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Der vorliegende Hochschulentwicklungsplan I wurde in seinen Teilen 1, 2 und 4 am 17.10.2001 vom Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universitt verabschiedet. Den Teil 3 (Entwicklungspläne der Fachbereiche) nahm der Senat zur Kenntnis. Mit dem Hochschulentwicklungsplan I beschließt der Senat ein strategisches Konzept, in dem die Richtung der Hochschulentwicklung und die Schwerpunktbildung in Forschung und Lehre beschrieben werden. Dieser Plan dient der inneruniversitären Vergewisserung und Bewußtseinsbildung und als Initial für weitere inneruniversitäre Diskussionen und Konkretisierungen. Er beruht auf vorhandenen Planungen der Fachbereiche, Fächer und Zentren und enthält gleichzeitig die Aufforderung, zukünftige Planungen an seinen Zielen und Schwerpunkten auszurichten. Er wird Maßstab bei Berufungen und anderen strategischen Entscheidungen sein. Er muß klare Leitlinien und eine strukturierte Planung vorgeben, damit die Universität den Anforderungen der Zukunft gerecht werden kann, und er muß gleichzeitig eine produktive Fortschreibung ermöglichen, um der Universität ihre Dynamik und ihr Potential zu erhalten, auf kurzfristige Entwicklungen und Innovationen zu reagieren. Als Rahmenplanung verzichtet der Hochschulentwicklungsplan auf Detailvorgaben. Er ist angelegt auf Konkretisierung durch die Organe der Universität, durch Senat und Hochschulleitung und insbesondere durch die Fachbereiche und Zentren der Universität. Der vorliegende Hochschulentwicklungsplan I basiert auf einer ersten Runde der Entwicklungsplanung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, in der Fachbereiche und Senat vorrangig die wichtigsten Grundlinien der Schwerpunkt- und Profilbildung in den Fachbereichen und auf gesamtuniversitärer Ebene herausgearbeitet haben. In einer zweiten Phase werden im Wintersemester weitere Themen in Angriff genommen.(vgl. Teil IV)
Operative Eingriffe am offenen Herzen wie die häufig durchgeführten Bypass- und Herzklappenersatzoperationen bedürfen fast immer der Unterstützung durch die Herz Lungenmaschine bzw. extrakorporale Zirkulation. Durch den Kontakt des Blutes mit nichtorganischen Fremdoberflächen der EKZ kommt es zur Induktion einer transienten Hyperaktivität neutrophiler Granulozyten. Nachdem Herz und Lunge nach Öffnung der Aortenklemme ihre physiologische Funktion wieder aufnehmen und reperfundiert werden, werden aus diesen ischämischen Organen darüber hinaus pathogene Moleküle wie freie Sauerstoffradikale freigesetzt. Von aktivierten Neutrophilen freigesetzte, immmunkompetente Moleküle (z.B. Zytokine) führen zusammen mit diesem oxidativen Stress zu Organdysfunktionen durch Ödembildung in Körpergeweben wie Myokard, Lunge, Gehirn und Gastrointestinaltrakt und dadurch zu typischen Folgeerscheinungen wie z.B. verlängerter postoperativer Beatmungszeit oder (meist transienten) neuropsychologischen Dysfunktionen im Sinne von kognitiven Defiziten. Andere Pathomechanismen wie Mikroembolien durch z.B. Kleinstteilchen und Gasbildungen aus dem OP Gebiet verstärken diese pathogenen Effekte. Resultat ist eine verlängerte Regenerationsdauer und ein verlängerter Krankenhausaufenthalt der operierten Patienten. Zur Minimierung dieser unerwünschten Wirkungen der EKZ wurden in den letzen 20 Jahren diverse Techniken zur Filtration der unterschiedlichen Kreislaufbestandteile innerhalb der EKZ entwickelt. Von besonderem Interesse ist die seit ca. 8 bis 10 Jahren etablierte Filtration aktivierter neutrophiler Granulozyten, die die Hauptverantwortung für das aseptische Entzündungsgeschehen unter Anwendung der EKZ tragen. Entwicklung und Einsatz dieser leukozytenspezifischen Filtersysteme führt zwar zu einer deutlichen Reduktion der zirkulierenden immunaktiven Zellen und zu einer geringgradigen Verringerung der pathogenen EKZ Folgeerscheinungen, die Effektivität der gegenwärtigen Leukozytenfiltration stellt sich allerdings nur in einzelnen Berichten als positiv dar. Die Daten, die einen deutlichen klinischen Vorteil der Leukozytenfiltration zeigen, sind nicht vorhanden. Die unterstützende Anwendung antiinflammatorischer, systemisch angewandter Pharmaka führte zwar bei den meisten Präparaten zu Erfolg versprechenden Ergebnissen im Tierversuch, konnte aber beim operierten Patienten selbst zu keiner deutlichen Verminderung der unerwünschten EKZ Wirkungen beitragen. Unter der Vorstellung, dass gefilterte, aktivierte Leukozyten zum Großteil zwar nicht in den Patientenkreislauf zurückgepumpt werden, jedoch immer noch immunaktive Stoffe von ihnen synthetisiert und sezerniert werden können, liegt es auf der Hand, dass die aktuell zum klinischen Einsatz kommenden Filtersysteme zum Zwecke der Filtrationsoptimierung und konsekutiver Pathogenitätsminimierung durchaus verbesserungsbedürftig sind. Die in Abschnitt 3 angeführten Ergebnisse belegen, dass antikörperbeschichtete Leukozytenfiltermembranen durchaus in der Lage sind, in einem Kreislaufmodell ihre entsprechenden Antigene herauszufiltern und damit zu inaktivieren. Als klinische Anwendung ist dieses Modell allerdings nur unter einem immensem Technik- sowie Kostenaufwand umsetzbar, so dass sich die Frage nach alternativen Lösungsstrategien stellt. Diese Arbeit leistete die theoretische Grundlage zur Entwicklung eines in naher Zukunft möglicherweise klinisch praktikablen Moduls zur Leukozyteninaktivierung. Da anti CD95 IgM in der Lage sind, Apoptose in CD95 Rezeptor tragenden Zellen zu induzieren und diese damit bzgl. ihrer Stoffwechselaktivität zu limitieren bzw. zu inaktivieren, konnte ein ebenfalls in Abschnitt 3 vorgestelltes Modell zeigen, dass in CD 95 Rezeptor tragenden Zellen über ihren Kontakt mit anti CD95 IgM beschichteten Leukozytenfiltermembranen Apoptose induziert werden kann. Ein detailverbessertes, anti CD95 IgM beschichtetes Leukozytenfiltersystem (Leukozyteninhibitionsmodul, „LIM“) zeigte bereits im Schweineversuch eine deutliche Verbesserung der postoperativen Herzfunktion gegenüber der Tiergruppe, die mit herkömmlichem Leukozytenfiltersystem operiert wurde. Außerdem konnte eine deutlich reduzierte Transmigrationsfähigkeit (als Maß des Aktivierungszustandes) der aus dieser EKZ isolierten Neutrophilen nachgewiesen werden, so dass Grund zur Annahme besteht, dass dieses Modell in Zukunft den herkömmlichen Leukozytenfilter ablösen könnte. Mit dieser Arbeit wurde eine Möglichkeit aufgezeigt, wie die Problematik der EKZ induzierten Immunpathogenese grundlegender bekämpft werden kann.
Innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Thomas Küpper nimmt in seinem Beitrag das Kriterium der Wiederholungslektüre, das als Qualitäts- und Differenzmerkmal ästhetisch anspruchsvoller Literatur gilt, zum Anlass, die Grenzziehung zwischen Kitsch und Kunst genauer zu überdenken. Nicht die Wiederholungslektüre an sich macht bereits den Unterschied, vielmehr muss eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der Wiederholungslektüre getroffen werden. In systemtheoretischer Perspektive lässt sich eine solche typologische Differenzierung anhand des je spezifischen Verhältnisses von Medium, d.h. hier: der Gattungen, und der Form, d.h. der Texte, präzise vornehmen. Trivialliteratur unterscheidet sich dann von der Kunst, insofern ihre Medien der eigentlichen Formrealisierung nur wenig Spielraum lassen: Nicht die Abweichung, sondern die Bestätigung der gegebenen Schemata wird honoriert. Auch der Kitsch bietet Variationen des Bekannten, doch – und hier nähert er sich der Kunst an – die vertrauten und wiederholten Muster werden als einmalige und besondere Formen von bleibendem Wert inszeniert. Am Beispiel des Kultfilms "Pretty Woman" spielt Thomas Küpper diese unterschiedlichen Lektüren durch und zeigt an diesem vermeintlich eindeutig trivialen Fall, dass sich die Faszination des Films den vielen Wiederholungen verdankt.
Innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. In ihrem Beitrag zu Spannungsliteratur und Lesepraxen um 1800 entwirft Ute Dettmar aus kultursoziologischer Perspektive ein Bild von der Vielfalt und Dynamik der kulturellen, literarischen und diskursiven Praxen des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Die Gleichzeitigkeit von ästhetisch-normierender Auseinandersetzung um die Faszination des Schrecklichen, von aufgeklärter Lesekritik und einer unbefangenen bürgerlichen Lese- und Theaterpraxis, die sich nicht an das vorgegebene Maß und die Grenzen eines autonomieästhetisch konstituierten Kunstbegriffs hält, charakterisiert das spannungsreiche Mit- und Gegeneinander dieser Umbruchzeit. Anhand der Lektüre populärer Räuberromane erweist sich, dass Grenzziehungen zwischen hoch- und unterhaltungskulturellen Textverwendungsweisen weder in Hinblick auf Stoffe und Gattungen, noch in Hinblick auf die lesende Öffentlichkeit hier bereits rigide gezogen sind.
Innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Manuel Gujber widmet sich einem vordergründig "sprachlosen" Gegenstand: der Architektur. Sein Interesse gilt dabei dem Spannungsverhältnis zwischen architektonischer Konstruktion und Oberfläche – der "Haut" des Hauses. So bietet die architektonische Oberfläche nicht nur fortwährend neue Möglichkeiten der Gestaltung sondern auch der Interpretation – Lesarten, in denen sich das Verhältnis zwischen "Haut" und "Haus" sowie von deren Wahrnehmung spiegelt.
Innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Ein weiterer medialer Wechsel vollzieht sich im Beitrag von Annette Becker, der dem Fernsehen, genauer: dem Fernsehinterview gilt. Anhand verschiedener Fernsehinterviews zum gleichen politischen Anlass wird gezeigt, dass und wie verschiedene Lesarten solcher Interviews mit linguistischen Mitteln greif- und analysierbar gemacht werden können.
Protected Mode
(2005)
Innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Gegenstand von Harald Hillgärtners Untersuchung ist die Frage nach der Lesbarkeit des Computers, vielmehr seiner System- und Programmcodes. Gilt der Computer einerseits als "Textmaschine", die endlose Schreib- und Leseakte prozessiert, so finden jene Programmabläufe doch zumeist jenseits der für alle zugänglichen Benutzeroberflächen statt, die ihrerseits in immer stärkerem Maß mit Icons – Bildern – arbeiten. Und selbst im Falle von frei zugänglichen Software-Codes ist zu fragen, um welche Art Text es sich hier handelt – ob in diesen Fällen gar von Literatur die Rede sein kann. Insofern ist die Frage nach der Lesbarkeit des Computers nicht nur eine Frage nach der Zukunft des Lesens (geht es um Sinn oder um Information?) sondern vielmehr nach dem (Zu-)Stand unserer Schriftkultur selbst.
Innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Irene Pieper beschäftigt sich aus literaturdidaktischer und lesesoziologischer Perspektive mit der kulturellen Praxis des Lesens. Ihr Beitrag entwickelt systematisch, worin die "Kunst" des literarischen Lesens im Einzelnen besteht und wie diese Kompetenz methodisch in der Auseinandersetzung mit dem Gegenstand Literatur zu erwerben bzw. zu vermitteln ist. Ein kompetenter Leser zu werden heißt, ein breites Spektrum von Fähigkeiten zu erwerben, das vom Realisieren der poetischen Funktion der Literatur über die Empathiefähigkeit bis hin zur Lust am Text reicht. Der Beitrag lotet aus, in welcher Weise vor allem die Schule, die außerhalb der Familie Begegnungen mit und Kommunikationen über Literatur herbeiführt und anregt, an der Bildung solcher Leser und Leserinnen mitwirken kann.
Im Jahr 2003 innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Sabine Nessel eröffnete die Vortragsreihe mit Beobachtungen zum Lektürebegriff hinsichtlich des Phänomens Film: am Beispiel von Otto Premingers "Bonjour Tristesse" zeigt sie, wie die seit den späten 1960er Jahren übliche Übertragung des Textparadigmas auf den Film im Folgenden eine Erfassung des „Erlebnis Kino“ als Ereignis verstellte. Im Durchgang durch verschiedene Filmtheorien zeigt sie auf, dass Filme zwar "gelesen" aber auch auf einer Ebene jenseits des Kino-Texts somatisch rezipiert – "genossen" – werden, dass also die Begriffe Film, Text und Lesen auf die Bereiche Kino, Ereignis und Erleben hin zu erweitern sind.
Mit den Erinnerungstexten jüdischer Emigranten, in denen die Kindheit im altösterreichischen Galizien eine herausragende Rolle spielt, behandelt diese Arbeit eine bisher wenig beachtete Komponente der deutschen Exilliteratur. Enttäuscht in ihrer Identifikation mit Deutschland und verunsichert durch das Leben im Exil richten die Autoren die Gedanken nach rückwärts: Sie besinnen sich auf die schon weit entfernte Welt ihrer Kindheit im galizischen Schtetl. Trotz unterschiedlicher Formen weisen die Texte viele thematische Parallelen auf und sind in der farbigen Zeichnung der 'Welt von Vorgestern' von der unwirtlichen Exilgegenwart geprägt. Exemplarisch wird diese 'imaginative Aneignung ihrer Herkunft als Heimat' (B.Spies) an der Autobiographie des Schauspielers Granach und dem autobiographischen Roman des Journalisten Katz gezeigt.
Das neue Insiderrecht
(2004)
Mit Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz - AnSVG) am 30. Oktober 2004 hat das WpHG zahlreiche Änderungen erfahren. Die nachfolgenden Ausführung gehen anhand einiger ausgewählter Beispiel der Frage nach, inwieweit die Marktmißbrauchsrichtlinie und ihre Umsetzung durch das AnSVG das bisher geltende Insiderrecht geändert haben. Vorab sei bemerkt, daß die Aufgabe, das neue Recht einigermaßen zutreffend zu interpretieren, durch die Besonderheiten des Rechtssetzungsverfahrens, das schließlich in die Neufassung des WpHG eingemündet ist, nicht gerade erleichtert wird: Die europarechtlichen Vorgaben finden sich nicht mehr nur in einer einzigen Richtlinie, sondern sind aufgrund des Komitologieverfahrens über zahlreiche Rechtsakte verteilt. Für das Insiderrecht sind neben der Marktmißbrauchsrichtlinie mehrere Durchführungsrichtlinien und eine Verordnung der Kommission von Bedeutung, für deren Verständnis wiederum die CESR-Vorschläge zusätzliche Anhaltspunkte bieten. Da schon die deutsche Fassung der Richtlinien in etlichen Punkten von den jeweiligen englischen Version und das WpHG wiederum nicht selten von den Richtlinien abweicht, entsteht bisweilen eine Art "stille Post"-Effekt, der es noch mehr als schon bislang notwendig macht, sich bei der Auslegung der Begriffe des WpHG zu vergewissern, ob sich die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber innerhalb des europarechtlichen Rahmens bewegt. Insbesondere auf der Sanktionenseite ist das nicht durchweg der Fall.
Einzelheftaufnahmen. Suche mit dem Titel "Jahresbericht / Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich 09: Sprach- und Kulturwissenschaften, Japanologie." ab 2004. Suche mit dem Titel "Institutsbericht / Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Sprach- und Kulturwissenschaften, Institut für Orientalische und Ostasiatische Philologien, Japanologie." für 2001-2003.
Am 8 Juni 2004 innerhalb der Reihe "GrenzBereiche des Lesens" gehaltener Vortrag. "GrenzBereiche des Lesens" ist eine kulturwissenschaftliche Vortragsreihe, die 2003 und 2004 an der Universität Frankfurt stattfand. Auch Musik wird "gelesen", nämlich immer dann, wenn es um theoretische Deutungen musikalischer Werke geht. Diese untersucht Ferdinand Zehentreiter, und zwar hinsichtlich der zwei gegensätzlichen Betrachtungsweisen, die sich traditionell in der Interpretation von Musik herausgebildet haben. Geht es einerseits um eine formale Zergliederung der Werke, so werden andererseits außermusikalische Inhalte zur philologischen Erforschung herangezogen. Demgegenüber steht die Beobachtung, dass Kompositionen immanent als Ausdrucks- oder Sinngebilde sui generis nur in Ausnahmefällen entschlüsselt werden, etwa bei E.T.A. Hoffmann, Roland Barthes oder Th. W. Adorno. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und wie diese grundlegende Problemkonstellation der Musikwissenschaft heute überwunden werden kann.
QCD-Summenregeln mit Massen
(1993)
Funktionale Programmiersprachen weisen viele Eigenschaften auf, die zur modernen Softwareentwicklung benotigt werden: Zuverlässigkeit, Modularisierung, Wiederverwendbarkeit und Verifizierbarkeit. Als schwer vereinbar mit diesen Sprachen stellte sich die Einbettung von Seiteneffekten in diese Sprachen heraus. Nach einigen mehr oder weniger gescheiterten Ansätzen hat sich mittlerweile fur die nichtstrikte funktionale Sprache Haskell der monadische Ansatz durchgesetzt, bei dem die Seiteneffekte geschickt verpackt werden, so dass zumindest IO-behaftete Teile eines Haskell-Programms dem klassischen imperativen Programmierstil ähneln. S. Peyton Jones bringt dieses in [Pey01, Seite 3] auf den Punkt, indem er schreibt "...Haskell is the world's finest imperative programming language." Dies ist einerseits vorteilhaft, denn die klassischen Programmiertechniken können angewendet werden, andererseits bedeutet dies auch eine Rückkehr zu altbekannten Problemen in diesen Sprachen: Der Programmcode wird unverständlicher, die Wiederverwendbarkeit von Code verschlechtert sich, Änderungen im Programm sind aufwendig. Zudem erscheint die monadische Programmierung teilweise umständlich. Deshalb wurde im Zuge der Entwicklung in fast jede Implementierung von Haskell ein Konstrukt eingebaut, dass von monadischem IO zu direktem IO führt. Da dieses nicht mit dem bisherigen Ansatz vereinbar schien, wird es als "unsafe" bezeichnet, die entsprechende Funktion heißt "unsafePerformIO". Zahlreiche Anwendungen benutzten diese Funktion, teilweise scheint die Verwendung zumindest aus Effizienzgründen unabdingbar. Allerdings ist die Frage, wann dieses verwendet werden darf, d.h. so angewendet wird, dass es nicht "unsicher" ist, nur unzureichend geklärt. Das Zitat in Abbildung 1.1 gibt wenig Aufschluss über die korrekte Anwendung, zumal immer wieder Diskussionen entstehen, ob die Verwendung von unsafePerformIO in diesem oder jenem Spezialfall korrekt ist.
Die Alzheimer-Demenz (AD) ist gekennzeichnet durch extrazelluläre Ablagerungen des Amyloid-beta-Peptids (Aß), durch neurofibrilläre Bündel bestehend aus dem Tau-Protein, massiven Neuronenverlust und synaptische Dysfunktion. Weiterhin ist bekannt, dass mitochondriale Dysfunktion sowie ein gestörter NO-Stoffwechsel eine entscheidende Rolle bei der AD spielen. Um genauere Informationen über die Ursache der mitochondrialen Dysfunktion zu erhalten, wurden akute, chronische und dosisabhängige Effekte von Aß auf die NO-Produktion und die mitochondriale Funktion untersucht. Als Zellkulturmodelle standen PC12- und HEK-Zellen zur Verfügung, die entweder mit humanem Wildtyp-APP (APPwt) oder mit der schwedischen Doppelmutation im APP-Gen (APPsw) stabil transfiziert waren. APPsw-PC12-Zellen wiesen Aß-Spiegel im pikomolaren Bereich auf. Im Vergleich dazu hatten APPsw-HEK-Zellen ca. 20fach erhöhte Aß-Spiegel im niedrig-nanomolaren Bereich. Interessanterweise wiesen sowohl APPsw-PC12- als auch APPsw-HEK-Zellen im Vergleich zu den jeweiligen Kontrollzellen signifikant erhöhte NO-Spiegel auf. Dies ging in beiden Zellsystemen mit signifikant erniedrigten ATP-Spiegeln einher. Die Inkubation untransfizierter Zellen mit extrazellulärem Aß1-42 führte nur zu einem schwachen Anstieg der NO-Spiegel und zu einem leichten Abfall der ATP-Spiegel. Dies weist darauf hin, dass in erster Linie intrazelluläre Aß-Effekte den NO-Anstieg und die ATP-Reduktion bewirken. Die 48-stündige Inkubation mit dem gamma-Sekretasehemmstoff DAPT führte zur beinahe vollständigen Normalisierung der NO- und ATP-Spiegel in APP-transfizierten PC12- und HEK-Zellen. Das stützt die Hypothese, dass der gestörte NO-Stoffwechsel und die mitochondriale Dysfunktion durch Aß-Anreicherungen hervorgerufen werden und nicht durch eine Überexpression von APP. Passend zu den reduzierten ATP-Spiegeln zeigten APPsw-PC12-Zellen eine signifikant erniedrigte Cytochrom-C-Oxidase-Aktivität. Des Weiteren konnte APP in Mitochondrien von APPsw-PC12-Zellen nachgewiesen werden. Die Reduktion der ATP-Spiegel und die verminderte Cytochrom-C-Oxidase-Aktivität können also zum einen durch die Aß-bedingten erhöhten NO-Spiegel und zum anderen durch die Anwesenheit von APP bzw. Aß im Mitochondrium hervorgerufen werden. Auf der Ebene des mitochondrialen Membranpotentials wiesen die beiden Zelllinien stark unterschiedliche Ergebnisse auf. APPsw-PC12-Zellen zeigten unter basalen Verhältnissen ein leicht hyperpolarisiertes mitochondriales Membranpotential, was auf einen Gegenregulationsmechanismus hinweist. APPsw-HEK-Zellen wiesen bereits basal ein signifikant erniedrigtes mitochondriales Membranpotential auf. Nach Inkubation mit dem gamma-Sekretasehemmstoff DAPT normalisierte sich sowohl die Hyperpolarisation des mitochondrialen Membranpotentials in APPsw-PC12-Zellen als auch die Depolarisation in APPsw-HEK-Zellen. Anhand der in dieser Arbeit gewonnenen Daten konnte ein Modell sowohl für die sporadische als auch für die familiäre AD entwickelt werden. APPsw-PC12-Zellen spiegeln hierbei die pathogenen Mechanismen in Patienten mit sporadischer AD wider, wohingegen APPsw-HEK-Zellen die initialen Veränderungen bei Patienten mit familiärer AD aufzeigen. Mitochondriale Fehlfunktion und ein gestörter NO-Stoffwechsel stellen entscheidende initiale Pathomechanismen bei AD dar. Innerhalb der Gruppe der Antidementiva konnte gezeigt werden, dass sowohl Ginkgo-biloba-Extrakt als auch Piracetam schützende Effekte auf die mitochondriale Funktion ausüben. Aufgrund der wichtigen Rolle von mitochondrialer Fehlfunktion in der Pathogenese der Alzheimer Demenz stellen Ginkgo-biloba-Extrakt und Piracetam zwei sehr interessante Präventions- und Therapieoptionen bei Patienten mit leichten kognitiven Störungen bzw. bei Patienten mit AD dar.
Lavater was admired and detested for his unconventional approach to theology and his rediscovery of physiognomy. He was an avid communicator and through his correspondence became known to almost all leading personalities of eighteenth century Europe, such as Goethe, Wieland and Rousseau. The more than 21,000 letters in Lavater's estate in the Zentralbibliothek Zürich display the enormous thematic variety produced during a remarkable forty years of correspondence. This unique source material is now being published for the first time. IDC Publishers makes this collection available for research to such various disciplines as theology, history, literature, arts, humanities and above all, the history of eighteenth century culture. Scope: * 9,121 letters from Lavater * 12,302 letters to Lavater * 1,850 correspondents
Um zu sehen, was im atomaren Bereich "die Welt im Innersten zusammenhält", werden seit fast einem Jahrhundert atomphysikalische Stoßexperimente durchgeführt. Es ist also möglich, durch den Beschuß von "Targetteilchen" mit "Projektilteilchen" Aussagen über verschiedene Größen in der atomaren Welt zu treffen. Hierbei werden nicht nur Eigenschaften wie der "Durchmesser" oder eine "Ladungsverteilung" eines Atoms untersuchbar, sondern - durch entsprechend geschickte Variation des Prinzips "Stoßexperiment" - auch Größen, die ein Laie niemals mit einem Stoß zwischen zwei Teilchen in Verbindung brächte. Moderne Experimente erlauben es inzwischen zum Beispiel, selektiv die Impulsverteilung einzelner Elektronen in Atomen und Molekülen sichtbar zu machen, indem diese durch Photonen entsprechender Energie aus dem zu untersuchenden Teilchen herausgerissen werden. Besagte Experimente stellen nicht nur hohe Anforderungen an die Nachweiseinheit, die den eigentlichen Prozeß sichtbar macht, sondern auch an das verwendete Target und das Projektil. Im Bereich der atomaren Grundlagenforschung bietet sich Helium als zu untersuchendes Objekt oftmals an. Um die Natur zu verstehen, ist es nötig, gemessene Größen mit einer Theorie, die den untersuchten Vorgang beschreiben soll, zu vergleichen. Im Bereich der theoretischen Physik kann bisher nur das Wasserstoffatom, das ein sog. "Zweikörperproblem" ist, ohne Näherungsverfahren vollständig beschrieben werden. Ein Heliumatom stellt also das "einfachste" atomare System dar, das als noch nicht "komplett verstanden" gilt. Genauso ist ein Heliumatom mit seinem Atomkern und seinen zwei Elektronen das erste "Mehrelektronensystem" im Periodensystem. Es können hier also im Vergleich zu Wasserstoff auch Korrelationseffekte zwischen Elektronen untersucht werden. Die gesamte Dynamik innerhalb des Atoms erhält einen anderen Charakter. Bisherige Experimente mit Helium innerhalb unserer Arbeitsgruppe haben allerdings eine prinzipielle Beschränkung: es ist im Allgemeinen sehr schwierig, den Spin der beteiligten Elektronen im Experiment nachzuweisen, so daß alle bisherigen Messungen immer die Einstellung der Elektronenspins nicht berücksichtigen. Es wird also über den Spin gemittelt gemessen. Ein Weg, dieses Problem zu umgehen, ist, neben einer wirklichen Messung des Spins, den Spin im Anfangszustand - also vor dem Streuexperiment - zu kennen. Dies geschieht in der vorliegenden Arbeit dadurch, daß Heliumatome in einem durch "Mikrostrukturelektroden" erzeugten Mikroplasma angeregt werden, und sich so die Spins ihrer beiden Elektronen zum Teil auch parallel zueinander einstellen. Während bisherige Ansätze das Prinzip verfolgen, die angeregten Heliumatome in Niederdruckplasmen bei einigen Millibar zu erzeugen, wird die Plasmaquelle in dieser Arbeit bei Drücken von bis zu einem Bar betrieben. Dadurch kann das Prinzip des "supersonic jets" ausgenutzt werden, so daß der hier erzeugte Atomstrahl eine interne Temperatur von einigen Millikelvin und eine mittlere Geschwindigkeit von 1000 m/s besitzt. Durch einen nur 10 cm langen Separationsmagneten werden die angeregten Zustände mit Spin (#; #) von den Zuständen mit Spin ("; ") und den nicht- angeregten Heliumatomen getrennt und in einem Fokuspunkt für ein Streuexperiment zur Verfügung gestellt. In der folgenden Arbeit wird also ein sehr kompakter Aufbau eines Gastargets aus angeregtem Helium mit polarisiertem Elektronenspin vorgestellt. Ein Target aus angeregtem Helium hat außerdem einen weiteren großen Vorteil gegenüber gewöhnlichen Heliumtargets. In der modernen experimentellen Physik werden oftmals Laser zur Manipulation von Atomen eingesetzt. So ist es möglich, durch gezielte Anregung eines Atoms mit einem Laser dieses zum Beispiel extrem zu kühlen. Hierzu müssen allerdings Anregungsniveaus im Atom zur Verfügung stehen, die mit den Wellenlängen heutiger Laser erreicht werden können. Das erste Anregungsniveau von Helium liegt jedoch mit 19.8 eV deutlich zu hoch. Der nächst höhere P-Zustand ist von diesem Niveau aber nur noch ca. 1.1 eV entfernt. Photonen dieser Energie können leicht mit Lasern erzeugt werden. Angeregtes Helium ist also durch Laser manipulierbar und liefert so zum Beipiel auch den Ausgangspunkt für die Bose-Einstein Kondensation von Helium.
Welches der vielen Internet-Bezahlsysteme sich am Markt durchsetzen wird, hängt entscheidend von der „gefühlten Sicherheit“ bei den Kunden ab. Dieses Fazit konnte man Ende Juni 2002 zum Abschluss des Symposiums „Digitales Geld“ im Institut für Telematik ziehen. Weitere Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg sind einfache Bedienung, transparente und bequeme Abwicklung sowie niedrige Kosten für Verbraucher und Anbieter, waren sich die 14 Referenten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden einig. Das Symposium zur Sicherheit von Internet-Bezahlsystemen verfolgten rund 30 Teilnehmer vor Ort und mehr als 100 durch Live-Übertragung im World Wide Web. Die technischen Probleme - so wurde klar - sind mehr oder weniger alle gelöst. Offen bleibt die Frage, wie für das Verträgeschließen und Bezahlen im Internet mehr gesellschaftliche Akzeptanz und juristische Absicherung erreicht werden kann. Nach dem übereinstimmenden Urteil der meisten Referenten sind Internet-Bezahlsysteme „selbst für die technische Avantgarde“ noch zu kompliziert zu bedienen. Verständlich sei der Wunsch nach einheitlichen Standards. Noch immer stellten für die Kunden die Überweisung nach Rechnung (fast 90% der Internet- Käufer), die Lastschriftabbuchung (über 70%) und die Nachnahme-Zahlung (rund 65%) die beliebtesten Zahlverfahren beim Online-Shopping dar, betonten Marktforscher und Verbraucherschützer. Den größten Bedarf für neue Verfahren, die sinnvollerweise auf den vorhandenen Abrechnungsmechanismen aufbauen sollten, sahen die Symposiums-Teilnehmer im Bereich der Abrechnung von Klein(st)-Beträgen, wie sie beim Kauf digitaler Güter (Software, Musik, elektronische Dokumente usw.) anfallen. Um rentabel arbeiten zu können, seien hier aber die Sicherheitsanforderungen geringer. Mobiles Bezahlen per Handy werde sich in Zukunft immer mehr durchsetzen. Das Sicherheitsproblem liege hier in der „Luftschnittstelle“, so ein Experte, denn das Abhören von Mobilfunkverkehr sei in Europa besonders weit verbreitet. In jedem Fall - so hochrangige Vertreter der Finanzwirtschaft - haben Verfahren im E- und M-Commerce dann eine Chance, wenn sie auf den weltweit bewährten Transaktionsmechanismen beruhen.
Europäische Bankkonzerne sind nicht nur verpflichtet, konsolidierte Jahresabschlüsse zu erstellen, sie müssen seit Mitte der achtziger Jahre darüber hinaus ihr gesamtes regulatives Eigenkapital im Wege eines weiteren Konsolidierungsverfahrens ermitteln. Dieses Verfahren hat der deutsche Gesetzgeber im Kreditwesengesetz kodifiziert. Der folgende Beitrag erörtert offene Fragen, die sich bei Anwendung der kreditwesenrechtlichen Vorschriften über die Kapitalkonsolidierung stellen, und zeigt die Konsequenzen auf, die das Konsolidierungsverfahren auf die Geschäftsentfaltungsmöglickeiten der Konzernunternehmen hat. Die anschließende Analyse der Zweckmäßigkeit des Verfahrens soll belegen, dass sich die Pflicht zur Durchführung einer besonderen bankaufsichtsrechtlichen Kapitalkonsolidierung kaum rechtfertigen lässt. Der Autor plädiert daher für deren Abschaffung und für die Einführung einer generellen Pflicht zur Unterlegung von Bank-an-Bank Beteiligungen mit Haftungsmitteln.
Wozu ein solcher Bibliotheksführer?
Frankfurt am Main hat eine reiche und vielfältige Bibliothekslandschaft. Neben den großen und bekannten Bibliotheken gibt es zahlreiche Spezialbibliotheken. Sie sind häufig nur einem kleineren Nutzerkreis bekannt, obwohl sie oftmals Fragestellungen zu einer Fachrichtung eher beantworten als andere Bibliotheken und somit der Suchende sich dort schneller und besser informieren könnte. Um das Netz der Frankfurter Bibliotheken besser nutzbar zu machen, erscheint dieser Führer. Er soll kein Ersatz für bereits existierende Publikationen sein, die die Bibliotheken in ihrer Gesamtheit verzeichnen. Leitlinie bei der Erstellung war der Nutzen für den Leser. So wurden ausschließlich Bibliotheken aufgenommen, die öffentlich und uneingeschränkt zugänglich und regelmäßig geöffnet sind sowie über eine gewisse Bestandsgröße verfügen.
Die antivirale Funktion der RNA-abhängigen Adenosin-Desaminase bei der angeborenen Immunantwort
(2004)
Die angeborene Immunantwort von Säugetieren ist die erste wirkungsvolle Barriere gegen eindringende Pathogene, die sowohl Infektionen als auch die Entstehung von Neoplasien verhindern kann. Insbesondere wird durch sie die Ausbreitung und Replikation von Viren wirksam bekämpft. Bei RNA-Viren wird die angeborene Immunabwehr in infizierten Zellen von der doppelsträngigen RNA aktiviert, die während der Replikation oder Transkription dieser Viren entsteht. Es kommt zur Sezernierung von Interferon-alpha und -beta (IFN-alpha/beta), die wiederum die Expression einer Reihe von antiviralen Proteinen stimulieren. Eines dieser Proteine ist die IFN-alpha-induzierbare RNA-abhängige Adenosin Desaminase (iADAR-1). Ziel dieser Arbeit war es, die Rolle der iADAR-1 in der Immunabwehr näher zu charakterisieren. Bisher wurde die antivirale Aktivität der iADAR-1 gegen verschiedene Virusstämme, deren Genome Adenosin zu Guanosin (A->G) Hypermutationen aufweisen, nur angenommen, jedoch noch nicht direkt gezeigt [4]. In dieser Arbeit wurde am Beispiel des Glykoproteins (GP) des lymphozytären Choriomeningitis Virus (LCMV) untersucht, ob solche A->G Mutationen im viralen Genom tatsächlich durch die iADAR-1 verursacht werden und ob dadurch die Funktion der viralen Proteine und damit die Infektiösität von LCMV reduziert wird. Des Weiteren wurde die Induktion der iADAR-1 durch die Infektion mit LCMV und die Wirkung der iADAR-1 auf die Replikation von LCMV analysiert. Bekannt war nur, dass die iADAR-1 durch IFN-alpha selbst oder durch die Infektion von Makrophagen mit Adenoviren induziert wird. In dieser Arbeit wurde erstmals für Fibroblasten, neuronale Zellen und in vivo in Mäusen nachgewiesen, dass die iADAR-1 direkt durch die Infektion mit LCMV hochreguliert wird. Dies ist ein weiterer Hinweis, dass die iADAR-1 zu den antiviralen Effektormolekülen der angeborenen Immunabwehr zählt. LCMV induzierte die Expression der iADAR-1 sowohl auf mRNA- als auch auf Proteinebene. Im Gegensatz zu Vaccinia- und Adenoviren, die die Aktivität der iADAR-1 inhibieren [5, 6], konnte bei der Infektion von SH-SY5Y-Zellen mit LCMV keine reduzierte Aktivität der iADAR-1 festgestellt werden. Ferner konnte das schon in anderen Viren beobachtete A->G Hypermutationsmuster nun auch für LCMV bestätigt werden. Sowohl in vitro in L929-Zellen als auch in vivo in Mäusen wurde eine erhöhte A->G Mutationsfrequenz gefunden, die zwischen 50 und 75 % aller Mutationen in der S-RNA von LCMV ausmacht. Dies zeigte sich vor allem in der späten Phase der Infektion, also zu Beginn der Persistenz. Insgesamt wurden zu diesem Zeitpunkt in L929-Zellen 27 % und in der Maus 15 % nicht funktionelles LCMV-GP synthetisiert. Zudem wurde die Relevanz der A->G Hypermutationen für die beeinträchtigte Funktion des GPs deutlich, da sie 62 % der nicht infektiösen GP-Moleküle verursachen. Die desaminierende Wirkung der iADAR-1 auf das virale Genom von LCMV wurde in 293T-Zellen direkt gezeigt. A->G Mutationen in der S-RNA von LCMV nahmen durch die Überexpression der iADAR-1 in 293T-Zellen um 40 % zu. Ebenso wurde die Replikation bzw. das Assembly von Virionen durch die iADAR-1 reduziert, da im Vergleich zu Kontrollzellen der LCMV-Titer im Überstand von iADAR-1-überexprimierenden Zellen wesentlich niedriger war. Des Weiteren konnte bestätigt werden, dass die A->G Mutationen nicht durch die virale Polymerase induziert werden. Hierfür wurden iADAR-1 „knockout“ murine embryonale Fibroblasten (MEF) isoliert und als stabile Zelllinie etabliert. In diesen Zellen war kein A->G Hypermutationsmuster in der LCMV-RNA zu erkennen. In MEF wt war ebenfalls kein A->G Hypermutationsmuster nachweisbar. Der Grund hierfür könnte die im Vergleich zu L929-Zellen deutlich geringere basale iADAR-1-Expression der nicht völlig ausdifferenzierten MEFs sein.
Das Bankgeheimnis stellt weder ein absolutes Verbot der Weitergabe kundenbezogener Informationen noch ein Verbot der Abtretung von Forderungen gegen Kunden dar. Die aus dem Bankgeheimnis folgende Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen über Kunden wird ihrerseits durch immanente Grenzen beschränkt, soweit es die Ausübung von Gläubigerrechten der Bank in Frage steht. Eine Veräußerung und Abtretung von Forderungen und die dafür notwendige Weitergabe der Kundendaten wird daher durch das Bankgeheimnis nicht ausgeschlossen. Das Bankgeheimnis verpflichtet die Bank allerdings dazu, bei der Ausübung ihrer Gläubigerrechte die Vertraulichkeit der Informationen über die Geschäftsbeziehung so weit wie nur möglich zu wahren. Weitergehende Schranken zieht auch das Datenschutzrecht der Verwaltung und Verwertung von Forderungen durch die Bank nicht.
This Article concerns the duty of care in American corporate law. To fully understand that duty, it is necessary to distinguish between roles, functions, standards of conduct, and standards of review. A role consists of an organized and socially recognized pattern of activity in which individuals regularly engage. In organizations, roles take the form of positions, such as the position of the director. A function consists of an activity that an actor is expected to engage in by virtue of his role or position. A standard of conduct states the way in which an actor should play a role, act in his position, or conduct his functions. A standard of review states the test that a court should apply when it reviews an actor’s conduct to determine whether to impose liability, grant injunctive relief, or determine the validity of his actions. In many or most areas of law, standards of conduct and standards of review tend to be conflated. For example, the standard of conduct that governs automobile drivers is that they should drive carefully, and the standard of review in a liability claim against a driver is whether he drove carefully. Similarly, the standard of conduct that governs an agent who engages in a transaction with his principal is that the agent must deal fairly, and the standard of review in a claim by the principal against an agent, based on such a transaction, is whether the agent dealt fairly. The conflation of standards of conduct and standards of review is so common that it is easy to overlook the fact that whether the two kinds of standards are or should be identical in any given area is a matter of prudential judgment. In a corporate world in which information was perfect, the risk of liability for assuming a given corporate role was always commensurate with the incentives for assuming the role, and institutional considerations never required deference to a corporate organ, the standards of conduct and review in corporate law might be identical. In the real world, however, these conditions seldom hold, and in American corporate law the standards of review pervasively diverge from the standards of conduct. Traditionally, the two major areas of American corporate law that involved standards of conduct and review have been the duty of care and the duty of loyalty. The duty of loyalty concerns the standards of conduct and review applicable to a director or officer who takes action, or fails to act, in a matter that does involve his own self-interest. The duty of care concerns the standards of conduct and review applicable to a director or officer who takes action, or fails to act, in a matter that does not involve his own self-interest.
Der Fachbereich Erziehungswissenschaften befindet sich nach Ablauf der Gültigkeit des ersten Strukturplans zum 30.9.1996 in der Phase der Strukturprüfung. Im Zeitraum der vergangenen drei Jahre hat der Fachbereich in Abstimmung mit der Universitätsleitung und dem Ministerium und mit deren Unterstützung eine Reihe von strukturellen Maßnahmen ergriffen: a) Änderung der Binnengliederung des Fachbereichs und Modernisierung seiner Arbeits- und Studienorganisation, sowie des Ressourceneinsatzes. b) Arbeit an einem Stellenentwicklungskonzept mit dem Ergebnis erster Stellenfreigaben und Stellenanpassungen. c) Realisierung der Stellenabgabe 1995 – 1998/99. Dabei wurden die neuen gesetzlichen Bestimmungen, neue Verfahrensweisen und Regelungen berücksichtigt. In den hier vorgelegten Strukturplan gehen zum einen die bereits getroffenen Strukturentscheidungen ein, zum anderen wird die beabsichtigte Entwicklung des Fachbereichs bis 2004 auf dieser Basis dargestellt. Ziel dieses Strukturplans ist die Herstellung von Organisations- und Planungssicherheit durch eine auf sechs Jahre befristete Vereinbarung. Der Fachbereich macht Aussagen zu der von ihm angezielten Profilbildung anhand der besonderen Akzentuierungen der erziehungswissenschaftlichen Gegenstandsbereiche, die der Fachbereich aufzuweisen hat. Diese Akzentuierungen werden in den kommenden Jahren gestärkt werden. Dabei achtet der Fachbereich auf: - die ausgewogene Vertretung seiner Schwerpunkte durch Professuren in Forschung und Lehre - das angemessene Verhältnis von Lehramts- und Diplom-/Magisterausbildung sowie die Verbesserung der Lehrorganisation - Nutzung freiwerdender C2 - Stellen für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - die Stärkung seines Forschungspotentials und der Nachwuchsförderung durch Unterstützung von Arbeitszusammenhängen - die Effektivierung der Organisation, Mitteleinwerbung und Mittelverwendung. Der Fachbereich begreift Strukturplanung als einen kontinuierlichen Prozeß und wird den vorliegenden Strukturplan fortschreiben.
Revised Draft: January 2005, First Draft: December 8, 2004 The picture of dispersed, isolated and uninterested shareholders so graphically drawn by Adolf Berle and Gardiner Means in 19321 is for the most part no longer accurate in today's market, although their famous observations on the separation of control and ownership of public corporations remain true.
Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 24. November 2003, II ZR 171/01 : Das Urteil des BGH vom 24. 11. 2003 verschärft das Recht der Kapitalerhaltung empfindlich. Der Leitsatz, Kreditgewährungen an Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der GmbH erfolgen, sind auch dann grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten, wenn der Rückzahlungsanspruch gegen den Gesellschafter im Einzelfall vollwertig sein sollte und die zugehörigen Urteilsgründe lassen erhebliche Auswirkungen nicht nur auf das Finanzierungsgebaren kleiner Gesellschaften, um die es in dem vom BGH entschiedenen Fall ging, sondern auch auf die Möglichkeiten der Innenfinanzierung großer Konzerne befürchten.
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit Fragen, die auftreten, wenn die an einer deutschen Börse notierten Aktien einer deutschen Gesellschaft auch an der New York Stock Exchange (im Folgenden “NYSE”) notiert werden und zwar ohne Zwischenschaltung von Hinterlegungsscheinen (American Depositary Receipts, im Folgenden “ADR”). Der Aufsatz behandelt dagegen nicht die Rechtsfragen, die sowohl bei einer Börsennotierung von Aktien als auch bei einer Börsennotierung von ADR einer deutschen Gesellschaft gelöst werden müssen, z.B. Rechtsfragen, die sich auf das US-amerikanische Kapitalmarktrecht, insbesondere das Bilanzrecht, die US-amerikanischen Anforderungen an die Corporate Governance, das Insiderverbot und Verhaltensregeln im Umgang mit der Presse beziehen.
Taking shareholder protection seriously? : Corporate governance in the United States and Germany
(2003)
The attitude expressed by Carl Fuerstenberg, a leading German banker of his time, succinctly embodies one of the principal issues facing the large enterprise – the divergence of interest between the management of the firm and outside equity shareholders. Why do, or should, investors put some of their savings in the hands of others, to expend as they see fit, with no commitment to repayment or a return? The answers are far from simple, and involve a complex interaction among a number of legal rules, economic institutions and market forces. Yet crafting a viable response is essential to the functioning of a modern economy based upon technology with scale economies whose attainment is dependent on the creation of large firms.
With the Council regulation (EC) No. 1346/2000 of 29 May 2000 on insolvency proceedings, that came into effect May 31, 2002 the European Union has introduced a legal framework for dealing with cross-border insolvency proceedings. In order to achieve the aim of improving the efficiency and effectiveness of insolvency proceedings having cross-border effects within the European Community, the provisions on jurisdiction, recognition and applicable law in this area are contained in a Regulation, a Community law measure which is binding and directly applicable in Member States. The goals of the Regulation, with 47 articles, are to enable cross-border insolvency proceedings to operate efficiently and effectively, to provide for co-ordination of the measures to be taken with regard to the debtor’s assets and to avoid forum shopping. The Insolvency Regulation, therefore, provides rules for the international jurisdiction of a court in a Member State for the opening of insolvency proceedings, the (automatic) recognition of these proceedings in other Member States and the powers of the ‘liquidator’ in the other Member States. The Regulation also deals with important choice of law (or: private international law) provisions. The Regulation is directly applicable in the Member States3 for all insolvency proceedings opened after 31 May 2002.
Lassen Sie mich einleitend mit fünf Thesen zu Basel II beginnen: 1. Basel II stellt einen flexiblen Regulierungsansatz dar, welcher auf einem Mix von privater Selbstregulierung und einer ständigen Überwachung durch staatliche Aufsichtsbehörden beruht. Möglicherweise repräsentiert Basel II einen Prototyp für einen neuartigen Regulierungsansatz im 21. Jahrhundert. 2. An dem Prozess bei Basel II auf internationaler Ebene nehmen neben staatlichen Stellen auch Marktteilnehmergruppen teil. Die Verhandlungen, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind, erfolgen außerhalb der etablierten Regierungszirkel. Die Regelungen werden in unterschiedlich zusammengesetzten Unter- und Nebengruppen beim Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorbereitet. 3. Basel II reflektiert den Fakt der sich rasch wandelnden Finanzmärkte und anhaltender Fortentwicklungen bei den Bankgeschäften. Insoweit bildet Basel II eher einen Prozess als einen festen Zustand ab. 4. Stärker als die bisherigen Aufsichtsregularien bewirkt Basel II einen Anpassungsdruck in Richtung eines globalen Standards, im Zuge dessen eine Nivellierung der bestehenden, historisch gewachsenen und national geprägten Finanzierungsformen latent einhergehen dürfte. 5. Basel II verlangt eine aufwendige Betreuung –sowohl im Hinblick auf dessen Ausgestaltung als Regelungswerk als auch auf dessen praktische Anwendung. Expertise gewinnt an Bedeutung. Daraus könnten möglicherweise Verunsicherungen oder gar ein latentes Unbehagen bei den Bankkunden resultieren. Hier erscheint eine Aufklärung über die sachlichen Zusammenhänge bei Basel II angebracht.
Increasingly, alternative investments via hedge funds are gaining importance in Germany. Just recently, this subject was taken up in the legal literature, too; this resulted in a higher product transparency. However, German investment law and, particularly, the special division "hedge funds" is still a field dominated by practitioners. First, the present situation shall be outlined. In addition, a description of the current development is given, in which the practical knowledge of the author is included. Finally, the hedge fund regulation intended by the legislator at the beginning of the year 2004 is legally evaluated against this background.
In response to recent developments in the financial markets and the stunning growth of the hedge fund industry in the United States, policy makers, most notably the Securities and Exchange Commission (“SEC”), are turning their attention to the regulation, or lack thereof, of hedge funds. U.S. regulators have scrutinized the hedge fund industry on several occasions in the recent past without imposing substantial regulatory constraints. Will this time be any different? The focus of the regulators’ interest has shifted. Traditionally, they approached the hedge fund industry by focusing on systemic risk to and integrity of the financial markets. The current inquiry is almost exclusively driven by investor protection concerns. What has changed? First, since 2000, new kinds of investors have poured capital into hedge funds in the United States, facilitated by the “retailization” of hedge funds through the development of funds of hedge funds and the dismal performance of the stock market. Second, in a post-Enron era, regulators and policy makers are increasingly sensitive to investor protection concerns. On May 14 and 15, 2003, the SEC held for the first time a public roundtable discussion on the single topic of hedge funds. Among the investor protection concerns highlighted were: an increase in incidents of fraud, inadequate suitability determinations by brokers who market hedge fund interests to individual investors, conflicts of interest of managers who manage mutual funds and hedge funds side-by-side, a lack of transparency that hinders investors from making informed investment decisions, layering of fees, and unbounded discretion by managers in pricing private hedge fund securities. Although there has been discussion about imposing wide-ranging restrictions onhedge funds, such as reining in short selling, requiring disclosure of long/short positions and limiting leverage, such a response would be heavy-handed and probably unnecessary. The existing regulatory regime is largely adequate to address the most flagrant abuses. Moreover, as the hedge fund market further matures, it is likely that institutional investors will continue to weed out weak performers and mediocre or dishonest hedge fund managers. What is likely to emerge from the newest regulatory focus on investor protection is a measured response that would enhance the SEC’s enforcement and inspection authority, while leaving hedge funds’ inherent investment flexibility largely unfettered. A likely scenario, for example, might be a requirement that some, or possibly all, hedge fund sponsors register with the SEC as investment advisers. Today, most are exempt from registration, although more and more are registering to provide advice to public hedge funds and attract institutions. Registration would make it easier for the SEC to ferret out potential fraudsters in advance by reviewing the professional history of hedge fund operators, allow the SEC to bring administrative proceedings against hedge fund advisers for statutory violations and give the agency access to books and records that it does not have today. Other possible initiatives, including additional disclosure requirements for publicly offered hedge funds, are discussed below. This article addresses the question whether U.S. regulation of hedge funds is really taking a new direction. It (i) provides a brief overview of the current U.S. regulatory scheme, from which hedge funds are generally exempt, (ii) describes recent events in the United States that have contributed to regulators’ anxiety, (iii) examines the investor protection rationale for hedge fund regulation and considers whether these concerns do, in fact, merit increased regulation of hedge funds at this time, and (iv) considers the likelihood and possible scope of a potential regulatory response, principally by the SEC.
In an ideal world all investment products, including hedge funds, would be marketable to all investors. In this ideal world, all investors would fully understand the nature of the products and would be able to make an informed choice whether to invest. Of course the ideal world does not exist – the retail investment market is characterised by asymmetries of information. Product providers know most about the products on offer (or at least they should do). Investment advisers often know rather less than the provider but much more than their retail customers. Providers and intermediary advisers are understandably motivated by the desire to sell their products. There is therefore a risk that investment products will be mis-sold by investment advisers or mis-bought by ill-informed investors. This asymmetry of information is dealt with in most countries through regulation. However, the regulatory response in different countries is not necessarily the same. There are various ways in which protections can be applied and it is important to understand that the cultural background and regulatory histories of countries flavours the way regulation has developed. This means (as will be explained in greater detail later) that some countries are better able than others to admit hedge funds to the retail sector. Following this Introduction, Section II looks at some key background issues. Section III then looks at some important questions raised by the retail hedge fund issue. Many of these are questions of balance. Balance lies at the heart of regulation of course – regulation must always balance the needs of investors and with market efficiency. Understanding the “retail hedge fund” question requires particular attention to balance. Section IV then looks at the UK regime and how the FSA has answered the balance question. Section V offers some international perspectives. Section VI concludes. It will be seen that there is no obviously right answer to the question whether hedge fund products should be marketed to retail investors. Each regulator in each jurisdiction needs to make up its own mind on how to deal with the various issues and balances. It is evident, however, that internationally there is a move towards a greater variety of retail funds. There is nothing wrong with that, provided the regulators and the retail customers they protect, understand sufficiently what sort of protection is, or is not, being offered in the regulatory regime.
While hedge funds have been around at least since the 1940's, it has only been in the last decade or so that they have attracted the widespread attention of investors, academics and regulators. Investors, mainly wealthy individuals but also increasingly institutional investors, are attracted to hedge funds because they promise high “absolute” returns -- high returns even when returns on mainstream asset classes like stocks and bonds are low or negative. This prospect, not surprisingly, has increased interest in hedge funds in recent years as returns on stocks have plummeted around the world, and as investors have sought alternative investment strategies to insulate them in the future from the kind of bear markets we are now experiencing. Government regulators, too, have become increasingly attentive to hedge funds, especially since the notorious collapse of the hedge fund Long-Term Capital Management (LTCM) in September 1998. Over the course of only a few months during the summer of 1998 LTCM lost billions of dollars because of failed investment strategies that were not well understood even by its own investors, let alone by its bankers and derivatives counterparties. LTCM had built up huge leverage both on and off the balance sheet, so that when its investments soured it was unable to meet the demands of creditors and derivatives counterparties. Had LTCM’s counterparties terminated and liquidated their positions with LTCM, the result could have been a severe liquidity shortage and sharp changes in asset prices, which many feared could have impaired the solvency of other financial institutions and destabilized financial markets generally. The Federal Reserve did not wait to see if this would happen. It intervened to organize an immediate (September 1998) creditor-bailout by LTCM’s largest creditors and derivatives counterparties, preventing the wholesale liquidation of LTCM’s positions. Over the course of the year that followed the bailout, the creditor committee charged with managing LTCM’s positions effected an orderly work-out and liquidation of LTCM’s positions. We will never know what would have happened had the Federal Reserve not intervened. In defending the Federal Reserve’s unusual actions in coming to the assistance of an unregulated financial institutions like a hedge fund, William McDonough, the president of the Federal Reserve Bank of New York, stated that it was the Federal Reserve’s judgement that the “...abrupt and disorderly close-out of LTCM’s positions would pose unacceptable risks to the American economy. ... there was a likelihood that a number of credit and interest rate markets would experience extreme price moves and possibly cease to function for a period of one or more days and maybe longer. This would have caused a vicious cycle: a loss of investor confidence, lending to further liquidations of positions, and so on.” The near-collapse of LTCM galvanized regulators throughout the world to examine the operations of hedge funds to determine if they posed a risk to investors and to financial stability more generally. Studies were undertaken by nearly every major central bank, regulatory agency, and international “regulatory” committee (such as the Basle Committee and IOSCO), and reports were issued, by among others, The President’s Working Group on Financial Markets, the United States General Accounting Office (GAO), the Counterparty Risk Management Policy Group, the Basle Committee on Banking Supervision, and the International Organization of Securities Commissions (IOSCO). Many of these studies concluded that there was a need for greater disclosure by hedge funds in order to increase transparency and enhance market discipline, by creditors, derivatives counterparties and investors. In the Fall of 1999 two bills were introduced before the U.S. Congress directed at increasing hedge fund disclosure (the “Hedge Fund Disclosure Act” [the “Baker Bill”] and the “Markey/Dorgan Bill”). But when the legislative firestorm sparked by the LTCM’s episode finally quieted, there was no new regulation of hedge funds. This paper provides an overview of the regulation of hedge funds and examines the key regulatory issues that now confront regulators throughout the world. In particular, two major issues are examined. First, whether hedge funds pose a systemic threat to the stability of financial markets, and, if so, whether additional government regulation would be useful. And second, whether existing regulation provides sufficient protection for hedge fund investors, and, if not, what additional regulation is needed.
Der Titel des Vortrags benennt eine der wichtigsten Abgrenzungsfragen, die man sich zu stellen hat, sobald man es mit Kurs- und Marktpreismanipulation zu tun hat. Was ist zulässiges Marktverhalten, was muss jeder Marktteilnehmer tun dürfen, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen und wo fängt die verbotene Kursmanipulation an? Eine bedeutsame Unterscheidung für die aktiven Akteure am Kapitalmarkt, um Klarheit darüber zu haben, was erlaubt ist und was nicht. Der Markt braucht das Vertrauen der Anleger, und Anleger vertrauen nur in ordnungsgemäß funktionierende Märkte, in Märkte, an denen Preisbildungsmechanismen funktionieren und kontrolliert werden. Daher ist es notwendig,Vorkehrungen zu treffen, die gewährleisten, dass Märkte funktionieren und Preise sich an Märkten manipulationsfrei bilden können und auch bilden. Auf der präventiven Seite tragen hierzu die Handelsregeln der verschiedenen Börsen bei, die insbesondere dezidierte Regelungen zur Preisbildung beinhalten. Sie sollen gewährleisten, dass Preise ordnungsgemäß zustande kommen und einen fairen Ausgleich von Angebot und Nachfrage darstellen. Ergänzt wird dieser präventive Aspekt durch die repressive Seite, nämlich die Ahndung von Fehlverhalten. Hierzu gab es bisher die Regelung des Kursbetrugs in § 88 Börsengesetz. Diese Vorschrift existierte inhaltlich bereits über 100 Jahre, in denen sie aber, wenn nicht tot, so doch zumindest annähernd scheintot war. Denn es sind kaum Verurteilungen oder sonstige Maßnahmen auf der Grundlage dieser Norm bekannt. Wollte man aus diesem Schattendasein allerdings folgern, dass aufgrund des integren Verhaltens der Marktteilnehmer eine solche Regelung obsolet sei, so wäre das ein Fehlschluss. Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, das zum 01. Juli 2002 in Kraft tat, wurde dann auch eine Reform durchgeführt. Die alte Vorschrift wurde gestrichen und durch die neue Regelung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation im Wertpapierhandelsgesetz ersetzt. Dort wurden §§ 20a und 20b neu eingefügt. Die Aufgabe der Überwachung dieses Manipulationsverbots und die Verfolgung von Verstößen wurde der BaFin übertragen.
As there are apparently no doubts concerning the existence of Nazi anti-Semitism before 1933 regarding this topic – having largely been ignored by scholars of contemporary history – seems to be no use. This article tends to trace the role of anti-Semitism during the ascend of the Nazi-movement. Therefore, the author describes the theoretic function of this phenomena for the NSDAP by referring to Hitler’s Weltanschauung and the official program of the party. But how did this anti-Jewish ideology find its way into the party’s day-to-day agitation? By analysing Hitler’s political speeches it is shown how, after 1925/26, the Führer tried to present himself as a moderate politician – for he had realised that the NSDAP had to become a mass-movement in order to gain political power in Weimar Germany. Vis-à-vis the party’s antisemitic membership, mainly retailers and graduates, anti-Jewish stereotypes were pushed in propaganda. Yet, National Socialist anti-Semitism was not only opportunist in that it was played up or down depending upon when and where it hit responsive chords, it was also subject to the regional Gauleiter if this phenomena was promoted like in Streicher’s Franconia or restricted like in Württemberg, Hamburg or Danzig. Only after the world-wide economic crisis of 1929 the NSDAP had considerable success in the Reichstag’s elections. The party presented itself as the only power being capable to establish a new order in Germany. The propaganda focused on the main enemies of the National Socialists: Communism and the liberal democracy – in this context, the anti-Semitism was negligible.
When performance measures are used for evaluation purposes, agents have some incentives to learn how their actions affect these measures. We show that the use of imperfect performance measures can cause an agent to devote too many resources (too much effort) to acquiring information. Doing so can be costly to the principal because the agent can use information to game the performance measure to the detriment of the principal. We analyze the impact of endogenous information acquisition on the optimal incentive strength and the quality of the performance measure used.
Die vorliegende, von Studierenden der Fachhochschule für Bibliothekswesen in Frankfurt am Main erstellte Projektarbeit befaßt sich mit Fragen, Aspekten und Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsformen in Bibliotheken. Im ersten Teil der Arbeit werden die wichtigsten Arbeitsteilzeitmodelle vorgestellt und deren Vorteile für Arbeitgeber und nehmer herausgearbeitet. Anschließend erfolgt eine durch Graphiken und Tabellen veranschaulichte Untersuchung von drei ausgewählte Universitätsbibliotheken (Gießen, Marburg, Mainz) in bezug auf bereits existierende Arbeitszeitflexibilisierung. Ein Ausblick geht der Frage nach, ob die dargestellten Teilzeitmodelle für Bibliotheken notwendig und ausreichend sind. Der zweite Themenkomplex befaßt sich mit der Telearbeit als einer innovativen Arbeitsform in Bibliotheken. Ausgehend von einer Begriffsbestimung werden verschiedene Formen der Telearbeit sowie deren Vor und Nachteile geschildert. Es wird erläutert, welche Bedingungen an den Telearbeiter und seinen Arbeitsplatz geknüpft sind, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche finanziellen Aspekte eine Rolle spielen und welche Anwendungsmöglichkeiten für Telearbeit in Bibliotheken bestehen. An drei konkreten Beispielen wird dann geschildert, wie Telearbeit in Bibliotheken bereits verwirklicht wurde. Abschließend wird der Frage nachgegangen, welche Perspektiven der Einsatz von Telearbeit in Bibliotheken hat. Der dritte Abschnitt der Ausarbeitung stellt das bibliothekarische Call Center als neue Form einer benutzerorientierten Einrichtung vor. Zielsetzungen und Dienstleistungsformen des Call Centers werden ebenso abgehandelt wie Aspekte der Planung, Einrichtung und Arbeitsplatzergonomie sowie des Einsatzes von Telearbeit. Anhand des Beispiels der Zentral und Landesbibliothek Berlin wird schließlich dokumentiert, wie sich ein bibliothekarisches Call Center in der Praxis bereits bewährt hat.
Im Rahmen dieser Projektarbeit sollen drei Beispiele für Publikationsportale vorgestellt werden: das Bibliotheks und Informationssystem der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, der Dokumenten und Publikationsserver der Humboldt-Universität zu Berlin mit Ausblick auf das Projekt ProPrint und das Publikationsportal der Universitätsbibliothek Kassel, das für den Titel dieser Arbeit Pate stand. Um deren Entstehung und Einbindung in einen aktiven Entwicklungsprozess zu verdeutlichen, werden zunächst einige wegweisende Initiativen auf dem Gebiet des elektronischen Publizierens beschrieben, sowie die Kriterien näher erläutert, die für das elektronische Publizieren von grundlegender Bedeutung sind. Es ist noch zu bemerken, dass nur Beispiele zum Publizieren von Monografien beschrieben werden, da das Einbeziehen von Zeitschriftenartikeln zu weit geführt hätte.