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Wirksamkeit von Articain und Lidocain bei verschiedenen Verfahren der zahnärztlichen Lokalanästhesie
(2003)
Articain und Lidocain sind die in der Zahnheilkunde am häufigsten verwendete Lokalanästhetika. Beide Substanzen besitzen eine ähnliche lokalanästhetische Wirksamkeit, sind jedoch in unterschiedlich konzentrierter Lösung im Handel. Articain ist das einzige Lokalanästhetikum, das einerseits in hoher Konzentration (4 %), andererseits mit gering konzentriertem Adrenalin-Zusatz (1:200.000 und 1:400.000) verfügbar ist. Lokalanästhetika werden nach der Wirkung dosiert. Wenn die lokalanästhetische Wirkung aufgrund zu geringer Konzentration von Lokalanästhetikum oder Vasokonstriktor unzureichend ist, kann durch eine Nachinjektion in der Regel eine vollständige Wirkung erzielt werden. Da bei der intraligamentären Injektionstechnik nur sehr geringe Volumina in den engen Desmodontalspalt injiziert werden können, kann bei dieser Technik eine unzureichende Wirkung nicht durch eine Dosiserhöhung kompensiert werden. Daher erscheint für die intraligamentäre Anästhesie eine höher konzentrierte Lösung als geeignet. In einer Vergleichsuntersuchung sollte die lokalanästhetische Wirkung handelsüblicher Articain- und Lidocain-Lösungen für die intraligamentäre Anästhesie überprfüt werden. In einer 6-fach-cross-over-Untersuchung erfolgte bei 25 gesunden Probanden an einem Prämolaren eine Lokalanästhesie durch submuköse Infiltration und intraligamentäre Injektion mit 4 % Articain mit Adrenalin 1:200.000 bzw. 1:100.000 sowie 2 % Lidocain mit Adrenalin 1:100.000. Die Anästhesietiefe wurde mittels elektrischer Sensibilitätsprüfung bestimmt. Eine vollständige Anästhesie konnte bei Infiltrationsanästhesie in praktisch allen Fällen erzielt werden, die Anästhesiedauer zeigte zwischen den drei lokalanästhetischen Lösungen keine Unterschiede. Bei der intraligamentären Anästhesie zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den 4-prozentigen und der 2-prozentigen Lösung. Sowohl der Anteil der vollständigen Anästhesiewirkung als auch die Dauer der Anästhesie war bei den beiden 4-prozentigen Lösungen deutlich höher als bei der 2-prozentigen Lösung. Aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung sind 4- prozentige Articain-Lösungen für die intraligamentäre Anästhesie uneingeschränkt geeignet, wobei die Zubereitung mit der höheren Adrenalin-Konzentration keine Vorteile bietet. Die handelsübliche 2-prozentige Lidocain-Lösung ist aufgrund deutlich geringerer Wirksamkeit für diese Technik weniger geeignet.
Es war Gegenstand dieser Arbeit, die Zahl und das Vorkommen der Sporen der Bacillus Spezies im Vergleich zu anderen Parameter in der Trinkwasseruntersuchung die bisher im §37 des Infektionsschutzgesetzes eingesetzt wurden an 288 Wasserproben von verschiedenen Wassergewinnungsanlagen und Trinkwassersystemen nachzuweisen, um das Verhalten der Sporen der Bacillus Spezies in diesen Bereichen zu beschreiben und mit den bisher üblichen Keimen der Trinkwasseruntersuchung in Beziehung zu setzen. Es sollte überprüft werden, ob eine Korrelation zwischen der Koloniezahl und der Zahl der aeroben Sporenbildner nachgewiesen werden kann. Es wurden 77 Wasserproben aus dem Leitungswassersystem der Uni-Klinik Frankfurt entnommen und auf Vorkommen von Sporen der Bacillus Spezies, Koloniezahl, E. coli und Coliformen Bakterien untersucht. Alle 77 Wasserproben konnten bei einem Erfahrungsrichtwert von 10 KBE in 100 ml Trinkwasser und einer Koloniezahl von 100 pro 1ml Trinkwasser als zufrieden stellend angesehen werden. An keine der Proben konnte ein Wachstum von E. coli festgestellt werden, an 7 Wasserproben konnten Coliforme Bakterien nachgewiesen werden. Es konnte keine Korrelation zwischen Sporen der Bacillus Spezies und der Koloniezahl beim Leitungswassersystem der Uni-Klinik Frankfurt festgestellt werden. Von den 113 untersuchten Flachbrunnen von privaten Haushalten (Oberflächenwasser), konnten nach den strengen Trinkwasserverordnungsrichtlinien nur 60 Proben als zufrieden stellend bezeichnet werden, da aber diese Wassergewinnungsanlagen hauptsächlich zur Bewässerung dient, ist es unbedenklich. An keine der Wasserproben konnten Coliforme Bakterien nachgewiesen werden, und an 10 Wasserproben konnte E. coli nachgewiesen werden. Bei diesen Wassergewinnungsanlagen konnte eine Korrelation zwischen Sporen der Bacillus Spezies und der Koloniezahl nachgewiesen werden. Es wurden 82 Grundwasserproben der Stadtwerke Hanau entnommen, davon waren 35 Wasserproben gechlort und aufbereitet, 28 Wasserproben ungechlort und aufbereitet und 19 Proben waren ungechlortes Rohwasser. Vergleicht man die Werte der einzelnen Wasserarten miteinander, so stellt man fest, dass die Sporenzahl fast identisch ist, Werte zwischen 0-32 pro 100 ml Wasser. Die Aufbereitung und Chlorung des Wassers verändert die Sporenzahl nicht. Die Koloniezahl ist bei Rohwasser aber deutlich höher als bei aufbereiteten und gechlorten Wasser. Der Höchstwert bei gechlorten und aufbereiteten Wasser betrug 200 Kolonien pro 100 ml Wasser, bei aufbereiteten und ungechlorten Wasser stieg der Wert auf 4800 Kolonien an und bei Rohwasser sogar auf 5500 Kolonien pro 100 ml Wasser. In nur einer Rohwasserprobe konnte E. coli nachgewiesen werden, keine der Proben enthielt Coliforme Bakterien. Der Wert des Korrelationskoeffizienten war beim ungechlorten Rohwasser am Höchsten und beim aufbereiteten und gechlorten Wasser am niedrigsten. Vergleicht man die 6 Wasserproben des Oberflächenwassers der Wahnbach Talsperre mit den 4 Proben des Mains und des Rheins miteinander, so stellt man fest, dass in allen Wasserproben alle untersuchten Bakterienarten nachweisbar waren. Die höchste Koloniezahlkonzentration von 1.420.000 pro 100 ml wurde im Oberflächen-wasser des Mains nachgewiesen, der zweithöchste Wert von 960.000 pro 100 ml war im Oberflächenwasser des Rheins. Die höchste Sporenzahl von 26.000 pro 100 ml wurde in der Wasserprobe der Wahnbach Talsperre ermittelt, der Main und der Rhein hatten fast identische Werte zwischen 2700 und 5800 Sporen pro 100 ml Wasser. Der höchste Korrelationskoeffizient wurde hier bei den Wasserproben der Wahnbach Talsperre ermittelt, der niedrigste Wert wurde bei den Wasserproben des Rheins ermittelt. Auf Grund ihres differenzierten Nährstoffbedarfs kann sich die Gattung Bacillus in nährstoffärmeren Biotopen nicht vermehren und befinden sich deshalb vermehrt in Oberflächenwasser und den oberen Erdschichten. Sie stellen im Grundwasser und den Folgebereichen seiner Nutzung einen Indikator für den Grad der Kontamination des Wassers mit Abfallstoffen dar. Obwohl der Nachweis der Sporen der Bacillus Spezies sehr leicht erbracht werden kann, und in jedem Stadium der Untersuchung nachweisbar ist, muß bei der Entnahme der Wasserprobe sehr vorsichtig gearbeitet werden, da es in den oberen Bodenschichten leicht zu einer Einschleppung der Sporen der Bacillus Spezies kommen kann und somit zu einer Ver-fälschung der Ergebnisse. Bei Korrekter Probeentnahme ist aber die Aussagekraft der Sporen der Bacillus Spezies sehr hoch. Ein Vorteil der Auszählung der Sporen ist, dass die analytische Methode nur Sporen misst, andere Bakterienformen werden nicht gezählt. Die Auszählung der Sporen und der Koloniezahl sind zwei der wertvollsten Parameter der Wasserqualität. Die Konzentration der Sporen liegt im Grundwasser und seinem Folgebereich zwischen 0,39 und 1,81 pro 100 ml Wasser. In Oberflächenwasser liegt die Konzentration der Sporen der Bacillus Spezies zwischen 1050 und 4500 pro 100 ml Wasser. Die ermittelten Werte dieser Arbeit entsprechen fast alle den Normwerten. Das Vorkommen aller im Rahmen dieser Arbeit untersuchten Bakterienarten mit sehr hoher Bakterienanzahl konnte nur in den nährstoffreichen Oberflächenwasserproben von Rhein, Main und der Wahnbach Talsperre nachgewiesen werden. Von den 288 untersuchten Wasserproben können 264 Proben unter Betrachtung der Grenzwerte als hygienisch einwandfrei bezeichnet werden. Nach dem heutigen Stand der Literatur ist der Nachweis der Sporen der Bacillus Spezies ein wertvoller und aussagekräftiger Parameter für den Grad der Wasserverschmutzung mit Abfallstoffen, er ist ein Maß für die Effizienz der Aufbereitung bzw. der Kontamination des Grundwassers und somit ein geeigneter Parameter für die hygienische Trinkwasseruntersuchung.
Es sollte untersucht werden, wie sich das Fehlen der beiden bisher in Säugetieren charakterisierten Melatoninrezeptoren (Mel1A und Mel1B) auf die Lokalisation und die zirkadiane Verteilung der Peptide GRP und NPY im SCN von Mäusen auswirkt. Hierzu wurde der Anteil der für diese beiden Peptide immunreaktiven Perikaryen und Nervenfasern in Tieren untersucht, denen entweder der Mel1A Rezeptor (Genotyp aaBB), der Mel1B Rezeptor (Genotyp AAbb) oder beide Rezeptoren fehlten (Genotyp aabb) fehlten. Die Ergebnisse wurden mit Tieren des Wildtyps (Genotyp AABB) verglichen. Im Hinblick auf die Lokalisation konnte ein Einfluss ausgemacht werden. In den Tieren des Wildtyps waren die Immunreaktionen für beide Peptide diffus über den SCN verteilt, während in den Tieren des Genotyps AAbb eine stärkere GRP-Immunantwort im dorsomedialen Bereich festgestellt wurde. Hingegen war die NPY-Immunantwort im ventrolateralen Bereich des SCN bei den Tieren des Genotyps aaBB verstärkt. Das Fehlen beider Rezeptoren in den aabb Tieren führt für beide Peptide zu einem stark verkürzten Maximum in der Immunantwort. Die Melatoninrezeptoren dürften also eine wichtige Funktion für die Steuerung des Gehalts der Peptide über einen längeren Zeitraum hinweg besitzen. Das Fehlen eines einzelnen Rezeptors ergibt allerdings keinen so einheitlichen Befund. Bei der Untersuchung der Immunantwort in den Genotypen AAbb und aaBB konnte ein GRP-Profil mit mehreren Maxima und Minima ausgemacht werden. Bei den aaBB-Tieren kam es zu einer Verschiebung der NPY-Immunantwort, so dass diese in der späten Licht- und in der Dunkelphase erhöht war, während sie bei den anderen Genotypen in der gesamten Lichtphase maximale Werte erreichte. Die Befunde aus der vorliegenden Arbeit geben deutliche Hinweise darauf, dass das Fehlen der Melatoninrezeptoren einen Einfluss auf den Gehalt und die Lokalisation der untersuchten Peptide hat. Die hier durchgeführten Untersuchungen ergeben allerdings noch kein klares Bild über die konkreten Wirkungsmechanismen dieser Effekte. Es wäre nun interessant herauszufinden wodurch diese Veränderungen zustande kommen. Hierbei sind mehrere Möglichkeiten denkbar, da der Gehalt eines Peptids in der Zelle durch verschiedene Mechanismen verändert werden kann. Die Regulation kann z.B.schon bei der Bildung der Peptide stattfinden, also auf der Ebene der Translation oder Transkription. Durch in situ-Hybridisierung kann Gehalt an mRNA sichtbar gemacht werden, und so Veränderungen der Transkription des Gens nachgewiesen werden. Andererseits kann für eine verminderte Immunreaktion in der Zelle auch eine verstärkte Freisetzung des Peptids in die Cerebrospinalflüssigkeit verantwortlich sein, in der es z. B. durch Microdialyse nachgewiesen werden kann (Kalsbeek et al. 1995). Wenn weder die Produktion, noch die Ausschüttung des Peptids für eine veränderte Immunreaktion verantwortlich sind, ist vermutlich der Abbau betroffen. In eukaryotischen Zellen stellt der Abbau von Proteinen mit Hilfe von Proteasomen einen wichtigen Abbauweg dar. Proteine, die zum proteasomalen Abbau in der Zelle bestimmt sind, werden zuvor durch Bindung mehrerer Einheiten des Polypeptids Ubiquitin, das als eine Art "Adresse" funktioniert, gekennzeichnet. Um den proteasomalen Abbau eines beliebigen Proteins zu zeigen, muß daher zunächst nachgewiesen werden, daß Ubiquitin an dieses Protein bindet (Ciechanover et al. 1984). Dies könnte z.B. mit Hilfe der Immunpräzipitation durchgeführt werden. So ergibt sich aus der vorliegenden Arbeit eine Vielzahl neuer Möglichkeiten die Wirkmechanismen der Melatoninrezeptoren im SCN weiter aufzuklären.
Für den Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung ist die korrekte Bestimmung der Arbeitslänge essentiell. Die Möglichkeiten zur Arbeitslängenbestimmung reichen dabei von taktilen Methoden über verschiedene röntgenologische Methoden bis hin zur elektrischen Bestimmung der Arbeitslänge. Bislang war die Röntgenmesstechnik die gebräuchlichste Art der Wurzelkanallängenbestimmung. Der nachteilige Effekt von Strahlung auf das sich im Strahlengang befindende Gewebe ist hinlänglich bekannt. Der Wunsch der Patienten nach einer Reduktion von Strahlung auf das unbedingt notwendige Maß ist deshalb nachvollziehbar. Schon seit den sechziger Jahren sind daher elektrische Apex-Lokalisatoren (Endometriegeräte) als mögliche Alternative für die Wurzelkanallängenbestimmung im Gespräch. Ziel der vorliegenden Untersuchung war, durch die Gegenüberstellung der durch optische Bestimmung der apikalen Konstriktion ermittelten Arbeitslänge als Referenzwert einen objektiven Vergleich der Röntgenmesstechnik mit den Endometiegeräten der dritten und vierten Generation zu ermöglichen. Es sollte überprüft werden, ob die neuen Geräte-Generationen als gleichberechtigte Alternative zur bewährten Röntgenmesstechnik in Betracht kommen und die Entwicklung der vierten Geräte-Generation durch ein verändertes Funktionsprinzip tatsächlich eine weitere Verbesserung der Messgenauigkeit mit sich bringt. Hierzu wurden für die In-vitro-Studie einhundert extrahierte Zähne so vorbereitet, dass sowohl eine röntgenologische als auch eine endometrische Längenbestimmung möglich war. Die Studie setzte sich aus drei großen Arbeitsblöcken zusammen. Erstens die Bestimmung der optisch ermittelten tatsächlichen Zahnlängen, zweitens die röntgenologische Bestimmung der Zahnlängen und drittens die endometrische Längenbestimmung der Zahnproben. Die tatsächliche Zahnlängenbestimmung bis zur apikalen Konstriktion erfolgte hierbei mikroskopisch unterstützt. Für die röntgenologische Zahnlängenbestimmung wurde eine spezielle Röntgenvorrichtung konstruiert, die eine Reproduzierbarkeit aller Aufnahmen ermöglichte. Die Gesamtzahnlängenbestimmung erfolgte mittels Rechenformel. Im letzten Arbeitsblock wurde die endometrische Zahnlängenbestimmung vorgenommen. Mit Hilfe eingebetteter Zahnproben (Donnelly-Modell) konnte ein Stromkreis konstruiert werden, der endometrische Messungen in der Mundhöhle simuliert. Da bei allen drei Arbeitsblöcken die Gesamtzahnlängen bestimmt wurden, wurden durch die Subtraktion von pauschal einem Millimeter die ermittelten Werte in Arbeitslängen umgewandelt, um die letztlich interessante Gegenüberstellung mit den Referenzwerten vornehmen zu können. Die erhaltenen Messwerte zeigten im Vergleich zu den optisch ermittelten Referenzwerten der apikalen Konstriktion sowohl für die Röntgenmesstechnik als auch für alle drei Endometrie-Geräte hochsignifikante Unterschiede. Die Geräte der dritten Generation bewiesen sich hierbei jedoch als deutlich messgenauer als die Röntgenmesstechnik und das Endometriegerät der vierten Gerätegeneration. Das die vierte Generation vertretende Gerät, der Raypex der Firma VDW, schnitt in dieser Studie mit einer gemeinsamen Varianz von 96,6% am schlechtesten ab. Eine Analyse der Fehlmessungen lässt zudem auf eine Tendenz des Gerätes zur Überinstrumentierung schließen. Auch die Röntgenmesstechnik bestimmte in der vorliegenden Studie tendenziell eher Arbeitslängen, die über die apikale Konstriktion hinaus gingen. Dies bestätigte die Ergebnisse anderer unabhängiger Studien. Die Geräte der dritten Geräte-Generation, nämlich das Root ZX der Firma Morita und das Justy II der Firma Hager und Werken kamen trotz minimaler Tendenz zur Unterinstrumentierung den Werten der tatsächlichen Arbeitslänge mit einer gemeinsamen Varianz von 99,25 und 98,8% am nächsten. Klinisch relevant sind die ermittelten signifikanten Differenzen der Röntgenmesstechnik und dem Gerät der vierten Endometriegerätegeneration, dem Raypex, da diese Differenzen eine Tendenz der Technik, bzw. des Gerätes zur Überinstrumentierung beinhalten (+0,5mm bis +2,5mm), und damit der Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung gefährdet ist. Die ermittelten Differenzen für das Root ZX und das Justy besitzen hinsichtlich ihrer nachgewiesenen Tendenz zur geringfügigen Unterinstrumentierung keine klinische Relevanz, da diese erstens absolut betrachtet seltener vorkommen und zweitens im Einzelfall geringfügiger (-0,5mm bis –1mm) vom Referenzwert abweichen. Als strahlenfreie Alternative zur Röntgenmesstechnik sind diese Geräte jedoch trotzdem nur bedingt zu sehen, da durch den Verzicht auf ein Röntgenbild, wichtige Zusatzinformation, wie Kanalanzahl und Kanalverlauf vorenthalten werden. Eine Kombination aus strahlenreduzierter Röntgenmesstechnik, mittels digitaler Röntgensysteme, und Endometrie scheint daher ein nützlicher Kompromiss auf der Suche nach einer strahlenreduzierten Alternativmethode zur Bestimmung der Wurzelkanallänge zu sein. Eine Reduktion auf nur zwei digitale Röntgenbilder während einer endodontischen Behandlung, nämlich einer endometrisch vorbereiteten Messaufnahme und einer aus forensischen Gründen unverzichtbaren digitalen Kontrollaufnahme wäre aufgrund der vorliegenden Ergebnisse denkbar.
Ziel dieser Arbeit war es, eine vergleichende Bewertung der Erkennbarkeit der apikalen Aufhellung in den dreidimensionalen DVT-Aufnahmen und den konventionellen Panoramaschichtaufnahmen im Oberkiefer unter den folgenden Gesichtspunkten vorzunehmen:
Werden die apikalen Aufhellungen sowohl bei zwei- als auch bei dreidimensionalen Aufnahmen gleichermaßen erkannt?
Spielt die Stärke der Kompakta eine Rolle in der radiologischen Diagnose einer apikalen Aufhellung?
Zu diesem Zweck wurden 351 Patienten aus der Datenbank einer privaten Praxis in Stuttgart ausgewählt. Davon erfüllten 199 Patienten die Einschlusskriterien. Es wurden insgesamt 2223 Zähne durch den Untersucher ausgewertet. Es konnten 144 apikale Aufhellungen mittels der DVT diagnostiziert werden, wovon lediglich 23 (15,9 %) mittels der OPT erkannt wurden. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen insgesamt einen signifikanten Unterschied zwischen den DVT- und den OPG-Befunden hinsichtlich der Sichtbarkeit der apikalen Aufhellungen im Oberkiefer. Andere Parameter wie die Tiefe, die Breite und die Länge der apikalen Aufhellungen wurden ebenfalls untersucht. Die Messungen erfolgten mittels der Software i-CatVision 2008 für die DVT-Aufnahmen und mittels DBSWIN von Dürr Dental für die OPG- Aufnahmen. Es ergab sich daraus, dass die apikalen Läsionen, die im OPG und in der DVT sichtbar waren, signifikant größere Breiten hatten als die, die nur in der DVT sichtbar waren. Es zeigte sich hierbei ein signifikanter Unterschied (U- Test, p =0,018). Dies weist daraufhin, dass insbesondere schmale apikale Läsionen nicht sicher in OPG-Aufnahmen diagnostiziert werden, während sie in der DVT nachweisbar sind. Des Weiteren wurde in der Studie die Kompaktadicke gemessen. Es bestand kein signifikanter Zusammenhang zwischen der Sichtbarkeit der apikalen Aufhellung und der Kompaktadicke. Zusammenfassend lässt sich anhand der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit feststellen, dass die Kompaktadicke keine Rolle bei der Sichtbarkeit der apikalen Läsionen spielt und dass die OPT im Nachweis apikaler Läsionen der DVT eindeutig unterlegen ist. Es wurden dadurch nur 19 % der apikalen 64 Aufhellungen diagnostiziert und damit ist eine Unterdiagnose sehr wahrscheinlich.
Schlussfolgernd scheint die DVT ein zuverlässiges diagnostisches Mittel bezüglich des Erkennens der apikalen Läsionen zu sein. Mehrere Studien bezeichnen die DVT als Goldstandard und ziehen sie für die Diagnose der apikalen Aufhellungen den konventionellen Röntgenbildern vor. Dieses Vorgehen widerspricht jedoch dem Bestreben nach einer möglichst geringen Strahlenexposition gemäß dem ALARA-Prinzips. Damit bleibt die DVT derzeit eine Ergänzung zur konventionellen Bildgebung.
In der vorliegenden Untersuchung sollte geklärt werden, inwieweit sich Veränderungen des Vokaltraktes nach der Eingliederung neuer Totalprothesen auf die /s/-Lautbildung auswirken und ob in einem Untersuchungszeitraum von 8 Wochen eine Rückkehr zur gewohnten Lautbildung stattfindet. Hierzu wurden Sprechproben mit Hilfe von zwei Testsätzen von 35 Patienten der klinischen Behandlungskurse der Zahnersatzkunde der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik über die Soundkarte eines Computers direkt aufgezeichnet. Zunächst wurden Aufnahmen mit der „alten“ Prothese angefertigt. Die Nachuntersuchungen wurden direkt nach Eingliederung der „neuen“ Prothesen sowie 2 beziehungsweise 8 Wochen später durchgeführt. Zu dem letzten Untersuchungstermin wurden noch 19 Probanden vorstellig. Aus den so gewonnenen Datensätzen wurden 4 /s/-Laute („s“ aus „Eisen“[= /z/ im IPA], „ß“ aus „heiß“ [=/s/ im IPA], „z“ aus „Holz“ [= /ts/ im IPA] und „sch“ aus „Unterschied“ [= /../ im IPA]) ausgewählt und der instrumentalphonetischen Analyse zugeführt. Mit Hilfe der Sprachanalysesoftware PRAAT (Amsterdam) wurde der Center of Gravity des jeweiligen Lautes errechnet und in eine Excel-Tabelle zur statistischen Auswertung übertragen. Des Weiteren wurden subjektive Einschätzungen der Sprachqualität durch die Probanden selbst zu den verschiedenen Untersuchungszeitpunkten in Form von visuellen Analogskalen (VAS) erhoben und ebenfalls statistisch ausgewertet. Nach Auswertung der gewonnenen Daten stellte sich heraus, dass die stärkste relative Veränderung bezüglich der mittleren Frequenz zum Zeitpunkt der Eingliederung der „neuen“ Prothese im Bereich des stimmhaften „s“ (= /z/ nach IPA) zu finden waren. Die Veränderungen waren jedoch aufgrund der großen Schwankungen der Messwerte statistisch nicht signifikant. Signifikante Veränderungen konnten nur zwischen der „alten“ Prothese im Vergleich mit der „neuen“ Prothese in der 2. und 8. Woche nach Eingliederung bei den Messungen des /s/ aus „heiß“ und des /ts/ aus „Holz“ festgestellt werden. Die visuelle Analogskala (VAS) ergab signifikant höhere Werte (schlechtere Sprache) für die „neue“ Prothese direkt nach Eingliederung im Vergleich zur „alten“ Prothese. Nach 8 Wochen kehrten die Werte der VAS auf das Ausgangslevel zurück, obwohl zu diesem Zeitpunkt signifikante Veränderungen der Sprache nachweisbar waren. Daraus folgt, dass eine Beurteilung der Sprache direkt nach Eingliederung einer neuen Totalprothese nur sehr begrenzt möglich ist. Auch führt nicht jeder messtechnisch nachweisbare Unterschied der /s/-Lautbildung zu einer Unzufriedenheit des Patienten.
Studie über die Bedürfnisse und Einstellungen der Patienten bezüglich „Ästhetischer Zahnheilkunde“
(2005)
In der vorliegenden Arbeit wurden die Einstellungen und Bedürfnisse der Patienten bezüglich „Ästhetischer Zahnheilkunde“ untersucht. Die grundlegenden Gesichtspunkte der „Ästhetischen Zahnheilkunde“ sowie deren Bedeutung in der Zahnmedizin wurden eingehend dargestellt. Durch diese Darstellung wurden die Ergebnisse der bisherigen Forschung auf diesem relativ neuen Gebiet der Zahnmedizin, aber auch einige ihr innewohnenden Mängel, deutlich. Vor allem ergab sich die Notwendigkeit, die Einstellungen und Bedürfnisse der Patienten anhand individueller definierter sowie stärker patientenbezogener Kriterien zu untersuchen. Vor der Untersuchung wurde mittels eines standardisierten Fragebogens ermittelt, welche Einstellung der Patient bezüglich seiner Zähne hat (ohne und mit Spiegel). Im Anschluß an die Befragung wurde der Patient gebeten, kurz seinen Eindruck hinsichtlich „Ästhetischer Zahnheilkunde“ zu schildern. Des weiteren mußte sich der Teilnehmer einer Untersuchung unterziehen, in der der Behandler den Patienten unter ästhetischen Gesichtspunkten beurteilte. Das Maß der Übereinstimmungen zwischen Patienten- und Behandlerantworten diente als Indikator, inwieweit die Kommunikation bezüglich ästhetischer Zahnheilkunde geglückt ist. Insgesamt wurden für unsere Untersuchung 100 Patienten befragt. Die Befragung fand in der Poliklinik für Zahnerhaltung an der Universitätszahnklinik in Frankfurt am Main statt. Bei der quantitativen und qualitativen Auswertung der Fragebögen konnte ein genaues Bild des Patienten hinsichtlich seiner Einstellungen und Bedürfnisse im Bezug auf die „Ästhetische Zahnheilkunde“ gewonnen werden. Es wurden individuell sehr verschiedene Ausprägungen einzelner Merkmale deutlich (insbesondere bei der Einstellung bezüglich des Aussehens der Zähne, der Stellung, der Form, der Farbe und des Lachens). Zusammenfassend konnte man folgende Ergebnisse feststellen: Bei der Befragung mittels Fragebogen (ohne und mit Spiegel) waren mehr als die Hälfte der Patienten mit dem Aussehen ihrer Zähne zufrieden (68%; Frage 5) und zeigten diese auch gerne beim Lachen (86%; Frage 6). Viele stellten im Laufe ihres Lebens eine Farbveränderung an ihren Zähnen fest (72%; Frage 11). Vierundsechzig % (Frage 14) sind mit dieser Farbe nicht zufrieden. Das zeigt, daß Schönheit (insbesondere hellere Zähne) eine entscheidende Rolle in unserem Leben spielt. Die Vielzahl der Patienten achtet auf ihr Äußeres (96%; Frage 46) und gibt monatlich etwa 50 - 75 DM (51,13 –76,18 Euro) für Kleidung (69%; Frage 48), bis zu 49 DM (25,05 Euro) für Kosmetika (49%; Frage 49) und jährlich etwa 101- 200 DM (51,64 – 102,26 Euro) für den Friseur (75%; Frage 50) aus. Neunundachtzig % sind auch bereit, in einem angemessenen Rahmen (89%; Frage 57), eine finanzielle Eigenleistung für eine ästhetische Versorgung zu erbringen. 36% würden mehr als 999 DM, bzw. 510,78 Euro (Frage 56), zuzahlen. Zwar sind 90% der Patienten mit ihren Zähnen zufrieden (Frage 57), aber immerhin 61% der Befragten suchen nach Vorbildern in den Zeitschriften, deren schönes Lächeln sie auch gerne hätten (Frage 60). Der Wunsch nach weißeren Zähnen liegt sogar bei 97% (Frage 61). Dennoch kannten lediglich 14% den Begriff „Bleaching“ (Frage 62) und wurden bei ihren Zahnarzt hinsichtlich kosmetischer Zahnheilkunde beraten (9%; Frage 66). 99% würden sich aber eine solche Beratung wünschen (Frage 67). Somit lautet die eindeutige Forderung des Patienten an den Behandler nach mehr Aufklärung bezüglich „Ästhetischer Zahnheilkunde“. Da die Patienten meist mit individuellen, variablen Bedürfnissen zur Behandlung kommen, werden die Anforderungen teilweise ganz konkret an den Behandler gestellt (z.B. die Erklärung von verschiedenen Behandlungsmethoden nach ästhetischen Gesichtspunkten). Ästhetik muss demnach ein wichtiges Element in der Beratung des Patienten darstellen. Berücksichtigen sollte man aber, daß beide Seiten einen divergenten Blickpunkt in der Bewertung von Schönheit und Ästhetik haben. Diese Studie zeigte, daß sich die subjektive Patientensicht von der objektiven Behandlersicht stark unterscheidet. Oft ergaben sich Schwierigkeiten seitens des Behandlers, seinen Patienten präzise einzuschätzen. Daher kommt die Studie zu dem Schluß, daß die Einstellungen und Bedürfnisse der Patienten im Vorfeld sehr schwierig zu beurteilen sind. Das zeigte sich deutlich in der Auswertung der Korrelationen, insbesondere unter Punkt 3.2.2.3 (Korrelationen zwischen korrespondierenden Patienten- und Behandlerantworten). Hier zeigte sich, daß die Antworttendenz zwischen Patient und Behandler stark schwankte und, daß eine Einschätzung des Behandlers im Bezug auf die Einstellungen des Patienten nicht möglich war. Auch bei den nicht-korrespondierenden Behandlerantworten (Punkt 3.2.2.4) gab unsere Analyse wenig Auskunft darüber, ob der Behandler bestimmte Patiententypen ermitteln konnte, die Kandidaten für die „Ästhetische Zahnheilkunde“ wären. Die schwachen Korrelationen zeigten, daß eine Voreinschätzung des Patienten nicht stattfinden kann, hier ist ein persönliches Gespräch gefordert. Immerhin antworteten 61% unserer Patienten bei der qualitativen Befragung (Punkt 3.3), daß sie sich für dieses Gebiet der Zahnheilkunde interessieren. Die abschließende Forderung lautet, daß es Ziel eines jeden Behandlers sein sollte, die ästhetischen Wünsche und Bedürfnisse seiner Patienten genau zu erkennen und darauf einzugehen.
In der vorliegenden Studie wurde die Randdichtigkeit von systemkonformen im Vergleich zu nicht systemkonformen Materialkombinationen mittels Farbstoffpenetration und Gipsreplikas untersucht. Ferner wurde die Möglichkeit der Approximalpunktgestaltung geprüft. Die 72 Zähne wurden zum Aufbau von Approximalkontakten in eine spezielle Halterung montiert. Um eine möglichst klinisch nahe Situation nachzuahmen, wurden die Zähne in einem Spezialsilikon eingebettet. Dies ermöglichte eine gewisse horizontale Flexibilität der Proben, ähnlich der physiologischen Eigenbeweglichkeit und eine Separierung der Zähne durch die Wirkung des Holzkeiles. Die Füllungen wurden unter Zuhilfenahme von Metallmatrizen und Holzkeilen in 144 ultrakonservative Klasse-II-Kavitäten, mit der zervikalen Grenze im Dentin, gelegt. Sie wurden in Anlehnung an die Schalentechnik nach Hansen appliziert. Das Auftragen der Dentinhaftvermittler erfolgte streng nach Herstellerangaben. Nach Abnahme der Matrize wurde ein Leuchtkeil in den Interdentalraum angebracht und die Füllung von oral und vestibulär mit Licht nachgehärtet. Nach erfolgter Ausarbeitung und Politur wurden die Zähne einer Temperaturwechselbelastung von 5000 Zyklen zwischen 5° und 55° unterworfen. Die Untersuchung der Randdichtigkeit wurde mittels Farbstoffpenetration nach thermischer Belastung durchgeführt. Die makroskopische Untersuchung der Randadaptation an Gipsreplikas und die Approximalpunktüberprüfung erfolgten vor und nach Temperaturwechselbelastung. ... Den geringsten Penetrationswert von 38,42% erreichte die nicht systemkonforme Materialkombination B2, den höchsten Penetrationswert hingegen wies die systemkonforme Verbindung C1 mit 86,81% auf. Eine gesonderte Betrachtung gilt der Untergruppe B2. Diese wurde mit dem Vergleichskomposit Herculite XRV gefüllt und ist somit als nicht systemkonform einzustufen. Das hierbei verwendete Adhäsiv Optibond FL und das Vergleichskomposit stammen von dem gleichen Hersteller. Aufgrund dessen kann man die Kombination B2 ebenfalls als systemkonforme Verbindung betrachten, die sich signifikant zur Materialkombination B1 unterscheidet. Gemeinsam sind die Verbindungen B1 und B2, in B zusammengefasst, mit dem geringsten Penetrationswert signifikant besser in der Gegenüberstellung mit den anderen Gruppen. Allerdings wurde innerhalb der Gruppen ein signifikanter Unterschied nur in B und C festgestellt. Hierbei erlangten, entgegen der Herstelleraussagen, die nicht systemkonformen Verbindungen den geringeren Penetrationswert im Vergleich zu den systemkonformen Kombinationen. Diese Erkenntnis lässt den Schluss zu, dass die Systemzugehörigkeit der verwendeten Materialien unerheblich auf den Grad der Penetration ist, vielmehr ist die Randdichtigkeit einer Restauration alleine vom verwendeten Dentinhaftvermittler abhängig.
Konuskronen verankerter Zahnersatz hat sich seit mehreren Jahrzehnten als hervorragende Therapieform zur Versorgung des reduzierten Restgebisses bewährt und verbindet zahlreiche Vorteile des festsitzenden mit denjenigen des herausnehmbaren Zahnersatzes. Vor dem Hintergrund einer steigenden Relevanz ästhetischer Versorgungen sowie einer größer werdenden Ablehnung der Patienten hinsichtlich der Verwendung metallischer Werkstoffe, gewann das Ziel, auch kombiniert festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz metallfrei zu fertigen, zunehmend an Bedeutung. Ziel der vorliegenden prospektiven klinischen Studie war die Evaluation des klinischen Langzeitverhaltens von keramischen Primärkronen aus IPS Empress 2® kombiniert mit Sekundärkronen und Prothesengerüsten aus faserverstärktem Kunststoff (Vectris®) sowie die Untersuchung der Patientenzufriedenheit. Als Kontrollgruppe dienten keramische Primärkronen mit Sekundärkronen aus Galvanogold und metallischen Gerüsten. Dazu wurden 29 Patienten mit insgesamt 37 Konusprothesen auf 165 keramischen Primärkronen versorgt, 27 (73%) Prothesen entfielen auf die Kontrollgruppe und 10 (27%) Prothesen auf die Testgruppe. Eingebunden in ein Recall-System, wurden die Patienten in halbjährigen Abständen über einen Zeitraum von 5 Jahren nachuntersucht. Zur Evaluation der Patientenzufriedenheit erhielten die Studienteilnehmer jeweils vor Therapiebeginn, nach Fertigstellung der Konusprothesen und im einjährigen Abstand einen Fragebogen. Die Zeit unter Risiko betrug durchschnittlich 59 ± 22 Monate (min. 16, max. 96 Monate), Befragungen hinsichtlich der Patientenzufriedenheit wurden über 46 ± 18 Monate durchgeführt (min. 15, max. 66 Monate). Beide Gruppen zeigten eine vergleichbar hohe Reparaturanfälligkeit. 88,9% der Restaurationen in der Kontrollgruppe, sowie 90% der Restaurationen in der Testgruppe mussten mindestens einmal instand gesetzt werden (Mann-Whitney-U-Test, p = 0,121). Auch das Schadensrisiko der vollkeramischen Primärkronen zeigte keine statistischen Unterschiede (Testgruppe: 10,81%; Kontrollgruppe: 10,16%; exakter Fisher-Test, p > 0,05). Die Häufigkeit einer Neuanfertigung der Konusprothese war bei der Test-Gruppe (40%) höher als bei der Kontroll-Gruppe (14,8%), ein statistisch signifikanter Unterschied war zwischen beiden Gruppen nicht nachzuweisen (exakter Fisher-Test, p = 0,16). Die Erfolgsrate zeigte in Abhängigkeit der Zeit unter Risiko jedoch ab 2,5 Jahren schlechtere Werte bei metallfreien Prothesen als bei der Kontrollgruppe, nach etwa 5 Jahren nahm dieser Unterschied deutlich zu (Kontrollgruppe: 86%, Testgruppe: 24%) und unterschied sich statistisch signifikant (Log-Rank-Test, p=0,041). Bei drei der 128 Galvano-Matrizen kam es zu einer Beschädigung an den Sekundärstrukturen, bei 9 von 37 Matrizen aus glasfaserverstärktem Kunststoff trat ein Schaden auf. Dieser Unterschied war statistisch hochsignifikant und belegt, dass Vectris®-Mesostrukturen eher zum Versagen neigen als Galvano-Sekundärkronen (exakter Fisher-Test, p = 0,00008). Im Gegensatz zu den durchaus unterschiedlichen klinischen Ergebnissen und den unbefriedigend hohen Reparaturzahlen war die Patientenzufriedenheit mit den jeweiligen Studienprothesen für beide Gruppen vergleichbar gut. Zu keinem Zeitpunkt zeigte sich eine relevante Personenzahl in einer der Gruppen mit dem erhaltenen Zahnersatz unzufrieden. So war in der Testgruppe initial lediglich eine Person unzufrieden, änderte diese Einstellung jedoch im Rahmen der weiteren Kontrollen. Eine weitere Person war anfangs zufrieden, dann vorübergehend unzufrieden, um im Weiteren erneut ihre Zufriedenheit zu äußern. Für die Metallgruppe ergab sich lediglich in der letzten Nachkontrolle eine Person, die unzufrieden mit dem Zahnersatz war. Statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Gruppen waren somit zu keinem Zeitpunkt nachzuweisen (exakter Fisher-Test, alle p > 0,05). Die vorliegende Untersuchung bestätigt, dass sich die Verwendung keramischer Primärkronen in Doppelkronenrestaurationen prinzipiell bewährt und die Anforderungen an die gestellten Parameter wie Haftkraftstabilität, Biokompatibilität und Ästhetik erfüllt. Jedoch weist die Lithiumdisilikat-Glaskeramik IPS Empress 2® eine unzureichende Stabilität auf, für diesen Indikationsbereich sind daher ausschließlich hochfeste Zirkoniumdioxid-Keramiken zu empfehlen. Mit diesem Material ist ein wesentlich geringeres Reparaturrisiko zu erwarten. Als Matrizenwerkstoff zeigten galvanogeformte Sekundärkappen sehr gute klinische Ergebnisse. Die hohe Passungspräzision, welches durch die intraorale Fügung erreicht wird, gewährleistet eine ideale Lagerung des Zahnersatzes und reduziert kinetikbedingte Schäden auf ein Minimum. Das Ziel der Untersuchung, die dauerhafte klinische Bewährung metallfreier Konusprothesen aus dem Glasfaserverbundmaterial Vectris® nachzuweisen, konnte nicht erreicht werden. Die Ergebnisse dieser prospektiven klinischen Studie belegen eine Überlegenheit der metallischen Konusprothese. Somit bedarf die Realisation einer klinisch verlässlichen metallfreien Konusprothese noch erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Insbesondere die Substitution von galvanogeformten Feingoldmatrizen stellt eine große Herausforderung dar.