Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Heft 2
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Am 25. Nov. 1979 wurde der Steckby-Lödderitzer Forst gemeinsam mit dem Thüringer Vessertal als erstes deutsches Biosphärenreservat von der UNESCO anerkannt. Dies war und ist Ergebnis und Höhepunkt der Bemühungen von mehreren Generationen von Naturschützern, aber auch Landnutzern unterschiedlichster Art, wie Amtmann Behr, Kurt Wuttky, Alfred Hinsche, Dr. Siegfried Schlosser, Dr. Max Dornbusch, Prof. Dr. Peter Hentschel, Dr. Gerda Bräuer und anderen mehr.
Im Jahr 2003 wurde das gedruckte Werk "Karte der natürlichen Vegetation Europas", bestehend aus Erläuterungstext, Legende und Karten, veröffentlicht. Jetzt steht es in digitaler Form mit einigen Verbesserungen bzw. Ergänzungen und mit allen Texten in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Lediglich die Übersichtskarte 1:10 Mio. ist nicht enthalten.
Die Umsetzung der 1979 verabschiedeten EU-Vogelschutzrichtlinie (Europäische Kommission 1979) beschäftigt die Politik sowie den amtlichen und den ehrenamtlichen Naturschutz in Sachsen-Anhalt seit 1992, die Umsetzung der 1992 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) seit 1994/1995. Die erste Phase der Gebietsmeldung im Zeitraum von 1992 bis 2000 wurde in Heft 1/2000 dieser Zeitschrift bereits dargestellt. Die Liste der im Jahr 2000 der EU-Kommission als Teil der Meldung der Bundesrepublik Deutschland übermittelten NATURA 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts enthielt 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von rund 200.023 ha. Das entsprach einem Flächenanteil von 9,8 % des Landes Sachsen-Anhalt.
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) am 30. Juli 2004 erlangen wesentliche europarechtliche Anforderungen an die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tiergärten in Sachsen- Anhalt ihre Gültigkeit. Die Umsetzung der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos bedeutet, dass erstmalig EU-weit einheitliche Kriterien für die öffentliche Haltung von Tieren zu Forschungs- und Bildungszwecken, für die Ausbildung des Personals und die Information der Besucher sowie für die Betriebserlaubnis der Zoos und deren behördliche Überprüfung gelten. Das Ziel der EG-Zoo-Richtlinie ist es, durch die Überwachung der Zoos und Tiergärten und durch eine Stärkung ihrer Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt, den Schutz wild lebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu sichern.
Die in Sachsen-Anhalt für die Wissenschaftliche Vogelberingung zugelassenen 58 Mitarbeiter werden alljährlich von der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby (im Landesamt für Umweltschutz Halle/Saale) in Zusammenarbeit mit dem Ornithologenverband Sachsen-Anhalt (OSA) und (neuerdings) dem ProRing e.V. zu einer Weiterbildungs-Tagung nach Steckby eingeladen. Dort werden die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben erörtert und auf der Grundlage neuer Beringungsergebnisse diskutiert. Die letzte Tagung fand am 28. Februar 2004 statt.
Eckart Schwarze ist einer der bekanntesten Naturschützer und Ornithologen aus dem Mittelelbegebiet. Neben seinen zahlreichen Veröffentlichungen in regionalen und überregionalen Fachzeitschriften ist sein Wirken für die Natur über mehr als 50 Jahre ein beredtes Beispiel für die Möglichkeiten, die ehrenamtliches Engagement bietet.
Naturschutz braucht in allen Zeiten "Lichtgestalten" und Vorbilder. Es gibt in Sachsen-Anhalt nicht viele Persönlichkeiten, auf die diese Charakteristik so treffend passt, wie auf Ernst Schwarz. Über ihn ausführlich zu berichten erübrigt sich, nicht zuletzt auch wegen der Würdigung durch seinen verehrten und leider zu früh verstorbenen Weggefährten Hans-Georg Litty im Heft 2/1994 der Zeitschrift "Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt".
Nach den Veröffentlichungen über das Auengrünland des Biosphärenreservates "Flusslandschaft Mittlere Elbe" erscheint mit der vorliegenden Dissertation nunmehr eine Übersicht über die Trockenrasen. Die Arbeit berücksichtigt das gesamte Biosphärenreservat und greift teilweise über dessen Grenzen hinaus. Nach einer allgemeinen Gebietseinführung und der Beschreibung der Untersuchungs- und Auswertungsmethoden folgt ein Kapitel zur Verbreitung von Trockenrasen-Arten. Zunächst werden die Verbreitung und die ökologischen Bedingungen der Sippen des Festuca ovina-Aggregates dargestellt. Dem folgt die Erörterung der Verbreitung weiterer ausgewählter Arten, insbesondere auch von Flechten. Danach wird eine Charakterisierung der pflanzengeographischen Stellung des Mittelelbe-Gebietes vorgenommen.
Wenn sich 53 Spezialisten über einen längeren Zeitraum mit der äußerst wichtigen Problematik des Naturschutzes in der Agrarlandschaft beschäftigen, dann bedarf es eines hohen redaktionellen Engagements, um die Ergebnisse als Gesamtbild publizieren zu können. Aus welchen Gründen auch immer, diese erforderliche redaktionelle Bearbeitung kam deutlich zu kurz. Nur so sind voneinander abweichende Begrifflichkeiten, divergierende Flächengrößen, unterschiedliche räumliche Darstellungen, fehlende Erläuterungen, undefinierte Begriffe, fehlerhafte Benennungen und andere Mängel zu erklären.