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Die Diskussion um die Richtungsentscheidung in der Islampolitik findet im Parlament in einem stark strukturierten Umfeld statt. Die Diskutanten gehen von einem höchst voraussetzungsvollen Staatskirchenrecht aus, das möglichen Anwärtern auf rechtliche Gleichstellung mit den christlichen Kirchen hohe formale Hürden stellt. Die rechtliche Struktur kann den korporierten Religionsgemeinschaften umfassende Privilegien und Autonomie unter der Ägide des Staates bieten. Die machtvolle Positionierung der Kirchen beschert ihnen gute Einflussmöglichkeiten in den parlamentarischen Diskurs und macht sie zu wichtigen außerparlamentarischen Diskursteilnehmern im Feld der Islampolitik. Weiterhin nehmen die Massenmedien eine zentrale Rolle ein, da sie es sind, die Persönlichkeiten in der öffentlichen Debatte positionieren. Politiker beziehen sich in der Islampolitik immer wieder auf Interviews und Stellungnahmen öffentlich bekannter Persönlichkeiten in der Presse, um politische Positionen argumentativ zu untermauern. Das Diskursfeld ist darüber hinaus durch die Absenz religiöser Muslime und Islamverbände als Sprecher charakterisiert. Durch institutionelle Ausschließung aus dem Parlament und fehlende symbolische und organisatorische Ressourcen auf der Seite der Minderheit können religiöse Muslime ihre Positionen nicht direkt in den Diskurs einbringen. Diese Ausgangssituation, die sich in der staatlichen Verwaltung fortsetzt, verursacht gleichzeitig ein großes Wissensdefizit im Parlament über Denkrichtungen, Bedürfnisse, politische Ziele und Organisationsstrukturen religiöser Muslime. Dadurch müssen sich Politiker auf Aussagen von, durch Medien geschaffene, Persönlichkeiten aus dem muslimischen Kulturkreis oder auf meinungsbildende Institutionen berufen, um ihre Aussagen zu plausibilisieren. Während Bleses und Rose feststellen, dass im Falle der von ihnen untersuchten sozialpolitischen Diskurse „nur äußerst selten fremde Meinungen explizit aufgegriffen werden“ (1998: 280), scheint ein charakteristisches Merkmal der islampolitischen Debatte gerade die Bedeutung von außerparlamentarischen Meinungen für den politischen Diskurs zu sein. Ein wichtiger Grund hierfür ist der Mangel an gesichertem Wissen. Politiker sind dadurch genötigt, sich auf fremde Quellen zu stützen, um ihren Aussagen Authentizität zu verleihen. Dieses Defizit wird erst durch die Einrichtung der Islamkonferenz (2006) etwas aufgewogen. ...
Vor der Bundestagswahl 2017 zeichnete der Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker das Bild einer dramatischen Ausgangslage:
"Eine neue Ära der Unsicherheit und Instabilität scheint in Europa und der westlichen Welt angebrochen zu sein, die bisherige Gewissheiten in Frage stellt. Dass rechtspopulistische Parteien in Kernländern der Europäischen Union wie Frankreich oder Österreich in die Nähe der Mehrheitsfähigkeit gelangen könnten, hätte vor zwei oder drei Jahren kaum jemand für möglich gehalten – ebenso wenig wie einen Sieg des 'Nichtpolitikers' Donald Trump bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl oder den von populistischen EU-Gegnern befeuerten 'Brexit' in Großbritannien."
Im Ergebnis der Bundestagswahl 2017 zogen sieben Parteien in den derzeitigen 19. Deutschen Bundestag ein. Lediglich nach seiner ersten Wahl 1949 waren mehr Parteien in den Bundestag eingezogen. Die 1962 von Ossip Kurt Flechtheim formulierte These, beim Rückgang der Parteien habe man es "nicht mit einem Intermezzo, sondern mit einem irreversiblen Trend zu tun", dürfte damit als widerlegt gelten.
Diese Anzahl an Parteien beschwor sogleich eine Angst vor "Weimar"; so waren bei der Reichstagswahl am 6. November 1932, der letzten vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, 13 Parteien in das deutsche Parlament eingezogen.
Horst Möller, der frühere Direktor des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, sah sich angesichts der Umfragen im Vorfeld der Wahl 2017 in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine zu der Frage veranlasst: "Ist Berlin schon deshalb in Gefahr, Weimar zu werden, nur weil die Zahl der im Bundestag vertretenen Parteien steigt?"
Michael Stürmer, der 1986 im "Historikerstreit" als Gegenpol zu Jürgen Habermas für eine heute erneut in der Diskussion stehende positive Besetzung der Begriffe "Patriotismus" und "Nation" geworben hatte, nahm sein Urteil zu der Frage im an Fritz René Allemann angelehnten Titel seines Beitrags "Bonn war nicht Weimar – und Berlin ist es auch nicht" vorweg. So hielt Ernst Forsthoff bereits 1950 fest, dass "das Grundgesetz wirksame Vorkehrungen getroffen hat, um verfassungsfeindliche Parteien zu unterdrücken und von der Wahlbewerbung fernzuhalten".
Als eine "Lehre aus den Weimarer Verhältnissen" gilt dennoch die explizite Sperrklausel von fünf Prozent der Gesamtstimmenzahl zur Begrenzung der Parteienanzahl, die zur Bundestagswahl 1949 bezogen auf die einzelnen Bundesländer eingeführt und 1953 auf das Bundesgebiet ausgeweitet worden war. 1956 wurde zusätzlich die Zahl der Grundmandate, die es einer Partei ermöglichen, unabhängig von der Sperrklausel in das Parlament einzuziehen, von einem auf drei erhöht.
Der hohe Stellenwert der "Sicherstellung eines 'gut geordneten' arbeitsfähigen Parlaments" wird daran deutlich, dass bei der Bundestagswahl 2017 die Nichtberücksichtigung von 2,3 Millionen Wählerstimmen, die auf nicht in den Bundestag eingezogenen "seltsamen Politikphantasten" entfielen, in Kauf genommen wurde.
In Diskrepanz hierzu stehen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches im November 2011 eine Fünfprozent- und im Februar 2014 eine Dreiprozenthürde für die Europawahlen als verfassungswidrig verwarf.
Auch bei Kommunalwahlen gelten solche Regelungen "heute nach der Rechtsprechung des BVerfG als unzulässig", wie zuletzt im November 2017 für Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde.
Angesichts der Diskrepanz in der Behandlung der Kleinparteien und ausgehend von der These Ossip Kurt Flechtheims, "auch eine kleinere Partei kann das politische Leben bereichern und anregen", und beflügelt von der Voraussicht Uwe Kranenpohls und Oskar Niedermayers, dass "Klein- und Kleinstparteien in Zukunft an Bedeutung gewinnen", fragt diese Arbeit nach den Möglichkeiten und dem Willen der Kleinparteien, das Politikgeschehen zu beeinflussen, was an der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Stadt Frankfurt am Main untersucht wird.
Nach einer Skizze der Forschungslage wird zunächst der Untersuchungsgegenstand inhaltlich und terminologisch verortet, um eindeutig festzulegen, welchen Bereich der Parteienforschung diese Arbeit betrachtet.
Hierzu werden die untersuchten Parteien sowie die im weiteren Verlauf betrachteten als auch nicht betrachteten Forschungsaspekte genannt und aufgezeigt, wie der Parteibegriff juristisch als auch politikwissenschaftlich verstanden wird, um daraus eine Nominaldefinition für diese Arbeit abzuleiten. Anschließend werden die in der Forschung unterschiedlichen Begrifflichkeiten für kleine Parteien rezipiert und der für die Zwecke dieser Arbeit geeignete Begriff herausgearbeitet. Solche Begriffsdefinitionen sind für die sozialwissenschaftliche Forschung unerlässlich: "Sie ermöglichen die Kommunikation über Gegenstände und dienen der Klassifikation." Es folgt eine Darstellung einiger Konzepte von Parteitypologien, die auf ihre Anwendbarkeit bezüglich des Untersuchungsgegenstandes diskutiert werden.
Anschließend werden Ansätze zur Aufgabe von Parteien, Oppositionsparteien und Kleinparteien rezipiert. Ziel dieses Abschnittes der Arbeit ist es, herauszustellen, inwieweit Kleinparteien auf den Politikbetrieb Einfluss nehmen können und Forschungshypothesen für die Rolle der betrachteten Kleinparteien zu formulieren.
Im weiteren Abschnitt der Arbeit werden die betrachteten Kleinparteien knapp vorgestellt, um dem Leser eine kurze Übersicht zu geben, ohne eine vertiefende inhaltliche Analyse der Parteiprogramme anzustreben.
Im Analyseabschnitt der Arbeit werden zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen analytisch-deskriptiv betrachtet. Dies ist notwendig, da diese rechtlichen Bedingungen die Eckpfeiler der Arbeit der Parteien vorgeben. Dem schließt eine empirische-quantitative Auswertung von Sitzungen der StVV an, in der die Arbeit der Parteien analysiert wird, sowie eine Auswertung der Wahlergebnisse der auf den betrachteten Untersuchungszeitraum folgenden Stadtverordnetenwahl, um Veränderungen der Wählerstimmen auswerten zu können.
Der Untersuchungsteil wird mit einer Auswertung der Ergebnisse und einem Versuch, die betrachteten Parteien einer Typologie zuzuordnen, abgeschlossen. Eine Verallgemeinerung der Beobachtungen mittels Inferenzstatistik wird nicht angestrebt. Daher soll auch keine allgemein gültige Aussage am Ende dieser Arbeit stehen, sondern durch Falsifikation oder Verifikation der Forschungshypothesen die Beantwortung der genau umrissenen Forschungsfrage: Haben die in der Frankfurter StVV vertretenen U-Fünf-Prozent-Parteien Einfluss auf die politische Willensbildung der Stadt?