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"Wir sehen uns vor Gericht!" – Oft eskalieren Konflikte zu einem Rechtsstreit, ohne dass die Beteiligten nachgedacht haben, ob dies der beste Weg ist. Im Verhältnis zwischen Bürger und Staat gibt es wenig zu überlegen: Binnen Monatsfrist muss klagen, wer eine Entscheidung der Verwaltung nicht bestandskräftig werden lassen will. Dabei ist ein Rechtsstreit manchmal langwierig und oft teuer. Das Urteil am Ende des Instanzenzuges kann schließlich "Steine statt Brot" bedeuten, selbst wenn der Rechtsstreit gewonnen ist. Seit Langem etablieren sich daher "alternative" Konfliktlösungsverfahren, allen voran die Mediation: Die Konfliktparteien erarbeiten freiwillig und selbstbestimmt eine von ihnen akzeptierte, interessenorientierte Lösung, indem sie kooperativ verhandeln mit einem Mediator an ihrer Seite, einem neutralen und allparteilichen Dritten.
Im Jahr 2014 beschäftigten sich sowohl der Deutsche Juristentag als auch die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer mit dem Reformbedarf im Gerichtsverfassungs- bzw. (Zivil-)Prozessrecht sowie mit dem Wandel der Justiz. Das Arbeitspapier ist der methodischen Frage gewidmet, welcher Innovationen die Prozessrechtswissenschaft bedarf, um sowohl Vollzugsdefizite als auch Reformentwicklungen im Recht der Dritten Gewalt sachgerecht untersuchen zu können. Im Mittelpunkt steht die Übertragung der im Verwaltungsrecht inzwischen etablierten Perspektive der Rechtswissenschaft als Steuerungswissenschaft auf das Prozessrecht. Es wird u.a. gezeigt, dass dieser Ansatz wissenschaftsgeschichtlich anschlussfähig ist und – als Referenzbeispiel – für das Verständnis des richterlichen Verfahrensermessens ertragreich sein kann.