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Staatskapitalismus 3.0
(2013)
Die Herausbildung staatlich durchdrungener Marktökonomien in großen Schwellenländern wie Brasilien, China oder Indien ist ein mehr als überfälliger Anlass, den Westzentrismus der aktuellen Krisendiskussionsowie der Literatur zu den „Varieties of Capitalism“ zu verlassen und sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden des Kapitalismus in diesen Ländern zu beschäftigen. Wir sprechen hierbei vom Staatskapitalismus 3.0, also einer dritten Welle des Staatskapitalismus mit ihren länderbezogenen Variationen. Dieser in den Themenschwerpunkt einführende Beitrag gibt erstens einen Überblick über die historischen Wellen des Staatskapitalismus. Zweitens werden die weiteren Beiträge des Schwerpunktes vorgestellt und in den Kontext der dritten Welle des Staatskapitalismus gestellt. Schließlich folgen drittens einige Implikationen für die gegenwärtige Kapitalismusforschung, die aus der Untersuchung von politischen Ökonomien jenseits der OECD-Welt zu ziehen sind.
Aufklären statt verklären
(2013)
Trata-se de uma réplica ao texto "Uma filosofia da história tornada sóbria", de Georg Lohmann. Nessa réplica o autor justifica que procura vincular uma teoria exigente da evolução social com a da consciência falível, porém não derrotista, de um ethos kantiano que nos obriga a contribuir de algum modo para a melhoria do mundo.
In der gegenwärtigen Forschung zu Recht und Kolonialismus zeigt sich ein interessanter Gegensatz: Während das Recht vor allem als ein Instrument kolonialer Machtausübung verstanden wird, erscheinen Juristen, die nach einer Ausbildung an europäischen oder amerikanischen Universitäten in ihre Herkunftsländer zurückkehrten, als zentrale Akteure lokaler Unabhängigkeitsbewegungen, aus denen heraus neue Nationalstaaten entstanden. Dieser Gegensatz wird beispielhaft illustriert durch aktuelle Arbeiten von Turan Kayaoglu zum Legal Imperialism sowie Arnulf Becker-Lorca und seine Figur des Semi-Peripheral Jurist. Das Buch Asian Legal Revivals – Lawyers in the Shadow of Empire erschien 2010 und geht daher nicht direkt auf diese Arbeiten ein, dennoch ist es ein Beitrag dazu, beide Beobachtungen miteinander zu verbinden. Die Rechtssoziologen Yves Dezalay und Bryant G. Garth, die gemeinsam bereits sechs Bücher verfasst oder herausgegeben haben, untersuchen die Rolle von Juristen in der Herausbildung und Legitimation politischer Herrschaft in sieben asiatischen Ländern im 19. und 20. Jahrhundert. ...
Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften in Paris 1951 und Rom 1957 geht auf einen politischen Impuls zurück. Alle Staaten, die sich 1951 und 1957 zu den ersten Europäischen Gemeinschaften zusammengeschlossen haben, sind nach 1945 durch neue Verfassungen neu gegründet worden. Die neuen Verfassungen der Gründungsmitglieder orientieren sich nicht nur in ähnlicher Weise an egalitärer Menschenwürde und universellen Menschenrechten, konstituierten die nationale Gesellschaft als soziale Massendemokratie und den von ihnen hervorgebrachten Staat als internationalrechtlich offenen Staat. Sie erklären darüber hinaus auch ihren ausdrücklichen Willen zur europäischen Einigung. Die Gründungsverträge führen deshalb lediglich die Verfassungsprinzipien der Gründungsnationen zu einem höherstufigen constitutional moment zusammen, um die von vornherein supranational organisierten Gemeinschaften als Vereinigungsprojekt eines demokratischen Europa zu begründen. ...
Die Frage, ob und in welcher Hinsicht ADORNO als Vorbereiter eines Paradigmas qualitativer Sozialforschung verstanden werden kann, wird diskutiert anhand zweier Briefe ADORNOs an Paul LAZARSFELD aus dem Jahre 1938, als er in dessen "Radio Research Project" an der Universität Princeton mitzuarbeiten begann. ADORNO musste sich hier erstmals mit empirischer Sozialforschung amerikanischer Prägung ins Verhältnis setzen, wobei er in Ermangelung praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet zunächst ganz auf seine Bordmittel als Philosoph und Künstler angewiesen war. In der Korrespondenz mit LAZARSFELD artikulierten sich erstmals Überlegungen, die in ADORNOs Schriften zur Sozialforschung aus der Nachkriegszeit ihre kanonische Gestalt fanden. Die quantifizierenden Verfahren kritisierend, entwickelte er gleichsam naturwüchsig ein Modell qualitativer Forschung, das aber zugleich bestimmten, auch später nicht überwundenen Restriktionen unterlag, die ihren Grund vor allem in Vorbehalten gegenüber methodisch geregelten Vorgehen überhaupt hatten.