• Deutsch
Login

Open Access

  • Home
  • Search
  • Browse
  • Publish
  • FAQ

Refine

Author

  • Collin, Peter (15)
  • Coni-Zimmer, Melanie (1)
  • Wolf, Klaus Dieter (1)

Year of publication

  • 2017 (4)
  • 2011 (3)
  • 2012 (3)
  • 2016 (2)
  • 2009 (1)
  • 2015 (1)
  • 2019 (1)

Document Type

  • Article (9)
  • Review (5)
  • Working Paper (1)

Language

  • German (10)
  • English (5)

Has Fulltext

  • yes (15)

Is part of the Bibliography

  • no (15)

Keywords

  • Alternative Dispute Resolution (ADR) (1)
  • Konfliktlösung (1)
  • Legitimation (1)
  • Mediation (1)
  • Moderation (1)
  • Ombudsmannverfahren (1)
  • Parteienpartizipation (1)
  • Rechtspolitik (1)
  • Richten (1)
  • Schiedsgerichtsparkeit (1)
+ more

Institute

  • Rechtswissenschaft (13)
  • Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (2)
  • Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) (1)
  • LOEWE-Schwerpunkt Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung (1)

15 search hits

  • 1 to 10
  • 10
  • 20
  • 50
  • 100

Sort by

  • Year
  • Year
  • Title
  • Title
  • Author
  • Author
Optionen und Kontinuitäten regulierter Selbstregulierung in der frühen Kranken- und Altersversicherung : [Sammelrezension zu: Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik, I. Abteilung, 5. Band: Gewerbliche Unterstützungskassen, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1999, LIV, 798 S., ISBN 3-534-13430-3; II. Abteilung, 5. Band: Die gesetzliche Krankenversicherung und die eingeschriebenen Hilfskassen, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2009, LVI, 852 S., ISBN 978-3-534-13442-7; I. Abteilung, 6. Band: Altersversorgungs- und Invalidenkassen, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2002, XL, 638 S., ISBN 3-534-13431; II. Abteilung, 6. Band: Die gesetzliche Invaliditäts- und Altersversicherung und die Alternativen auf gewerkschaftlicher und betrieblicher Grundlage, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2004, L, 910 S., ISBN 3-534-13443-5] (2011)
Collin, Peter
Regulierte Selbstregulierung ist ein Modus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie findet statt, wenn gesellschaftliche Selbstorganisation einen Verbund mit staatlicher Steuerung eingeht. Nichtstaatliche Formen der Normsetzung, der Normdurchsetzung, der Kontrolle und der Konfliktentscheidung treten in mannigfachen Kombinationen mit staatlicher Rahmen- und Detailgesetzgebung, staatlicher Aufsicht, staatlicher Finanzierung und administrativer Mitbestimmung auf. Gesellschaftliche Partikularinteressen und staatliche Steuerungsambitionen amalgieren in Kooperation und Konflikt zu vielfältigen Ausdrucksformen von »Gemeinwohl«. Der Staat instrumentalisiert gesellschaftliche Expertise, gesellschaftliche Initiative und gesellschaftliche Mobilisierungsfähigkeit für seine Zwecke, nichtstaatliche Akteure wiederum nutzen das staatliche Handlungspotential und staatliche Finanzmittel, um eigene Koordinationsprobleme oder Ressourcenengpässe zu bewältigen. – Dieser bunte Karneval der Regelungskulturen ist Teil unserer Rechtsordnung. Seine Geschichte kann aber weder von den historischen Erzählplots der sich über das Privatecht selbst regulierenden bürgerlichen Gesellschaft angemessen erfasst wird noch von jenen, die die Herausbildung eines alle Machtmittel monopolisierenden Staatswesens in den Mittelpunkt stellen. Dieser Komplex bedarf vielmehr einer historischen Bearbeitung, die die Verflechtungen, Übergänge, Hybridisierungen und Ambivalenzen in den Mittelpunkt rückt. ...
Selbstverwaltung auf der Suche nach Verwandten und Äquivalenten : [Rezension zu: Selbstverwaltung in der Geschichte Europas in Mittelalter und Neuzeit. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 10. bis 12. März 2008, hg. von Helmut Neuhaus, Berlin: Duncker & Humblot 2010, 359 S., ISBN 978-3-428-83216-3] (2012)
Collin, Peter
"Selbstverwaltung" war das Thema der Hofgeismarer Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte 2008. So interessant die einzelnen Referate auch waren, ihre unterschiedlichen Zugriffe und inhaltlichen Ausrichtungen gebieten es doch, nicht die einzelnen Aufsätze des Tagungsbandes zu referieren, sondern den Versuch zu unternehmen, aus der Vielfalt der Beiträge strukturierende Überlegungen herauszuarbeiten. Daher sei nur kurz auf die Themen der einzelnen Referate verwiesen. Gerhard Dilcher sprach über die mittelalterliche Stadt, Ludwig Elle über die Selbstverwaltung(sbestrebungen) der Sorben; Matthias Asche trug zur Autonomie der Hugenotten und Waldenser vor und J. Friedrich Battenberg zu der der jüdischen Gemeinden und Landjudenschaften im Heiligen Römischen Reich. Christoph Schönberger befasste sich mit französischen Parlamenten (vor der Revolution), Jörg-Detlef Kühne mit den Selbstverwaltungsvorstellung von Steins. Hans-Christof Kraus referierte zur englischen Selbstverwaltung und deren deutscher Rezeption, Thomas Simon behandelte die Föderalisierung Österreichs. Und schließlich trug Dieter Kugelmann zum Stellenwert des Selbstverwaltungsgedankens in der europäischen Kooperation und Integration vor. – Die folgenden Ausführungen beschränken sich darauf, diejenigen Aussagen herauszustellen, die sich in grundsätzlicher Weise zu Selbstverwaltungsverständnissen (1), zu den Realisierungsformen von Selbstverwaltung (2), zu den Ursachen von Selbstverwaltung (3) und zu Konzeptualisierungen von Selbstverwaltung (4) äußern. ...
Historische Partizipationsstaatlichkeit : [Rezension zu: Rüdiger von Krosigk, Bürger in die Verwaltung. Bürokratiekritik und Bürgerbeteiligung in Baden. Zur Geschichte moderner Staatlichkeit im Deutschland des 19. Jahrhunderts (1800–2000: Kulturgeschichte der Moderne 2), Bielefeld: transcript Verlag 2010, 262 S., ISBN 978-3-8376-1317-9] (2012)
Collin, Peter
Spätestens seit den 1980er Jahren ist Partizipation ein mächtiges Schlagwort. In neuerer Zeit kann man damit sogar Wahlen gewinnen. Wo herkömmliche Legitimationsmodi der repräsentativen Demokratie an Kraft verlieren oder zu verlieren scheinen, sucht man nach Ersatz. Das Prinzip der Legitimation durch allgemeine Wahl der Vertretungskörperschaften funktioniert da nicht, wo es solche Vertretungskörperschaften nicht gibt – bzw. diese, wie in der EU, auf weiten Gebieten nicht über die Entscheidungsprärogative verfügen – oder sie als verkrustet angesehen werden und/oder dort, wo die Mobilisierung des Bürgers zwischen den Wahlterminen nötig erscheint. Bürgerschaftliche Partizipation hat einen ambivalenten Charakter. Sie kann Belebung oder Gefährdung von Demokratie sein, wobei dies auch vom jeweils zugrundegelegten Demokratieverständnis abhängt. ...
Richten und Schlichten : Differenzen und Komplementaritäten (2012)
Collin, Peter
Der vorliegende Beitrag leitete das Programm des Workshops „Schlichten und Richten – Differenzierung und Hybridisierung” (Frankfurt/Main, 9./10. Februar 2012) ein. Mit diesem Workshop begann das Arbeitsprogramm des LOEWE–Schwerpunkts „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“, der am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (siehe hierzu www.konfliktloesung.eu; eine leicht veränderte Fassung des Beitrags in englischer Sprache wird in Kürze abrufbar sein unter: http://www.ssrn.com/link/Max-Planck-Legal-History-RES.html ). Der Ausgangspunkt des Workshops ist eine deutsche Debattentradition, die die Alternativität von gerichtlichen und nichtgerichtlichen, kontradiktorischen oder konsensualen sowie mehr formalisierten und mehr informalisierten Konfliktlösungsformen unter dem Schlagwort „Schlichten oder Richten“ (auch „Schlichten statt Richten“ oder „Schlichten oder Richten“) thematisierte. Der Beitrag problematisiert zunächst die bisherige mangelnde rechtshistorische Aufmerksamkeit, die Alternativen zur gerichtlichen Konfliktlösung zugewandt wurde. Er weist daraufhin, dass auch die heutige Diskussion über gelungenes Konfliktlösungsmanagement oft explizit oder implizit von – zuweilen nicht ausreichend reflektierten – historischen Vorannahmen geprägt ist und – damit verbunden – von Vorstellungen über rechtskulturelle Fremdheit und Nähe. Im zweiten und dritten Abschnitt skizziert der Beitrag kurz den historischen Gang der deutschen Diskussion über „Schlichten und Richten“ seit dem Aufkommen auch rechtswissenschaftlich anerkannter Schlichtungsinstitutionen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Er versucht, deren wechselnde zeitgenössische Kontexte sichtbar zu machen und zeigt, wie sich in diesen Diskussionen (zuweilen utopisch scheinende) rechtspolitische Verheißungen ansiedeln konnten, welch fruchtbaren Boden diese Diskussionen aber auch für neue Kategorienbildungen und multidisziplinäre Zugänge bot. Im vierten Abschnitt wird versucht, Verknüpfungen mit der gegenwärtigen ADR-Diskussionen herzustellen, während im fünften Abschnitt in analytischer Absicht Konfigurationen des Wortpaars „Schlichten“ und „Richten“ vorgestellt werden: „Schlichten“ und „Richten“ als Alternative, als Abhängigkeitsverhältnis und als Abfolge. Der fünfte Abschnitt schließlich fragt nach Funktionselementen und den Funktionsbedingungen von Schlichten und Richten, d.h.: Welche Leitrationalitäten, Partizipationsmechanismen, Legitimationsnarrative und Reflexionsformen lassen sich jeweils der einen oder anderen Form der Konfliktlösung zuordnen. All diese Überlegungen sind eher tentativer Art und vermitteln nur erste umrisshafte Vorstellungen. Sie dienen in erster Linie dem Diskussionsanstoß und sollen erste Schneisen in dieses komplexe Forschungsfeld schlagen. Die Vortragsform ist beibehalten und der Fußnotenapparat ist auf das nötige Minimum reduziert.
The legitimation of self-regulation and co-regulation in corporatist concepts of legal scholars in the Weimar Republic (2017)
Collin, Peter
Corporatist regulation has a hybrid structure in that it covers state regulation, regulated self-regulation as well as private-public co-regulation. Notably diverging from the standard mode of state regulation, such arrangements required a higher degree of legitimation. Corporatist concepts flourished in the Weimar Republic. This paper deals with three legal scholars’ considerations regarding how to legitimize corporatist models, namely Edgar Tatarin-Tarnheyden, Heinrich Herrfahrdt, and Friedrich Glum. Their institutional touchstone was the Imperial Economic Council, as provided for by article 165 of the Weimar Constitution. This article envisioned a multi-level system of economic councils ranging from regional economic councils up to the Imperial Economic Council and involving representatives of all occupational groups in the performance of state tasks. However, only a Provisional Imperial Economic Council, with a restricted consultative remit, was ever actually established. Based on this model, Tatarin-Tarnheyden, Heinrich Herrfahrdt, and Friedrich Glum conceptualized organizational structures aiming at the comprehensive inclusion of non-state actors. They were legitimized primarily with reference to their output; that is, these organizational forms were supposed to enable a more appropriate and efficient realization of public interests. The input-based argument was basically a question of participation, which implies considerable proximity to typical topoi of democratic legitimation. This similarity is perhaps counter-intuitive, given that corporatist concepts are traditionally associated with anti-democratic ideologies due to their anti-parliamentarian slant. The numerous points of convergence between corporatist and democratic thought simultaneously reflect the heterogeneity of democratic reasoning in the Weimar period and the openness for ideas that were sceptical of—or even hostile to—parliamentary democracy and the party-based state.
State and perspectives of the history of social law in Germany (2016)
Collin, Peter
If a report on state and perspectives of the history of social law is to be written, two problems involving demarcation have to be dealt with in advance. 1. What is social law? 2. What kind of literature has to be considered as a part of the history of social law? In both cases the boundaries can definitely be drawn in a subjective manner and can be oriented towards the interests and competences of the author insofar as the criteria are plausible. ...
Im Auftrag der Kasse : Überlegungen zum Gestaltwandel verwaltungsrechtsdogmatischer Konstruktionen und zu dessen rechtshistorischer Analyse (2011)
Collin, Peter
Eigentlich war das Reichsgesundheitsamt für diese Angelegenheit nicht zuständig. Die Abgabe an die zuständige Landesbehörde hätte ausgereicht. Eine derart "rücksichtslose Ausnutzung (der) Befugnisse" eines Kassenarztes, wie sie hier – im Jahr 1886 – zu Tage trat, veranlasste Gesundheitsamtsdirektor Köhler aber dann doch, den Fall Innenstaatssekretär Boetticher vorzulegen: Der Arzt hatte einer an Herzschwäche und Lungenentzündung leidenden Patientin unter anderem 33 ½ Flaschen Champagner und 48 Flaschen Wein verschrieben. Lieferung erfolgte obendrein durch den Bruder des Arztes, einen Gastwirt. Die Krankenkasse verweigerte die Zahlung. Der Gastwirt verklagte daraufhin die Kasse. Das Landgericht Freiburg i. Br. entschied gegen die Kasse. Die Forderung des Wirts sei durch das Rezept des Arztes gedeckt. Letzterer stehe als Kassenarzt zur Kasse im Verhältnis "eines von der Kasse Beauftragten"; mit der Verschreibung der Alkoholika, die auch von einem Gutachter als taugliche Arznei bewertet wurde, habe er sich in den Grenzen seiner Vollmacht bewegt und konnte die Kasse gegenüber dem Wirt auch wirksam verpflichten. Zur Untermauerung seiner Rechtsansicht verwies das Gericht u. a. auf die achte Auflage von Puchtas Pandekten, § 324. ...
Editorial to the issue on legitimization of private and public regulation: past and present (2017)
Coni-Zimmer, Melanie ; Wolf, Klaus Dieter ; Collin, Peter
This thematic issue brings together research from political science and legal history about legitimacy discourses covering different forms of public–private co-regulation and private self-regulation, domestic and transnational, past and present. These forms of governance highlight the important role of non-state actors in exercising public authority. There has been a growing debate about the legitimacy of non-state actors setting and enforcing norms and providing public goods and services. However, the focus of this thematic issue is not on developing abstract criteria of legitimacy. Rather, the authors analyze legitimacy discourses around different cases of privatized or partly privatized forms of governance from the early 20th century until today. Legitimacy is subject to empirical and not normative analysis. Legitimacy discourses are analyzed in order to shed light on the legitimacy conceptions that actors hold, what they consider as legitimate institutions, and based on what criteria. The particular focus of this thematic issue is to examine whether the significance of democratic legitimacy is decreasing as the importance of regulation exercised by private actors is increasing.
Staatliche Kapitalhilfe für Unternehmen : nationalökonomische Konturierungen polizeiwissenschaftlicher Lehren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (2009)
Collin, Peter
Zum Gegenstand der Polizeiwissenschaft gehörte – jedenfalls unter der Herrschaft eines weiten Polizeibegriffs – auch die staatliche Sorge für die Wirtschaft. Die Herausbildung der Wirtschaft als eines eigenständigen gesellschaftlichen Teilsystems, also eines sozialen Bereichs, für den die Geltung von Leitprinzipien eigener Art beansprucht wird, fällt auf das Ende des 18. Jahrhunderts. Am Beginn der nachhaltigen Durchsetzung eines staatsunabhängigen wirtschaftlichen Denkens steht das Werk von Adam Smith, der die klassische Nationalökonomie begründete. Die Polizeiwissenschaft traf nun auf einen Gegenstand, für den eine überaus mächtige Theorie die Erklärungshoheit beanspruchte. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus? Dieser Frage soll am Beispiel der staatlichen Kapitalhilfen für Unternehmen nachgegangen werden. ...
Durch Zwang zur Freiheit? : wirtschaftliche Selbstverwaltung im deutschen Kaiserreich zwischen Regulierung und Selbstregulierung (2011)
Collin, Peter
Freiheit und Interventionsstaat stellt man sich gewöhnlich als Gegensatz vor. Eine liberale Ordnung ist eine, die staatliche Eingriffe auf ein Minimum beschränkt. Der Interventionsstaat des Kaiserreichs integrierte wirtschaftliches Handeln in öffentlichrechtliche Formen, deren Einstufung als Selbstverwaltungsinstitutionen sich bald durchsetzte. Das Wort "Selbstverwaltung" versprach Freiheit. Kann aber Freiheit durch Maßnahmen hergestellt werden, die die gesellschaftlichen, vor allem die wirtschaftlichen Akteure zwingen, ihr Handeln in bestimmter Weise zu koordinieren und gar dem Staate zu Diensten zu sein? ...
  • 1 to 10

OPUS4 Logo

  • Contact
  • Imprint
  • Sitelinks