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Die kantische Juridifizierung des philosophischen Denkens ist hier im Zusammenhang mit einem Anti-Juridismus zu sehen, den Ian Hunters engagierte Darstellung der Rivalität zwischen einer "zivilen", juristisch geprägten, und einer "metaphysischen" Tradition der Aufklärungsphilosophie überdeutlich gemacht hat: Indem sie das positive Recht transzendiert, um es dem Urteil einer reinen Vernunft zu unterwerfen, stellt die Philosophie eine rechtliche Friedensordnung in Frage, die durch eine religiöse Neutralisierung und immanente Begründung des Gesetzes erreicht worden war. Nach Kant sollte es den letzten Grund seiner Geltung nicht im Willen des Souverän haben, sondern in transzendentalen Prinzipien, die sich den empirischen Kenntnissen der Juristen entziehen und allein den Philosophen zugänglich sind.
Die Germanistik ist in besonderem Maße mit dem Umstand vertraut, dass Literatur an Prozessen der Nationenbildung teilhat. Schließlich ist im deutschsprachigen Raum jene besondere Form entstanden, die als Kulturnation angesprochen wird. In der Frühphase der nationalen Bewegung waren Literaten federführend an ihrer Hervorbringung beteiligt. Bald sorgte die Literarhistorie für identitäre Selbstversicherung, indem sie eine endogene, aus autochthonen Quellen gespeiste Kulturentwicklung beschrieb. Die Geschichte der deutschen Literatur wurde als ein Prozess der Entfaltung gedeutet, der die Nation zu sich selbst kommen ließ. Mithin ist die Selbstkritik der Soziologie, einer anderen Wissenschaft aus dem 19. Jahrhundert, auch auf die Philologie zu beziehen: Sie hatte teil an einem "methodologischen Nationalismus", der die Forschung von vornherein auf den Nationalstaat und dessen angebliche Vorgeschichte beschränkte. Man näherte sich der Literatur so als ob diese innerhalb geschlossener Grenzen stattfände; grenzüberschreitende Prozesse blieben außer Acht. Seit einiger Zeit bemühen sich die Philologien um eine "transnationale Wende", ohne der eigenen Fachgeschichte entnehmen zu können, wie dabei vorzugehen ist. Insofern die Komparatistik Nationalliteraturen als distinkte Vergleichseinheiten voraussetzte, bot sie ebenfalls keine Orientierung. Doch bediente die "vergleichende Literaturgeschichte" sich auch anderer Verfahren, wo sie etwa die "Wanderungen von Stoffen und Formen" untersuchte. Deshalb schlug Fritz Strich schon in den 1930er Jahren die Bezeichnung "Weltliteraturgeschichte" vor.
Lenz' Dramen stehen zu seiner Dramentheorie in eigentümlicher Spannung: Die "Anmerkungen über's Theater" sind weitgehend von der Idealvorstellung eines schöpferischen und frei handelnden, sein Schicksal selbst bestimmenden Menschen beherrscht. Von einem durchaus Unfreien handelt hingegen "Der Hofmeister". Dem Schicksal der Alten zwar nicht mehr unterworfen, ist doch die Hauptfigur in ihrer Handlungsfreiheit durch innerweltliche Gewalten nicht weniger eingeengt. [...] Um den Text mit den "sozialen Energien" seines Entstehungszusammenhangs wieder aufzuladen, sind die diskursiven Fäden seiner Verstrickung in außerliterarische Zusammenhänge zu verfolgen; Literatur ist dabei als eine Form des Wissens auf andere zu beziehen, die ihren Gegenstand in je spezifischer Weise konstituieren. So stellt das Soziale im Drama sich anders dar als in wissenschaftlichen Abhandlungen etwa, wie sie "die herrschende Sozialphilosophie der Zeit von 1600-1800" produziert hat: die Lehre vom Naturrecht.