Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Jahrgang 30 (1993), Heft 2
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Unter dem Rahmenthema "Naturschutz und Landschaftsplanung" fand am 10. und 11. September 1993 in Bad Schmiedeberg die 2. Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt statt. Vor über 250 Teilnehmern sprachen Fachleute aus Verwaltung und Privatwirtschaft über die Umsetzung von Erfordernissen des Naturschutzes in konkrete Planungen.
Fledermäuse gehören zu den besonders gefährdeten Wirbeltierarten unserer Heimat. Alle Arten sind bedroht und deshalb gesetzlich geschützt. In der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt (Heidecke; Stubbe 1992) sind alle 19 Arten enthalten, von denen 5 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 6 gefährdet und weitere 3 potentiell gefährdet sind. Eine Art, die Große Hufeisennase, gilt als ausgestorben. Weitere 2 gefährdete Fledermausarten, die Rauhhaut- und die Teichfledermaus, treten in Sachsen-Anhalt nur während ihrer Wanderphasen auf.
Der vorliegende Tagungsbericht mit seinen Informationen zum Wert des Naturraums Eibe ist in einer Zeit, in der Ausbaumöglichkeiten für die Schifffahrt auf der Elbe überdacht, eine Staustufe an der Saale projektiert und Reparaturen an Buhnen und Deckwerken in der Elbe vorgenommen werden, besonders wertvoll.
Der publizierte Nachweis von Lepidurus apus (L.) in der Elbtalaue bei Rühstädt (Bulow 1992) gibt Anlass, auf das Vorkommen dieses Blattfußkrebses (Phyllopoda) im Mittelelbegebiet bei Wittenberg hinzuweisen, da diese Art von Heidecke und Neumann (1987) wegen ihres erdgeschichtlichen Alters und ihrer ökologischen Spezialisierung als "Naturschutzobjekt" bezeichnet wird.
Der Storchenhof Loburg
(1993)
Am 1. Mai 1991 wurde der Storchenhof Loburg zu einer Naturschutzeinrichtung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt ernannt. Das Hauptziel der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung ist es, der Vogelart Weißstorch die Überlebenschancen zu sichern und darüber hinaus Beziehungen zu vielen anderen Natur- und Umweltschutzproblemen aufzuzeigen.
Die Naturschutzstation Ostharz gehört zu den ersten im Land Sachsen-Anhalt entstandenen Naturschutzstationen. Sie wurde am 01.10.1990 durch die damalige Bezirksverwaltungsbehörde als Naturschutzstation "Nordharz" gegründet. Bedingt durch die Neuzuordnung des Landkreises Quedlinburg zum Regierungsbezirk Magdeburg im November 1990 führt die Station seitdem den Namen "Ostharz", da eine weitere, ebenfalls im Regierungsbezirk Magdeburg befindliche Naturschutzstation sich "Nordharz" nennt. In der Naturschutzstation Ostharz sind 3 hauptamtliche Mitarbeiter tätig.
Gemeinsam mit dem "Institut für Weiterbildung und Beratung im Umweltschutz e.V." (IWU) Magdeburg organisierte das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU LSA), Abt. 6 Naturschutz, eine erste Tagung zur fachlich-rechtlichen Umsetzung der Eingriffsregelung gemäß BNatSchG §§ 8,9 und NatschGLSA §§ 8-16. Zur Veranstaltung waren die Mitarbeiter der Naturschutzbehörden und -verwaltungen Sachsen-Anhalts sowie Interessenten aus Landschaftsplanungsbüros und von Umweltverbänden geladen.