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Im Zuge der EU-Osterweiterung 2004 wurde der Gruben-Großlaufkäfer Carabus variolosus in den Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Durch neu hinzugekommene Arten ergeben sich für die bisherigen Mitgliedsstaaten nach jetzigem Kenntnisstand keine Nachmeldepflichten von Gebieten, wohl aber möglicherweise die Pflicht, diese neuen Schutzobjekte in den bereits gemeldeten Gebieten gemäß Art. 6 zu erhalten und ihren günstigen Erhaltungszustand sicherzustellen (BALZER et al. 2004). Da Carabus variolosus s. str. ein osteuropäisches Taxon ist, das mitteleuropäische Taxon Carabus nodulosus aber regelmäßig als Unterart jener Art aufgefasst wird, stellt sich die Frage, ob die FFHRichtlinie mit der Nennung von C. variolosus auch das Taxon nodulosus mit gemeint hat. Der taxonomische Artbegriff ist nicht so eindeutig, dass sich die Frage auf taxonomischer Ebene nach heutigem Kenntnisstand abschließend beantworten ließe. Nach der rechtlichen Systematik der FFHRichtlinie ist aber - und dies muss zum Verständnis vorliegenden Aufsatzes hervorgehoben werden - ohnehin nicht entscheidend, wie sich der Sachverhalt nach Vorliegen weiterer Forschungen herausstellt, sondern, welche „wissenschaftliche Meinung“ zum Zeitpunkt der Meldung hierzu vorherrschte. Galt - zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Anhang II - nodulosus in der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung als Unterart von C. variolosus, und nicht als eigene Art, so gehören die Vorkommen in Mitteleuropa zum Anhang II, und vice versa. Aus diesem Grund handelt es sich bei der vorliegenden Arbeit auch ausdrücklich nicht um eine taxonomische. Vielmehr kann und muss anhand einer Literaturstudie - die das wissenschaftliche Meinungsbild und den Stand des Wissens widerspiegelt - versucht werden zu klären, ob Carabus (variolosus) nodulosus mit gemeint ist, wenn im erweiterten Anhang II der FFH-Richtlinie von „Carabus variolosus“ die Rede ist.
Der Schutz von Arten und ihren Lebensräumen ist sowohl mit naturschutzfachlichen Zielkonflikten, als auch mit Zielkonflikten mit anderen Bereichen wie der wirtschaftlichen Nutzung, behaftet. Forderungen nach dem besonderen Schutz von Lebensräumen und Arten sollten daher immer auf wissenschaftlicher Grundlage fußen. Neben dem Aspekt der Gefährdung, der in modernen Roten Listen zunehmend weniger gutachterlich hergeleitet wird, gewinnt das Konzept weltweiter Verantwortung an Bedeutung, und ist bei der Festlegung eines Handlungsbedarfs im Naturschutz eine wichtige Ergänzung. Laufkäfer erfüllen alle Anforderungen an eine Modellgruppe in Bezug auf die Fragestellung der Verantwortung für Lebensräume, da sie artenreich in allen terrestrischen Lebensräumen und Höhenstufen vorkommen und gut erforscht sind. Eine Auswertung der in Wäldern vorkommenden Laufkäfer Bayerns in Bezug auf Habitatbindung, Gefährdung und Verantwortung ergibt, dass es vor allem die Lebensräume auf extremen Sonderstandorten sind, die gefährdete Arten, für die wir eine besondere Schutzverantwortung haben, beheimaten. In diesen Lebensräumen müssen die Schutzanstrengungen, die auch mit den Vorgaben des §30 BNatschG (geschützte Lebensräume) und dem Anhang I der FFH-Richtlinie (und v. a. auch den prioritären Lebensraumtypen) in starkem Maße kongruent sind, in aller Konsequenz umgesetzt werden. Für die an zonale Waldtypen wie Buchen- und Eichenwälder gebundenen Arten hingegen ergibt die Analyse, dass die bestehenden Schutzbestimmungen und Schutzgebietssysteme einschließlich vorhandener Großschutzgebiete angesichts weniger gefährdeter Verantwortungsarten offenbar ausreichen. Der konsequenteste Schutz der Wälder auf Sonderstandorten mit intakten Standortsbedingungen sollte daher - zumindest gemessen an der Gruppe der Laufkäfer - höchste Aufmerksamkeit genießen.
Der Hochmoorlaufkäfer (Carabus menetriesi pacholei) ist eine prioritäre Anhang-Art der FFH-Richtlinie und Art mit hoher Schutzverantwortung Deutschlands. Seine Lebensräume liegen in noch weitgehend intakten Hoch-, Übergangs- und Hochlagen-Quellmooren einschließlich von Moorwäldern. In einem prognostizierten, wärmer und trockener werdenden Klima werden einige Vorkommen außerhalb der hier vorgelegten Klimahülle zu liegen kommen und daher für die Art voraussichtlich verloren gehen. Das gilt in besonderem Maße für die endemischen Vorkommen im Voralpengebiet. Andere Vorkommen werden nur zu halten sein, wenn jegliche Anstrengungen unternommen werden, einen naturnahen Wasserhaushalt wiederherzustellen. Die Klimahülle für die Nominatform reicht etwas weiter in den trockenen und auch warmen Bereich, erfordert aber ebenfalls sämtliche Bemühungen zu ihrem Erhalt. Zu den notwendigen Maßnahmen gehört unter anderem auch die konsequente Erhaltung naturnaher Moor- und Moorrandwälder. Eine Theorie zur Erklärung der disjunkten Verbreitung im Voralpengebiet basierend auf der Vereisungsgeschichte wird präsentiert, da die Klimaverhältnisse allein die Verbreitung nicht erklären können.
Laufkäfer werden in ökologischen Studien zur Lebensraumbewertung sehr häufig als Bioindikatoren hinzugezogen (PLATEN & KOWARIK 1995, PLATNER et al. 1996, POSPISCHIL 1981), denn ihre Ökologie und die daraus resultierenden ökologischen Ansprüche sind durch zahlreiche Studien eingehend untersucht (u.a. BAEHR 1980, LINDROTH 1945, THIELE 1977). Unterschiede in der Artengemeinschaft bzw. Änderungen in der Abundanz der Carabiden lassen Rückschlüsse über Habitatqualität, Standortsfaktoren, Minimalareal- Fragen, Habitattradition und Vernetzung von Lebensräumen zu. Diese Tatsachen wurden ausgenutzt, um die Bestandstradition und die Naturnähe der Bestockung der Probeflächen zu untersuchen. Diese sind weitgehend naturnahe Wälder im südbayerischen Tertiärhügelland, einem insgesamt wenig naturnahen, forstlich durch Fichtenforste geprägten Landschaftsraum.