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Gerd Iben : 80 Jahre
(2012)
Menschen mit Behinderung haben dieselben Menschenrechte wie alle anderen Menschen: eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zur Bekräftigung und Präzisierung dieser Tatsache haben die Vereinten Nationen (UN) 2006 die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die von 158 Staaten unterzeichnet wurde – 2009 auch von der Bundesrepublik Deutschland. Darin werden auch spezifische, vor allem behinderte Menschen betreffende Regelungen getroffen. Artikel 24 bezieht sich auf den Bereich Bildung: Um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit zu verwirklichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, ein integratives bzw. inklusives Schulsystem einzurichten. Dabei liegt der Fokus nicht an der Behinderung an sich, sondern auf den Barrieren, die die soziale Teilhabe einschränken. Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand integriert werden muss, weil jeder von vornherein dazugehört. Eine Utopie? Auf alle Fälle ein großes Ziel, an dem stetig und auf vielen Ebenen gearbeitet werden muss. In Deutschland wird über das Thema lebhaft diskutiert. Das deutsche Schulsystem mit seiner frühen Aufteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen tut sich teils schwer mit der Umsetzung der Konvention. Diese verbietet Förderschulen zwar keineswegs, sie schreibt jedoch einen gleichberechtigten Zugang aller zum Bildungswesen vor. Ein Rückbau der Förderschulen würde den inklusiven Prozess beschleunigen und mehr Mittel freisetzen, argumentieren Experten. Auch die Stadt Frankfurt hat sich auf den Weg gemacht: Im Rahmen des Programms „Modellregion Inklusion“ sollen Förderschulen in Förderzentren umgebaut und Ressourcen an die Regelschulen verlagert werden. Auf Einladung des UniReports diskutieren der Frankfurter Erziehungswissenschaftler Prof. Dieter Katzenbach und Martina Franke, Leiterin der Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Frankfurt) mit Förderschwerpunkt Lernen.