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E-Books haben sich mittlerweile doch schon als fester Bestandteil der Angebotspalette von Bibliotheken etabliert. In der Praxis macht jede Bibliothek jedoch ihre sehr individuellen Erfahrungen mit dem Erwerb und der Einarbeitung der elektronischen Bücher. Wie nun soll eine Bibliothek mit diesem (noch) recht jungen und schwierigen medium umgehen? Kann es einen einheitlichen, rationellen Geschäftsgang überhaupt dafür geben? Auf welchen Faktoren baut sich ein Prozess zur Einarbeitung von E-Books in diesem sich dynamisch entwickelnden Umfeld auf?
Bibliotheken sind im Erwerbungsalltag mit einer Vielzahl unterschiedlichster Lizenzverträge für die Beschaffung von elektronischen Medien konfrontiert. Dabei nimmt die Komplexität durch das Anwachsen der Zahl der Marktteilnehmer aus Buchhandel und Agenturen, Verlagen und auch der verschiedenen Konsortien sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wie durch die immer größer werdende Vielzahl der Produkte und Lizenzmodelle ständig zu. Die Transaktionskosten bei der Lizenzierung neuer Produkte, aber auch die Aktivitäten zur Verlängerung bestehender Lizenzverträge, steigen proportional mit der Zunahme der Bedeutung und Gewichtung, die elektronische Medienangebote einnehmen. Geschäftsgangmodelle, die ein Verfahren ohne Reibungsverluste garantieren, sind nicht vorhanden - wenn denn ein entsprechendes Problembewusstsein für die Bedeutung und den Wirkungsgrad bestimmter Lizenzvertragsklauseln existiert. Aufgrund der prinzipiell vorhandenen Vertragsfreiheit steht es den Partnern im Grunde frei, einen Vertrag entsprechend den Wünschen und Vorstellungen auszuhandeln. Dies wird in bestimmten Fällen von Vorteil sein, wenn es sich z.B. um Verträge von Konsortien mit Produkteanbietern handelt. Wie aber verhält es sich mit individuell abzuschließenden Lizenzverträgen einzelner Institutionen, z.B. beim Nachkauf von E-Books oder Ergänzungen von weiteren Datenbankprodukten des gleichen Anbieters. In vielen Fällen ist jedesmal ein Lizenzvertrag neu abzuschließen, wobei die minutiöse Lektüre aller Klauseln dringend angeraten sei. Hier würde sich anbieten, den Geschäftsverkehr der Vertragspartner zu vereinfachen, wenn nur schon die Vertragstexte soweit standardisiert wären, dass einheitliche Definitionen und Formulierungen für die einzelnen Regelungspunkte Verwendung fänden und lediglich Sonderabsprachen oder -vereinbarungen als Addenda beizufügen wären.
Das Bibliothekssystem der Universität Frankfurt am Main ist seit dem Jahre 2005 in einer Phase des Umbruchs. Durch die Überleitung der ehemaligen Stadt- und Universitätsbibliothek in die Trägerschaft der Universität mit gleichzeitiger vollständiger Integration der Senckenbergischen Bibliothek zu einer neuen Institution mit Namen "Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg" vollzieht sich auf allen Ebenen ein struktureller Wandel. Da per gesetzlicher Vorgabe und von der Universität erlassenen Bibliotheksordnung die funktionale Einschichtigkeit realisiert werden soll, werden nun auch die bisher autonomen dezentralen Bibliotheken sukzessive administrativ mit der UB zusammengeführt. Der Frage, wie dabei die zentralen und dezentralen Erwerbungsmittel zu einer sinnvollen Verteilung geführt werden können, wird derzeit am Standort diskutiert. Der Beitrag versucht, schlaglichtartig den augenblicklichen Stand zu beleuchten.