe.
Als erster Ansatz zur Errichtung von Naturschutzgebieten wird im bayerisch–tschechischen Grenzraum oft das Jahr 1858 genannt, als auf Antrag des Forstmeisters John das erste Naturreservat im Böhmerwald von Fürst Schwarzenberg geschützt wurde – der berühmte Kubany (Boubin)-Urwald. 1863 appellierte der Münchener Maximilian Schmidt an König Max II. von Bayern einen Befehl zu erlassen, das Urwaldgebiet Höllbachgspreng am Hang des Falkensteins unberührt der Nachwelt zu erhalten. Der später so genannte „Waldschmidt“ war einer der ersten „modernen“ Touristen auf bayerischer Seite im Böhmerwald.
Weltweit geschieht Raubbau an den natürlichen Ressourcen; es werden z.B. tropische Regenwälder und Korallenriffe beeinträchtigt oder vernichtet, vielerorts die begrenzt vorhandenen fruchtbaren Böden devastiert, Meere überfischt und Wasserquellen übernutzt. Es wächst die Weltbevölkerung und es wachsen – mit Recht – die Lebensansprüche der Menschen in den Entwicklungsländern. Ein Beitrag zur Entschärfung dieser Situation könnten erfolgreich praktizierte Konzepte einer auf Nachhaltigkeit orientierten Land- und Ressourcennutzung in Biosphärenreservaten sein. In ihnen soll repräsentativ für charakteristische Ökosysteme aller Klimazonen demonstriert werden, wie der Mensch auf der Grundlage eines pfleglichen und nachhaltigen Umgangs mit Natur und Landschaft langfristig produzieren und leben kann. Deshalb ist für mich das Biosphärenreservat die wichtigste aber auch anspruchsvollste Schutzgebietskategorie.
Mit der Anerkennung des Naturschutzgebietes „Steckby-Lödderitzer Forst“ als Biosphärenreservat wurde das internationale Kapitel des Naturschutzes in der DDR aufgeschlagen. Selbstkritisch muss ich einschätzen, dass auch ich seinerzeit nur eine sehr unvollkommene Kenntnis darüber hatte, was ein Biosphärenreservat sein sollte und welche komplexen Aufgaben die UNESCO mit dem Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ anstrebte. Vor allem in der Öffentlichkeit und auf den politischen und Verwaltungsebenen ließ sich das Argument Biosphärenreservat förderlich einsetzen. Das Verständnis des Biosphärenreservates als Naturschutzgebiet verstärkte sich auch dadurch, dass am 10. Dezember 1981 eine Erweiterung des Gebietes um 2.000 ha auf 3.500 ha durch Einbeziehung des Elbe-Saale-Winkels und unter Ausweisung einer Totalreservatsfläche von 500 ha erfolgte. Damit wurde die Wirksamkeit des Schutzgebietes als Refugium für bedrohte Arten sowie für Forschung, Lehre, Bildung und Naturschutzpraxis deutlich verbessert (Dornbusch 1991), eine Annäherung an den komplexen Anspruch eines Biosphärenreservates jedoch nicht erreicht.
Als 1979 in der damaligen DDR mit den Naturschutzgebieten „Steckby-Lödderitzer Forst“ an der Mittelelbe und „Vessertal“ im Thüringer Wald die ersten beiden deutschen UNESCO-Biosphärenreservate entstanden, war die weltweite Erfolgsgeschichte dieser damals visionären und heute innovativsten Schutzgebietskategorie nicht absehbar (Dornbusch 1983, 1985, 1991). Umweltprobleme und Ressourcenfragen kamen in diesen Jahren sowohl in Ost als auch in West verstärkt auf die Tagesordnung. Waren diese ersten zwei Reservate anfangs eher ein „Ersatz“ für den im Osten ungeliebten Nationalparkgedanken, so hat spätestens die 1988 erfolgte erhebliche Erweiterung des Biosphärenreservates in der Elberegion um die historische Kulturlandschaft Dessau-Wörlitz räumlich und inhaltlich die heutige Zielrichtung als Modellregion der UNESCO begründet (Reichhoff 2002, Reichhoff et. al. 1991, Schlosser 1984, 1987, 1991).
Die ersten Bemühungen zur Ausweisung des Vessertales als Naturschutzgebiet (NSG) fanden in den 1930er Jahren statt. Dr. Ernst Kaiser, Professor der Erdkunde an der Pädagogischen Akademie in Erfurt und Schulrat im Kreis Suhl, veröffentlichte die Schrift „Der Bergwald im oberen Vessertal“ (Kaiser 1937), in der bereits vom zukünftigen Naturschutzgebiet die Rede ist. Es müssen auch schon recht genaue Vorschläge über die Abgrenzung des Gebietes existiert haben.
Der letzte Beschluss der De´Maizier-Regierung, das sogenannte „Nationalparkprogramm“, wurde mit dem Einigungsvertrag (1990) geltendes Recht für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses Programm hat wesentlich dazu beigetragen, dass in Deutschland Biosphärenreservate (BR) als Teil des MAB-Programms der UNESCO bekannter geworden sind. Das Nationalparkprogramm beinhaltete auch die Verordnung des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ vom 12. September 1990 als gültige Handlungsgrundlage für die aufzubauende neue Verwaltung (Reichhoff & Böhnert 1991).