Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 40 (2003), Sonderheft
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Literatur
(2003)
Nach der erfolgten Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten ist nun der Schutz der Vogelarten und deren Lebensräume in diesen Gebieten zu organisieren und zu entwickeln. Dies kann nur auf der Grundlage solider Daten über Vorkommen und Aufenthaltszeiten der jeweiligen Vogelarten sowie des Erhaltungszustandes ihrer Populationen geschehen, die wiederum nur im Rahmen eines entsprechenden Monitorings erhoben werden können (Gedeon et al. 2003). Die Bedeutung eines umfangreichen Vogelmonitorings, das sich an den Erfordernissen der in den gesetzlichen Bestimmungen verankerten Berichtspflichten des Landes gegenüber der Europäischen Union orientiert, ist unumstritten (Gade-Butzlaff 2002). Weitere Berichtspflichten ergeben sich auch aus anderen internationalen Verträgen und Übereinkommen zum Schutz der Vögel wie z.B. der Ramsar-Konvention und dem AEWA-Abkommen (Gedeon 2003).
In den ausgewiesenen EU SPA des Landes Sachsen-Anhalt wurden im Rahmen dieser Datenrecherche die Angaben für weitere 16 Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie dokumentiert, die bisher nicht in den Standard-Datenbogen erfasst sind. Es handelt sich um Einzelnachweise seltener Arten, meist Durchzügler oder Wintergaste, im Zeitraum zwischen 1990 und 2000 (Tab. 56). Eine Überprüfung durch die Deutsche Seltenheitenkommission durfte bisher nur in wenigen Fallen erfolgt sein. Beim Auftreten dieser Arten sind vorerst keine gesonderten Schutzmaßnahmen einzuleiten. Zum überwiegenden Teil profitieren diese Arten dann vom Schutzkonzept der jeweiligen Gebiete.
Artkapitel
(2003)
Methodik und Danksagung
(2003)
Die in den folgenden Kapiteln enthaltenen Bestandstabellen der 55 im Land Sachsen-Anhalt vorkommenden, nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten fassen für den Zeitraum von 1990 bis 2000 die Brut-, Durchzugs- und Wintervorkommen dieser Arten in den 23 Europäischen Vogelschutzgebieten (EU SPA) des Landes zusammen.
Der Erfassungsstand der Avifauna in Sachsen-Anhalt ist gebietsweise sehr unterschiedlich. Es besteht jedoch eine weitgehend vollständige qualitative Übersicht über die Brut- und Gastvogel und deren Verbreitung (Dornbusch 1999, Dornbusch, M. 2001). Damit ist auch der Kenntnisstand über die Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie im Vergleich zu anderen Tierartengruppen als vergleichsweise gut einzuschätzen.
Vorwort
(2003)
Bis heute ist der Vogelschutz weltweit Vorreiter im globalen Naturschutz. Die Begeisterung der Menschen an der Formenvielfalt und den Leistungen der Vogel auf ihren Zugwegen, aber auch die zunehmende Bedrohung vieler Arten durch Zerstörung von Brut-, Zug- und Überwinterungsgebieten der Vogel sowie die direkte Verfolgung sind Grunde dafür. Deshalb trat bereits 1979 die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die so genannte EU-Vogelschutzrichtlinie, zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten als Empfehlung in Kraft.
Einleitung
(2003)
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 79/409/EWG (1979) über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, der so genannten EU-Vogelschutzrichtlinie, im Jahre 1979 wurde schon frühzeitig ein grundlegendes Instrument zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten wirksam. Nach dieser Richtlinie sind alle europäischen Vogelarten zu schützen und für die im Anhang I aufgeführten Arten sind nach Artikel 4 besondere Schutzgebiete auszuweisen. Da besonders der Gebietsschutz offenbar europaweit zu zögerlich umgesetzt wurde, erarbeitete der Internationale Rat für Vogelschutz (ICBP), heute Bird- Life International, im Auftrage der Europäischen Gemeinschaft Mitte der 1980er Jahre ein bereits über den EG-Bereich hinausgehendes Inventar von Important Bird Areas in Europe (IBA), das am 17.05.1987 bestätigt wurde (Grimmett & Jones 1989).