Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Heft 2
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Eckart Schwarze ist einer der bekanntesten Naturschützer und Ornithologen aus dem Mittelelbegebiet. Neben seinen zahlreichen Veröffentlichungen in regionalen und überregionalen Fachzeitschriften ist sein Wirken für die Natur über mehr als 50 Jahre ein beredtes Beispiel für die Möglichkeiten, die ehrenamtliches Engagement bietet.
Rote Listen Sachsen-Anhalt
(2004)
Seit der Veröffentlichung der ersten Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Sachsen- Anhalts sind mittlerweile mehr als zehn Jahre vergangen. Deshalb werden im Heft 39/2004 der Reihe "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" die bisherigen Einzelveröffentlichungen zusammengefasst und der aktuelle Wissenstand hinsichtlich der Gefährdung der einbezogenen Arten und Gesellschaften wiedergegeben.
In der letzten Zeit hat die Internationalisierung in allen Fachgebieten zugenommen, das hat zur Folge, dass viele wissenschaftliche Publikationen in englischer Sprache erscheinen. Englisch ist heutzutage die Wissenschaftssprache. Auch die Naturschützer wurden spätestens mit dem Erscheinen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union (1992) mit englischsprachigen Fachbeiträgen konfrontiert. So sind beispielsweise die Definitionen der FFH-Lebensraumtypen im "Interpretation Manual of European Union Habitats" (2003) in der Amtssprache der EU auf englisch erschienen.
Vogelspinnen erfreuen sich unter Terrarianern und Züchtern, aber auch unter biologisch Interessierten zunehmender Beliebtheit. Ihre Langlebigkeit und ihr ungewöhnliches Beute-, Sexual-, Brutpflege- und Feindabwehrverhalten ließ sie zu allseits bewunderten Terrarientieren werden. Dem wird durch Händler und Importeure weiter Auftrieb gegeben. Da einige Arten im Washingtoner Artenschutzabkommen benannt und somit besonders geschützt sind, werden die potenziellen kuscheligen Mitbewohner auch für den Arten- bzw. Naturschutz interessant.
Wenn sich 53 Spezialisten über einen längeren Zeitraum mit der äußerst wichtigen Problematik des Naturschutzes in der Agrarlandschaft beschäftigen, dann bedarf es eines hohen redaktionellen Engagements, um die Ergebnisse als Gesamtbild publizieren zu können. Aus welchen Gründen auch immer, diese erforderliche redaktionelle Bearbeitung kam deutlich zu kurz. Nur so sind voneinander abweichende Begrifflichkeiten, divergierende Flächengrößen, unterschiedliche räumliche Darstellungen, fehlende Erläuterungen, undefinierte Begriffe, fehlerhafte Benennungen und andere Mängel zu erklären.
Der Zustand des Auengrünlandes an der Mittelelbe hat sich in den zurückliegenden Jahren dramatisch verschlechtert. Ursachen dafür sind späte Nutzungen und Verbrachungen, die einerseits vom Naturschutz als Nutzungsanforderungen vorgegeben werden, andererseits aber durch landwirtschaftliche Wirtschaftsweisen, die das artenreiche Auengrünland nicht nachhaltig sichern, bzw. Nutzungsaufgabe bedingt sind. Eine großflächige Nutzung des Grünlandes ist gegenwärtig nur auf der Grundlage der Milchproduktion möglich. Diese wiederum erfordert eine qualitativ hochwertige Futterbasis, die von naturschutzfachlich wertvollem Auengrünland nur unter bestimmten Bedingungen bereit gestellt werden kann. Wie lassen sich naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Anforderungen an die Grünlandnutzung einander annähern?
Nach den Veröffentlichungen über das Auengrünland des Biosphärenreservates "Flusslandschaft Mittlere Elbe" erscheint mit der vorliegenden Dissertation nunmehr eine Übersicht über die Trockenrasen. Die Arbeit berücksichtigt das gesamte Biosphärenreservat und greift teilweise über dessen Grenzen hinaus. Nach einer allgemeinen Gebietseinführung und der Beschreibung der Untersuchungs- und Auswertungsmethoden folgt ein Kapitel zur Verbreitung von Trockenrasen-Arten. Zunächst werden die Verbreitung und die ökologischen Bedingungen der Sippen des Festuca ovina-Aggregates dargestellt. Dem folgt die Erörterung der Verbreitung weiterer ausgewählter Arten, insbesondere auch von Flechten. Danach wird eine Charakterisierung der pflanzengeographischen Stellung des Mittelelbe-Gebietes vorgenommen.
Im Jahr 2003 wurde das gedruckte Werk "Karte der natürlichen Vegetation Europas", bestehend aus Erläuterungstext, Legende und Karten, veröffentlicht. Jetzt steht es in digitaler Form mit einigen Verbesserungen bzw. Ergänzungen und mit allen Texten in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Lediglich die Übersichtskarte 1:10 Mio. ist nicht enthalten.
Die in Sachsen-Anhalt für die Wissenschaftliche Vogelberingung zugelassenen 58 Mitarbeiter werden alljährlich von der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby (im Landesamt für Umweltschutz Halle/Saale) in Zusammenarbeit mit dem Ornithologenverband Sachsen-Anhalt (OSA) und (neuerdings) dem ProRing e.V. zu einer Weiterbildungs-Tagung nach Steckby eingeladen. Dort werden die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben erörtert und auf der Grundlage neuer Beringungsergebnisse diskutiert. Die letzte Tagung fand am 28. Februar 2004 statt.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat dem neuen Naturschutzgesetz am 17.06.2004 zugestimmt. Die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes vom 23.07.2004 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 15. Jahrgang, Nummer 41/2004, ausgegeben in Magdeburg am 29. Juli 2004, veröffentlicht und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) am 30. Juli 2004 erlangen wesentliche europarechtliche Anforderungen an die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tiergärten in Sachsen- Anhalt ihre Gültigkeit. Die Umsetzung der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos bedeutet, dass erstmalig EU-weit einheitliche Kriterien für die öffentliche Haltung von Tieren zu Forschungs- und Bildungszwecken, für die Ausbildung des Personals und die Information der Besucher sowie für die Betriebserlaubnis der Zoos und deren behördliche Überprüfung gelten. Das Ziel der EG-Zoo-Richtlinie ist es, durch die Überwachung der Zoos und Tiergärten und durch eine Stärkung ihrer Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt, den Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu sichern.
Dem Handeln der Eigentümer von Flächen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, ist durch die Ge- und Verbote, die sich aus dem Naturschutzgesetz selbst oder aus den auf dessen Grundlage ergangenen Verordnungen oder Satzungen ergeben, Grenzen gesetzt. Im Einzelfall kann das zu Konflikten mit den Nutzungsabsichten führen. Für Maßnahmen in Naturschutzgebieten (NSG), die zu nachhaltigen Beeinträchtigungen führen können, ist grundsätzlich eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung gemäß § 44 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) erforderlich. Nach dieser Vorschrift darf eine Befreiung von den Verboten nur dann erteilt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde. Weiterhin können überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Befreiung erfordern.
Am 25. Nov. 1979 wurde der Steckby-Lödderitzer Forst gemeinsam mit dem Thüringer Vessertal als erstes deutsches Biosphärenreservat von der UNESCO anerkannt. Dies war und ist Ergebnis und Höhepunkt der Bemühungen von mehreren Generationen von Naturschützern, aber auch Landnutzern unterschiedlichster Art, wie Amtmann Behr, Kurt Wuttky, Alfred Hinsche, Dr. Siegfried Schlosser, Dr. Max Dornbusch, Prof. Dr. Peter Hentschel, Dr. Gerda Bräuer und anderen mehr.
Die Grundlage für die Bildung eines Naturschutzbeirates beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist die Naturschutzbeiräte- Verordnung vom 19.05.1993 (GVBl. LSA Nr. 24, S. 258 ff.). Die Berufung der Mitglieder erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Vorschlagsberechtigt sind alle relevanten Institutionen wie z.B. die Fraktionen des Landtages, kommunale Spitzenverbände, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände oder die Fachbereiche der Universitäten und Hochschulen.
Naturschutzgroßprojekt Mittlere Elbe : Fördergebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung
(2004)
Die Bundesrepublik Deutschland fördert seit 1979 als Beitrag zum Schutz des Naturerbes Deutschlands national bedeutsame Landschaften bzw. deren Ausschnitte. Diese Naturschutzgroßprojekte des Bundes sollen die ökologische und naturschutzfachliche Qualität großflächiger, natürlicher und naturnaher Landschaftsteile von herausragender überregionaler Bedeutung, in denen die typischen Merkmale der Naturausstattung Deutschlands deutlich wird, gegen Gefahren sichern und verbessern. Die Förderung soll, im Rahmen der gesamtstaatlichen Aufgaben des Bundes, die Bemühungen der Länder auf dem Gebiet des Naturschutzes ergänzen und unterstützen. Die zu fördernden Projekte müssen sich hinsichtlich ihrer flächenmäßigen Größe, Komplexität, Naturausstattung, Besonderheit, regionaltypischer Ausprägung und Realisierung von den üblichen Schutzgebieten abheben.
Die Umsetzung der 1979 verabschiedeten EU-Vogelschutzrichtlinie (Europäische Kommission 1979) beschäftigt die Politik sowie den amtlichen und den ehrenamtlichen Naturschutz in Sachsen-Anhalt seit 1992, die Umsetzung der 1992 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) seit 1994/1995. Die erste Phase der Gebietsmeldung im Zeitraum von 1992 bis 2000 wurde in Heft 1/2000 dieser Zeitschrift bereits dargestellt. Die Liste der im Jahr 2000 der EU-Kommission als Teil der Meldung der Bundesrepublik Deutschland übermittelten NATURA 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts enthielt 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von rund 200.023 ha. Das entsprach einem Flächenanteil von 9,8 % des Landes Sachsen-Anhalt.
Im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt wird ein zentrales Verzeichnis aller nach Naturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte des Landes geführt. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Anzahl und Flächengröße der Schutzgebiete nach internationalem Recht, der nach den §§ 17-23 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG LSA) geschützten sowie über die in formellen Unterschutzstellungsverfahren nach §26 NatSchG LSA befindlichen bzw. geplanten Gebiete und Objekte. Ausführungen zu den Natura 2000-Gebieten sind im Beitrag "Die Natura 2000-Gebietskulisse des Landes Sachsen-Anhalt" in diesem Heft nachzulesen.
Professor Dr. Hagen Herdam beging am 7. September 2004 seinen 65. Geburtstag in seiner dritten Wahlheimat, Straßberg im Harz. Geboren wurde er in Halberstadt. Er befasste sich bereits in seiner Jugendzeit in der interessanten und anregenden Landschaft des nördlichen Harzvorlandes und des Harzes mit der Ornithologie und der Botanik. Ab dem Jahre 1956 besuchte er die Arbeiter- und Bauern-Fakultät in Halle und studierte von 1958 bis 1963 in Mos kau Pflanzenzüchtung. Dort lernte er auch seine spätere Frau Ludmilla kennen.