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Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass trotz der Verwendung von photochromen Unterfüllungsmaterialien, bei der Revision einer Kunststofffüllung eine Überextension der Kavität auftritt. In dieser Studie konnte kein signifikanter Unterschied in dem Zahnhartsubstanzverlustniveau zwischen konventionellen Kompositrestaurationen und jenen mit photochromer Unterfüllung festgestellt werden. Auch treten in beiden Gruppen Füllungsreste trotz möglichst genauer Vorgehensweise auf. Eindeutig und auch erwartungsgemäß wiesen die Kavitäten nach der Entfernung von Amalgamfüllungen keine oder nur eine minimale Überextension und keine Materialüberschüsse auf. Weiterführende Versuche werden zeigen, ob mit der Ausdehnung der farbaktiven Unterfüllung bis an die Kavitätenränder, eine deutliche Verbesserung der Revisionswerte erzielt werden kann oder nicht [57]. Dass die Revisionszeit von Kunststofffüllungsmaterialien sich durch photochrome Materialien verkürzen lässt, konnte in der vorliegenden Untersuchung eindeutig bewiesen werden. Abschließend kann man sagen, dass die Verwendung von photochromen Kunststoffen eine Erleichterung der späteren Revision ermöglicht. Die Verwendung dieser Materialien sollte, um bessere Ergebnisse im Bezug auf Vollständigkeit der Revision und Vermeidung der Überextension der Kavität zu erhalten, in einer anderen Art und Weise erfolgen. Möglich ist eine Ausdehnung dieser Unterfüllung über die komplette Kavitätenfläche. Dabei können jedoch im Frontzahnbereich ästhetische Probleme auftreten, die die Verwendung der Materialien in diesem Bereich nur auf die Unterfüllung im klassischen Sinne mit den in dieser Studie aufgeführten Nachteilen limitieren. Die hier vorliegenden Ergebnisse wurden aus einer in vitro Untersuchung gewonnen. Durch die bekannte und einfache Kavitätenform sowie durch die optimale Zugänglichkeit der Kavität können aus diesen Ergebnissen keine eindeutigen Rückschlüsse auf eine Arbeitserleichterung in vivo gezogen werden.
In der vorliegenden Untersuchung wurden sechzig Kunststoffkanäle mit drei verschiedenen maschinellen Aufbereitungssystemen unter Anwendung der ProFile.04 untersucht. Untersuchungskriterien waren Kanalanatomie, Aufbereitungsdauer, Arbeitslängenverlust, Gewichtsverlust, Elbow-Zip-Effekte und Instrurnentenfraktur. Die höchsten Abträge waren mit dem TCM-Endo zu erreichen, nur am Meßpunkt 3 lagen die Gesamtabträge des Endo-Steppers geringfügig höher. Im Bereich der Krümmung neigte das Instrument dazu mehr an der Kanalaußenwand abzutragen. Je mehr das Instrument von der Kanalkrümmung entfernt war, um so mehr trug es an der Kanalinnenseite ab. Dies ist ein Phänomen, das bereits von einigen Autoren beschrieben wurde (17,29,63,82a). Die Aufbereitungsdauer war bei allen drei Motoren zu hoch. Die Zeitersparnis, die bei maschinellen Aufbereitungssystemen u.a. einen wichtigen Vorteil darstellt, konnte in dieser Studie nicht erreicht werden. Die sehr häufigen Rekapitulationen, das Einschneiden bzw. Verklemmen der Instrumente im Kanal und die sich meistens zu spät einschaltende Rückrotation des Instruments führten zu großen Zeitverlusten, die nicht vertretbar sind. Das Verblocken der Kanäle, das sowohl durch die Aufbereitungstechnik, als auch durch den Kunststoff bedingt sein kann, verursachte große Arbeitslängenverluste beim Tri- Auto-ZX und Endo-Stepper. Das TCM-Endo wies das beste Ergebnis mit einem durchschnittlichen Arbeitslängenverlust von 1,5 rnm auf, hatte jedoch die höchste Frakturrate mit acht Frakturen. Es könnte durchaus möglich sein, daß Kunststoflkanäle einen größeren Drehmoment benötigen als natürliche Zähne, und daher das TCM-Endo geringere Arbeitslängenverluste aber dafür mehr Frakturen nachwies. Dies soll nicht heißen, daß Kunststoflkanäle nicht für diese Studie geeignet ist. Eine Studie anhand natürlicher Zähne hätte ebenfalls Nachteile. Es wäre nicht möglich exakt identische natürliche Wurzelkanäle mit der selben Krümmung zu finden, demzufolge wäre ein Vergleich unter gleichen Voraussetzungen nicht möglich. D.h. um die Arbeitslänge besser erreichen zu können, wird ein großes Drehmoment benötigt, welches wiederum für die ProFile nicht gefahrlos ist. Die zu hohen Drehmomente beim Tri-Auto-ZX (7,105 Ncm) und TCM-Endo (1Ncm) erklären die häufigen Frakturen, denn beim Endo-Stepper, der niedrigere Drehmomente hat, traten keine Frakturen auf. Das Tri- Auto-ZX hatte zwar ein hohes Drehmoment aber auch eine hohe Geschwindigkeit, deshalb kam es hier ebenfalls zu Arbeitslängenverlusten. Die zu schnelle Drehgeschwindigkeit könnte dazu geführt haben, daß der Kanal mit Spänen blockiert wurde, bevor der Freiraum des Instrumentes die Späne heraustransportieren konnte. Die Gewichtsverluste waren sehr gering. Elbow- und Zip-Effqkte waren sehr schwach ausgeprägt. Frakturen waren, wie bereits erwähnt, beim TCM-Endo (8) und Tri-Auto-Zx (4) zu beobachten, die sicherlich neben dem hohen Drehmoment auch durch den U-förmigen Querschnitt des Instrumentes bedingt waren. Denn dieser Querschnitt stellt eine Schwachstelle dar, der bei Widerstand leichter frakturieren könnte. Es ist durchaus denkbar, daß ein U-förmiger Querschnitt weniger Widerstand gegen Bruch leisten kann als z.B. ein konvexer Querschnitt. Diese drei Motoren eignen sich in dieser Weise nicht fur die Wurzelkanalaufbereitung, man darf jedoch nicht vergessen, daß in dieser Versuchsreihe Kunststoffblöcke Anwendung fanden und keine natürlichen Zähne. Der Endo-Stepper könnte an natürlichen Zähnen oder in Kombination mit einem anderen Instrument eventuell diese hohen Arbeitslängenverluste nicht nachweisen, wär dann ohne Frakturen der sicherste Motor in dieser Studie.
Das Ziel der vorliegenden Studie bestand darin, die klinische Bewährung von Kompositfüllungen (Klasse I und II) des Materials Herculite® XRV (Kerr, Karlsruhe, D) im Seitenzahnbereich an einem ausreichend großen Patientenkollektiv (n = 109) mit 176 Füllungen über einen Nachbeobachtungszeitraum von insgesamt 36 Monaten zu untersuchen. Die Füllungsqualitäten wurden in vivo, mittels klinischer Untersuchung, Abformung und intraoraler Fotografie, als auch nach Abformung in vitro, anhand von Replikamodellen nach bestimmten Parametern bewertet. Als klinisch durchgehend akzeptabel kann man die Auswertungen der Anatomischen Form, der Farbanpassung, der Oberfläche und der Oberflächenqualität bezeichnen. Der Gesamtnotendurchschnitt lag hier zwischen 1,35 und 2,18. Materialüberschüsse im Sinne einer positiven Stufe spielten primär in den mesialen und distalen Füllungsarealen eine Rolle. Mesial fand sich ein sprunghafter Anstieg von Note 4-Füllungen von 6,7% (6 Monate) auf 29,4% (36 Monate). Eine analoge Situation zeigte sich im distalen Bereich. Trotzdem lag hier ein klinisch guter Gesamtnotendurchschnitt von 2,11 nach 36 Monaten vor. Gute Gesamtbewertungen erhielten auch die klinischen Parameter des abrasionsbedingten Materialverlustes. Zwar zeigte sich nach 36-monatiger Liegedauer ein Anstieg von Füllungen, die mit der Note 4 bewertet werden mussten; z. B. okklusale Füllungsareale: Hier wiesen nach 18 Monaten nur 2,47% die Note 4 auf, nach 36 Monaten erhöhte sich dieser Prozentsatz auf 15,52%. Die Gesamtdurchschnittsnote (6, 18 und 36 Monate) war aber auch hier mit 1,55 durchaus klinisch akzeptabel. Nach 6 Monaten wurden unabhängig von der Lokalisation noch zwischen 43,3 – 45,9% aller Füllungen mit der Note 1 versehen, d. h. die Füllungsränder als sehr gut eingestuft. Im letzten Untersuchungsintervall (36 Monaten) war der Anteil von Füllungsrändern, die mit "sehr gut" bewertet wurden, zwischen 0,0 – 3,7% gesunken. Es zeigte sich hier eine signifikante Verschlechterung der Füllungsrandsituation, sie sich in der Gesamtnote von 2,53 nach drei Jahren widerspiegelt. Die Randverfärbung wies nach einer Liegedauer von 36 Monaten eine Gesamtnote von 1,71 auf. Auch hier ein Ergebnis, das durchaus klinisch akzeptabel ist. Klinisch inakzeptabel war die Beurteilung des approximalen Kontaktpunktes. Hier war während des gesamten Beobachtungszeitraumes, ein hoher Anteil an Note 4-Bewertungen für den mesialen (bis zu 54,4%) und distalen Kontaktpunkt (bis zu 46,2%) festzustellen. Insgesamt fielen die Beurteilungen des mesialen Kontaktpunktes schlechter aus als die des distalen. Die klinische Untersuchung der Gingiva zeigte bei allen Untersuchungsintervallen (6, 18 und 36 Monaten) gute Ergebnisse. Gingivale Verhältnisse, die mit Note 4 eingestuft werden mussten (starke Entzündungszeichen) fanden in größerer Häufigkeit nach 18-monatiger Liegedauer. Nach 36 Monaten wurde wieder ein Rückgang des Anteils der Note 4-Bewertungen festgestellt. Die Gesamtdurchschnittsnote beträgt 1,47. Die vorliegende Studie belegt die Anwendbarkeit des Kompositmaterials Herculite® XRV (Kerr, Karlsruhe, D) bei Klasse I- und II-Restaurationen im Seitenzahnbereich, dokumentiert aber auch die nach wie vor, noch vorhandenen Problembereiche wie z. B. approximaler Kontaktpunkt, Materialüberschuss. Werden alle Voraussetzungen zur Verarbeitung berücksichtigt, können Komposite im okklusionsgetragenen Bereich ihren Einsatz finden. Allerdings müssen verarbeitungstechnische Parameter wie: - Kavitätendesign, - exakte marginale Adaption, - Kofferdam, - korrekte Anwendung des adäquaten Schmelz-Dentin-Haftvermittlers, - korrekte Applikations- und Polymerisationstechnik, - hygienefähige Verhältnisse und - sehr gute Mundhygiene bzw. Motivation konsequent bei der zahnärztlichen Behandlung berücksichtigt werden. Wenn diese Parameter beim Legen von Kompositfüllungen ihren festen Platz gefunden haben, kann den wenigen, in dieser Studie gefundenen "Problembereichen", erfolgreich entgegengewirkt werden.
Ziel: Das Ziel der vorliegenden Studie war es, die Scherhaftfestigkeit zweier selbstkonditionierender Dentinhaftvermittler mit und ohne zusätzliche Ätzung durch Phosphorsäure zu untersuchen. Der Arbeitshypothese zufolge ließ eine zusätzliche Ätzung einen Anstieg der zu ermittelnden Haftfestigkeiten erwarten. Material und Methoden: Aus 60 extrahierten, kariesfreien menschlichen Molaren wurden Dentinscheiben mit einer Dicke von 800 µm gewonnen. Sie wurden mittels eines Perfusionsgerätes nach Pashley (1985) der Penetration von Ringerlösung ausgesetzt. Die Dentinscheiben wurden mit zwei Dentinadhäsiven der sechsten Generation ( Resulcin AquaPrime und MonoBond und Solist) behandelt und mit einem Hybridkomposit (Herculite XRV) beschichtet. Die Versuchreihe wurde in zwei Gruppen eingeteilt. In Gruppe A folgte die Verarbeitung der Dentinadhäsive exakt den Herstellerangaben, in Gruppe B hingegen wurden sämtliche Dentinscheiben durch 36%ige Phosphorsäure vor der Anwendung der bei den Haftvermittler konditioniert. Nach der Temperaturwechselbelastung ( 5000 Zyklen bei 5°C und 55°C) wurde die Haftkraft des Materials an den Dentinscheiben ermittelt. Zur Überprüfung der Nullhypothese wurde der Kruskal-Wallis Multiple Comparison Z-Value Test mit korrigiertem Signifikanzniveau alpha=0,05 nach Bonferroni eingesetzt. Ergebnisse: Resulcin AquaPrime und Mono Bond erzielte in Gruppe A eine mittlere Scherhaftung von 3,79 MPa. Die Haftkraft von Solist liegt in Gruppe A im Mittel bei 3,83 MPa, der Unterschied zwischen den beiden Adhäsiven ist allerdings statistisch nicht signifIkant. Nach zusätzlicher Ätzung der Dentinscheiben in Gruppe B kommt es zu einer Verschlechterung der mittleren Haftung von Resulcin auf 3,48 MPa, die mittlere Scherkraft von Solist steigt mit zusätzlicher Ätzung auf 4,87 Mpa. Die Verbesserung der Haftung von Solist ist allerdings statistisch nicht signifikant. Schlußfolgerung: Eine zusätzliche Ätzung der Dentinoberfläche mittels Phosphorsäure führte weder bei Resulcin noch bei Solist zu einer Steigerung der Haftfestigkeitswerte. Sowohl das Adhäsivsystem Resulcin AquaPrime und MonoBond als auch das Präparat Solist genügen mit der gemessenen Scherhaftung nicht den klinischen Ansprüchen. Keines der beiden Produkte kann einen langfristig erfolgreichen Randschluß zum Dentin garantieren.
Komposite werden in den letzten Jahren als Füllungsmaterial zunehmend auch im Seitenzahnbereich verwendet. Ein Nachteil dieser Füllungen ist, daß sie mit der Zahnhartsubstanz verklebt werden müssen, was bei Revision von Füllungen tendenziell zu einem Verlust von Zahnhartsubstanz führt. In der vorliegenden Untersuchung wurde geprüft, ob die Verwendung farbiger Unterfüll- oder Füllmaterialien das Auffinden der Grenze zwischen Zahnhartsubstanz und Füllung erleichtert. Die Ergebnisse der vorliegenden in vitro-Untersuchung zeigen, daß bei allen verwendeten Materialienkombinationen nach der Kompositrevision, trotz der Verwendung einer Lupenbrille, eine Überextension der Kavitäten festzustellen war. Die bei einzelnen Messungen gefundenen Unterextensionen dürften als durch den Sprayauftrag bedingte Meßfehler anzusehen sein. Für den Vergleich verschiedener Komposite und Unterfüllungen ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede in der Revisionszeit bzw. den dimensionalen Veränderungen der Kavität durch die Revision. Weder die Verwendung eines photochromen Komposits für die Unterfüllung (wie in den Gruppen II und III) noch die eines blauen Füllungskomposits (Gruppe IV) verkürzten die Revisionszeit oder verbesserten die Präparationsgenauigkeit in statistisch signifikanter Weise. Vorteile metallischer gegenüber adhäsiven Füllungsmaterialien dürften damit nicht durch die unterschiedliche Farbe bedingt sein, sondern am ehesten durch das Entfallen der Adhäsivschicht, die das Auffinden der Grenze zwischen Zahnhartsubstanz und Füllungsmaterial offensichtlich erschwert.
Der Untersuchungszeitraum von 9 Monaten und die Vergabe der Evaluation der Beratungsstelle der LZKH an die Poliklinik für Zahnerhaltungskunde des ZZMK der Universitätsklinik in Frankfurt (Carolinum) ergeben eine gute Vorraussetzung für eine repräsentative und objektive Beurteilung des bestehenden Services. Der bestehende Service der LZKH stellt eine gute Grundlage dar, was durch die positive Beurteilung der Ratsuchenden bestätigt wird. Diese zeigt, dass die bestehende Beratung die For-derungen des Präsidenten der LZKH nach einer unabhängigen und qualitativ hochwertigen Beratung bereits meist erfüllt. Möchte sich die Beratungsstelle allerdings gegen andere Konkurrenten, und vor allem gegen die geplante Beratungsstelle der Regierung behaupten [6], [25], [38], [57], [58], so muss der Service in einigen Punkten noch verbessert werden. Ein beträchtlicher Mangel stellte die Namensliste der Zahnärzte einer bestimmten Fachrichtung dar, die nur in den wenigsten Fällen mit der Spezialisierung des Zahnarztes übereinstimmte. Es müsste also für jedes Fachgebiet eine neue Liste erstellt werden, und diese in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Im Bereich „Behandlung unter Anästhesie“ ist dies bereits erfolgt und weitere sind laut Aussage der LZKH geplant. Die Hilfe bei Rechnungsfragen dauerte bei Einsendung der Unterlagen mit bis zu sechs Wochen eindeutig zu lange, denn der Patient muss die Rechnung meist innerhalb von 4 Wochen begleichen. Die Beraterinnen der LZKH können laut eigener Aussage allerdings auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens, auch in ihren anderen Tätigkeitsbereichen, die Überprüfung nicht schneller durchführen. Zusätzliche Mitarbeiter/innen wären in diesem Fall die einzige Lösungsmöglichkeit. Um sich in Hessen zu etablieren und für jeden Bürger zur Verfügung stehen zu können, sollte eine wesentlich breit gefächerte in Information in verschiedensten Medien durchgeführt werden. Denn viele Anrufer gaben an, nur durch Zufall auf die Nummer der Hotline gestoßen zu sein. Dieser Zustand entspricht derzeit also nicht einem Service, der allen Bürgern zugänglich ist, wie es das Ministerium für Gesundheit gefordert hat. Des weiteren müsste der Zugriff auf die beratenden Zahnärzte besser organisiert werden, denn es gab einige Fälle, in denen eine Beratung durch einen Zahnarzt nötig gewesen wäre, aber zum Zeitpunkt der Anfrage kein Zahnarzt verfügbar war. Ein Einsatzplan der beratenden Zahnärzte oder ein pensionierter bzw. berufsunfähiger Zahnarzt, der sich jedoch auf dem neusten Stand der Zahnmedizin befindet, sind die Lösungsmöglichkeiten dieses Problems. Eine persönlichen Vorstellung mit eventueller kurzer Befundaufnahme durch einen Zahnarzt wäre absolut wünschenswert, da einige Probleme nur mit einer genauen Diagnose qualitativ hochwertig lösbar sind [18]. Dieser Service müsste jedoch nicht für alle Ratsuchenden zur Verfügung stehen, sondern nur für diejenigen, denen per Telefon keine zufriedenstellende Lösung angeboten werden konnte. Allerdings dürfte der Telefonservice nicht vernachlässigt werden, denn viele Ratsuchenden sehen in dessen schnellen Hilfe den Hauptvorteil, denn hier entfällt die Wartezeit auf einen Termin. Außerdem gibt es einige Patienten, die aus psychischen oder physischen Gründen keinen Arzt aufsuchen können und so die telefonische Beratung oft die einzige Möglichkeit darstellt, um an Informationen zu gelangen [30], [70]. Diese genannten Ergänzungen würden zu einer Optimierung des bestehenden Beratungsser-vices führen, wodurch sich die Beratungsstelle gegenüber anderen Anbietern und vor allem dem Plan der Regierung, weitere Beratungsstellen zu gründen, behaupten könnte. Die Durchführbarkeit ist allerdings eine Kostenfrage, denn die LZKH möchte auch weiterhin dem Patienten ihren Service kostenfrei anbieten. Aus diesem Grund muss der Vorstand der LZKH abwägen, welche Verbesserungsvorschläge mit den vorhandenen finanziellen Mitteln durchgeführt werden können. Die Fortschritte der Veränderungen und eventuell auftretende neue Aspekte sollten regelmäßig durch befragen der Ratsuchenden überprüft werden. Trotz der genannten Mängel, ist die Forderung der Regierung nach einer bundesweiten Beratungsstelle, die dem Patienten gesundheitliche Informationen sowie Beratung und Aufklärung bieten sollen [55], nicht angebracht. Denn diese Forderungen erfüllt der bestehende Service der LZKH bereits. Aber nicht nur in Hessen hat der Patient diese Möglichkeit der Informationsfindung, sondern auch in allen anderen Bundesländern [79]. Der Nachteil anderer Anbieter ist die fragliche fachliche Kompetenz [55], [80], wenn sie keine Berater einsetzen, die aus dem zahnmedizinischen Bereich stammen, bzw. diese nicht auf dem neusten Stand der zahnmedizinischen Entwicklung sind. Wird das Feld durch die Krankenkassen besetzt, so ist hier das Problem die Neutralität, da diese nicht wirtschaftlich unabhängig sind. Außerdem erfolgt hier, im Gegensatz zu den Landeszahnärztekammern, oftmals erst die Beratung, wenn bereits ein Behandlungsfehler erfolgt ist [17]. Die durch die Regierung geplanten Beratungsstellen weisen nicht nur eine fragliche Kompetenz auf, sondern sollen aus Mitteln der Krankenkassen, und somit also durch den Patienten, finanziert werden [50]. Der Präsident der LZKH sieht dies sehr kritisch und betonte in einem Interview gegenüber der Pressereferentin der LZKH, dass in Zeiten knapper Ressourcen im Gesundheitswesen der von Bundesgesundheitsministerin Fischer mit Millionenbeträgen aus Mitteln der GKV geplante Aufbau von Patientenberatungsstellen absolut unnötig und überflüssig ist. Aus diesen Gründen versucht nicht nur die LZKH, sondern auch einige andere Zahnärztekammern, wie zum Beispiel die Landeszahnärztekammer Sachsen [25] und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg [57], den Versuchen der Krankenkassen, Verbraucherorganisationen und Regierung mit einer besseren Alternative entgegenzutreten. Die Landeszahnärztekammer Hessen hat mit dieser Untersuchung einen wichtigen Schritt in Richtung Qualitätssicherung und Etablierung gegenüber anderer Anbieter unternommen. Voraussetzung ist allerdings, dass zumindest ein Teil der Verbesserungsvorschläge realisiert werden.