090 Handschriften, seltene Bücher
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Mittelalterliche Handschriften aus dem Besitz der Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt am Main
(2007)
Katalogregister im Wandel
(1988)
Textus cum commento
(1979)
Der Dominikaner Hugo de Sancto Caso (um 1190-1263), seit 1225 im Konvent Saint-Jacques in Paris lebend, lehrte von 1230 bis 1235 als Magister der Theologie an der Pariser Universität. Um 1231/32 las er hier über die Sentenzen des Petrus Lombardus. Sein bisher noch unveröffentlichter Kommentar ist überwiegend als lectio continua, vereinzelt in Form von Marginalglossen zum Text der Sentenzen überliefert. Die bisher bekannt gewoldenen Handschriften hat zuletzt Th. Kaeppeli, Scriptores Ordinis Praedicatoruin Medii Aevi 2 (1975) Nr. 1983 verzeichnet. Von den dort genannten 36 Textzeugen gehören nach Kaeppeli 24 dem 13. Jahrhundert und 9 dem 14. Jahrhundet an; drei Handschriften stammen aus dem 15. Jahrhundert. Die Handschrift Ms 573 der Universitätsbibliothek Leipzig, die Kaeppeli in das 14. Jahrhundert setzt, durfte nach Ausweis des Schriftbefundes eher in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Für die Überlieferung des Sentenzenkomnentars kommt ihr eine eigene Bedeutung zu - nicht wegen der Qualität ihres Textes, sondern deshalb, weil sie sich bei genauerer Untersuchung als ein "Exemplar" des Sentenzenkommentars erweist. ...
Leben und Werk des aus Münzenberg/Hessen stammenden Algebraikers Konrad Landvogt (um 1500) hat Menso Folkerts 1992 in einer grundlegenden Untersuchung erstmals in Umrissen skizziert. Hauptsächlich gestützt auf vier Handschriften, die in der Universitätsbibliothek Uppsala aufbewahrt werden, faßte er zusammen, was sich aus diesen Quellen über die (ungedruckt gebliebenen) mathematischen Schriften Landvogts und über seinen Lebensumkreis (Studium in Erfurt, persönliche Beziehungen nach Arnsburg, Friedberg, Mainz, Worms) ermitteln läßt. Wie Folkerts selbst betonte, war es ihm nicht möglich, in jeder Hinsicht abschließende Nachweise zu bieten; weitere Detailstudien seien notwendig. Als Beitrag dazu verstehen sich die folgenden Ergänzungen.