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Wir leben in einer Welt voller Bilder. Unser Denken funktioniert in Bildern, die menschliche Kommunikation bedient sich verschiedener Sprachbilder und das mediale Zeitalter überrollt uns mit einer wahren Flut aus bewegten und unbewegten Bildern. Die Moderne greift dabei nicht nur auf den reichen Bilderschatz vergangener Jahrhunderte zurück, sondern es werden auch traditionelle Motive variiert, verändert und verworfen. Das ursprüngliche Bild wird ergänzt durch Gegenbilder und Alternativkonzepte. Letztlich ringen sie alle, Bilder und ihre Gegenbilder, um die Deutungshoheit. Die Veranstalter Corina Erk, M.A., und Christoph Naumann, M.A., eröffneten als Promovierendenvertreter der Bamberger Graduiertenschule für Literatur, Kultur und Medien den Workshop „Gegenbilder – literarisch/filmisch/fotografisch“ und stellten das anspruchsvolle Tagungsprogramm vor, das sich in fünf Sektionen gliederte. Jedes Panel näherte sich aus einer anderen Perspektive dem Themenbündel „Gegenbild“ an.
Principles can be directly expressed by law or may be found in jurisprudence, philosophy or literature. Often the principles are contradictory, as in the case of transparency and the taboo of state information disclosure. At the individual level, transparency and taboo, the sense and purpose of privacy may compliment each other. Moreover the rise of cyberspace has blurred the distinction between privacy and public. The taboo is widening. The development of the internet and of the social networks can alter the once apparently stable legal situation, bringing a new dynamic into play in both state and individual spheres. In the context of the internet it is as though the secret workings of the state are projected on its "walls and facades", reminding us of Plato's "Myth of the Cave". As Plato described, disillusionment and reflexive defensiveness can follow.
Einleitung: Lokoregionäre Rezidivtumore der Kopf-Hals-Region können häufig nicht mehr kurativ operativ oder radiotherapeutisch behandelt werden, so dass neue Therapiekonzepte erforderlich sind. Es konnte gezeigt werden, dass statische Magnetfelder (SMF) Tumorwachstum und -angiogenese signifikant beeinflussen und zu einem intratumoralen Ödem führen. Das Ziel der vorliegenden Studie war die Evaluation des Effektes von SMF auf die Permeabilität von Tumorblutgefäßen und die therapeutische Nutzbarkeit in Kombination mit einer konventionellen Chemotherapie.
Methoden: Zellen eines syngenen amelanotischen Melanoms wurden in transparente Rückenhautkammern bei Goldhamstern implantiert. Unter SMF-Exposition von 587 mT wurde fluoreszenzmikroskopisch die Extravasation von rhodaminmarkiertem Albumin zur Errechnung der Gefäßpermeabilität gemessen und intratumorale Leukozyten-Endothelzell-Interaktionen quantifiziert. Für die anschließende Therapiestudie wurden die antitumoralen Effekte einer Kombinationstherapie von Paclitaxel und SMF-Exposition verglichen mit drei Kontrollgruppen (Glucose, Paclitaxel allein, SMF allein; je n=6).
Ergebnisse: SMF führen zu einer signifikanten Erhöhung der Tumorblutgefäßpermeabilität bei unveränderten Leukozyten-Endothelzell-Interaktionen. Die Kombinationstherapie von SMF und Paclitaxel ist – bezogen auf Tumorwachstum und Angiogenese – Monotherapien überlegen.
Schlussfolgerung: Eine SMF-induzierte Steigerung der Gefäßpermeabilität kann die Blut-Tumor-Schranke beeinflussen und somit die Effektivität einer Chemotherapie mit kleinmolekularen Substanzen wie Paclitaxel deutlich steigern. Bei Verwendung von Kopfspulen erscheint eine derartige adjuvante Kombinationstherapie für lokoregionäre Karzinomrezidive der Kopf-Hals-Region besonders geeignet.
[D]ieser Veranstaltungstyp [wurde] 1996 etabliert […] und die komparatistisch angelegte Konferenz der Abteilung 2012 [wird] nunmehr zum 17. Mal in Folge ausgerichtet […]. Über den Kreis der 15 Referenten hinaus war sie mit etwa 120 aktiv mitdiskutierenden Teilnehmern gut besucht. Thematisch orientiert sich die Konferenz jeweils an einem Semesterkurs, den die Studierenden der am Department angebotenen Master‐Studiengänge (Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch) durchlaufen.
The aim of this contribution is to introduce and outline a third theory of rights. Concentrating on claim-rights, it proposes to approach this aim via the concept of a directed duty. This approach is justified by the widely shared presupposition that an entity has a right if and only if a duty is owed to this entity. Unlike some prominent other proposals, this contribution does not contrast directed duties with undirected ones. It contrasts two ways a duty can be related to an entity. On the one hand, a duty can be owed to an entity. In this case it is directed to this entity. On the other hand, a duty can concern an entity. There is no reason to presuppose that they exclude each other, on the contrary. Theories of rights have to reconstruct the difference between these two ways a duty can be related to an entity. After having introduced the starting point for a theory of rights in that way, the two classic theories of rights will be rejected, the will theory and the interest theory. The main focus lies on the shortcomings of the different versions of the interest theory. This criticism helps to formulate the conditions a convincing theory of rights has to meet. In the last part, the status theory of rights will be outlined.
Um den vielfältigen und komplexen Wechselbeziehungen zwischen Literatur und Architektur nachzugehen, versammelte die School of Language & Literature des Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS) unter Federführung von Dr. Robert Krause und Jun.‐Prof. Dr. Evi Zemanek Wissenschaftler aus philologischen und kunsthistorischen Disziplinen zu einer dreitägigen Tagung (1.‐3. Dezember 2011). Die Breite der Annäherungen an die „Baukunst (in) der Literatur“, wie sie sich in den Vorträgen abzeichnete, verdeutlichte nicht nur, wie stark das – selbst mit dem 'spatial turn' – nicht unbedingt systematisch perspektivierte Forschungsfeld sich unabhängig und dezentral ausdifferenziert hat sondern auch inwiefern ein endliches Zusammentreffen versierter Forscher längst überfällig gewesen ist.
Der zweifache Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall “Lautsi gegen Italien” hat sich zum Paradigma der Schwierigkeiten entwickelt, welche Europa bei der adäquaten Ansiedlung der Religion im öffentlichen Bereich erfährt. Die Lösung kann sich ändern, wenn, anstatt dem politischen Problem (wann ist die Ausübung von Macht erlaubt) einzuräumen, die Möglichkeit einer praktischen Vernunft und ihre Verträglichkeit mit dem religiösen Glauben zum Ausgangspunkt gemacht wird. Diese würde zweifelsfrei zu einer politischen Fragestellung zu einer Präsenz der Religion im öffentlichen Bereich einladen, die auf eine positive Laizität mehr Rücksicht nimmt, dabei den Laizismus ablehnt, der darauf drängt, die Rationalität zur Macht auch einen nicht kognitivistischen Code zu reduzieren.
Bericht der Organisatoren: Die Tagung wollte ein Zeichen setzen: ein Zeichen, dass es geboten sei, sich erneut der Cotton Genesis und ihrem ausdrücklichsten mittelalterlichen Nachfahren, den Schöpfungsmosaiken der Vorhalle von San Marco in Venedig, zuzuwenden. Die Diskussion dieser Verbindung von frühchristlichen Illuminationen, die nur noch in wenigen verkohlten Fragmenten überliefert sind, mit den mittelalterlichen Mosaiken ist seit der Entdeckung durch Johan Jakob Tikkanen 1889 geführt worden. Sie kam 1986 mit der Edition der Cotton Genesis durch Kurt Weitzmann und Herbert Kessler zu einem vorläufigen Abschluss. Die Mosaiken erschienen als weitgehend getreue Kopie der Buchmalereien der Handschrift, die dabei allein redaktionelle, aber keine konzeptionelle Veränderungen durch die Mosaizisten erfahren hätten...
Die Auffassung des Rechts in Hegels Rechtsphilosophie weicht bekanntlich von dem ab, was üblicherweise unter „Recht“ verstanden wird. Schon deshalb sind Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts nicht einfach neben andere Werke zur Rechtstheorie zu stellen. Aber Hegels Bestimmung des Rechts ergänzt nicht nur das Recht äußerlich, sondern lässt es auf etwas gründen, das über es selbst deutlich hinausweist: auf jener Normativität, die er als Sittlichkeit bezeichnet. So ist Hegels Rechtsphilosophie nur als eine Sozialphilosophie der Sittlichkeit zu verstehen. Sie kann als die philosophische Selbstreflexion einer Gesellschaft verstanden werden, die sich selbst primär als durch das Recht bestimmt versteht, aber auf eine andere Form von Normativität bezogen ist.
Es ist die Aufgabe der Wissenschaft, richtige, d.h. möglichst vernünftige Entscheidungen anzuleiten. Der wissenschaftliche Geltungsanspruch umfasst immer sowohl einen Wahrheits- wie einen Wert- und einen Gerechtigkeitsanspruch.
Vernunft lässt sich nur in einem sowohl rationalen wie interrationalen Diskurs annähern:
(1) Im rationalen Diskurs wird der Anspruch erhoben, innerhalb einer bestimmten Rationalität richtige Antworten auf ausgewählte Fragen zu finden (meist innerhalb der Grenzen bestimmter institutionalisierter Schulen oder Disziplinen).
(2) Der interrationale Diskurs setzt bei der Relation zwischen verschiedenen Fragen mit unterschiedlicher Rationalität an und versucht,
(a) zwischen diesen Fragen eine wechselseitige Verständigung herzustellen (Diskurs zur Verständlichkeit), bevor er
(b) auf den Diskurs über die Richtigkeit von Antworten verschiedener Fragestellungen im Zusammenhang eintritt (materieller interrationaler Diskurs).
Der interrationale Diskurs bedarf der Verfassung:
(1) Formelle Verfassung des Diskurses
(a) Institutionelle Strukturen und Prozesse (Gleichberechtigung aller Beteiligten, Symmetrie der Strukturen, z.B. die Tagesordnung einer Ratssitzung)
(b) Methodische Argumentationsstrukturen und -abläufe (Wahrheit, Wert und Gerechtigkeit; Fragen- und Antwortdimension).
(2) Materielle Verfassung: Inhaltliches Argumentarium guter Gründe im Diskurs (bewährte Argumente aus bisherigen Diskursen).