Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 41 (2004), Sonderheft
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Aeshna viridis hat wie alle Aeshniden einen mosaikartig gemusterten Hinterleib. Die Brustseiten sind grün mit dünnen braunen Nahten. Die Farbe der Hinterleibseiten der Weibchen ist ebenfalls grün. Auf den Hinterleibsegmenten zwei bis neun der Männchen befinden sich blaue Flecken, so dass Verwechslungsgefahr mit Aeshna cyanea besteht.
Allgemeine Bemerkungen
(2004)
Mit einer Kopf-Rumpf-Lange von etwa 4 - 5 cm ist die Geburtshelferkröte ein eher kleiner, gedrungener Froschlurch mit kurzen Hinterbeinen und meist graugefärbter Oberseite sowie einer schmutzigweißen oder hellgrauen Unterseite. Auffällig sind die relativ großen, stark hervortretenden Augen mit senkrechten, schlitzförmigen Pupillen ("Katzenaugen"). Vom Trommelfell bis in die Lendengegend ist beiderseits eine Reihe größerer, manchmal rötlicher Warzen ausgebildet. Die Paarungsrufe, die bisweilen auch von den Weibchen abgegeben werden können, bestehen aus aneinandergereihten Klangen, die aus größerer Distanz an Glockengeläut erinnern, weshalb die Art volkstümlich oft "Glockenfrosch" genannt wird.
Ausblick
(2004)
Mit der vorliegenden Publikation zu den Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurde die Reihe der Veröffentlichungen in den Sonderheften dieser Zeitschrift zu den Arten nach Anhang II (LAU 2001b) sowie zu den Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (Weber et al. 2003) fortgesetzt. Damit sind im Wesentlichen die konzeptionellen Grundlagen für ein Monitoring der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zur Erfüllung der Berichtspflichten an die EU geschaffen. Auch für die FFH-Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten (LAU 2002) liegt als weiterer wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Berichtspflichten ein Sonderheft vor.
Die Kreuzkröte ist der kleinste Vertreter unter den drei einheimischen Echten Kröten (Bufonidae), wobei bei den Weibchen (selten erreichte) Maximalwerte von über 8 cm, bei den Männchen von 7,9 cm ermittelt wurden (Günther & Meyer 1996). Gewöhnlich bleiben jedoch die Tiere deutlich kleiner, auch der Geschlechtsdimorphismus bezüglich der Körperlänge ist nur schwach zugunsten der Weibchen ausgeprägt. Auf einer gelbbraun bis oliv marmorierten Grundfärbung ist eine gelblich gefärbte Rückenlinie ausgebildet. Die Bauchseite weist auf schmutzig-grauweisem Grund ein dunkles Fleckenmuster auf. Die ratschenden oder knarrenden Paarungsrufe zahlen zu den lautesten der einheimischen Amphibien. Die Kreuzkröte kann auch durch ihre Fortbewegungsform eindeutig identifiziert werden. Die sehr kurzen Hinterbeine, die allenfalls für kurze Sprunge geeignet sind, bedingen das mauseartige, sehr schnelle Laufen.
Unter den drei Echten Kröten (Bufonidae) nimmt die Wechselkröte hinsichtlich der Körperlänge eine Mittelstellung ein. Die Maximalwerte der Kopf-Rumpf-Lange liegen bei den Weibchen bei 10, bei den Männchen bei 9 cm (Nöllert & Nöllert 1992). Artdiagnostisch bedeutsam ist die sehr kontrastreiche Zeichnung der Oberseite, die auf weislichem oder grauem Grund ein Muster scharf abgesetzter, häufig auch miteinander verschmolzener, grüner und dunkel umrandeter Flecken aufweist. Vor allem bei den Weibchen sind oftmals die größeren Warzen an den Körperflanken orange bis rötlich gefärbt. Weitere Artmerkmale sind die waagerecht elliptische Pupille, eine zitronengelbe bis grünliche Iris sowie flache, nahezu parallel zueinander verlaufende Parotiden. Der vorwiegend wahrend der Laichzeit abgegebene, sehr langgezogene und melodische Ruf ("ürrr ... ürrr ... ürrr") erinnert an das Trillern eines Kanarienvogels.
Das Wald-Wiesenvögelchen ist ein kleiner dunkelbrauner Tagfalter mit einer Vorderflügellange von ca. 1,6 cm. Die Oberseite der Vorderflügel ist einfarbig, auf den Hinterflügeln findet sich eine kurze Binde aus drei oder vier heller geringten Ocellen nahe dem Rand. Die Unterseite, besonders der Hinterflügel, ist auffälliger gezeichnet. Nahe am Rand stehen meist sechs schwarze Ocellen mit weisem Kern und orangefarbenem bis rotbraunem Ring, die größer sind als bei den verwandten Arten. Innen werden sie von einer unregelmäßig gezackten weißen Binde begleitet. Wichtiges Erkennungsmerkmal ist eine silberne, metallisch glänzende Binde zwischen der Ocellenreihe und einer schmalen rötlichen Saumbinde. Die Art ist nicht geschlechtsdimorph und wenig variabel.
Die Schling- oder Glattnatter ist neben Kreuzotter und Ringelnatter die dritte in Sachsen-Anhalt heimische Schlangenart. Die Grundfarbe kann variieren und grau, gelblich, rötlich oder bräunlich sein. Kennzeichnend ist ein dunkelbrauner Streifen, der vor oder hinter dem Auge beginnt und sich bis zum Hals fortsetzt. Die Gesamtlange von ca. 75 cm wird nur selten überschritten.
Der etwa rattengroße gedrungen wirkende Feldhamster ist oberseits gelb- bis rotbraun und unterseits schwarz gefärbt. An der Übergangszone sind weise Flecken unterschiedlicher Größe ausgeprägt. In regional unterschiedlicher Häufigkeit können auch abweichend gefärbte Tiere beobachtet werden (schwarz, gescheckt, gelb, weiß). An Tieren aus Sachsen-Anhalt konnten Stubbe et al. (1998) folgende Maße ermitteln: Kopf-Rumpf-Lange 18,7 - 28,5 cm und Schwanzlange 3,5 - 6,8 cm. Die ermittelten Körpermassen wahrend der Sommermonate betrugen 182 - 505 g. Für den Beginn des Winterschlafs ist jedoch von einer Erhöhung dieser Werte auszugehen.
Einleitung
(2004)
Der Naturschutz, im föderativen Deutschland in Landeszuständigkeit organisiert, erhalt zunehmend Impulse auf europäischer Ebene und wird dadurch vor neue Anforderungen an den Schutz von Lebensraumen und Arten gestellt. Einen wichtigen internationalen Rahmen stellt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro 1992 dar. Innerhalb der Europäischen Union wurden durch die FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) EU-weite Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Arten und Lebensraume aufgestellt. Wahrend bisher überwiegend im Rahmen der Bundesländer bzw. Deutschlands agiert wurde, sind nun zunehmend auch "gemeinschaftliche Interessen" zu berücksichtigen. Zugleich hat die EU in Form der LIFE-Verordnung ein Finanzierungsinstrument für die Durchführung von Projekten zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Ressourcen geschaffen.