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Vom Menschen stark beeinflußte Gehölzbestände werden in der Vegetationskunde zur begrifflichen Unterscheidung von wenig beeinflußten Wäldern als Forste bezeichnet. Hierbei bleibt die Anwendung des Begriffes in der Regel auf künstlich angelegte Bestände der Holzwirtschaft beschränkt, wobei die Differenzierung von Wald und Forst meist auf einer unklaren Abgrenzung beruht.
Im vorliegenden Beitrag wird auf der Grundlage einer Definition des Vegetationsbegriffes erörtert, inwieweit gepflanzte bzw. stark vom Menschen beeinflußte Gehölzbestände zur Vegetation zu rechnen sind. Unter Einbeziehung von naturwissenschaftlichen und kulturhistorischen Gesichtspunkten werden hier Gehölzbestände der Kategorie Forst zugerechnet, wenn die Artenverbindung der Baumschicht und/oder der übrigen Schichten durch erhebliche direkte oder indirekte menschliche Beeinflussung gegenüber anthropogen wenig beeinflußten Beständen an vergleichbarem Standort stark verändert ist. Als wesentliche Merkmale von Forsten werden deren Entstehung und Erhaltung aufgrund menschlicher Kulturtätigkeit und Unterschiede im Stoffhaushalt und in der Struktur im Vergleich zu wenig beeinflußten Wäldern genannt.
Insbesondere bei der floristisch-vegetationskundlichen Gliederung und Nomenklatur wird eine Unterscheidung von naturwissenschaftlicher und kulturgeschichtlicher Betrachtungsweise vorgeschlagen. So lassen sich z.B. anthropogene Fichtenreinbestände in ursprünglich nicht von dieser Baumart besiedelten Gebieten mit einer eigenständigen Artenkombination pflanzensoziologisch als "-Piceetum" fassen, während diese Bestände unter kulturhistorischen Gesichtspunkten mit der Bezeichnung "-Culto-Piceetum" als Anpflanzungen charakterisiert werden können.