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Sozial kompetente Personen sind in der Lage, zwischenmenschliche Interaktionen zu analysieren und zielorientiert zu agieren, während sie gleichzeitig die Interessen ihrer Interaktionspartner berücksichtigen. Sozial kompetente Personen verfügen demnach über perzeptive Fähigkeiten sowie behaviorale Fertigkeiten. Diese auf Thorndike (1920) zurückgehende Definition weist Soziale Kompetenz als leistungsbezogene Persönlichkeitsvariable aus. Förderlich sollte sie sich insbesondere im Umgang mit interpersonellen Stressoren auswirken: Sozial kompetenten Personen sollte es per definitionem gelingen, den Verlauf interpersoneller Konflikte konstruktiv zu beeinflussen. Tatsache ist, dass soziale Konflikte zudem selbst-regulatorische Fähigkeiten verlangen, da nicht nur die negativen Emotionen der Konfliktpartner, sondern auch persönliche aversive Gefühle bewältigt werden müssen. In der vorliegenden Studie wurde untersucht, ob Soziale Kompetenz implizit auch selbstregulative Kompetenzen im Umgang mit negativen Emotionen umfasst. Diese Fragestellung wurde an N = 124 Arbeitnehmern verschiedener Branchen untersucht. Nach einer performanzorientierten Diagnose Sozialer Kompetenz mit Hilfe eines computergestützten Multimedia-Tests (lnteraktives System zur Identifikation Sozialer Kompetenzen, ISIS 2.0; Runde, Bastians, Kluge & Wübbelmann, 1999) sowie der Erhebung von Selbstkonzept- und habitueller Affektivitäts-Variablen per Fragebogen protokollierten die Teilnehmer in einer anschließenden vierwöchigen Untersuchungsphase jeweils am Ende einer Arbeitswoche, wie viele interpersonelle Spannungssituationen sie in den vergangenen Tagen mit Vorgesetzten, Kollegen und/oder Mitarbeitern erlebt und auf welche Weise sie die für sie belastendste Situation bewältigt hatten. Wider Erwarten stand Soziale Kompetenz in positivem Zusammenhang mit defensivem Konfliktverhalten, das durch das Unterdrücken negativer Emotionen, nicht deren Bewältigung gekennzeichnet war. lntegratives Konfliktverhalten, der Prototyp sozial kompetenten Konfliktmanagements, stand hingegen in positivem Zusammenhang mit nicht-leistungsbezogenen Persönlichkeitsvariablen wie statebezogener Positiver Affektivität und Allgemeiner Selbstwirksamkeit. Performanzorientiert gemessene Soziale Kompetenz umfasst demnach die Fähigkeit zur Regulation des Verhaltens, nicht die Fähigkeit zur Regulation eigener Emotionen. Bezüge dieser Ergebnisse zur Emotionsarbeit, insbesondere zu den Auswirkungen emotionaler Dissonanz, werden diskutiert.
Bisher wurden im deutschsprachigen Raum keine experimentellen Studien zur Wirksamkeit von Musiktherapie bei Demenzerkrankungen durchgeführt. Aus klinisch bedingten Umständen wurde ein Vergleich zwischen Musiktherapie und Biografiearbeit gewählt. Ihm liegt ein einfaktorieller Zufallsguppenversuchsplans mit Vorher-Nachher-Messung zugrunde. Es wurden mögliche Effekte der beiden psychologischen Interventionsformen auf Demenzerkrankungen im mittleren Stadium hinsichtlich des Schweregrades der Demenz, des Ausmaßes der kognitiven Beeinträchtigungen, der Stärke der Alltagskompetenz sowie des Grades der nichtkognitiven Begleitsymptomatik untersucht. Den Rahmen bildete eine Gedächtnissprechstunde, eine spezielle ambulante Einrichtung zur Diagnostik, Therapie sowie Beratung und Begleitung von Demenzerkrankungen. Die Stichprobe bestand aus 21 PatientInnen zwischen 55 und 84 Jahren. 12 davon waren weiblich (57%), die anderen neun männlich (43%). 12 der PatientInnen litten an einer Demenz bei Alzheimer-Krankheit (57%), sechs an einer vaskulären Demenz (29%), zwei an einer frontotemporale Demenz (9%). Bei einer Person (5%) ließ sich der Verdacht auf eine Demenzerkrankung im Verlauf der 15-wöchigen Behandlung nicht bestätigen, sondern sie erhielt die Diagnose einer anhaltenden depressiven Störung. Da es sich bei der Untersuchung wegen fehlender Vergleichsuntersuchungen zur Wirksamkeit psychologischer Interventionsverfahren eher um eine explorative Studie handelte, wurde ein Schwerpunkt auf die Darstellung der deskriptiven Ergebnisse gelegt. Die zur Absicherung durchgeführten inferenzstatistischen Berechnungen ergaben für die Musiktherapie keine Hinweise auf einen bedeutsamen Effekt in Bezug auf die genannten Symptome der Demenzerkrankung. Hingegen zeigte sich für die Biografiearbeit eine signifikante Wirksamkeit in Bezug auf den Schweregrad der Demenzerkrankung. Der Effekt erfolgte sogar in Richtung einer Verbesserung. U.a. wegen der geringen Probandenzahl ist insgesamt von einer eingeschränkten Aussagefähigkeit der inferenzstatistischen Ergebnisse auszugehen. Zudem eignete sich die Global Deterioration Scale (GDS) als Erhebungsinstrument zur globalen Einstufung des Schweregrades nur bedingt zur Veränderungsmessung und erwies sich als anfällig für eine mögliche Verzerrung von Ergebnissen. Doch insgesamt können die erhobenen Daten auch vorsichtig für beide psychologische Interventionsformen in der Art interpretiert werden, dass trotz des bekanntermaßen progredienten Verlaufs von Demenzerkrankungen keine weiteren signifikanten Veränderungen, also auch keine Verschlechterungen über einen Zeitraum von vier Monaten aufgetreten sind. Dies konnte auch auf deskriptiver Ebene bestätigt werden: So blieb in der Biografiearbeit-Gruppe mit ihren in der Tendenz noch leichten Störungen bei allen erfassten Verhaltensmerkmalen das vor der Intervention vorhandene Niveau erhalten und mit Ausnahme des Bereichs der Alltagskompetenzen zeigten sich in allen anderen Symptombereichen in Einzelfällen leichte Verbesserungen. Dies entspricht Befunden aus vergleichbaren Interventionsstudien. Im Vorher-Nachher-Vergleich war für die Musiktherapiegruppe das Niveau hinsichtlich des Schweregrades der Demenz, der kognitiven Störungen und der Alltagskompetenzen auch als unverändert anzusehen. Verbesserungen traten hier in Einzelfällen besonders in den alltagsbezogenen kognitiven Fähigkeiten auf. Dies ist um so erstaunlicher und als nicht erwartungsgemäß zu bezeichnen, da in der Musiktherapiegruppe in kognitiver Hinsicht schon eher schwere Störungen vorlagen. Aus diesen objektiv am Patienten festgestellten kognitiven Verbesserungen ergab sich eine Diskrepanz zu der hauptsächlich mit Hilfe von Fremdbeurteilung gewonnenen unveränderten Einstufung des Schweregrades. Diese wurde im Zusammenhang mit der zusätzlich in der Exploration erfassten geringeren Belastbarkeit der zugehörigen Angehörigen im Umgang mit den leicht erhöhten nichtkognitiven Störungen diskutiert.