Jahrbuch / FVF, Forum Vormärz Forschung - 15.2009
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Rezension zu Monica Klaus: Johanna Kinkel, Romantik und Revolution. (Europäische Komponistinnen, Bd. 7.) Köln / Weimar / Wien: Böhlau, 2008. Liebe treue Johanna! Liebster Gottit! Der Briefwechsel zwischen Gottfried und Johanna Kinkel 1840‑1858. Bearbeitet von Monica Klaus. 3 Bände. (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bonn, Bde. 67, 68 und 69.) Bonn: Stadt Bonn, 2008.
Rezension zu Christoph Suin de Boutemard (Hg.): Band 1: Heinrich Albert Oppermann. Zivilgesellschaftliches Handeln in historischer und aktueller Perspektive. St. Ingbert: Röhrig, 2007. Band 2: "Von Deutschen überhaupt". Mentalitätswandel zwischen aufklärerischem Kosmopolitismus und Nationalismus. St. Ingbert: Röhrig, 2009.
Dass der den industriellen Fortschritt und ganz besonders das noch in den Kinderschuhen stehende Eisenbahnwesen emphatisch begrüßende Börne im Rahmen des Jahrbuchs 2008 kaum Erwähnung gefunden hat, dürfte nicht zuletzt auf das totale Ignorieren seines Namens in Wolfgang Schivelbuschs "Geschichte der Eisenbahnreise" zurückzuführen sein, des Referenzwerks verschiedener Beiträger dieses Jahrbuchs. Diese Lücke wenigstens ansatzweise auszufüllen, gilt der folgende Versuch.
Außer der historischen Rechtsschule spielen die Rechtsüberlegungen des politischen Liberalismus im Vormärz eine bedeutende Rolle. Dessen wichtigstes Publikationsorgan ist das Rotteck-Welckersche "Staatslexikon", das Eva Maria Werner vorstellt. Die Entstehungsgeschichte, die Konzeption, die Autoren, die dort verhandelten Themen, aber auch die Wirkung und Bedeutung dieses 'Glaubensbekenntnisses' des Liberalismus werden dargestellt. Liberale Rechtsvorstellungen werden im "Staatslexikon" sowohl in übergeordneten wie auch in speziellen Beiträgen thematisiert. So werden rechtstheoretische und -philosophische Themen im Aufsatz "Gerechtigkeit und Recht und Unterschiede des Rechts von der Moral" oder im Artikel "Naturrecht, Vernunftrecht, Rechtsphilosophie und positives Recht" aufgegriffen, während konkrete rechtspraktische Themen etwa im Artikel "Proceß" verhandelt werden.
Christoph Schmitt-Maaß beschreibt, dass vor dem Hintergrund der Ideen der historischen Rechtsschule und der Studien der Brüder Grimm eine spezifische Poetologie im Gefüge von Rechtsgeschichte, Sprachwissenschaft und Nationalliteratur entsteht, die für die Herausbildung der 'Kulturnation' eine wichtige Bedeutung zukomme. Die Durchdringung von Rechts-, Wissenschafts- und Dichtersprache erweise sich an einem Kulminationspunkt der deutschen Geschichte als bewusstseinsstiftend, insofern sich noch viele Vormärzschriftsteller im Kontext von Recht, Sprache und Poesie auf von Savigny bezögen und dessen Poetologie fortschrieben, auch wenn sie längst zur Chiffre geworden sei. Schmitt-Maaß illustriert diese Wirkungsgeschichte von Savignys und der Brüder Grimm am Beispiel von Heinrich Heine und Hoffmann von Fallersleben. Während Heine eine kritische Distanz zu den rechtshistorischen Positionen der historischen Rechtsschule einnehme, begreife Hoffmann von Fallersleben, dessen liberale Auffassungen eng mit der mittelalterlichen Literatur, etwa Walthers von der Vogelweide, in Verbindung gesetzt würden, die Aufgabe von Dichtung als Politik, die sich aus der Gemeinsamkeit von Recht und Poesie im 'germanischen' Altertum ergebe. Schmitt-Maaß weist nach, wie Literatur, Literaturgeschichtsschreibung und Jurisprudenz im Vormärz zusammentreten.
Jacob Grimm, der die Vorlesungen von Savignys in Marburg besucht hatte, führte dessen Ansatz fort, etwa im Beitrag "Von der Poesie im Rechte", auf den Kaspar Renner ausführlich eingeht. Renner analysiert sowohl die Argumentation wie auch die Bildlichkeit des Aufsatzes und beschreibt, weshalb die Sprache des germanischen Rechts für den jungen Philologen als poetisch gilt und warum dieser ein ursprünglich angenommenes Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Wörtern und den Dingen annimmt. Grimms Poesievorstellung lässt sich, Renner zufolge, aus seinem etymologischen Sprach- und Geschichtsbegriff erklären, welcher sich um die Figur des Ursprungs zentriert. Renner veranschaulicht, wie die Etymologie in Grimms Argumentation abgelöst wird von topischen Verfahren der Historiographie, welche die Geschichte konsequent in räumliche Konfigurationen überführen. Die Verwandtschaft von Recht und Poesie wird dann im gleichen Zuge metaphorisch ersetzt durch die Vorstellung ihrer 'Nachbarschaft'. Dabei greife Grimm auf grammatische und lexikographische Verfahren zurück, die in den "Deutschen Rechtsalterthümern" dokumentiert seien.
Peter Rippmann zeigt, wie Jeremias Gotthelf die irdische Jurisprudenz diskreditiert, um eine göttliche Gerechtigkeit zu inthronisieren. Gotthelf, der die zunehmende politische Radikalisierung des öffentlichen Lebens als verhängnisvoll für eine christlich definierte Gesellschaft verstand, nutzte die Kritik an den Rechtsinstanzen, die er in seinen literarischen Texten nicht selten in auktorialen Kommentaren deutlich formulierte, um eine alternative Gerechtigkeitsvorstellung zu empfehlen. Gotthelfs christliche Ansichten verbinden sich mit konservativen kriminalpolitischen Ansichten, die etwa in die Befürwortung der Todesstrafe münden. Über die Kritik strafrechtlicher Entscheidungen hinaus moniert er das Versagen juristischer Institutionen, etwa des Richterstandes, und die Mängel in der Rechtspraxis und stellt gar die Zuständigkeit weltlicher rechtlicher Instanzen in Frage, die nicht ihre Grundssätze im höchsten göttlichen Richter fänden. Nichtsdestotrotz verhandelt Gotthelf in seiner Rechtskritik auch konkrete Probleme, etwa im Bereich des Erbrechts und der Verdingkinder.