BDSL-Klassifikation: 03.00.00 Literaturwissenschaft > 03.13.00 Literaturkritik. Wertung
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Die postmoderne Auflösung der Grenze zwischen Kunst und Leben und die daraus resultierende Frage, wieviel Wirklichkeit ein Roman verträgt, wird verstärkt von den Gerichten beurteilt und nicht von Literaturwissenschaftlern und Kritikern. Das in der Praxis schon übliche Gegenlesen von Manuskripten durch die Verlagsjustitiare auf die potentielle Verletzung Rechte Dritter birgt in sich die Gefahr einer ›Vorzensur‹. Die zunehmende Verrechtlichung und die damit einhergehende Regulierung ist eine bedenkliche Entwicklung, die schleichend zu einer Unterwanderung der Kunstfreiheit führen könnte. Besonders dringlich erscheint eine zunehmende Beteiligung von Literaturwissenschaftlern an dem Diskurs. Ein Ringen im Einzelfall scheint aus Mangel an generellen Lösungen und Definitionen, in literaturwissenschaftlicher sowie juristischer Hinsicht, auch in Zukunft unumgänglich zu sein.
Unsere Vorlesung [...] möchte eine Reihe exemplarischer und zeitlich und geographisch möglichst breit gestreuter Beispiele präsentieren. Vor allem aber werden wir die unterschiedlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Praktiken der Zensur im Lauf der Zeit und in verschiedenen Ländern vergleichend nebeneinander stellen. Vorweg sind einige Bemerkungen zu den verschiedenen theoretischen Begründungen der Zensur sowie zu Definition und Abgrenzung des Gegenstands nötig, denn der Begriff Zensur wird für eine Reihe verwandter, aber doch unterschiedlicher Phänomene verwendet.