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Die steigende Anzahl refraktiver, hornhautchirugischer Eingriffe macht eine immer genauere und effektivere Vermessung der Hornhaut erforderlich. Das Ziel der vorliegenden Doktorarbeit war eine vergleichende Untersuchung des Orbscan II Topographiegerätes (Orbtek / Bausch & Lomb Surgical) mit einem Keratometer (Zeiss) und einem herkömmlichen kornealen Topographen - dem C-Scan (Technomed). Im Mittelpunkt der Studie stand eine Gegenüberstellung der Pachymetriewerte des Orbscan II mit denen des Ultraschallpachymeters (Storz) verglichen. Als Basis dienten 187 Augen (95 rechte und 92 linke Augen) von 96 Patienten (66 Frauen und 30 Männer) einer Normalpopulation mit einem Durchschnittsalter von 40 ±10,19 Jahren. Die Untersuchung erstreckte sich über einen Zeitraum von März 2000 bis März 2001. Die Hornhautbrechkraft und Hornhautdicke wurden mittels der genannten Gerätetypen gemessen statistisch analysiert und verglichen. Des Weiteren wurden die verschiedenen Muster der Orbscan-Vierfachkarte nach unterschiedlichen Standardschemata (Bogen et al., Liu et al. und Naufal et al.) klassifiziert. Die statistische Auswertung der Ergebnisse erfolgte auf Grundlage der Standardabweichung, Mittelwert, Bland-Altmann Diagrammen, T-Test für gepaarte Beobachtungen und chi-Test. Das Orbscan II Gerät lieferte eine durchschnittliche Brechkraft von 43,71 ±1,72 dpt, das C-Scan 43,91 ±1,64 dpt und der Keratometer 43,24 ±1,68 dpt. Der Durchschnitt der gemessenen Pachymetriewerte des Orbscan II mit eingeschaltetem Akustikfaktor (x = 0.92) betrug 541 ±44 Mikrometer. Darüber hinaus lag der Durchschnitt der gemessenen Ultraschallpachymetriewerte bei 542 ±40 Mikrometer. In der Orbscan II Topographie konnte kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen der Messung der Hornhautbrechkraft des rechten und des linken Auges festgestellt werden. Die Klassifizierung der Musterverteilung nach Bogen [11] wies einen statistisch signifikanten Unterschied zwischen der Keratometrie von myopen und hyperopen Augen auf. Hingegen beschrieben die Pachymetriemuster nach der Klassifizierung von Liu [47] keinen statistischen Unterschied beim Vergleich von myopen und hyperopen Augen. Ferner zeigte die Klassifizierung der Musterverteilung der Hornhautvorderfläche nach Naufal [54] im Gegensatz zur Musterverteilung der Hornhautrückfläche keinen signifikanten Unterschied beim Vergleich myoper und hyperoper Augen. Es lies sich feststellen, dass die topographischen und pachymetrischen Messungen des Orbscan II mit den Standardmessungen des C-Scan und des Ultraschallpachymeters korrelierten. Aufgrund der Kombination der sich ergänzenden Technologien (Placido-Prinzip und Scheimpflug-Prinzip) bestand die Möglichkeit, mit den Daten der Hornhautvorderfläche und Hornhautrückfläche sowie Hornhautdicke, eine genauere Verrechnung der gesamten Hornhautbrechkraft zu erhalten. Zur Ermittlung der Gesamtbrechkraft der Hornhaut erfasste das C-Scan Keratometer lediglich die Hornhautvorderfläche. Daneben zeigte die vergleichende Messung der Gesamtbrechkraft der Hornhaut zwischen dem Orbscan und dem C-Scan nahezu identische Daten. Aufgrund dessen schien das aufwendigere Messverfahren des Orbscan keine signifikant anderen Messwerte als das C-Scan zu liefern. Die unterschiedlichen Klassifizierungen der Hornhaut Topographiekarten waren z.T. abhängig von den vorliegenden Refraktionsanomalien. Aufgrund unterschiedlicher Einteilungen der topographischen Karten war eine abschließende Beurteilung nur bedingt möglich. Hinsichtlich einer vergleichenden Analyse ist hier eine einheitliche Skalierung aller topographischen Hornhautkarten vorauszusetzen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Orbscan II ein valides, nicht invasives ophthalmologisches Gerät ist, dessen Messung mit denen der Standardgeräte (Keratometer, C-Scan und Ultraschallpachymeter) vergleichbar ist. Die simultane Messung von kornealer Topographie und Hornhautdicke über die gesamte Hornhaut beim Orbscan II ist zusätzlich eine zeitsparende Messmethode. Die Darstellung der vorderen und hinteren Segment-Topographie mit dem Orbscan II Videotopographiesystem ermöglicht es zudem, weitere wesentliche Informationen über die Beschaffenheit und evtl. bestehende Pathologien der vorderen und hinteren Hornhautgrenzflächen zu erhalten.
Nach dem Auftreten unerwarteter Nebenwirkungen bei einer Gaumennahterweiterung (GNE) wurde mit Hilfe einer Umfrage bei allen hessischen Kieferorthopäden und Polikliniken ein möglichst breiter Überblick über auftretende Komplikationen und Nebenwirkungen angestrebt und diese quantitativ erfasst. Von den beobachteten Nebenwirkungen wurde das Phänomen der Kippung von Ankerzähnen näher betrachtet. Ihr Ausmaß wurde anhand von retrospektiv untersuchten Patientenfällen bestimmt, wobei drei verschiedene Verfahren zur Kippungsbestimmung auf ihre Durchführbarkeit und Genauigkeit hin überprüft wurden. Im Rahmen der Umfrageergebnisse zeigte sich, dass in Hessen sehr unterschiedliche Behandlungsprotokolle und Apparaturtypen zum Einsatz kommen. Unter den 95 die GNE anwendenden Kieferorthopäden wird meist eine konventionelle GNE, das heißt ohne chirurgische Unterstützung, durchgeführt. In dem der Umfrage vorangegangenen Jahr waren dies ca. 1420 Anwendungen. Die Altersgrenze, ab welcher die chirurgischen GNE empfohlen werden, schwankt zwischen dem 10. und 60. Lebensjahr. Die in Hessen am häufigsten verwendete Apparatur ist mit 61 Anwendern die an Ankerbänder gelötete Hyrax-Apparatur. Die alternative Verwendung verschiedener Geräte ist nach Angaben vieler Kollegen vom Zahnstatus bzw. Alter des Patienten abhängig. So ist die in 19 Fällen alternativ eingesetzte okklusal geklebte Apparatur die am zweithäufigsten verwendete. Gelaserte oder gegossene Apparaturen werden nur von wenigen Anwendern eingesetzt. Der Aktivierungsrhythmus wurde zwischen einmal und sechsmal täglich oder auch alternierend angegeben. Daraus ergaben sich je nach transversalem Erweiterungsbedarf aktive Behandlungszeiten von einer bis zu zwölf Wochen und eine durchschnittliche Oberkiefererweiterung von acht Millimetern. Zwischen dem Aktivierungsrhythmus und der Behandlungsdauer bestand nur eine leichte Korrelation. Die meisten Kollegen gaben an, zwischen acht und zwölf Wochen zu retinieren, wobei die Spanne zwischen keiner Retention und mehr als einem halben Jahr lag. Die vorliegende Umfrage und Untersuchung zeigt, dass verschiedene Komplikationen oder Nebenwirkungen bei dieser Behandlungsmethode auftreten können. Technische Komplikationen beziehen sich auf Komplikationen mit der Apparatur wie Lockerungen oder Brüche der Apparatur, Defekte der Schraube und auf Aktivierungsprobleme. Sie können meist kurzfristig behoben werden und begründen bei adäquater Handhabung keine Einschränkung dieser Behandlungsmethode. Einige medizinische Nebenwirkungen, wie die Diastemabildung und eine vorübergehende Bissöffnung, sind zu erwarten, stellen aber kein Problem dar und wurden daher nicht als Komplikation gewertet. Andere medizinische Nebenwirkungen, wie Druckstellen, Gingivitis, extreme Kippungen oder Nasenveränderungen, treten nur selten auf und sind meist reversibel. Lediglich Karies und Wurzelresorptionen können die Zahnhartsubstanz dauerhaft in Mitleidenschaft ziehen, bleiben aber laut Literatur meist auf ein klinisch nicht relevantes Maß begrenzt. Nur ein einziger Fall ist uns bekannt, bei dem unter einer lange gelockerten geklebten GNE-Apparatur alle Zähne von Karies zerstört wurden. Die von 19% der Anwender beobachtete nicht geöffnete Gaumennaht ist für starke Schmerzen während der Aktivierungszeit und wahrscheinlich auch für die von einem Kieferorthopäden angegebenen Fenestrationen verantwortlich zu machen. Die ursprünglich beobachteten extraoralen Veränderungen zweier Patientinnen mit verbreiterten Nasen, Nasenhöckern, leichten Schwellungen der Nasenwurzel und einem kleinen Hämatom wurden insgesamt von 18% der Befragten angegeben. Nasenbluten wurde einmal und andere Asymmetrien des Gesichts wurden zweimal angegeben. Diese den Patienten möglicherweise beunruhigenden Veränderungen waren in allen beobachteten Fällen reversibel und konnten anhand der Literaturstudie auf die skelettale Wirkung der GNE an der Nasenwurzel und dem Mittelgesicht zurückgeführt werden. Genauere quantitative Einschätzungen waren aufgrund des Datenumfangs und wegen Mehrfachnennungen nicht möglich. Dennoch zeigen diese Ergebnisse, dass bei der GNE durchaus mit vorübergehenden extraoralen Veränderungen gerechnet werden muss. Die Kippung von Ankerzähnen wurde in der Umfrage von 18% der Anwender als Nebenwirkung angegeben. Sie steht nach den Ergebnissen der vorliegenden retrospektiven Untersuchung von Archivmaterial nicht im Zusammenhang mit der Dauer der Behandlung oder der Größe der transversalen Dehnung. Lediglich mit dem Alter der 23 nachuntersuchten Patienten ließ sich ein minimaler Zusammenhang der Kippungen zwischen - 2 und 17 Grad erkennen. Da bei drei Behandlungsfällen Kippungen von 10 Grad oder deutlich mehr bestimmt wurden, sollte eine praktikable Methode zur Kippungsbestimmung aufgezeigt werden. Es wurden drei Methoden vorgestellt und auf Übereinstimmungen überprüft. Die Kippungseinschätzung nach Augenschein stellt eine akzeptable Methode für einen erfahrenen Behandler dar. Genauere Ergebnisse, die eine quantitative Einschätzung ermöglichen, sind nur durch eine instrumentelle Vermessung der Kippungswinkel möglich. Eine dritte Methode, von gemessenen Streckendifferenzen über eine mittlere Zahnhöhe auf die Kippungen zu schließen, ist wegen einer erheblichen Ungenauigkeit in der Winkelbestimmung nicht empfehlenswert. Trotz der beschriebenen Komplikationen bleiben die Vorteile der Gaumennahterweiterung offensichtlich und sie gilt zu Recht als effektives und zuverlässiges Behandlungsmittel. Ihrem Einsatz sollte jedoch eine fundierte Indikationsstellung und umfassende Aufklärung vorausgehen.
Einleitung Uterusmyome gehören zu den häufigsten soliden Tumoren des weiblichen Genitaltraktes. Bei der Mehrheit der Frauen bleiben sie asymptomatisch. Bei Auftreten klinischer Symptome- typischerweise unerfüllter Kinderwunsch und Blutungsanomalien- gilt die operative Behandlung als der Goldstandard. Mögliche Operationsverfahren sind die Hysterektomie und bei nicht abgeschlossener Familienplanung die uteruserhaltende Myomenukleation. Diese kann in Abhängigkeit von Anzahl, Größe und Lokalisation der zu resezierenden Myome per Laparotomie, laparoskopisch oder hysteroskopisch durchgeführt werden. Ein besonderes Problem stellen die Leiomyome im graviden Uterus dar. Üblicherweise verläuft eine Schwangerschaft bei Uterus myomatosus symptomfrei. Bei Auftreten von Komplikationen (z.B. Schmerzen, Blutungen, Abruptio placentae und vorzeitiger Blasensprung) kann auch eine Myomenukleation aus dem graviden Uterus erfolgen; die Indikation sollte dann jedoch streng gestellt werden. Der Uterus septus/subseptus gehört zu den häufigsten kongenitalen Fehlbildungen des weiblichen Genitaltraktes. Üblicherweise haben die betroffenen Frauen keine Beschwerden, in seltenen Fällen führt ein Uterusseptum zu unerfülltem Kinderwunsch. Die Therapie des symptomatischen Uterus septus/subseptus besteht in der Resektion des Septums. Hier gilt die Hysteroskopie (HSK) als das Standardverfahren. Fragestellung Ziele der vorliegenden Dissertationsarbeit waren: 1. Die Ermittlung der Schwangerschaftsraten nach Myomenukleation per Laparotomie, Laparoskopie (LSK) und HSK anhand einer retrospektiven Patientinnenbefragung sowie die Bewertung des Einflusses einer Myomenukleation per Laparotomie, LSK und HSK auf präexistente Blutungsstörungen. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welchen Einfluß ein Uterus myomatosus auf eine bestehende Schwangerschaft und die postpartale Entwicklung der betroffenen Kinder nimmt. 2. Die Ermittlung der Schwangerschaftsraten nach hysteroskopischer Septumdissektion anhand einer retrospektiven Patientinnenbefragung. Methodik Mittels einer retrospektiven Krankenblattrecherche wurden 121 Patientinnen ermittelt, die sich zwischen 1993 und 1998 am Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Frankfurt am Main einer Myomenukleation unterzogen hatten. Präoperativ beklagten 51 Patientinnen eine primäre bzw. sekundäre Sterilität, 62 Patientinnen hatten wegen des Uterus myomatosus Blutungsstörungen. Bei acht Patientinnen wurde im Rahmen einer Sectio caesarea eine Myomenukleation durchgeführt. Allen 121 Patientinnen wurde ein zur Beantwortung der Fragestellung eigens entwickelter Fragebogen zugesandt. Mittels einer retrospektiven Krankenblattrecherche wurden 14 Patientinnen ermittelt, die sich zwischen 1993 und 1998 am Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Frankfurt am Main einer hysteroskopischen Septumdissektion unterzogen hatten. Präoperativ beklagten alle 14 Patientinnen unerfüllten Kinderwunsch. Zur Beantwortung der Fragestellung wurde den Patientinnen ein eigens entwickelter Fragebogen zugesandt. Ergebnisse 40 von 51 Patientinnen mit Uterus myomatosus und dem Leitsymptom „Sterilität“ beantworteten den Fragebogen (Rücklaufquote: 78,4%). Die Auswertung ergab, daß nach der Myomenukleation bei 36 dieser 40 Patientinnen weiterhin Kinderwunsch bestand und bei 17 Patientinnen (=47,2%) auch in Erfüllung ging. Dabei wurden zehn von 22 laparotomierten Patientinnen (=45,5%), sechs von elf laparoskopierten (=54,5%) und eine von drei hysteroskopierten Patientinnen schwanger. Zum Befragungszeitpunkt hatten elf von 17 Patientinnen bereits erfolgreich entbunden; bei zwei Frauen dauerte die Schwangerschaft noch an. Drei Patientinnen erlitten einen Abort, zwei nach laparoskopischem Eingriff und eine nach Laparotomie. Bei einer Patientin kam es nach hysteroskopischem Vorgehen zu einer Abdominalgravidität. 33 von 62 Patientinnen mit Uterus myomatosus und dem Leitsymptom „Blutungsstörungen“ beantworteten den Fragebogen (Rücklaufquote: 53,2%). Bei 13 dieser 33 Patientinnen wurde eine Myomenukleation per Laparotomie, bei zehn Patientinnen eine LSK und bei weiteren zehn Patientinnen eine HSK durchgeführt. Sieben von 13 Patientinnen (=53,8%) gaben nach Laparotomie und neun von zehn Patientinnen (=90%) nach LSK eine Normalisierung ihrer Regelblutung an. Bei sieben von zehn Patientinnen bestand nach hysteroskopischer Myomenukleation eine Eumenorrhoe (=70%). Bei acht Patientinnen erfolgte die Myomenukleation im Rahmen einer Sectio caesarea, um einen sicheren Verschluß der Uterotomie durchführen zu können. Alle Patientinnen beantworteten den Fragebogen. Die Auswertung ergab, daß sechs der acht Patientinnen aufgrund des Uterus myomatosus Komplikationenwährend der Schwangerschaft hatten. Die Patientinnen berichteten über Blutungen in der Früh- und Spätschwangerschaft, vorzeitige Wehen und vorzeitigen Blasensprung. Es wurden fünf Knaben und drei Mädchen entbunden. Die postpartale Entwicklung aller Kinder war bis zum Befragungszeitpunkt altersentsprechend verlaufen. Neun von 14 Patientinnen mit Uterus septus/subseptus beantworteten den Fragebogen. Die Auswertung ergab, daß sechs von neun Patientinnen (=66,6%) nach hysteroskopischer Septumdissektion schwanger geworden waren. Davon endete eine Schwangerschaft in der 8.Schwangerschaftswoche (SSW) mit einem Abort. Schlussfolgerung Aus den erhobenen Daten ergibt sich, daß die Myomenukleation bei myominduzierter Sterilität die Fertilität der betroffenen Frauen erhöht und eine Schwangerschaftsrate von ca. 50% ermöglicht. Nach unserer Beobachtung erscheint die Fertilität der betroffenen Patientinnen höher nach LSK als nach Laparotomie bzw. HSK. Auch Blutungsanomalien bei Uterus myomatosus werden durch die operative Myomenukleation positiv beeinflusst. Die gewonnenen Daten deuten darauf hin, daß ein laparoskopisches wie auch ein hysteroskopisches Vorgehen einer Myomenukleation per Laparotomie überlegen ist. Die hysteroskopische Septumdissektion bei Uterus septus/subseptus ist ein Operationsverfahren, welches die Fertilität der betroffenen günstig beeinflusst und eine Schwangerschaftsrate von ca. 67% ermöglicht. Die gewonnenen Daten entsprechen einem Evidenzlevel Grad 5.
Viele Patienten, die zum Radiologen geschickt werden, um eine Röntgenaufnahme ihrer Lunge machen zu lassen, fragen besorgt: Aber die Röntgenstrahlen sind doch schädlich, muss das denn wirklich sein? Solche Einwände kommen selbst von langjährigen Rauchern und Menschen, die ansonsten bereit sind, gesundheitliche Gefährdungen auf sich zu nehmen. Bald könnte es jedoch eine Alternative zur Röntgenuntersuchung der Lunge geben. In der Abteilung Pneumologie des Universitätsklinikums Frankfurt wird derzeit ein Verfahren zur bildhaften Darstellung der Lunge erprobt, das sich an den Luftschwingungen in der Lunge orientiert und ganz auf Röntgenstrahlen verzichtet.
Psychische Störungen überschreiten alle Grenzen – es gibt sie in allen Kulturen, zu allen Zeiten, in allen soziodemografischen Schichten und in jedem Lebensalter. Sie sind häufige Themen sowohl in Talkshows, Fernsehserien und Illustrierten als auch in Literatur, Theater und bildender Kunst. Jeden können sie treffen, und beinahe jeder kennt zumindest eine Person, die an einer klinisch bedeutsamen psychischen Störung leidet. Zu deren Behandlung und Erforschung sowie zur Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten wurde 1999 am Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaften der Universität Frankfurt die Verhaltenstherapie-Ambulanz eingerichtet. Primäres Ziel der universitären Ambulanz ist dabei, die Forschung und Lehre des Fachs »Klinische Psychologie und Psychotherapie « mit der praktischen therapeutischen Arbeit an Klienten zusammenzuführen, um damit die Verbindung aus Forschung, Lehre, Ausbildung und Praxis herzustellen.
Der ubiquitäre Redoxregulator Thioredoxin-1 (Trx-1) hat wichtige Funktionen für den zellulären Redoxstatus, Zellwachstum und Apoptose. Reaktive Sauerstoffspezies (ROS) sind beteiligt an der Pathogenese kardiovaskulärer Erkrankungen wie der Atherosklerose und werden zunehmend in ihrer Rolle als intra- und extrazelluläre Signalmoleküle charakterisiert. Ein Ungleichgewicht zwischen der Entstehung von ROS und ihrem Abbau durch antioxidative Systeme führt zu oxidativem Stress, zur Oxidation von Proteinen und letztlich zum Zelltod. Daher wurde in dieser Doktorarbeit untersucht, wie reaktive Sauerstoffspezies Trx-1 in Endothelzellen regulieren, welchen Einfluss dies für die Endothelzellapoptose hat und welche Bedeutung Antioxidantien, Stickstoffmonoxid (NO) und Schubspannung haben. In dieser Arbeit wurde gezeigt, dass H2O2 konzentrationsabhängig die Expression von Trx-1 beeinflusst. Geringe Konzentrationen H2O2 wie 10 und 50 µM induzierten Trx-1-mRNA nach 3 Stunden. Auf Proteinebene fand sich dann nach 6 Stunden eine transiente Hochregulation von Trx-1. Diese geringen Konzentrationen von H2O2 wirkten antiapoptotisch. Dieser antiapoptotische Effekt war von der Trx-1 Proteinexpression abhängig. Im Gegensatz dazu kam es bei hohen Konzentrationen H2O2 zu einer Degradierung von Trx-1. Durch das Antioxidans NAC und NO konnte der Abbau von Trx-1 unter höheren H2O2-Konzentrationen verhindert werden. Untersuchungen zum Mechanismus des Degradierungsprozesses ergaben, dass Trx-1 durch die Aspartatprotease Cathepsin D abgebaut wird. Der protektive Effekt von NO auf die Trx-1 Expression konnte auch im Gewebe eNOS-defizienter Mäuse gezeigt werden, da bereits eNOS-defiziente Mäuse in den Nieren weniger Trx-1 Protein aufwiesen im Vergleich zu Wildtyp-Kontrollmäusen. Bei der Entstehung endothelialer Läsionen und der Stabilität atheromatöser Plaques spielt die Endothelzellapoptose vermutlich eine wichtige Rolle. Trx-1 schützt Endothelzellen vor Apoptose, wird jedoch unter oxidativem Stress abgebaut. Faktoren, die Trx-1 unter oxidativem Stress stabilisieren wie NAC und NO, kommt daher eine besondere Bedeutung für die Endothelzellhomöostase zu.
In der vorliegenden Arbeit wurde ein tierexperimentelles Wundheilungsmodell etabliert, welches nach Kultivierung und Transplantation autologer Keratinozyten auf einer biologische Trägermembran aus Hyaluronsäure ein Vergleich mit verschiedenen Wundauflagen im Rahmen einer standardisierten Wundbehandlung erlaubte. Acht narkotisierten Schweinen wurden paravertebral 6 Polytetraflouroethylen-Kammern implantiert und die entstandenen Vollhautwunden mit verschiedenen Wundauflagen konditioniert. Parallel dazu erfolgte die Gewinnung und Kultivierung autologer Keratinozyten auf dem Zellkulturträger Laserskin – einer Hyaluronsäureestermembran. Die Transplantation der Zellen erfolgte 1 Woche nach Wundsetzung und anschließend wurden die Wunden mit den verwendeten Wundauflagen Jelonet, Schaumstoff und Hyalofill-F, einem Hyaluronsäureesterfleece, zweitägig über einen Zeitraum von 3 Wochen behandelt. Zu fest definierten Zeitpunkten erfolgten die vergleichenden photooptischen Dokumentationen und histologischen Untersuchungen (Hämatoxilin-Eosin-Färbung, Bindegewebsfärbung nach Goldner, Elastika-Anfärbung nach Weigert) der Wunden. Zur Bestimmung der biomechanischen Narbenqualität wurde das exzidierte Narbengewebe am Versuchsende 21 Tage nach Transplantation mechanischen Zugversuchen im Laserextensiometer zugeführt und die Zugfestigkeit und Dehnung bei Maximalspannung des Gewebes bestimmt. Sowohl die mikro- und makroskopischen als auch die biomechanischen Eigenschaften der untersuchten Wunden zeigten unabhängig von dem untersuchten Tier, der untersuchten Wunde bzw. der Wundbehandlung und unabhängig vom Zeitpunkt das einheitliche Bild eines neu entstandenen Narbengewebes ohne Anzeichen einer Epithelneubildung und ohne signifikante Unterschiede hinsichtlich der Zugfestigkeit und des Dehnungsverhaltens. Verschiedene Ursachen mögen für die ausbleibende Reepithelialisierung verantwortlich sein. Es konnte jedoch mit Hilfe der hier vorgestellten Wundheilungsstudie mit verschiedenen Wundauflagen an einem Hausschweinemodell eine systematische, reproduzierbare und standardisierte Methode entwickelt werden, um Narbengewebe hinreichend zu beschreiben. Weitere Anstrengungen werden noch notwendig sein, um die Lücke zwischen tierexperimentellen Studien und bereits klinisch erfolgreich angewandten Transplantation autologer Keratinozyten beim Menschen zu schließen.
Für die NO-Produktion aus L-Arginin sind drei Isoformen der NO-Synthase verantwortlich: Die Calcium unabhängige induzierbare NO-Synthase (iNOS) sowie die Calcium abhängige endotheliale konstitutive (eNOS) und die neuronale (nNOS) NO-Synthase. Die Stickstoffmonoxid (NO)-Produktion von Endothelzellen ist wegen der verschiedenen Effekte von NO von Interesse. So erhöht NO den Blutfluss, spielt eine Rolle bei der Induktion der Angiogenese, führt jedoch auch zum Zelltod von Tumorzellen und reduziert die Tumorzelladhäsion. NO schützt einerseits vor der von TNF-α induzierten Apoptose, andererseits kann die cytokin-aktivierte NO-Produktion adhärente Tumorzellen töten [34, 72, 37, 36, 49].In einer Studie von Loibl et al. wurde zuvor iNOS-Aktivität in Tumorzellen bei in situ und invasiven primären Mammakarzinomen nachgewiesen. Ihre Rolle als Prognosefaktor ist jedoch bisher noch unzureichend geklärt [42]. Ziel der Arbeit war es, einen Zusammenhang zwischen dem Verlauf primärer Mammakarzinomerkrankungen und der iNOS-Expression nachzuweisen. Es war zu klären, ob iNOS mit klassischen Prognosefaktoren beim Mammakarzinom korreliert oder ob die iNOS-Expression selbst einen unabhängigen Prognosefaktor für diese Patientinnen darstellt. Unsere Studie zeigt bei dem bisher größten Kollektiv an 161 Patientinnen mit primärem Mammakarzinom einen signifikanten Zusammenhang sowohl zwischen der Expression von iNOS und der Tumorgröße (P=0,018) als auch zwischen iNOS und dem histologischen Differenzierungsgrad (P=0,039). Die iNOS-Expression korreliert ebenfalls signifikant mit einer schlechteren Gesamtüberlebenswahrscheinlichkeit (P=0,049), wobei die Expression von iNOS kein unabhängiger Prognosefaktor für das Gesamtüberleben ist (P=0,077; Hazard Ratio 2,25 [95% Confidence Intervall: 0,89-5,65]).
Für die vorliegende Arbeit wurden in einem Beobachtungszeitraum von 1994 bis 2003 insgesamt 51 Patienten untersucht, bei denen eine arthroskopische subacromiale Dekompression durchgeführt wurde. Es handelte sich hier um 30 Männer sowie 21 Frauen. Das Durchschnittsalter der Patienten betrug 52,8 Jahre. Das Durchschnittsalter bei Nachuntersuchung des Patientenkollektives lag bei 54,7 Jahren. Das „Follow up“ betrug durchschnittlich 48 Monate, in 50 % der Fälle wurde die führende Hand operiert, in 40,74 % der Fälle wurde die nicht führende Hand operiert. Aufgenommen in die Studie wurden lediglich Patienten mit einem Impingementsyndrom Grad I oder Grad II, alle Patienten wurden mit einer SAD-Technik operiert. Es erfolgte ein Debridement und eine Teilsynovektomie, ein selektives Weichteildebridement (arthrosko-pisches Kapselrelease) mit einer teilweisen Durchtrennung des Ligamentum coracoacromiale sowie einer Bursektomie subacromialis und einer zum Teil durchgeführten modifizierten Acromioplastik nach Neer. Die Untersuchung wurde retrospektiv durchgeführt und im Jahre 2003 abgeschlossen. Es wurden die subjektive Patientenzufriedenheit, das Bewegungsausmaß im prä- und postoperativen Vergleich im Rahmen des Constant-Murley-Scores erfasst, die Berufstätigkeit, die Händigkeit des Patienten im Vergleich zur operierten Seite, die postoperative Komplikationsrate im Vergleich zu den Ergebnissen des Constant-Murley-Scores sowie im Vergleich zu den prä- und postoperativ erfassten Röntgenbefunden im Standard-Röntgenverfahren des betroffenen Schultergelenkes. Die Mehrzahl der Fälle 61,29 % zeigten postoperativ ein sehr gutes Bewertungsergebnis. Nur bei 12,9 % der Patienten fand sich eine postoperativ schlechte Bewertung bzw. ein postoperativ schlechtes Ergebnis. Als wesentlicher Baustein der Untersuchung wurde hier der Constant-Murley-Score zugrunde gelegt. Es fand sich, wie in anderen Studien auch, dass je höher der präoperativ erfasste Constant-Murley-Score gelegen war, desto besser das postoperative Ergebnis erschien. Das hier untersuchte Patientenkollektiv hat gezeigt, dass die Schulterarthroskopie bei Patienten mit einem Impingementsyndrom Grad I oder II sehr gute bis gute Operationsergebnisse erzielen kann. Es konnte hier gezeigt werden, dass der Constant-Murley-Score einen hervorragenden Parameter darstellt zur Erfassung der prä- und postoperativen objektiven und subjektiven Ergebnisse. Die weiter im Rahmen dieser Studie erhobenen Parameter zeigten, dass auch andere Faktoren bei der Zufriedenheit des Patienten eine Rolle spielten, hier muß insbesondere die Geschlechterverteilung als Parameter erwähnen, sowie den radiologischen Befund. Besonders hervorzuheben ist, dass nach einer postoperativen Erholungszeit von 3 bis 6 Monaten das erhobene Ergebnis nicht mehr verändert wird, so dass 6 Monate postoperativ der Zeitpunkt für die Entscheidung zu einer Revisionsoperation zu setzen ist. Abschließend wird in dieser Studie bestätigt, dass die arthroskopische subacromiale Dekompression eine hervorragende operative Technik ist, bei der der Großteil der Patienten mit einem sehr guten bis guten Ergebnis auch über einen langen Zeitraum nach zu untersuchen ist. Ein kritischer Punkt bei der präoperativen Planung ist die sorgfältige Indikationsstellung , um postoperativ schlechte Ergebnisse primär vermeiden zu können, eine Entscheidung zur Revision, sei es eine offene Acromioplastik bzw. SAD-Technik , sollte nach 6 Monaten postoperativ gestellt werden.
Reaktive Sauerstoffspezies (ROS) sind von großer Bedeutung für die Regulation des vaskulären Tonus und die intrazelluläre Signaltransduktion. Die ROS-produzierenden Enzyme der Gefäßwand sind bisher nur unzureichend charakterisiert. Wir untersuchten, ob eine ähnliche NADPH Oxidase wie in Leukozyten, mit den Untereinheiten p22phox und gp91phox auch in den Endothel- und glatten Muskelzellen der Gefäßwand existiert. Phorbol 12-myristate 13-acetat (PMA) aktiviert die leukozytäre NADPH Oxidase und steigert in endothelintakten Aortenringen die ROS-Produktion. PMA steigert auch die Radikalproduktion in Endothelzellen (EC); jedoch nicht in glatten Muskelzellen (SMC) und denudierten Aortenringen. ECs und SMCs exprimieren p22phox, während gp91phox nur in ECs nachgewiesen werden konnte. Mox1, ein Homolog von gp91phox konnte im Gegensatz dazu nur in SMCs und nicht in ECs gefunden werden. Die funktionelle Relevanz von gp91phox wurde mittels vergleichender Experimente mit Aorten-Segmenten von Wildtyp-, gp91phox-/--und eNOS-/--Mäusen analysiert. Die PMA-induzierte ROS-Produktion der Aortenring von Wildtyp und eNOS-/--Mäusen war ähnlich stark, während sie in den Aortenringen von gp91phox-/--Mäusen ausblieb. Der Radikalfänger Tiron verstärkte die endothelabhängige Relaxation in Aortensegmenten von Wildtyp-, jedoch nicht von gp91phox-/--Mäusen. Unsere Daten zeigen, dass ECs, ähnlich wie Leukozyten, eine gp91phox enthaltende NADPH Oxidase exprimieren. Dieses Enzym ist eine Hauptquelle arterieller ROS und beeinflusst die Bioverfügbarkeit von endothelialem NO.
Die aus dem LZ-EKG bestimmbare HRT ist eine relativ neue, viel versprechende Methode zur Detektierung von Patienten mit einem erhöhten Risiko für arrhythmische Ereignisse. Die HRT konnte in den letzten Jahren als Risikomarker bei Überlebenden eines Myokardinfarktes etabliert werden und beschreibt Fluktuationen des Sinusrhythmus nach spontan einfallenden VES. Die Einführung dieses Risikomarkers erfolgte an zwei großen Populationen (MPIP und EMIAT), die Patienten in der frühen Postinfarktsituation einschlossen [67]. Dabei zeigte sich in der univariaten Analyse, dass die HRT allen anderen Risikomarkern aus dem LZ-EKG überlegen war. Dies konnte Ghuran et al in einer Untersuchung an den Patienten aus dem ATRAMI-Pool bestätigen [21]. Aber nicht nur an Patienten mit einer KHK mit stattgehabten Myokardinfarkt, sondern auch an Patienten mit einer Herzinsuffizienz und idiopathischen DCM konnte der gute prädiktive Wert der HRT nachgewiesen werden, was für eine mögliche breitere klinische Anwendung dieses Risikoparameters spricht [22, 38]. Die vorliegende Arbeit untersuchte den TO und den TS der HRT sowie die Zeitbereichsparameter SDNN und rMSSD der HRV an 27 Patienten, die sich wegen symptomatischer VES vorstellten, sowohl unter als auch ohne Therapie mit Sotalol. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass der TS mit anderen Risikomarkern des autonomen Nervensystems, hier die Zeitbereichsparameter der HRV, korreliert, nicht jedoch der TO der HRT. Diese Korrelation der HRT mit der HRV konnte auch in anderen Studien nachgewiesen werden. Für das pathophysiologische Verständnis der HRT bedeutet diese Korrelation, dass sie nicht nur die BRS, also die vagale Reflexaktivierbarkeit des Herzens, reflektiert, wie es weithin angenommen wird, sondern wie die HRV auch, mutmaßlich den basalen autonomen Tonus illustriert [26]. Weiter konnten wir feststellen, dass die HRT auch dann valide aus dem 24h- LZ-EKG bestimmbar ist, wenn die Patienten gehäufte ventrikuläre Arrhythmien bieten, d.h., dass es keine Beziehung zwischen der Validität der HRT-Bestimmung und der Anzahl der VES gibt. Dieser Sachverhalt stellt einen möglichen Vorteil gegenüber der HRV dar, die bei gehäuft auftretenden VES nicht präzise bestimmbar ist. Für antiarrhythmisch behandelte Patienten konnten wir eine Unabhängigkeit der Bestimmung der HRT von der medikamentösen Therapie mit Sotalol zeigen. Durch die Anwendung von Sotalol konnte erwartungsgemäß eine Reduktion der Anzahl der VES nachgewiesen werden. Die HRT kann also auch unter einer Therapie mit diesem Klasse II- und III-Antiarrhythmikum valide aus dem LZ-EKG bestimmt werden. Eine signifikante Verbesserung der HRT unter der Sotalol-Therapie, wie Hohnloser et al sie für die HRV finden und Lin et al für die HRT an Atenolol therapierten Patienten mit einer Herzinsuffizienz zeigen konnten, war in unserer Untersuchung nicht nachzuweisen [28, 40]. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die HRT sowohl methodologisch als auch hinsichtlich ihres prädiktiven Wertes prospektiv bei ausreichend großen Patientenkollektiven weitergehend untersucht werden sollte, um diese Methode gegebenenfalls in der klinischen Routinediagnostik etablieren zu können. Und das gerade deshalb, weil sie eine kostengünstige, nicht invasive Möglichkeit darstellt, die diagnostische Erfassung von Patienten mit einem niedrigen Risikoprofil, die keine prophylaktische Therapie benötigen, und Hochrisikopatienten, die durch das übliche diagnostische Netz fallen, z. B. solche mit einer erhaltenen LVEF, zu erleichtern.
Die Umstellung der Abrechnung unfallchirurgischer Patienten von der Bundespflegesatzordnung (BPflV) auf die von Diagnosis Related Groups (DRG) abhängige Vergütung stellt die Akutkrankenhäuser, die im Wesentlichen die Versorgung der Schwerstverletzten sicherstellen, vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Die Diskrepanz zwischen tatsächlichen Aufwendungen des Krankenhauses an Lohn- und Sachkosten zur Behandlung der Leicht- sowie Schwerverletzten und der Vergütung nach den German Diagnosis Related Groups (G-DRG) wird zur Existenzfrage der unfallchirurgischen Kliniken in Deutschland. Die vorliegende Arbeit will klären, wie hoch die finanziellen Aufwendungen sind, um in einem Haus der Maximalversorgung Patienten zu behandeln, die im Rahmen ihrer unfallchirurgischen Notfallbehandlung über den Schockraum aufgenommen werden. Es wurde berechnet, ob die ermittelten reellen Kosten sich durch die erhaltenen Erstattungen, bis zum 31.12. 2003 auf Grundlage des Krankenhauspflegesatzes und durch das zum 01.01.2004 eingeführte DRG-Vergütungssystem, decken lassen. Falls dies nicht der Fall ist, gilt darzustellen, in welchem Rahmen sich die Über- bzw. Unterdeckung bewegt und ob ein alternatives Vergütungssystem die entstandenen Kosten besser abbilden könnte. Für die vorliegende Arbeit wurden im Routineablauf des Schockraums der Universitätsklinik Frankfurt/Main im Zeitraum vom 01.09.2002 bis 31.08.2003 420 Erwachsene mit unterschiedlichen Verletzungsmustern prospektiv erfasst. Die Dokumentation erfolgte mittels des PC gestützten Online Dokumentationsprogramms Traumawatch ®. Aufgrund der Verletzungsmuster wurde bei allen Schockraumpatienten der Injury Severity Score (ISS) bestimmt und 5 Untergruppen gebildet (Gr.1 ISS < 9, Gr.2 ISS >= 9 < 16, Gr.3 ISS >= 16 < 25, Gr.4 ISS >= 25 < 41, Gr.5 ISS >= 41). Stichprobenartig wurden jeder Gruppe 10 Patienten entnommen und der Kostenkalkulation zugeführt. Zur Ermittlung der gesamten Personal- und Sachkosten, die durch die stationäre Behandlung der 50 Patienten entstanden, wurden Daten des Operativen Controllings der Universitätsklinik Frankfurt verwendet. Diese Berechnungen wurden den Erstattungen durch die BPflV und durch G-DRG gegenüber gestellt. Es ergab sich für die berechneten Schockraumpatienten bei einem mittleren ISS von 22,6 eine durchschnittliche Vergütung nach G-DRG von 14.557 Euro gegenüber Aufwendungen in Höhe von 19.010 Euro, welches einem Verlust von durchschnittlich 4.453 Euro pro Patient entspräche. Für die Klinik errechnete sich ein Gesamtverlust von ca. 1,5 Millionen Euro im Jahr für die Versorgung von 420 Patienten, die über den Schockraum aufgenommen wurden. Die Gegenüberstellung der Kosten und der Verletzungsschwere nach ISS-Klassifikation ergab einen Durchschnittswert von 1.300 Euro pro ISS-Punkt mit einer Korrelation von 0,98. Eine Vergütung in Abhängigkeit des ISS hätte Vorteile gegenüber der starren Einteilung in DRG-Gruppen, insbesondere der „Polytrauma DRGs“. Das bisher notwendige und zum Teil komplexe „Groupen“ der Patienten in eine Haupt- und Nebendiagnose würde entfallen. Als Grundlage der Vergütung wäre die international anerkannte, genau definierte und einfache Erfassung der Verletzungsschwere mittels ISS geeignet.
Aufgrund der immensen Bedeutung der Prävention von Infektionskrankheiten und nicht-infektionsbedingten Problemen bei jährlich mehreren Millionen in tropische und subtropische Regionen reisenden deutschen Passagieren sowie des derzeit nur fragmentarischen Bildes von der Qualität der reisemedizinischen Beratung in Deutschland widmete sich diese Datenerhebung der Feststellung der Vollständigkeit und in Teilen der Korrektheit der Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen. Die Untersuchung hatte zum Ziel, die Inanspruchnahme einer Beratung bei verschiedenen Beratungsstellen zu eruieren und diese mit erfassten Personen- und Reisedatenmerkmalen in Beziehung zu setzen. Weiterhin wurden die reisemedizinische Beratung in Deutschland auf Schwachstellen hin überprüft und die Empfehlungen der Hausärzte mit denen der nicht-hausärztlichen professionellen Berater (Apotheken, Tropeninstitute, Gesundheitsämter und die Flughafenklinik Frankfurt am Main) verglichen. In einem 27 Punkte umfassenden Erhebungsbogen wurden umfangreiche Daten von Passagieren zu fünf repräsentativen Reisezielen (Dominikanische Republik, Kenia, Senegal, Südafrika, Thailand) am Flughafen Frankfurt am Main zur Zeit der Herbstferien 2001 gesammelt. Die Ergebnisse erfuhren in einem weiteren Schritt eine vorwiegend deskriptive Auswertung, Unterschiede zwischen den Beratungsstellen und -gruppen (Hausärzte, nicht-hausärztliche Berater, Laiengruppe) wurden im Rahmen der induktiven Statistik mittels des exakten Fisher-Tests genauer betrachtet. Von 603 Passagieren haben 91% reisemedizinische Informationen in irgendeiner Form eingeholt, wobei die Anteile für die verschiedenen Reiseziele zwischen 89% und 96% variieren. Eine Mehrfachberatung der Reisenden hat bei 77% der Teilnehmer stattgefunden, wobei sich keine Abhängigkeit vom Risikograd eines Bestimmungsortes zeigt. ...
Keine Bevölkerungsgruppe wächst so schnell wie die Gruppe der über 80-jährigen, 2050 werden es in Deutschland voraussichtlich zehn Millionen Menschen sein. Ganz ähnlich wie in vielen anderen Ländern auf allen Kontinenten, mit Ausnahme von Afrika. Aber ist die Medizin auf diese unausweichliche Entwicklung vorbereitet? »Noch nicht,« sagt Privatdozent Dr. Rupert Püllen, Altersmediziner und Chefarzt der Medizinisch-Geriatrischen Klinik der Frankfurter Diakonie- Kliniken. »Die Geriatrie führt unter den vielfältigen medizinischen Fachdisziplinen noch immer ein Schattendasein. Es mangelt an ausgebildeten Altersmedizinern ebenso wie an verlässlichen wissenschaftlichen Daten, aus denen sich evidenzbasierte Behandlungsstrategien für diese Altersgruppe ableiten lassen.« ...
Das Altenpflegeheim ist für die Heimbewohner einerseits ihr Zuhause, andererseits wird es aber von vielen alten Menschen als der erzwungene Daueraufenthalt bis zum Lebensende empfunden. Dies ruft in den Beziehungen zwischen Heimbewohnern, ihren Angehörigen und den Pflegenden oftmals Spannungen hervor, die das zentrale Recht der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch das zentrale Anliegen der Pflegenden tangieren: die Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmtheit des alten Menschen. Viele der betroffenen Heimbewohner sind vor allem aufgrund von Demenzerkrankungen unterschiedlicher Genese nicht mehr einwilligungsfähig. Dennoch äußern sie durch Gestik und Mimik in recht differenzierter Weise ihre Freude, ihre Vorlieben, ihre Ängste und ihren Unwillen. So zeigen sie oftmals, ob sie einer therapeutischen oder pflegerischen Maßnahme zustimmen oder sie ablehnen. Diese außerordentlich schwer zu interpretierenden Willensäußerungen sind zweifellos eine erhebliche Herausforderung, die nur in Kooperation aller Beteiligten gelöst werden kann.
Im Jahr 1906 beschrieb Alois Alzheimer (1864 – 1915) erstmals krankhafte Eiweißablagerungen im Gehirn einer Patientin, bei der er einige Jahre zuvor eine Demenz diagnostiziert hatte. Diese Ablagerungen machte er für den geistigen Abbau verantwortlich. Über die zugrunde liegenden biologischen Ursachen der Krankheit (»Ätiologie«) konnte der Frankfurter Arzt jedoch nur Vermutungen anstellen. Inzwischen weiß man, dass die Gene mit darüber entscheiden, ob jemand im Alter an Alzheimer-Demenz (AD) erkrankt. Bei der seltener auftretenden familiären Form der AD sind die verantwortlichen Gene inzwischen bekannt. Doch auch bei der häufigeren sporadischen Form der Krankheit konnten verschiedene Arbeitsgruppen, einschließlich unserer eigenen, inzwischen einige »Risiko-Gene« identifizieren. Eine Erkrankung des Gehirns Aufbauend auf den Befunden von Alois Alzheimer beschäftigten sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immer mehr Forschergruppen mit der Alzheimer-Krankheit. ...
Was passiert auf molekularer Ebene, wenn der Körper altert? Eine Antwort darauf lautet: Es häufen sich irreparable Schäden an Zellen, an Zellbestandteilen wie den Organellen, der DNA oder Eiweißen und anderen Molekülen. DassFehler passieren, ist unvermeidlich, denn jeder Stoffwechselvorgang birgt eine gewisse Störanfälligkeit in sich. Ein junger Organismus ist dank ausgefeilter Reparatursysteme in der Lage, Fehler zu korrigieren. Nimmt diese Fähigkeit mit dem Altern ab, so treten zwei Arten von Problemen mit besonders weitreichenden Folgen auf: Fehler bei der Replikation (dem Kopieren) der DNA und molekulare Schäden, die freie Radikale anrichten. So können Defekte der DNA einerseits die Entstehung von Tumoren verursachen, andererseits aber auch Alterungsprozesse beschleunigen.
Viele Menschen befürchten, die Medizin kenne am Lebensende keine Grenzen. Wie können Bürger in Fragen ihres eigenen Todes selbst bestimmen? Seit im Frühjahr zwei sehr verschiedene Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind, wird in der Öffentlichkeit noch lebhafter darüber diskutiert, wie der Umgang mit Patientenverfügungen geregelt werden soll. Brauchen wir überhaupt Patientenverfügungen, in denen versucht wird, verschiedene Eventualitäten gedanklich vorwegzunehmen? Der Medizinethiker Stephan Sahm bezweifelt dies. Denn diese Dokumente erweisen sich als ein unzugängliches Instrument. Alternativen sind notwendig. Dazu zählen die »Natürliche Stellvertreterschaft durch Angehörige«, die Vorsorgevollmacht und der »Umfassende Vorsorgeplan«. Dabei handelt es sich um eine Strategie, die an den veränderten Bedürfnissen des Patienten ausgerichtet ist. Denn Sahm hat bei seinen empirischen Studien festgestellt, dass sich Blickwinkel und Vorstellungen deutlich verändern, ob man sich nun als Gesunder oder als Kranker mit diesem Thema beschäftigt.