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Die Forschungsarbeit analysiert zwei Zeugniskonferenzen der Sekundarstufe I von hessischen Intensivklassen und Expertinneninterviews ihrer Teilnehmerinnen. Dabei werden verwaltungsrechtliche Sinnlogiken in ihren Diskursen und Entscheidungsmustern sichtbar gemacht, die am Ende zu dem Ergebnis führen, dass Lehrkräfte im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Verwaltung zwar arbeiten aber nur nach verwaltungsrechtlichen Maßstäben entscheiden dürfen. Im Ergebnis zeigt die Forschungsarbeit auf, dass das schulische Verwaltungssystem zur vorsätzlichen Ausgrenzung bestimmter Schüler*innentypen führt, die keine Chance auf einen Schulabschluss haben. Um fleißige aber sehr belastete Schüler*innen sprichwörtlich retten zu können, suchen die Lehrkräfte nach verwaltungsrechtlichen Grauzonen, um den Abgang von der Schule ohne Schulabschluss abwenden zu können. Dies geht sogar so weit, dass sie gegen die Rechtsnormen verstoßen oder Schüler*innen zum vorzeitigen Abgang von der Schule bewegen wollen, damit sie privat eine benötigte Alphabetisierung erhalten können, die in den Intensivklassen nicht möglich ist. Die Lehrkräfte formulieren im geschlossenen Bereich der Zeugniskonferenz offene Diskriminierung und Sexismus in ihren Interaktionen, welche sich auf ihre Bildungsentscheidungen auswirken können, ohne dass dies nach außen sichtbar wird. Neben den bereits forschungsgegenständlichen Antinomien und institutionellen Diskriminierungsmechanismen im Schulsystem, zeigt die Forschungsarbeit unmittelbar die Praxis schulische Selektionen.
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist seit vielen Jahren ein heftig diskutiertes Thema. In Deutschland wird die Diskussion insbesondere in der Bildungsforschung, Bildungspolitik und der Praxis kontrovers geführt.Die Hauptgründe dafür sind: Der mangelnde Konsens um das Konzept der Schulfähigkeit und Fragen, die an den Diskurs um Bildungserfolg von Kindern anschließen, sowie die strukturelle Trennung der beiden Institutionen Kindertageseinrichtung und Grundschule, die nach wie vor als Bruch oder Einschnitt problematisiert werden. Genau an dieser Schnittstelle werden Diskontinuitäten befürchtet, die sich auf den weiteren Bildungsverlauf von Kindern negativ auswirken könnten. Diese Debatte ist auch international zu beobachten, auch wenn die Bildungssysteme sich unterscheiden. Eher randständig ist dabei die Sicht von Kindern selbst. Folglich existiert wenig Wissen darüber, wie sie diesen Übergang erleben und bewerten. Im Rahmen dieser Arbeit wurde nach Wegen gesucht, wie Kinder im Übergangsprozess mehr in den Fokus gerückt werden können. Die Arbeit befasst sich vordergründig damit, einen vertieften Einblick in den Alltag von Kindern zu erfahren, der durch die Institutionen Kita und Grundschule mitgeprägt ist und von ihren Sichtweisen zu lernen. Folgende Forschungsziele wurden aus kindheitstheoretischer Perspektive bearbeitet: eine empirische Analyse über die subjektive Sichtweise von Kindern im Übergang Kita/GS vorzulegen, ein tieferes Verständnis darüber gewinnen wie Kinder den Übergang wahrnehmen und welche Erfahrungen sie machen sowie die Sicht von Kindern für die Gestaltung des Übergangs in der Praxis fruchtbar zu machen. Darüber hinaus wurden Ergebnisse dazu vorgelegt, welchen Beitrag Kinder aktiv im institutionellen Setting des Übergangs haben. Die Dissertation ist im Kontext des BMBF-Projekts „Schulfähigkeit und Befähigung – Die Sichtweisen der Akteure“ unter der Leitung von Sabine Andresen und Nadia Kutscher entstanden.