Refine
Document Type
- Article (2)
- Bachelor Thesis (2)
- Master's Thesis (1)
Language
- German (5)
Has Fulltext
- yes (5)
Is part of the Bibliography
- no (5)
Keywords
Im Blickpunkt der Arbeit steht die Historiografie der Unternehmungen Friedrich I. Barbarossas 1154-1158 in der Lombardei. Während der hochgebildete Bischof Otto von Freising ein reges Forschungsinteresse darstellt, sind seine beiden Zeitgenossen, die eigenständige Berichte über die Ereignisse verfassten, in der Forschung weitestgehend unberücksichtigt geblieben. Durch einen Vergleich der 'Gesta' Bischofs Otto von Freising, des 'Libellus' des Lodesen Otto Morena und der 'Narratio' eines anonymen Schreibers aus Mailand zeigt diese Arbeit die Absichten der Autoren auf und fragt, inwieweit die sich widersprechenden Schilderungen als "alternativen Fakten" aufgefasst werden können.
Nach einem Abriss über den Begriff der "alternativen Fakten", dem im Zuge der Präsidentschaft von Donald Trump Aufmerksamkeit zuteilwurde und der hier als unbewusst oder bewusst erfolgte Verformung verstanden wird, der neuzeitlichen Rezeption Barbarossas sowie einer zeitlichen und räumlichen Einordnung werden die "Ausgangslagen" der Autoren betrachtet. Die Entstehung der 'Gesta' und ihr Verhältnis zu Ottos erstem Werk sind umstritten. Es zeigt sich, dass die Positionen Ottos von Freising und Otto Morenas kaiserfreundliche, diejenige des Mailänders Autors eine kaiserfeindliche Absicht erwarten lassen.
Eine kleinteilige Betrachtung der Vorworte/Prologe der Werke offenbart die selbst geäußerten Absichten. Die Anlehnung der 'Gesta' Ottos von Freising an einen durch oder im Auftrag Barbarossas verfassten Tatenbericht sowie seine Lobpreisungen des Kaisers stellen eine Färbung der Darstellung in Aussicht. Auch bei Otto Morena zeigt sich eine starke Verbundenheit zum Kaiser, die Zweifel an der Neutralität seines Werkes aufkommen lassen muss. Der anonyme Autor aus Mailand bekennt ausdrücklich, zum Nutzen der Nachwelt zu schreiben und reiht die Zerstörung Mailands 1162 als Endpunkt einer weitzurückreichenden Opfernarrative ein. Auch wenn ausdrückliche Ausfälle gegen den Kaiser unterbleiben, sind starke Zweifel an einer neutralen Darstellung angezeigt.
Die Beschäftigung mit den Ereignissen des Jahres 1154 zeigt "alternative" Darstellungen: Die Darstellung Ottos von Freising hält sich an die kaiserliche Vorlage und ist im Sinne des Kaisers gehalten, was sich auch bei Otto Morena zeigt, der darüber hinaus die Rolle Lodis betont. Die Mailänder "Gegendarstellung" hingegen lastet negative Ereignisse ausschließlich Barbarossa an.
Otto von Freising betont die lange geplante Kaiserkrönung in Rom und den Feldzug gegen die Normannen als Ausgangspunkt des ersten Italienzuges. Otto Morena legt den Beginn des Disputs zwischen Barbarossa und den Mailändern auf die Versammlung des Hofes in Konstanz, wo Klagen zweier Lodesen Anlass zu Friedrichs erstem Italienzug gegeben hätten. Der Anonymus aus Mailand wirft Barbarossa vor, mit dem Ziel der militärischen Unterwerfung aufgebrochen zu sein.
Otto von Freising übernahm die Darstellung Barbarossas von einem Bestechungsversuch der Mailänder, deren Konsuln anschließend seinen Zug durch verödete Landschaften geführt hätten, was auch Otto Morena zu berichten weiß. Der Mailänder Schreiber verschweigt dies und erzählt stattdessen von Misshandlungen der Mailänder durch das königliche Gefolge. Die Erstürmung der Burg Rosate stilisiert er als unbegründeten Gewaltakt, während die Schreiber aus Lodi und Freising rechtfertigend argumentieren.
Die unabhängig überlieferte 'Conventio', die 1158 nach der Belagerung Mailands zwischen der Stadt und dem Kaiser geschlossen wurde, beinhaltete neben Strafbestimmungen die Anerkennung der Hoheit des Kaisers unter Wahrung der kommunalen Herrschaftsform. Während Otto Morena ihre Bestimmungen nur höchst unvollständig wiedergab, sodass der Schluss naheliegt, dass er sie nicht kannte, lieferte der Mailänder Anonymus durch gezielte Auslassungen und Verfälschung ihrer Bestimmungen erneut "alternative Fakten" und erweckte den Anschein einer Rückkehr zu den "kaiserfernen" Jahren vor Barbarossa.
Bei genauer Betrachtung der auf dem Hoftag von Roncaglia 1158 festgestellten 'lex omnis iurisdictio' wird deutlich, dass diese entgegen der bisherigen Forschungsmeinung keinen Bruch der 'Conventio' darstellte. Eine Konfrontation der Darstellungen der Ereignisse im Januar 1159 in Mailand mit dem Augenzeugenberichts Vinzenz' von Prag zeigt, dass Otto Morena erneut nur knapp berichtet. Der Anonymus hingegen liefert eine "alternative" Darstellung, nach der die Gesandten des Kaisers gekommen waren, um das Recht zu brechen. Diese Tendenziösität wird auch bei der Einnahme der Burg Trezzo deutlich, über die ein Bericht von Ottos einstigem Kaplan Rahewin vorliegt.
Die Darstellungen offenbaren, dass ihre Autoren ihre Texte gezielt einzusetzen gedachten und so zu Produzenten "alternativen Fakten" wurden. Für den Historiker zeigt sich einmal mehr die Wichtigkeit einer quellenkritischen Arbeitsweise, wie sie Johannes Fried in seiner "Memorik" eindrucksvoll vertrat.
Ende des Jahres 1104 verließ Heinrich V. im Vorfeld eines Sachsenzuges das Hoflager seines Vaters, dem langjährigen Herrscher Kaiser Heinrich IV., und verband sich mit der antikaiserlichen Opposition im Reich. Nach mehreren Konfrontationen zwischen Vater und Sohn dankte Heinrich IV. schließlich 1106 als Herrscher ab.
Die zeitgenössischen Quellen schildern dieses Ereignis als einen Verrat Heinrichs V. an seinem Vater und bedienen sich dabei unterschiedlicher Motive.
Von den Quellen, die die Ereignisse schildern, werden in dieser Arbeit die Kapitel 9 und 10 des Vita Heinrici IV. imperatoris genannten Werkes eines Anonymous, das nach dem Tode des Kaisers entstand, die Briefe 37 und 39 Heinrichs IV. und die auf Ekkehard aufbauende Anonyme Kaiserchronik betrachtet.
Hierbei wird die Darstellung des Anonymous in dem Vita Heinrici IV. imperatoris genannten Werk mit den Briefen 37 und 39 sowie der Anonymen Kaiserchronik konfrontiert und anhand von Forschungsliteratur hinterfragt. Die dabei zu beantwortetenden Fragen lauten: Hat Heinrich V. seinen Vater tatsächlich verraten oder folgte er einem gemeinsamen Plan? Falls dies der Fall war: Zu welchem Zeitpunkt ist der Plan, der offensichtlich nicht aufgegangen ist, gescheitert? Betreffend der Darstellung des Anonymous soll folgende Frage verfolgt werden: Lässt die Darstellung des Anonymous in dem Vita Heinrici IV. imperatoris genannten Werk Heinrich IV. als Persönlichkeit erkennen?
Die chronologische Betrachtung der einzelnen Schritte von dem Fortgang Heinrichs V. vom Hoflager seines Vaters bis hin zur Abdankung Heinrichs IV. werden in zusammenfassender Betrachtung erkennen lassen, dass der angebliche Verrat Heinrichs V. an seinem Vater keine eindeutige Sache ist, wie es die zeitgenössischen Quellen und die auf ihr basierende neuzeitliche Literatur darzustellen versuchen.
Dieser Beitrag betrachtet die Verwendung von Fotografien des Brandenburger Tors in Schulbüchern für die gymnasiale Oberstufe in Hessen. US-Präsident Ronald Reagan machte mit seiner Rede 1987 das Tor zum Symbol der deutschen Teilung:
"Mr. Gorbachev, open this gate! Mr. Gorbachev, tear down this wall!"
Untersucht wird die Frage: Werden Fotografien des Brandenburger Tors vornehmlich im Kontext der deutschen Teilung verwendet?
Vor der Bundestagswahl 2017 zeichnete der Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker das Bild einer dramatischen Ausgangslage:
"Eine neue Ära der Unsicherheit und Instabilität scheint in Europa und der westlichen Welt angebrochen zu sein, die bisherige Gewissheiten in Frage stellt. Dass rechtspopulistische Parteien in Kernländern der Europäischen Union wie Frankreich oder Österreich in die Nähe der Mehrheitsfähigkeit gelangen könnten, hätte vor zwei oder drei Jahren kaum jemand für möglich gehalten – ebenso wenig wie einen Sieg des 'Nichtpolitikers' Donald Trump bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl oder den von populistischen EU-Gegnern befeuerten 'Brexit' in Großbritannien."
Im Ergebnis der Bundestagswahl 2017 zogen sieben Parteien in den derzeitigen 19. Deutschen Bundestag ein. Lediglich nach seiner ersten Wahl 1949 waren mehr Parteien in den Bundestag eingezogen. Die 1962 von Ossip Kurt Flechtheim formulierte These, beim Rückgang der Parteien habe man es "nicht mit einem Intermezzo, sondern mit einem irreversiblen Trend zu tun", dürfte damit als widerlegt gelten.
Diese Anzahl an Parteien beschwor sogleich eine Angst vor "Weimar"; so waren bei der Reichstagswahl am 6. November 1932, der letzten vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, 13 Parteien in das deutsche Parlament eingezogen.
Horst Möller, der frühere Direktor des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, sah sich angesichts der Umfragen im Vorfeld der Wahl 2017 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine zu der Frage veranlasst: "Ist Berlin schon deshalb in Gefahr, Weimar zu werden, nur weil die Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien steigt?"
Michael Stürmer, der 1986 im "Historikerstreit" als Gegenpol zu Jürgen Habermas für eine heute erneut in der Diskussion stehende positive Besetzung der Begriffe "Patriotismus" und "Nation" geworben hatte, nahm sein Urteil zu der Frage im an Fritz René Allemann angelehnten Titel seines Beitrags "Bonn war nicht Weimar – und Berlin ist es auch nicht" vorweg. So hielt Ernst Forsthoff bereits 1950 fest, dass "das Grundgesetz wirksame Vorkehrungen getroffen hat, um verfassungsfeindliche Parteien zu unterdrücken und von der Wahlbewerbung fernzuhalten".
Als eine "Lehre aus den Weimarer Verhältnissen" gilt dennoch die explizite Sperrklausel von fünf Prozent der Gesamtstimmenzahl zur Begrenzung der Parteienanzahl, die zur Bundestagswahl 1949 bezogen auf die einzelnen Bundesländer eingeführt und 1953 auf das Bundesgebiet ausgeweitet worden war. 1956 wurde zusätzlich die Zahl der Grundmandate, die es einer Partei ermöglichen, unabhängig von der Sperrklausel in das Parlament einzuziehen, von einem auf drei erhöht.
Der hohe Stellenwert der "Sicherstellung eines 'gut geordneten' arbeitsfähigen Parlaments" wird daran deutlich, dass bei der Bundestagswahl 2017 die Nichtberücksichtigung von 2,3 Millionen Wählerstimmen, die auf nicht in den Bundestag eingezogenen "seltsamen Politikphantasten" entfielen, in Kauf genommen wurde.
In Diskrepanz hierzu stehen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches im November 2011 eine Fünfprozent- und im Februar 2014 eine Dreiprozenthürde für die Europawahlen als verfassungswidrig verwarf.
Auch bei Kommunalwahlen gelten solche Regelungen "heute nach der Rechtsprechung des BVerfG als unzulässig", wie zuletzt im November 2017 für Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde.
Angesichts der Diskrepanz in der Behandlung der Kleinparteien und ausgehend von der These Ossip Kurt Flechtheims, "auch eine kleinere Partei kann das politische Leben bereichern und anregen", und beflügelt von der Voraussicht Uwe Kranenpohls und Oskar Niedermayers, dass "Klein- und Kleinstparteien in Zukunft an Bedeutung gewinnen", fragt diese Arbeit nach den Möglichkeiten und dem Willen der Kleinparteien, das Politikgeschehen zu beeinflussen, was an der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Frankfurt am Main untersucht wird.
Nach einer Skizze der Forschungslage wird zunächst der Untersuchungsgegenstand inhaltlich und terminologisch verortet, um eindeutig festzulegen, welchen Bereich der Parteienforschung diese Arbeit betrachtet.
Hierzu werden die untersuchten Parteien sowie die im weiteren Verlauf betrachteten als auch nicht betrachteten Forschungsaspekte genannt und aufgezeigt, wie der Parteibegriff juristisch als auch politikwissenschaftlich verstanden wird, um daraus eine Nominaldefinition für diese Arbeit abzuleiten. Anschließend werden die in der Forschung unterschiedlichen Begrifflichkeiten für kleine Parteien rezipiert und der für die Zwecke dieser Arbeit geeignete Begriff herausgearbeitet. Solche Begriffsdefinitionen sind für die sozialwissenschaftliche Forschung unerlässlich: "Sie ermöglichen die Kommunikation über Gegenstände und dienen der Klassifikation." Es folgt eine Darstellung einiger Konzepte von Parteitypologien, die auf ihre Anwendbarkeit bezüglich des Untersuchungsgegenstandes diskutiert werden.
Anschließend werden Ansätze zur Aufgabe von Parteien, Oppositionsparteien und Kleinparteien rezipiert. Ziel dieses Abschnittes der Arbeit ist es, herauszustellen, inwieweit Kleinparteien auf den Politikbetrieb Einfluss nehmen können und Forschungshypothesen für die Rolle der betrachteten Kleinparteien zu formulieren.
Im weiteren Abschnitt der Arbeit werden die betrachteten Kleinparteien knapp vorgestellt, um dem Leser eine kurze Übersicht zu geben, ohne eine vertiefende inhaltliche Analyse der Parteiprogramme anzustreben.
Im Analyseabschnitt der Arbeit werden zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen analytisch-deskriptiv betrachtet. Dies ist notwendig, da diese rechtlichen Bedingungen die Eckpfeiler der Arbeit der Parteien vorgeben. Dem schließt eine empirische-quantitative Auswertung von Sitzungen der StVV an, in der die Arbeit der Parteien analysiert wird, sowie eine Auswertung der Wahlergebnisse der auf den betrachteten Untersuchungszeitraum folgenden Stadtverordnetenwahl, um Veränderungen der Wählerstimmen auswerten zu können.
Der Untersuchungsteil wird mit einer Auswertung der Ergebnisse und einem Versuch, die betrachteten Parteien einer Typologie zuzuordnen, abgeschlossen. Eine Verallgemeinerung der Beobachtungen mittels Inferenzstatistik wird nicht angestrebt. Daher soll auch keine allgemein gültige Aussage am Ende dieser Arbeit stehen, sondern durch Falsifikation oder Verifikation der Forschungshypothesen die Beantwortung der genau umrissenen Forschungsfrage: Haben die in der Frankfurter StVV vertretenen U-Fünf-Prozent-Parteien Einfluss auf die politische Willensbildung der Stadt?