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Die Geschichte der europäischen Integration wird in der Regel als Erfolgsgeschichte erzählt, vor allem als wirtschaftliche Erfolgsgeschichte, die sich in Folge kluger und aus historischer Erfahrung getroffener Entscheidungen ergeben habe (vgl. Loth 2014; vgl. auch Mittag 2008). Der Zweite Weltkrieg habe endgültig gezeigt, dass das durch zahlreiche Nationalstaaten gekennzeichnete Europa, sollte es nicht zusammenarbeiten, zu verheerenden Konflikten neige. Und die Zusammenarbeit sei nicht nur politisch klug; sie zahle sich zusätzlich wirtschaftlich aus. So seien allen Teilnehmerstaaten auch in einem ganz ordinär materiellen Sinne Profiteure der europäischen Einigung, die in dieser Logik dann auch gar nicht weit genug gehen kann, bedingen sich hiernach doch das politisch Sinnvolle und das ökonomisch Erfolgreiche gegenseitig – und zwar genau in der Form der supranationalen Organisation, die die Europäische Union mittlerweile angenommen hat. Liest man einen Satz der Bundeskanzlerin Angela Merkel so, dann ist die europäische Integration nach Brüsseler Art deshalb alternativlos, weil es kein vergleichbares Erfolgsmodell gibt. Aus der zunächst durch das Leid des Krieges geprägten Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist unter der Hand eine Art Sachzwang geworden, denn von der einmal eingeschlagenen Straße der Integration kann man in dieser Sicht nur unter erheblichen Wohlstandsverlusten und politischen Risiken abweichen.
In dieser Sachzwanglogik war allerdings die Euro-Krise nicht vorgesehen. Sie konnte im strengen Sinne auch gar nicht passieren, war doch die weitere Vertiefung der europäischen Union zur Währungsunion in den 1990er Jahren gerade damit begründet worden, dass derartige Krisen zukünftig ausgeschlossen seien (vgl. Tietmeyer 2005). Dass die Politik auf sie zunächst überrascht, fast panisch und dann durch konsequentes Vorantreiben der institutionellen und finanziellen Integration reagiert hat, zeigt auch, dass hier ein Denken vorherrscht, das nach dem Motto funktioniert, es könne doch nicht sein, was nicht sein dürfe. ...
Das vierte Jahrhundert war ein Jahrhundert der Bürgerkriege. Diese forderten einen überaus hohen Blutzoll und lähmten teils auch die Verteidigung an den Grenzen. Ein Bürgerkrieg aber war die weitestgehende Form der Desintegration des Reiches, da die Armee auseinanderbrach, in der sich doch das Kaisertum und — wenn man auf Kaisererhebungen blickt — das römische Volk verkörperte. Zudem bedeutete Auseinanderbrechen einen gewaltigen Ressourcenverlust, da einem Kaiser nur ein Teil der ohnehin schwer zu erneuernden römischen Armee zu Gebote stand. ...
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.