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Zeichen der Herrschaftsausübung, der Gerichtsbarkeit und der Marktfreiheit, öffentlich angebrachte Maße und Gewichte zur Kontrolle des Wirtschaftslebens, mittelalterliche und frühneuzeitliche Gerichtsstätten, Orte und Gegenstände des Strafvollzugs, die der Rechtshistoriker Karl Frölich in den dreißiger bis fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts auf große Glasplatten gebannt hat, berichten anschaulich von der Rechtsausübung vergangener Epochen, indem sie "Sachzeugen des Rechtslebens" abbilden. Die Platten dieser umfangreichen Fotosammlung werden derzeit durch die Bibliothek des Max- Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte eingescannt, um die Bilder der Forschung zu erhalten und zur Verfügung zu stellen. Ein Teil der "Sammlung Frölich" befindet sich heute in der Obhut von Prof. Dr. Gerhard Dilcher, Frankfurt am Main. Ein weiterer, größerer Teil, ist nach München ins Leopold-Wenger-Institut gelangt (Prof. Dr. Hermann Nehlsen); auch diese Bilder werden nun durch Scannen mit der "Frankfurter Partie" virtuell zusammengeführt. ...
Akte der Realisierung von Recht etwa in Form der "Rechtsprechung" sowie Orte der Rechtsausübung als "Räume des Rechts" sind oft in Bildmedien dargestellt worden, wie zahlreiche Beispiele aus unterschiedlichen Epochen zeigen. Auch in der rechtsikonographischen Forschung haben sie breite Aufmerksamkeit gefunden. Dies gilt hingegen weniger für die bildliche Darstellung der "Gesetzgebung" bzw. des "Gesetzgebers". Im frühneuzeitlichen Staat wurde die Richterfunktion des Herrschers in ihrer Wertigkeit von seiner Rolle als Gesetzgeber abgelöst. ...