Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 31 (1994), Heft 2
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- 1994 (24)
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Viele militärische Übungsplätze in Deutschland verfügen über ökologisch äußerst wertvolle Bereiche. Die Gründe dafür sind mannigfaltig (vgl. Högel; Lange 1992) Dort, wo eine Nutzung durch die Streitkräfte fortbesteht, soll durch Benutzungs- und Bodenbedeckungspläne die ökologische Werterhaltung festgeschrieben werden (Richtlinie 1992). In den Fällen, wo Flächen aus der militärischen Nutzung entlassen werden, entstehen Zielkonflikte durch unterschiedlichste Ansprüche (Högel; Lange 1992). Die Naturschutzbehörden müssen in diesem Falle Vorhaben zum Erhalt ökologisch wertvoller Flächen fachlich exakt begründen können. Besonders schwierig ist das bei Gebieten, die durch die sowjetischen Streitkräfte genutzt wurden. Über die ökologische Ausstattung dieser Standort- oder Truppenübungsplätze ist bislang kaum etwas bekannt, da 40 Jahre lang keine Daten erhoben werden konnten.
Andreas Brand zum Gedenken
(1994)
Am 14. Februar 1994 verstarb nach langer Krankheit der Sachgebietsleiter der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Halle (Saale), Andreas Brand, im Alter von 34 Jahren. Am 21. Mai 1959 in Zwickau geboren, verlebte er seine Kindheit und Jugend in Hoyerswerda. Schon damals galt sein Interesse der Natur, die er auf Streifzügen in seiner Lausitzer Heimat näher kennen lernte. Das Erlebnis dieser durch den intensiven und weiträumigen Braunkohlenabbau, aber auch durch groß angelegte Rekultivierungsmaßnahmen gekennzeichneten Landschaft mag wohl schon damals in ihm den Keim für sein späteres Engagement im Naturschutz gelegt haben.
Mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das ab 01.07.1990 in den neuen Bundesländern in Kraft trat, erhielten die Unteren Naturschutzbehörden in Sachsen-Anhalt und den anderen neuen Bundesländern durch die Anwendung der Kategorie "Geschützter Landschaftsbestandteil" (GLB) eine weitere Möglichkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten. Seit Inkrafttreten des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) gilt auch dafür das Landesrecht. Nach § 23 NatSchG LSA können "(1) Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzung des § 22 erfüllen, aber
1. zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
4. zum Schutz
erforderlich sind, als geschützte Landschaftsbestandteile unter besonderen Schutz gestellt werden."
Der Bericht ist ein Ergebnis des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) an den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) 1991 vergebenen, von den Ländern Brandenburg und NordrheinWestfalen außerdem geförderten und von der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, jetzt Bundesamt für Naturschutz, betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens "Feuchtgebietsschutz in der Bundesrepublik Deutschland durch Monitoring der Wasservogelarten sowie durch Gebietsmonitoring, speziell der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention."
Seit 1990 nimmt dank des verringerten Schadstoffeintrags aus Industrie, Landwirtschaft und Kommunen die Belastung der Flüsse im Land Sachsen-Anhalt mit anorganischen und organischen Schadstoffen ab. Die verbesserte Wasserqualität führte in vielen bereits verödeten Flussabschnitten zu einer Wiederbesiedlung durch Tier- und Pflanzenarten.
Reinhard Keller : 65 Jahre
(1994)
Geehrt wird Herr Reinhard Keller, geboren am 29.12.1929. Sein bevorstehender 65. Geburtstag ist uns Anlass, seine schon lange währende ehrenamtliche Tätigkeit auf den Gebieten Naturschutz und Landschaftspflege zu würdigen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zerbst wurde und wird durch ihn, der seit Jahren ein sehr aktives Mitglied des Naturschutzbeirates ist, tatkräftig unterstützt. R. Keiler betreut z. B. die Naturschutzgebiete "Rahmbruch" und "Platzbruch".
In den Jahren 1987-1993 wurden im einstweilig gesicherten Naturschutzgebiet (NSG) Brandberge Beobachtungen durchgeführt, die bei den Tagfaltern weitgehende Vollständigkeit der Erfassung erwarten lassen, bei den Heterocera den Charakter erster Erfassungen besitzen. Die Arbeiten wurden mit Genehmigung der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde durchgeführt, vor der einstweiligen Sicherung mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, wofür an dieser Stelle der Dank ausgesprochen sei.
Seit April 1992 erscheint in jedem Jahr ein Heft dieser Reihe, die speziell die Region des ElbeHavel- Winkels beschreibt. Die Publikationsreihe wurde bisher vom Heimat-Naturmuseum Untere Havel herausgegeben, ab Heft 4 ist das IHU Geologie und Analytik, Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH, in Stendal der neue Herausgeber.
Unter dem Titel "Vegetation und Flora des Kreises Köthen" haben Mitarbeiter der ehemaligen Pädagogischen Hochschule Köthen unter Leitung von Prof. Dr. Arndt Kästner den Versuch einer aktuellen Darstellung der im Gebiet vorkommenden Pflanzen unternommen. Herausgeber der Schrift ist das Naumann-Museum in Köthen. Dieses Vorhaben erscheint sehr bedeutungsvoll, weil erstmalig seit Bensemann (1908) wieder eine vollständige Erfassung der Flora des Kreises vorliegt. Das Vorhaben erhält auch deshalb besondere Bedeutung, weil seit Beginn unseres Jahrhunderts tiefgreifende Veränderungen in den Natur- bzw. Landschaftsräumen erfolgten, wie zunehmende Industrialisierung, Verkehrserschließung, Siedlungserweiterung, gesteigerter Tourismus und wachsende Beanspruchung der Landschaft durch Erholungssuchende, Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, verbunden mit Flächenstilllegung und Flurneugestaltung.