Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 39 (2002), Heft 2
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Im Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen- Anhalt: Landschaftsraum Harz (1997), kurz ABSP Harz, ist im Kapitel „Fische und Rundmäuler“ als eine wesentliche Zielstellung die Wiederherstellung der „Passierbarkeit“ von Fließgewässern durch Beseitigung von Migrationshindernissen wie zum Beispiel Verrohrungen, Sohlabstürze, Kaskaden oder durch Installation von Fischaufstiegshilfen genannt. So wird u.a. für den Zillierbach und die Holtemme im Landkreis Wernigerode die Wiederherstellung der Passierbarkeit gefordert. Der Zillierbach beherbergt als einer der wenigen Bäche des Harzrandes noch gute, sich selbst reproduzierende Bestände von Westgroppen (Cottus gobio) und autochthonen Bachforellen (Salmo trutta fario). Die Umsetzung von speziellen Biotopschutzmaßnahmen im Landkreis Wernigerode werden am Beispiel des durch den Wildfischund Gewässerschutz e.V.Wernigerode und der Stadt Wernigerode getragenen Programms zur „Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit der Holtemme und des Zillierbaches im Stadtgebiet von Wernigerode“ (1999, 2000) gezeigt und Vorgehensweise und Erfahrungen erläutert.
Im Jahr 1999 nahm die Projektgruppe „Aufbaustab Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz“ ihre Arbeit auf, 2001 erfolgte auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses die Umwandlung dieser Projektgruppe in die Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz i.G“. Eine der letzten Aufgaben der Projektgruppe war es, am Standort Roßla eine Ausstellung über das künftige Schutzgebiet „Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz“ zu gestalten.
Die Landschaftsplanung hat den Auftrag, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes für den jeweiligen Planungsraum darzustellen. Sie ist seit mehr als 25 Jahren ein fester Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes. In dieser Zeit erweiterte sich das fachlich-methodische Instrumentarium stark, aber es fehlte lange eine Publikation, welche die zur Verfügung stehenden Methoden übersichtlich und praxisorientiert darstellt. Das vorliegende Werk wirkt diesem Defizit entgegen.
Das Buch über die Siedlungsvegetation in Mitteleuropa erschien in der neuen Reihe des Ulmer Verlages „Ökosysteme Mitteleuropas aus geobotanischer Sicht“. Die Grundidee dieser Reihe ist es, einerseits sowohl natürliche und naturnahe Ökosysteme als auch andererseits sekundäre Ökosysteme (Kulturlandschaften) vorzustellen. Nach den Veröffentlichungen über Moore und über Fließgewässer des Binnenlandes folgt nun mit dem Werk über die Siedlungsvegetation die Beschreibung eines sekundären Ökosystems.
Immer dann, wenn der Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegengesetzte Nutzungsabsichten der Eigentümer von betroffenen Grundstücken gegenüberstehen, führt das zu Konflikten. Dem Handeln der Eigentümer sind durch die Ge- und Verbote, die sich aus den Naturschutzgesetzen selbst oder aus der auf deren Grundlage ergangenen Verordnungen oder Satzungen ergeben, Grenzen gesetzt. Die Vorschriften des Naturschutzes stellen eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) dar.
Am 23. Februar 2002 tagten in der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die 50 ehrenamtlichen Vogelberinger des Landes. Sie sind mit Genehmigung des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zugleich als Mitarbeiter der Vogelwarte Hiddensee an Forschungsprogrammen der europaweit koordinierenden Dachorganisation EURING (The European Union for Bird Ringing)
tätig.
Der vorliegende Beitrag stellt am Beispiel des Bundeslandes Sachsen-Anhalt eine Methode zur Kennzeichnung und Typisierung von Landschaftseinheiten nach der Bodennutzung und der Ausstattung mit naturnahen Landschaftsteilen auf der Grundlage von Satellitenbildern vor. Für die Kennzeichnung und die Abgrenzung der Landschaftseinheiten wurden neben der naturräumlichen Ausstattung der Landschaftsräume auch Merkmale der Flächennutzung berücksichtigt.
Ruderalpflanzen („rudus“ (lat.) = Schutt, Gesteinstrümmer) finden sich meist auf eutrophierten Flächen mit gestörten Bodenverhältnissen wie z.B. Wegrändern und Bahndämmen. Ihre Standorte werden betreten, beweidet, gemäht, gehackt oder durch Umlagerung (an)organischer Stoffe verändert. Ruderalpflanzen waren lange Zeit ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens, denn sie wurden auf vielfältige Weise genutzt. Während der letzten Jahrzehnte haben sich die Lebensbedingungen für die Dorfpflanzen jedoch stark verändert, wodurch ehemals allgegenwärtige Arten selten geworden sind. Der Wunsch nach einer zukunftsorientierten Entwicklung und Gestaltung der Dörfer steht einem Verlust an Lebensraumvielfalt und einer dementsprechend zunehmenden Gefährdung typischer Dorfpflanzen gegenüber. Es stellt sich die Frage, ob die Erhaltung der Pflanzen des historischen Dorfes unter heutigen Bedingungen überhaupt möglich und erwünscht ist und welche Mittel dafür eingesetzt werden können. Im Mittelpunkt des folgenden Beitrags steht die Veränderung der Ruderalvegetation der Gemeinde Langenstein im nördlichen Harzvorland im Zuge einer modernen Dorfentwicklung.
Diese Abhandlung stellt für das Land Sachsen-Anhalt langjährige Forschungsergebnisse von renommierten Forstwissenschaftlern, Geographen und Geoökologen zur Naturraumerkundung Ostdeutschlands vor. Auf einheitlicher und wissenschaftlich moderner methodischer Basis sind in vier aufeinander aufbauenden Gliederungsschritten Naturräume unterschiedlicher Dimension ausgeschieden worden.
Die Mantelschnecke (Myxas glutinosa, O.F. Müller, 1774) ist eine der seltensten Süßwasserschnecken Europas. Sie ist eine Art der Ebene und besitzt innerhalb ihres von den Alpen bis zum Polarkreis reichenden Areals nur sehr lokale Vorkommen. Ihre Habitatansprüche sind relativ unspezifisch, trotzdem sind viele Populationen im Rückgang begriffen (Whitfield et al. 1998). Früher war sie in Deutschland zumindest gebietsweise regelmäßig zu finden (Wiese 1991). Heute wird sie in der Roten Liste Deutschlands als „stark gefährdet“ oder sogar als „ausgestorben/verschollen“ geführt (Jungbluth & Knorre 1998), so auch für Sachsen-Anhalt.