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Fast 42% der in Deutschland lebenden Ausländer geben an, daß sie nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wollenl, wobei die Erfahrung zeigt, daß die tatsächliche Zahl der Rückkehrer noch weitaus geringer sein wird. Der Verfasser versucht, einige rechtliche Probleme der Ausländer in der heutigen transkulturellen deutschen Industriegesellschaft zu skizzieren und dem Leser neue Gedankenimpulse zu vermitteln.
Hedjaab dar aalmaan
(2003)
Ausländer sind für die kulturelle Entwicklung der Bundesrepublik von großer Bedeutung. Auch sie müssen deshalb das Recht haben, sich umfassend politisch zu betätigen, fordert Seyed Shahram Iranbomy. Doch das bundesdeutsche Recht trennt nicht nur bei der Möglichkeit zu wählen scharf zwischen Deutschen und Ausländern, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Wo dies der Fall ist und zu welchen Konsequenzen dies führt und noch führen kann, schildert Iranbomy einem Aufsatz, den wir im Wortlaut, aber ohne Fußnoten, dokumentieren. Der Autor ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Die Gedanke der Zivilisation als Folge der europäischen Aufklärungsbewegung ist in der gesamten Welt verbreitet worden. Im Namen des Zivilisierungsprozesses werden die Bürger der Entwicklungsländer akkulturiert. Im folgenden wird versucht, eine Analyse des Einflusses der Zivilisierung auf die Bürger der nicht abendländlichen Kulturen aufzustellen. Der Schwerpunkt dieser Kurzanalyse liegt bei dem Mechanismus der Akkulturation der Bürger der Entwicklungsländer.
Als Staatsangehörigkeit wird ein wechselseitiges Verhältnis zwischen Bürgern und Staatsverband bezeichnet, das durch besondere Pflichten und Rechte gekennzeichnet ist: so das Recht zu politischer Mitentscheidung und Partizipation, dem die Pflicht zu loyalem Verhalten gegenüber der Gemeinschaft entspricht. Zur Staatsangehörigkeit gehört auch der Anspruch auf staatlichen Schutz, etwa diplomatischen Beistand im Ausland oder Mindest-Alimentierung im Inland. Staatsangehörige unterscheiden sich insofern von allen anderen Personen, die auf dem Gebiet des Staates wohnen, als gewisse Rechte und Pflichten nur sie betreffen, etwa das Recht des Hochschulzugangs, aber auch die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes. Die Staatsangehörigkeit ist auch von Bedeutung bezüglich des Rechts, ein Gewerbe auszuuben oder ein Grundstück zu kaufen oder bestimmte Leistungen des Staates, etwa BAFÖG, in Anspruch zu nehmen. Die Bemerkungen zu der Staatsangehörigkeit verdeutlichen die Bedeutung, die dem Einbürgerungsverfahren, also dem Erwerb der Staatsangehörigkeit, beigemessen werden müssen. Damit beschäftigt sich, insbesondere was die spezifischen Bestimmungen der Bundesrepublik anbetrifft, der folgende Text. Herfried Münkler, Professor für Politik