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Die vorliegende Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen dem schweren Heben oder Tragen von Lasten am Arbeitsplatz und dem Auftreten einer kernspintomografisch gesicherten Supraspinatussehnenruptur bei Männern. An der Studie nahmen 483 Fälle und 300 Kontrollen teil. Anhand eines standardisierten Interviews wurden die Probanden bezüglich der Belastungen durch das Heben oder Tragen von schweren Lasten befragt. Die Expositionsdauer wurde anhand der jeweiligen Angaben der Probanden hinsichtlich der Dauer der Lastenhandhabung für das gesamte Arbeitsleben erfasst. Zur Risikoabschätzung wurden mittels logistischer Regression Odds Ratios berechnet. Adjustiert wurde hierbei für Alter, Region, Arbeiten auf oder über Schulterniveau, Arbeiten mit handgeführten vibrierenden Werkzeugen, Geräteturnen, Ringen, Tennis, Kugelstoßen, Speer- und Hammerwerfen, da auch diese Faktoren das Auftreten einer Supraspinatussehnenruptur begünstigen. Es fand sich lediglich in der höchsten Belastungskategorie (mindestens 77 Stunden) mit einer Odds Ratio von 1,8 (95 % CI 1,0-3,2) ein nahezu signifikanter Zusammenhang zwischen dem Heben oder Tragen von Lasten über 20 kg und dem Auftreten einer Supraspinatussehnenruptur. Die Werte in der niedrigen und mittleren Belastungskategorie waren hingegen statistisch nicht signifikant. Aufgrund dessen und aufgrund der geringen Belastungsdauer von mindestens 77 Stunden sind die Ergebnisse hinsichtlich des Hebens oder Tragens von Lasten mit Vorsicht zu betrachten. Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Heben oder Tragen von Lasten und dem Auftreten einerSupraspinatussehnenruptur gehen jedoch neben der erhöhten Odds Ratio in der höchsten Belastungskategorie auch aus der positiven Dosis-Wirkungs-Beziehung hervor, beruhend auf dem Anstieg der Odds Ratios mit zunehmender Expositionsdauer. Bereits schon in früher durchgeführten Studien ergaben sich vergleichbare Ergebnisse. Letztendlich konnten in der vorliegenden Arbeit lediglich diskrete rechnerische Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Heben oder Tragen von Lasten über 20 kg beobachtet werden. Für die Anerkennung einer Supraspinatussehnenruptur bedingt durch das schwere Heben oder Tragen von Lasten als Berufskrankheit sind somit noch weiter epidemiologische Studien erforderlich.