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Wie profitierte die KWG von der nationalsozialistischen Politik, die Eigentumsrechte an politische bzw. rassistische Kategorien knüpfte? Dieser Frage wird im folgenden anhand von Fallbeispielen bei der Übernahme von Immobilien und dem Umgang mit Stiftungsgeldern nachgegangen. Dabei wird deutlich, daß sich – namentlich in der Agrarforschung – Fälle von Teilhabe an Geschäften häuften, die als „unredlich“ zu klassifizieren sind. Auch auf dem Gebiet der Verwendung von Mitteln, die der KWG von Juden in Form von Stiftungen überlassen worden waren, folgte die KWG den Grundsätzen der nationalsozialistischen Eigentumspolitik, sofern dies zu ihrem eigenen Vorteil war. Stiftungen wurden umbenannt und umgewidmet. Es zeichnet sich allerdings ab, daß schon vor 1933 in der KWG ein laxer Umgang mit dem Willen der Stifter üblich gewesen zu sein scheint, der bis an die Grenze der Mißachtung gesetzlicher Vorgaben ging.