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Buchbesprechung von „Handbuch für Schutzgebietsbetreuer - Die Arbeit mit der Öffentlichkeit“ von J. Gohsche (1997). Nachdem der Verfasser in kurzer Folge mit Unterstützung der Gesellschaft zur Förderung des Nationalparks Harz ein Rangerhandbuch und einen Lehrerführer für die Öffentlichkeitsarbeit vorwiegend in den Harz-Nationalparken erfolgreich fertiggestellt hat, folgt dieses Handbuch für Schutzgebietsbetreuer, das eine überregionale Bedeutung hat. Es ist zwar in erster Linie für Schutzgebietsbetreuer geschrieben, wird aber darüber hinaus einen umfangreichen Leserkreis im ehrenamtlichen Naturschutzbereich und bei Pädagogen, die mit und in der Natur arbeiten, finden.
Achim Groß zum Gedenken
(2008)
Mehr als 40 Jahre war Achim Groß im Naturschutz der Nordharz-Region eine "Institution". Ob bei den "Mandelholztagungen" der Naturschutzbeauftragten, bei Landschaftstagen, bei der Anleitung von Naturschutzhelfern, bei den Höhlenforschern, bei der Ausweisung neuer Schutzgebiete oder auch beim praktischen Schutz von Geotopen, bei Arbeitseinsätzen, Konferenzen und Weiterbildungsveranstaltungen der Geologen und Kreisnaturschutzbeauftragten von Wernigerode. Er war immer dabei und gestaltete den Naturschutz im Landkreis entscheidend mit.
In der Tradition des "Handbuches für Planung, Gestaltung und Schutz der Umwelt", welches in den Jahren 1978 und 1980 erschien, haben die Herausgeber Konrad BUCHWALDT und Wolfgang ENGELHARDT ein neues Handbuch "Umweltschutz: Grundlagen und Praxis" bearbeitet, welches insgesamt 17 Einzelbände umfassen soll und ein Kompendium des Umweltschutzes im Überblick darstellt.
Arnika : eine Leitart der bewegten Naturschutzgeschichte ; Ergebnisse eines Pflanzversuches im Harz
(2009)
Arnika (Arnica montana) gehört zu den typischen Arten der montanen Borstgrasrasen und der Berg-Mähwiesen. Diese stellen prioritär zu schützende Lebensräume dar. Ihre optimale Entwicklung findet Arnika bei extensiver Nutzung, heute vorwiegend an Waldrändern oder auf Waldwiesen. Über Jahrhunderte wurden ihre Blüten zu medizinischen Zwecken für Mensch und Tier gesammelt, ohne dass die Bestände dadurch gefährdet waren. Insbesondere die Waldweide und der Wechsel von extensiver Beweidung und Mähnutzung sicherten die ständige Reproduktion der Art. Die Gefährdungen setzten im 20. Jahrhundert mit einer wachsenden Intensivierung der Wiesennutzung ein. Dazu gehörten ein verstärkter Düngereinsatz, die Aufgabe der Waldweide und die zweischürige Mahd. Aber auch die Auflassung zahlreicher extensiv genutzter Grünlandflächen führte nach 1950 zur Gefährdung der Art. Die einst für die Hochlagen so typischen Borstgrasrasen wuchsen mit Fichten zu und verdrängten die Wiesenarten. In der Vegetationskunde der DDR wurde den Bergwiesen nach den grundlegenden Arbeiten von Hundt (1964) zwar große Aufmerksamkeit geschenkt, ein daraus abgeleitetes Naturschutzkonzept, vergleichbar mit dem Schutz von Wäldern gab es in den nachfolgenden Jahrzehnten jedoch nicht. In diese Zeit fällt auch der in diesem Beitrag beschriebene Pflanzversuch. Für den Naturschutz ist Arnika nach wie vor eine Leitart. Sie ist als Pflanzenart von gemeinschaftlichem Interesse in Anhang V der FFH-Richtlinie aufgelistet. Auch wenn die Bestandsentwicklung von Arnika noch immer rückläufig ist, so konnte diese durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen nach 1990 verlangsamt werden.
Die gravierenden Änderungen in den landwirtschaftlichen Anbaubedingungen und -methoden sowie die auf Höchsterträge orientierte Landwirtschaft haben in den letzten 30-40 Jahren zahlreiche Ackerwildkräuter verdrängt bzw. gefährdet. Sukopp et al. 1978 geben für die Bundesrepublik Deutschland konkrete Zahlen an.
Am 22.10.1906 wurde mit der Gründung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen unter Leitung von Hugo Conwentz eine erste staatliche Einrichtung geschaffen, die sich ausschließlich dem Naturschutz widmete. Dieses Jubiläum war bundesweit der Anlass zu einem Rückblick auf die Entwicklung des Naturschutzes in Deutschland, der schon im ausgehenden 19. Jahrhundert als bürgerliche Zivilisationskritik Beachtung fand, aber ab diesem Zeitpunkt in staatlicher Verantwortung stand.